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Hille |
das ist ja doch ein wichtiges Thema:
unter welcher Lizenz veröffentlichen wir das Wiki? ich möchte mich da bei den Creative Commons bedienen, da ich es sehr gut finde, wie übersichtlich und verständlich dort die Bedingungen zusammengefasst sind. die engere Wahl wäre zu treffen zwischen http://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.5/ und http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.5/. erstere würde verhindern können, dass unser Wiki kommerziell missbraucht wird, zweitere würde Übernahme von Informationen aus der Wikipedia vereinfachen. eine kommerzielle Nutzung wäre mit der by-nc nicht ausgeschlossen. ich hab aber bei der Wikipedia schon Seiten gesehen, die alle Artikel vom Original ziehen, damit deren Server belasten, die Artikel dann in ein Konvolut von Werbung einbetten und Suchmaschinen damit vollspammen. der Phantasie sind da keine Grenzen gesetzt, es gibt sicher noch andere Möglichkeiten zum Missbrauch. die by-sa müsste der Lizenz der Wikipedia (GNU Free Documentation License) entsprechen. somit könnten wir Artikel oder Passagen aus der Wikipedia übernehmen oder als Basis für unsere Artikel nutzen. so wie ich das verstehe, würde ein Hinweis in der History reichen, dass der ursprüngliche Artikel aus der Wikipedia stammt. man korrigiere mich bitte, sollte ich da falsch liegen. ich sehe die Möglichkeit, Artikel aus der Wikipedia übernehmen zu können, aber nicht nur positiv. als Basis wäre es sicher jetzt erstmal hilfreich, aber ich möchte auch nicht, dass einfach 1:1 stumpf kopiert wird. mir scheint fraglich, ob es überhaupt soo viele für uns geeignete Artikel gibt, dass wir dafür auf die Kontrolle der kommerziellen Nutzung verzichten sollten. schließlich ließen sich entsprechende Artikel auch ausreichend paraphrasieren, da unsere Perpektive ohnehin eine andere ist. |
Hans Wurstsuppe |
by-nc, da wir uns von der Wikipedia (und ähnlichen Seiten) nur inspirieren lassen, oder eben gleich auf sie verlinken sollten, zB bei Themen ohne Cannabisbezug.
Steht ja schon so ähnlich da, für bloßes Kopieren hätten wir das Wiki nicht gebraucht. Zudem noch die aufgezählten Möglichkeiten des Missbrauchs beim anderen... Mir scheint, als wäre die (richtige) Wahl schon getroffen. |
[user:4149] |
Chris |
Da laut Wiki das Thema immer noch nicht entschieden ist, geb ich mal meinen Senf dazu...
Wenn die GNU FDL nicht in Frage kommt (warum eigentlich nicht?), liste ich für die Creative Commons einfach mal die Vor- und Nachteile der einfachen Share-Alike versus Non-Commercial auf (soweit mir bekannt): Share-Alike: + Freie Wiederverwendbarkeit, erhöht die Chance darauf, anderenorts genannt zu werden + Deutsche Fassung ist beglaubigt rechtsgültig übersetzt (Stand: Ende 2006) - Erlaubt kommerzielle Nutzung, sofern der ursprüngliche Autor/Quelle angegeben werden Non-Commercial: + Stellt sicher, dass niemand kommerziell davon profitiert - Schränkt Wiederverwendung anderenorts ein, damit auch Chance auf Links (Nennung der Quelle!) von anderen Stellen, die ein Dokument verwenden könnten - Stand Ende 2006 gab es keine von vereidigten Übersetzern beglaubigte Übersetzung ins Deutsche, der für einen etwaigen Rechtsstreit relevante Lizenz-Text bei der Auslegung würde daher vor deutschen Gerichten immer (!) vor der Verhandlung neu ins Deutsche übersetzt, was die Kosten eines Verfahrens erheblich steigert... Generelle Probleme mit Creative Commons-Lizenzen (egal, welche der beiden): - Die CC's wurden ursprünglich für Musik/Videos geschrieben, für Text-Dokumente und Software ist es heute eine "Trendlizenz", die zwar ausreicht, aber kaum explizite Klarstellungskommentare enthält (ein Werkzeug, das in Kontinentaleuropäischen Verträgen zwar kaum verwendet wird, in Verträgen die ausgehend vom Common Law geschrieben wurden aber ein grundlegendes Stilmittel zu Vermeidung von Mehrdeutigkeiten darstellt) - Die CC's basieren (genau wie die GNU-Lizenzen) auf Common Law, werden aber im jeweiligen Rechtsraum des Lizenzgebers (hier: kiffer.net) interpretiert. Problem: Es gibt immer wieder stellen, die von Gerichten sehr frei ausgelegt werden müssen, da die intendierte Absicht im hiesigen Recht so nicht zulässig ist (unser Privat-, Zivil- und Vertragsrecht basiert primär auf der Logik des Römischen Rechts und des napoleonischen Code Civil). Anders als bei den GNU-Lizenzen gibt es zu den Creative Commons-Lizenzen (aktuelle Trend-Lizenzen) aber noch kaum Präzedenzurteile, wie die Lizenz im Streitfalle vor Gericht ausgelegt würde ist damit besonders offen... (-> Risiko!) |
| Fish-Vamp | 15:42 28.11.07 text für "kiffer.net Wiki:Portal" (2|407) |
| Chris | 15:24 01.10.07 [wiki] Lizenz (4|673) |
| lithril | 19:22 20.07.07 [wiki] Bilder (8|893) |
| Hille | 18:44 20.07.07 neue Wikimedia-Version (2|475) |
| [user:21150] | 02:09 14.07.07 Hey, Wiki, hey! (19|697) |
| Hille | 17:29 11.07.07 Mach auch DU bei der Kiffer.net-Wiki mit! (17|1270) |
| [user:165] | 12:42 08.07.07 Zugang für das Wiki für Otto-Normal Forumsnutzer ? (5|437) |
| Hille | 15:04 20.06.07 Weiterleitung (Redirect) für Synonyme? (9|689) |
| Hille | 02:13 02.02.07 Knet Wiki Quellen (3|540) |
| Fish-Vamp | 05:09 26.01.07 Boa! Hier gibts ne tolle DVD geschenkt! (47|1320) |
Im September 2003 schnitt sich ein 18-Jähriger Penis und Zunge ab, nachdem er einen Tee aus Blüten der Engelstrompete getrunken hatte. |