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Mit 1,26 Promille auf Fahrrad erwischt. 1000,- € Strafe?

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Holunder Lehmann
Ich weiß nicht, ob das Board stimmt, ich machs mal einfach in Kommune.

Mein Bruder wurde kürzlich betrunken auf dem Fahrrad erwischt. Er wurde einkassiert und es wurde eine Blutprobe gemacht. 1,26 Promille. Nach dem ganzen Prozedere wurde er quasi entlassen und wurde nach Hause geschickt.
Jetzt bekam er Post, aus der hervorgeht, daß er 15 Tagessätze à 45,- € Strafe zahlen soll, plus ca. 200,- € für die Blutentnahme und noch Gebühren hier und da. Insgesamt fast 1000,- €.

*oh*

Kann das wirklich sein? Ich meine, das steht doch wohl in überhaupt keinem Verhältnis meines Erachtens. Er hat nicht randaliert, hat nix beschädigt, gar nix. War halt mit 1,26 Promille aufm Rad unterwegs.
Das man dafür Strafe zahlen muß, ist mir klar. Aber gleich soviel?
Vielleicht könnte jemand, der sich damit auskennt, Stellung beziehen?
Vielen Dank, Holle

*country*

Ixam
Wie alt ist den dein Bruder? Ich kenn von nem Fall, wo dasselbe passiert is, allerdings war der 17 und hatte fast 2 Promille, hat keine Geldstrafe bekommen aber dafür ne Gerichtsverhandlung und Probs mitter Führerscheinstelle...ich glaub dein Bruder sollte froh sein nur blechen zu müssen!

Und besoffen auffem Rad ist nunmal eine erhebliche Gefährdung anderer und sich selbst... *polizei* *polizei+*

so long ;)

Holunder Lehmann
Er ist 28. Aber 1000,- € *???* Die kann er halt nicht zahlen. Was hat die Polizei davon, ihn in den finanziellen Ruin zu treiben? Abschreckungsmaßnahme okay, aber das find ich echt übertrieben.
Und anderswo klauen Arschlöcher kleine Kinder und hocken monatelang auf meine Kosten in U-Haft. Das paßt doch alles nicht zusammen.

MadMann
er kann sich höchstens nen Anwalt nehmen der kann vielleicht erwirken das wenn er wirklich wenig/kein Geld hat die Strafe gesenkt wird. Kumpel von mir hat wegen Alk mal den Lappen verloren während seiner Ausbildung. Der konnte die Summe halbieren weil er nachweißlich so wenig verdiente das das in dem Moment für Ihn nicht tragbar war....

chill-o-matic
Wieder mal ein hervorragendes Beispiel für die angemessene effizienz unseres staates.
Diesmal in der juristischen Sparte....

 [user:628]

Holunder Lehmann
Danke für den Tip, Holger.

Arthur Dent
Mehr Infos bitte:
Hat dein Kumpel einen Unfall gebaut oder wurden Ausfallerscheinungen festgestellt?
Was für ein § steht im Strafbefehl?
Hat er eine Vorgeschichte im bezug auf Straßenverkehr und Alkohol?
Stimmt der festgestellte Promillewert wirklich?

Wenn er nur betrunken Rad gefahren ist und sonst nichts ar, erscheint mir das Strafmaß falsch gewählt, da muß also noch mehr gewesen sein.

Schau auch mal hier.

Holunder Lehmann
Hm, okay, die Eckdaten muß ich nochmal raussuchen. Ich weiß nur, daß da was von "schwankender Gang" stand. Die Paragraphen poste ich noch, die hab ich jetzt nicht im Kopf. Nen Unfall gab es meines Wissens nicht, obwohl er meinte, er hätte sich auf die Klappe gelegt. Der Promillewert stammt wohl von der Blutprobe. Vorgeschichten sind mir nicht bekannt.

Boogeyman
Zu hart so ziemlich dasselbe ist meinem Bruder vor Jahren passiert.Wir fuhren via Fahrrad von der Disco nach hause und dann stand da ein Polizeiauto das just in dem Moment als wir daran vorbei fuhren die Türe aufmachte und mein Bruder konnte nicht mehr bremsen oder ausweichen und fuhr dann auf die Türe auf.Passiert ausser Dalle und Beule ist nichts aber Probleme hat er dann dennoch bekommen wenn auch "nur" in Form von Geldstrafe (wieviel weis ich net mehr kann ich aber erfragen).Das harte war er musste einen "Tset" machen vor allem am Strich laufen und sowas - als er dann lachte und sagte er sei Zimmermann und sei es gewähnt auf schmalen balken zu laufen da er sonst vom Dach fallen würde und er deshalb mit geschlossenen Augen (übertrieben) auf dem Strich laufen könne wurde ihm das später fast als Alkoholpropblem ausgelegt weil ein "normaler" Mensch so besoffen hätte sein müssen das er nicht in Lage hätte sein können noch geradeaus zu laufen.

Jedenfalls sagte sein Anwalt damals sowas wie das man nicht mal besoffen nach hause laufen dürfe sofern man dann am Strassenverkehr teilnehmen müsse /was wohl fast immer der Fall ist sofern mann nicht mitten im Wald wohnt.Ich kann ja mal fragen wie das damals alles noch genau abgegangen ist.

M.f.G.

Arthur Dent
obwohl er meinte, er hätte sich auf die Klappe gelegt.
Haben das die Polizisten (oder ggf. ein Zeuge, der die Polizei informiert hat) gesehen?

Wie war das Wetter an dem Tag? Warm oder kalt? Trocken oder Naß oder gar Schnee/Eis?

Nattulv
Ein Freund von mir wohnt in Brandenburg (sagt ja wohl schon alles), wo ab 20 Uhr kein Bus mehr fährt. Wie soll man da abends bitteschön nach Hause kommen?
Mit dem Auto nicht, logisch. Mit dem Fahrrad ja anscheinend auch nicht. Und nachts um 3 7km durch den Wald laufen?

Dann ist es ja fast besser besoffen Auto zu fahren, da ist man schneller daheim und die Zeitspanne, in der man kontrolliert werden könnte, sinkt. *abstink*

Mo
und dann stand da ein Polizeiauto das just in dem Moment als wir daran vorbei fuhren die Türe aufmachte
Was, dein Bruder musste dafür blechen, das die *polizei* nicht nach hinten geschaut haben, bevor sie die Tür öffneten?

Dreist, was sich die sich da erlauben *grimm*

- als er dann lachte und sagte er sei Zimmermann und sei es gewähnt auf schmalen balken zu laufen da er sonst vom Dach fallen würde und er deshalb mit geschlossenen Augen (übertrieben) auf dem Strich laufen könne wurde ihm das später fast als Alkoholpropblem ausgelegt
und das ist ja noch besser....

Holunder Lehmann
@ Arthur

War wohl trocken und relativ warm. Also kein Schnee oder so.
In dem Schreiben sind 2 Zeugen angegeben, was die genau gesehen haben wollen, weiß ich leider nicht. Nähere Angaben später, hab da im Moment keinen Zugriff drauf. Da muß ich erst nach Hause.

Jedenfalls hat er erstmal formlos Einspruch eingelegt.

Arthur Dent
Wie soll man da abends bitteschön nach Hause kommen?

Quelle: Nattulv
Taxi, Kumpel, der nicht getrunken hat, fahren lassen, nicht trinken, wenn man noch selber fahren muß...Möglichkeiten gibt's viele.
Und das man betrunken kein Fahrzeug führen darf, sollte sich mittlerweile rumgesprochen haben.

Dann ist es ja fast besser besoffen Auto zu fahren, da ist man schneller daheim und die Zeitspanne, in der man kontrolliert werden könnte, sinkt.
Dafür wird's teurer. Im hier vorliegenden Fall hätte es, wenn der Deliquent Auto gefahren wäre zum einem bedeutet: Fahrverbot + zwangsläufig eine MPU, zum anderen eine höhere Geldstrafe. Zudem sind die Promillegrenzen beim Radfahrer ohne Ausfallerscheinungen deutlich höher. (1,6 promille beim Fahrrad ggü 0,5 promille beim KFZ)

Contemplation
ohne in die strassenverkehrsordnung eingegriffen zu haben und "lediglich" 1,26 promille auf dem FAHRRAD = 1000euro strafe *angst*

das kann ich ehrlich gesagt gar nicht so recht glauben......

hinzu kommt, das der rechtschutz bei alkohol nicht einspringt und so ein anwalt ist ne teure angelegenheit (sprech da leider aus erfahrung).

fakt ist.....ab 1,6promille auf dem fahrrard wird dein führerschein(falls vorhanden) eingezogen, sowie eine mpu angeordnet. somit hat dein bruder nochmal glück im unglück

halt uns auf dem laufenden.......


Boogeyman
@Mo Die argumentieren dann so das du wegen Alkohol hättest garnicht fahren dürfen folglich auch nicht auf die Türe hättest auffahren können ganz gleich ob sie Mitschuld haben oder nicht.

Also 1,6 find ich dann doch schon noch recht viel - obwohl ich bestimmt auch schon mehr hatte.

Arthur Dent
ohne in die strassenverkehrsordnung eingegriffen zu haben
Der Strafbefehl erging wegen einer Straftat nach 316 oder 315c StGB.

das kann ich ehrlich gesagt gar nicht so recht glauben...
Wie geagt, es ist verboten, im betrunkenen Zustand ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Ich dachte immer, da wäre bekannt?!?

Nattulv
Na klar ist es bekannt und bei jedem motorisierten Fahrzeug für mich auch total nachvollziehbar, aber was ich mit meinem Post oben ausdrücken wollte:

Wenn sich jemand eben Gedanken macht und wegen dem Konsum extra kein Auto fährt und nicht auffällt dann seh ich ehrlich gesagt auch kein Grund dem 1000 EUR aufzubrummen (oder 500). Beim ersten Mal vielleicht eher ein kleines Verwarnungsgeld.

/edit: Ja, bei dem Fall hier. Aber es scheint ja, wenn man die Posts von einigen anderen hier liest, nicht immer der Fall gewesen zu sein.

Aber will jetzt den Fred nicht mit noch mehr OT zumüllen.

Arthur Dent
und nicht auffällt
Anscheinend ist der betreffende aufgefallen.

Beim ersten Mal vielleicht eher ein kleines Verwarnungsgeld.
Das ist hier nicht vorgesehen. Selbst wenn der Richter wollte, er kann nicht.

Holunder Lehmann
So, hier mal die Eckdaten. Ich zitiere:

Die Staatsanwaltschaft Hannover beschuldigt Sie [...] fahrlässig im Straßenverkehr ein Fahrzeug geführt zu haben, obwohl Sie infolge des Genusses alkoholischer Getränke nicht in der Lage waren, das Fahrzeug sicher zu führen,

indem Sie

mit einem Blutalkoholgehalt von 1,26 gr. o/oo (alkoholbedingte Ausfallerscheinung: schwankender Gang) im Zustand alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit, die Sie aufgrund der zuvor genossenen Menge alkoholischer Getränke bei gehöriger und zumutbarer Sorgfalt hätten erkennen können und müssen, mit einem Fahrrad öffentliche Straßen befuhren.

Vergehen der fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr, strafbar nach § 316 Abs. 1, Abs. 2 StGB.


Gegenstände des Augenscheins seien 1. ne Skizze und 2. Lichtbilder. Die sind aber nicht dabei. Kann man die einsehen?

Arthur Dent
Hm, mir ist immer noch nicht klar, ob Ausfallerscheinungen festgestellt wurden. Wenn ja, geht das Strafmaß in Ordnung, wenn nien, liegt überhaupt keine Straftat vor. Das kann aber nur ein Anwalt klären, da nur dieser Akteneinsicht bekommt.

Die sind aber nicht dabei. Kann man die einsehen?
Der Anwalt kann, s.o.

Holunder Lehmann
Naja, das mit der Ausfallerscheinung steht da ja.

[...] mit einem Blutalkoholgehalt von 1,26 gr. o/oo (alkoholbedingte Ausfallerscheinung: schwankender Gang) im Zustand alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit [...]


Tja, er hat jetzt aber auch schon mit einem Anwalt gesprochen. Vielen Dank erstmal für die Hilfe, ich berichte, wie es ausgegangen ist.

Arthur Dent
Upps, das hatte ich doch tatsächlich überlesen. Nun, dann liegt das Strafmaß zumindest im Rahmen des Üblichen für Ersttäter.
Mehr Hilfe kann wenn überhaupt nur ein Anwalt bieten.

Weedmaster
-e- zu spät

Holunder Lehmann
So, er hat Widerspruch eingelegt, weil er zu dem Zeitpunkt zwar Geld verdient hat, aber nicht soviel, daß eine so hohe Strafe dabei herauskommen würde. Jetzt war er beim Gericht, es wird neu berechnet und sich wahrscheinlich auf ingesamt ca. 600,- € belaufen. Auch noch genug. Nur mal so zur Info, falls es jemanden interessiert.

Michael Dylan
...ein Kollege von mir hat 1,56 gehabt und hat nichts gezahlt, aber ne MPU bekommen.

 [user:433]

Holunder Lehmann
Ja, ist bekannt. Danke trotzdem. *grins*
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