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Wichtige Verkehrsregeln!

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Holunder Lehmann
Heute, wie eigentlich jeden Tag, habe ich mich wieder mal auf dem Weg zur Arbeit gefragt, wie manche Menschen es geschafft haben, ihre Fahrerlaubnis zu erwerben?! Ich meine, jeden Tag trifft man auf so viele Idioten im Straßenverkehr, das ist echt nicht mehr schön. Ich meine, klar kann man nicht alle Verkehrsregeln- und schilder kennen, aber doch bitte schön die meisten.
*meditier*
Daher gibt es ab heute diesen Fred, in den man posten kann, wenn man einen guten Autofahrertip hat, ein wichtiges Verkehrszeichen erläutern möchte oder sich einfach nur mal so informieren will.
Bitte um rege Beteiligung! *grins*

Als Frederöffner hier als erstes die drei wichtigsten Regeln:

1. Immer den Sicherheitsabstand einhalten!
Die meisten Unfälle passieren durch Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes in Verbindung mit nicht angepasster Geschwindigkeit! Als Faustformel gilt: Sicherheitsabstand=halber Tacho. Bedeutet z.B. bei Tempo 100 km/h sind mind. 50 Meter Sicherheitsabstand einzuhalten!

2. Geschwindigkeit den Verhältnissen anpassen!
Überhöhte Geschwindigkeit führt oft zu Unfällen!

3. Blinken!
Die Dinger heißen nicht umsonst auch Fahrtrichtungsanzeiger! Sie zeigen an, wohin man fahren will. Deshalb, bitte benutzen!
*grins*

Arthur Dent
4. Fahrräder

Fahrräder sind Fahrzeuge und Radfahrer sind Fahrzeugführer, daher sollte man sich als Radfahrer, sowie gegenüber Radfahrern auch entsprechend verhalten.

RaveN
5. Reißverschluss

Nach der Straßenverkehrsordnung darf aber erst "unmittelbar vor Beginn der Verengung" eingefädelt werden.

Quelle


wie oft ärgere ich mich darüber, nur wenige bekommen das wirklich geregelt.

*grimm*


6. <wiki>Rechtsfahrgebot</wiki>

Gegen das Rechtsfahrgebot wird ferner gehandelt, wenn jemand ohne sachlichen Grund auf dreispurigen Autobahnen durchgehend die mittlere Spur befährt.

ebenfalls typisch Deutsch. *grmpf*

Holunder Lehmann
Ich sehe schon, hier sind ja einige, die meinen Unmut teilen. *grins*

7. Schulterblick
Mit der wichtigste Blick meines Erachtens. Nur so kann auch der tote Winkel eingesehen werden. Fahre jetzt seit 12 Jahren Auto. Das mit dem Schulterblick mach ich seit 11,5 Jahren, nachdem ich auf der Autobahn ohne diesen Blick mal beinahe mit einem anderen Verkehrsteilnehmer kollidiert wäre.


*???*

Arthur Dent
8. Parken

Zum Parken und Halten ist der rechte Fahrbahnrand, Seitenstreifen oder Parkstreifen zu benutzen. Der Gehweg ist den Fußgängern vorbehalten, das befahren desselben und somit auch das Halten und Parken auf dem Gehweg ist grundsätzlich verboten, egal wieviel Restbreite den Fußgängern dann noch zur Verfügung steht.
Einzige Ausnahme: Das Gehwegparken wird durch ein Schild (Zeichen 315) ausnahmsweise erlaubt.

Holunder Lehmann
Wichtiges Schild! Wer dieses Schild sieht, muß rechts vor links beachten, da eine schlecht einsehbare Kreuzung oder Einmündung folgt.

Arthur Dent
Wer dieses Schild sieht, muß rechts vor links beachten,
Und wer an einer Einmündung oder Kreuzung gar kein Schild sieht, muß auch "rechts vor links" beachten!

Ausnahmen: Der Einmündende Weg ist ein Feld- oder Waldweg, ein Verkehrberuihgter Bereich oder führt über einen abgesenkten Bordstein. Dort gilt, wer aus einem solchen Weg ausfährt, muß sich so verhalten, dass er keinen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet.

tribbä
10. Bushaltestellen

nichts worüber ich mich aufrege, aber es ist besonders für fahrschüler eine riesen falle.

10.1.
hält ein bus in die gleiche fahrtrichtung an einer bushaltestelle, darf man in schrittgeschwindigkeit überholen (ich glaube ca. 5 km/h)

10.2.
hält ein bus in die gleiche fahrtrichtung an einer bushaltestelle, und er schaltet den warnblinker ein, so ist das überholen verboten

10.3.
hält ein bus in die gegengesetzte fahrtrichtung an einer bushaltestelle, darf man normal weiter fahren

10.4.
hält ein bus in die gegengesetzte fahrtrichtung an einer bushaltestelle, und er hat den warnblinker an darf man auch nur mit schrittgeschwindigkeit vorbei fahren.
(da hat ein freund von mir mal 3 punkte bekommen, und fast führerschein entzug!)

Arthur Dent
Möööp!
Nicht ganz, tribbä.


10.1.
hält ein bus in die gleiche fahrtrichtung an einer bushaltestelle, darf man in schrittgeschwindigkeit überholen (ich glaube ca. 5 km/h)
Nein, im § 20 StVO heißt es, dass man vorsichtig vorbeifahren darf, die Geschwindigkeit ist dabei nicht näher definiert.
(1) An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.

Quelle: § 20 StVO


10.2.
hält ein bus in die gleiche fahrtrichtung an einer bushaltestelle, und er schaltet den warnblinker ein, so ist das überholen verboten
Falsch. Das Überholen ist dann verboten, wenn sich der Bus mit eigeschaltetem Warnblinker einer Haltestelle nähert (also noch nicht hält).
Steht der Bus mit eingeschaltetem Warnblinker, darf, auch im Gegenverkehr, nur mit Schrittempo vorbeigefahren werden.
(3) Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle (Zeichen 224) nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden.

(4) An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, daß eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muß der Fahrzeugführer warten.


Quelle: § 20 StVO


10.3.
hält ein bus in die gegengesetzte fahrtrichtung an einer bushaltestelle, darf man normal weiter fahren
Nein, siehe § 20 StVO, Abs. 1 (oben zu 10.1)

10.4.
hält ein bus in die gegengesetzte fahrtrichtung an einer bushaltestelle, und er hat den warnblinker an darf man auch nur mit schrittgeschwindigkeit vorbei fahren.
Na immerhin ein Richtiger...*zwinker*
Siehe auch § 20 StVO, Abs. 4

tribbä
man man, mit dir kann mans nicht aufnehmen! *unprofi*

jetzt wisst ihr aber warum es mich bei so ner situation fast durch die fahrprüfung gehaun hätte...

naja, danke für die richtigstellung.

Truesp!n
Reissverschlussverfahren

Um Ravens Beitrag noch zu komplettieren sollte man wissen das beim Ende einer Fahrspur oder einer Verengung unmittelbar davor das Reissverschlussverfahren einzuhalten ist. Hier gilt nicht das Prinzip des Strickens: Drei links, ein rechts, zwei fallen lassen....*grins*

Das bedeutet das abwechselnd ein Auto aus der rechten, und eines aus der linken Spur einfädelt.

Und Arthur: Wenn das RechtsVorLinks Schild expliziet für diesen Feldweg aufgestellt wurde, denke ich schon das es Gültigkeit hat. Denn dies Schild gilt immer nur für eine Einmündung und wird benutzt, wenn RechtsVorLinks eigentlich nicht logisch scheint.

Drake
Falls es mal doch zu einem kleinen Unfall gekommen ist,
2 Tipp's am Rande:

- ein stückchen Wachskreide mitführen, zur Markierung wie die zB. Unfallautos
gestanden sind

- Unfallbericht : diverse Daten kann man schon vother ausfüllen, Automarke,
Type, Fahrgestellnr., etc...

gute Fahrt

Holunder Lehmann
Eins wurde hier glaub ich noch gar nicht erwähnt:

Seit 1984 gilt in Deutschland Anschnallpflicht!

Arthur Dent
Und Arthur: Wenn das RechtsVorLinks Schild expliziet für diesen Feldweg aufgestellt wurde, denke ich schon das es Gültigkeit hat. Denn dies Schild gilt immer nur für eine Einmündung und wird benutzt, wenn RechtsVorLinks eigentlich nicht logisch scheint.
Das Schild (Zeichen 102) darf an Feld- Wald- und Wirtschaftswegen nicht aufgestellt werden (siehe VwV-StVO), meine Ausführungen bezüglich Feld- Wald- uns Wirtschaftswegen beziehen sich ausserdem auf die von mir erwähnten unbeschilderten Einmündungen und Kreuzungen. *zwinker*
In der Praxis gibt es aber durchaus Fälle, wo man als Ortsunkundiger Feld- Wald- oder Wirtschaftswege nicht zweifelsfrei von einer schmalen, aber "normalen" Straße unterscheiden kann.

Falls es mal doch zu einem kleinen Unfall gekommen ist,
2 Tipp's am Rande:

- ein stückchen Wachskreide mitführen, zur Markierung wie die zB. Unfallautos
gestanden sind
und nach dem Makieren (wenn man eine Kamera/Foto-Handy beihat, kann man noch ein paar Fotos zur Dokumentation machen) bitte die Fahrbahn schnelstens wieder Räumen, sofern das/die Auto(s) noch fahrbereit sind.
(1) Nach einem Verkehrsunfall hat jeder Beteiligte
(...)
2. den Verkehr zu sichern und bei geringfügigem Schaden unverzüglich beiseite zu fahren,


Quelle: StVO §34 Unfall


Seit 1984 gilt in Deutschland Anschnallpflicht!
...auch auf den Rücksitzen. Auf den vorderen Sitzen gilt die Anschnallpflicht in Deutschland bereits seit dem 1.1.1976, war allerdings von 1978 bis 1981 ausgesetzt.

TorsodemoliertesCerebralga..
Hier stand etwas was schon genannt wurde...


Sorry...


*gnök*

Holunder Lehmann
Oben stand etwas, das schon genannt wurde.

Kein Ding. *grins*

Alchimist
kennt jemand diese schlafenden polizisten?? bei uns gibts die in nem wohngebiet, aber direkt an der kreuzung(nur die querstrasse, die hauptstrasse ist frei)...gilt dies als abgesenkter bordstein oder ist hier ganz normal rechts vor links zu beachten??

Don Merino / Motorschaf
Die Beschleunigungsspur einer Autobahnauffahrt trägt ihren Namen durchaus nicht grundlos.

Man darf, wenn man das Ende der "Auffahrts-Schnecke" erreicht hat, mit dem Beschleunigen anfangen. Man muss nicht warten, bis man die rechte Fahrspur erreicht hat.

Es ist daher in den allerseltensten Fällen (ich habe in siebeneinhalb Jahren noch keinen erlebt) nötig, mit 80 Km/h oder weniger die Beschleunigungsspur entlangzutuckern und am Ende anzuhalten, denn:

Alles an Pkws, was noch kein H-Kennzeichen tragen darf, ist ausreichend motorisiert, um auf der Beschleunigungsspur mindestens 100 Km/h zu erreichen und so einen Lkw, der nicht auf die mittlere oder linke Spur wechseln kann, zu passieren und vor ihm einzuscheren.

Kantakukuruz
und am Ende anzuhalten


Das schon mal gar nicht. Wenn man es schon nicht geschafft hat, sich bis zum Ende der Beschleunigungsspur einzufädeln, fährt man gefälligst noch ein Stück auf dem Standstreifen weiter.

Für den fließenden Verkehr an Anschlussstellen gilt: Es ist nicht nötig, auf Tempo 50 runterzubremsen, nur weil grad jemand vor einem auf die Autobahn auffahren möchte.

Nickel
Es ist verboten am Ende der Beschleunigungsspur anzuhalten.
Wenn du nicht reinkommst, sollst du weiter auf dem Standstreifen beschleunigen und ab und an versuchen Blickkontakt mit dem behindernden Fahrer zu halten, damit da sozusagen eine Absprache stattfindet.
Haltet da bloß nicht an!!

Ausnahme: Stau


Quelle: Mein Fahrlehrer




edit: *gibt das Zepter, des schnelleren Schreibers an Kanta ab* ;-)


Larry_Brent
*g* DEN Fred hab ich jetzt gebraucht... hab vor ner Stunde mein Auto zu Schrott gefahren *heul!*

Alchimist
oh scherbenmann, mein beileid, was ist passiert??

was ich mich frage: hast Du spontan Deinen Nick gewechselt??

Larry_Brent
Nein, den Nick hatte ich auch vorher schon *g* Aber jetzt wo dus sagst...

Ich kam ins Schleudern, hab zwei Fahrbahnen und zwei Gräben überwunden und bin völlig lädiert auf einem geparkten Passat zum liegen gekommen. Ganz schön spektakulär...

Bis heute bin ich über 12 Jahre unfallfrei gewesen...

Alchimist
*autsch*

scheiss glatteis...

Holunder Lehmann
Wenn auf dem Schild 70 steht, dann bitte auch 70 fahren. (natürlich, wenn die Straßenverhältnisse es zulassen).

Nicht 50.

Auch nicht 60.

Schon gar nicht 69.

Jeder Tacho ist so geeicht, daß er mehr anzeigt, als in Wirlichkeit gefahren wird.

In Deutschland ist nach der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) eine Abweichung nach unten nicht zulässig, bis 50 km/h dürfen keine nennenswerte Abweichungen auftreten, ansonsten nach oben höchstens 4 km/h + 10% der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit (§57 StVZO, ECE-R39). [Vor der Angleichung an EU-Recht galt eine maximal zulässige Abweichung von 7% vom Skalenendwert, was aber angesichts heute üblicher Tachoskalen von ca. 260-280 km/h schon sehr ungenau war.]


Quelle: wikipedia


bigbaysen
Geiler Thread *freu*

KREISVERKEHR

Bitte nicht beim EINFAHREN in den Kreisverkehr blinken, sondern erst bei der Ausfahrt, bei der man auch rauswill. Das man nicht blinkt wenn man reinfährt (machen erschreckend viele Leute) sollte klar sein, da man eh nur gegen den Uhrzeigersinn einfahren darf.

Das Blinken vor der gewünschten Ausfahrt hat 2 gute Gründe: Einerseits sind Wagen hinter einem gewarnt, dass gleich gebremst wird und andererseits können andere Wagen, die darauf warten in den Kreisverkehr einfahren zu können schon wesentlich früher sehen: "Aha! Der will da raus, dann kann ich ja schon reinfahren"

Danke für die Aufmerksamkeit.

Holunder Lehmann
kennt jemand diese schlafenden polizisten?? bei uns gibts die in nem wohngebiet, aber direkt an der kreuzung(nur die querstrasse, die hauptstrasse ist frei)...gilt dies als abgesenkter bordstein oder ist hier ganz normal rechts vor links zu beachten??

Quelle: Alchimist


Würde sagen, da gilt ganz normal rechts vor links, es sei denn, ein Schild sagt etwas anderes.

bigbaysen
Schlafende Polizisten kenne ich nur von der chinesischen Botschaft in Hamburg. Da steht den ganzen Tag ein *polizei*-Wagen rum mit einem schlafenden oder lesenden Insassen. Wenn ihm langweilig ist, schreibt er auch mal Falschparker auf (und man kann da im Umkreis von 2 km NIRGENDS legal parken, außer man hat ein Diplomatennummernschild). Allerdings macht er das im Winter allerhöchstens vom Wagen aus und dann natürlich nur bei Wagen von denen er das Nummernschild entziffern kann. Wenn man also hinter anderen Wagen oder um die Ecke parkt hat man gewonnen *gnicker!* Auch ein Job, den ich nicht machen wollen würde...

Don Merino / Motorschaf
Es ist verboten am Ende der Beschleunigungsspur anzuhalten.


Quelle: Mein Fahrlehrer


Quelle: Nickel


Als ich meinen Führerschein gemacht hab, war noch das Gegenteil der Fall:
"Wer sich nicht rechtzeitig einordnen kann, muss notfalls am Ende der Beschleunigungsspur halten.", hieß es in der Fahrschule bezüglich der Rechtslage.

Das führt natürlich dazu, dass niemand weiter als bis zur Hälfte des Beschleunigungsstreifens auf dem Gas bleibt...und vor lauter Angst, anhalten zu müssen, wechseln dann wohl auch viele lieber mit 50, 60 auf die rechte Spur rüber.

Find ich klasse, dass sich das inzwischen geändert hat. Jetzt müsste es nurnoch jeder erfahren.... *abstink*

Arthur Dent
Als ich meinen Führerschein gemacht hab, war noch das Gegenteil der Fall:
"Wer sich nicht rechtzeitig einordnen kann, muss notfalls am Ende der Beschleunigungsspur halten.", hieß es in der Fahrschule bezüglich der Rechtslage.
Dann misch ich ich zu den Beschleunigungsstreifen auch noch mal ein, denn das was Don Merino / Motorschaf in der Fahrschule gelernt hat, ist richtig.
Der Standstreifen darf nicht als "verlängerte Beschleunigungsspur" benutzt werden (Das es oft getan und vielfach auch tolleriert wird, steht auch einem anderen Blatt.) was sich aus § 2 StVO ergibt:
(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.

Quelle: StVO §2


Es ist verboten am Ende der Beschleunigungsspur anzuhalten.

Quelle: Nickel
So nicht richtig, man darf hier auch nicht halten und warten verwechseln. Das sind Verkehrsrechtlich verschiedene Handlungen, was auch Sinn macht. Z.B. darf man auf Autobahnen überhaupt nicht parken und halten, warten aber schon, sonst müsste man bei Stau dem letzten am Stauende hintenrein kacheln.

Halten
ist immer gemeint, wenn man freiwillig anhält. Z.b. um jemanden ein- oder aussteigen zu lassen.

Parken
wer länger als 3 Minuten hält oder sein Fahrzeug verlässt, parkt.

Warten
damit ist das Verkehrsbedingte anhalten gemeint, etwa wegen eines Staus, roter Ampel oder weil man jemand anderes die Vorfahrt gewähren muß.

Siehe auch StVO §12 Halten und Parken und StVO §18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen.

Holunder Lehmann
Dennoch ist es für die Verkehrssicherheit glaub ich sinnvoller, wenn man den Standstreifen noch ein wenig mitbenutzt, falls man sich nicht gleich einfädeln kann. Denn es geht schon irgendwie flüssiger, sich bei Fahrt in fließenden Verkehr einzufädeln als aus dem Stand.

KEV
und auch bei mir in der Fahrschule hieß es: schafft man es nicht vom Beschleunigungsstreifen auf die Autobahn zu kommen, wird auf dem Seitenstreifen weitergefahren bis man rüberkommt! anhalten wurde damals ganz klar abgelehnt.
Was ist überhaupt jetzt ein schlafender Polizist? Jedenfalls gilt ein abgesenkter Bordstein NICHT als rechts vor links. Achja und das mit dem Kreisverkehr nervt mich auch echt, wenn Leute im letzten moment blinken und nicht schon vorher.

_trivial_
1 Was ich auch schon häufiger bemerkt hab und mich immer wieder erstaunt ist:
Wenn auf dem Standstreifen ein Auto /LKW steht, gibt es immer wieder Autofahrer die kurz vorher mal eben schnell auf die linke Spur wechseln ohne blinken, gucken etc.

Da wär ich heut fast einem mit knapp 200 hinten reingefahrn weil keine 30 Meter vor mir rübergezogen obwohl beide Spuren ewig frei waren.
Und dann zeigt mir der Depp noch n Stinkefinger weil ich Lichthupe gemacht hab. *grmpf*

2 genauso die Kombi von Rechtsfahrgebot mit dem dichten Auffahren:
Grad zu dieser Jahreszeit sollte man eher etwas mehr Abstand halten (normal ca halber Tacho) Also bei 120 km/h etwa 60 m. Das wären ca 15 Autolängen. Dass sich da kaum einer dran hält muss ich wohl nicht extra erwähnen. Nur erschreckend was ich so beobachtet hab ist, dass der Abstand immer kleiner wird je mehr Autos hintereinander fahren.

Weil man ständig Angst davor haben muss wenn die Lücke vor einem zu klein ist, schert der Rechtsfahrende da rein und man müsste eventuell abbremsen???

Das ist das andere Problem. Wenn der Abstand größer als das eigene Auto ist kann man ruhig die Spur wechseln, auch wenn's da nur 3 km/h schneller vorran geht. Aber das spielt dabei keine Rolle, da man nun ebenfalls die anderen Rechtsfahrenden mit 3 km/h mehr überholen und auslachen kann, während man darauf wartet dass die Spur wieder frei wird.

Arthur Dent
Urteil: Standstreifen darf nicht als verlängerte Beschleunigungsspur genutzt werden

Wer beim Auffahren auf die Autobahn keine Lücke findet, darf die Beschleunigungsspur nicht eigenmächtig "verlängern", indem er einfach auf dem Standstreifen weiterfährt. Das hat das Landgericht Gießen in einem vom Anwalt-Suchservice mitgeteilten Urteil entschieden.
(...)
Demgegenüber zähle der Standstreifen für die übrigen Verkehrsteilnehmer nicht zur Fahrbahn, sondern sei nur für das Halten in Notfällen bestimmt. Ein Notfall habe hier nicht vorgelegen. Selbst wenn dem Pkw-Fahrer ein Auffahren auf die Autobahn