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Polizei mit Durchsuchungsbefehl Zwille + Copyright

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InsaneMushroom
Heut gegen etwa 16Uhr stand das Schnittlauch bei mir vor der Tür ich wollte sie erst nicht reinlassen aber dan zeigt einer der !!4!! seinen Durchsuchungsbefehl. Im Befehl stand las Tatbestand Verstoss gegen das Waffenschutzgesetz und schwere Körperverletzung. Hauptzeugen der, der wirklich geschossen hat und das "Opfer" ein guter Freund von ihm. Die Waffe war eine Gotch (Paintball).Beides Total unglaubwürde Aussagen. Angezeigt wurde ein Kollege der hinter uns fuhr der sagt aber er weiß von nix und wie sie dan letztentlich auf uns kamen weiß niemand so genau. .Wegen der Gotchsache(Entsorgt) und der Körperverletzung mach ich mir keine sorgen. Das was mir sorgen macht ist der "Zufallsfund" Musik Cd's - gebrannt- von denen (28) kann ich ca. 10 Nachweisen das ich das orginal hab.
FRAGE 1: Mit was für einer Strafe kann/muss ich rechnen.

Zum anderen ham die gesagt das der Fahrer auch noch was abbekommt (Er, 18 , Probezeit)
FRAGE 2: Mit was wird er rechnen müssen?

Und sie haben noch eine "Präzisionsschleuder" gefunden die mein Vater vor ca. 10 Jahren mal in Tschechien gekauft hatte um Boilies(Fischfutter) in die nähe seiner Angelstele zu schiessen. Er hat gesagt sie gehört ihm.
Frage 3: Mit was kann er rechnen?

Hoffe alles Möglichst genau beschrieben zu haben. Und gehen davon aus das bei manchen von euch auch solche Zufallsfünde gemacht wurde (Insbesodere CD's) da ich im Internet sonst nichts gefunde habe dachte ich fage euch.
Danke im Vorraus Herbal

Kapó
????
mal abgesehen davon das ich die ganze story nicht plane also ein freund von dir hat einen anderen angeschossen im Auto? und der hinter euch fahrende wird angezeigt? *???*

äähhh.ja.. die zweite frage bist du deutsche(r)??
denn ich habe a)noch nie gehört das die bullen um 16Uhr kommen sondern eigentlich grundsätzlich morgens. b) schauen die cops eigentlich nie nach sachen wegen denen sie nicht da sind, soll heißen kommen sie wegen drogen schauen sie nach drogen der rest interessiert sie nicht (außer du bunkerst granaten oder sowas). So hab ich das ganze zumindest immer erlebt die haben alles durchsucht und sind dabei an einigenr gebrannten CD´s vorbeigekommen und das hat die einen dreck interessiert.

Zu deinen fragen wegen den CD´s ich würd jetzt mal darauf tippen das da gar nichts weiter kommt aber das ist von fall zu fall verschieden.
zu deinem dad mit der präzisionsschleuder ich nehm an die haben sie wahrscheinlich nur mitgenommen weil es bei deinem verfahren um waffen geht da wird also wahrscheinlich auch nicht allzuviel passieren.

Flüchtiger
schauen die cops eigentlich nie nach sachen wegen denen sie nicht da sind, soll heißen kommen sie wegen drogen schauen sie nach drogen der rest interessiert sie nicht (außer du bunkerst granaten oder sowas).


Es kommt durchaus vor, dass die bullen nach allem möglichen suchenh, bkloß weil sie nichts gefunden haben und frustriert sind. da kann es auch mal sein, dass du wegen lächerlichen cds eine anzeige bekommst.

es kommt darauf an: haben sie das mit den CDs genau dokumentiert? das mit der schleuder? fällt die denn etwa unters waffengesetzt? Wenn das an die staatsanwaltschaft weitergegeben wird hast du meistens pech, denn da herrscht willkür und Widerspruch einlegen ist zu teuer und lohnt sich nicht.

Mach dir aber nicht zuviele gedanken, zu viel wird da sicher nicht passieren, wenn du noch nicht aufgefallen bist könnten es ein paar arbeitsstunden werden (natürlich nur spekulation), aber auch nur wenn die buullen es an die staatsanwaltschaft weitergeben und nicht für zu belanglos befinden.

Holunder Lehmann
Mann, Mann, man soll ja uch nicht mit Waffen rumspielen. Man sieht ja, was dabei dann rauskommt.

*abstink*

 [user:433]

macrocosmic
Nach dem Waffengesetz der Bundesrepublik Deutschland sind Schleudern mit Armstützen und vergleichbaren Vorrichtungen verboten. Selbst Schleudern, bei denen eine Montage einer Armstütze nur vorgesehen ist (Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.7 in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.3), zählen zu den verbotenen Waffen.

Im aktuellen Waffengesetz (11. Oktober 2002, Änderungen 19. Dezember 2002 und 10. September 2004, Berichtigung 19. September 2003) wird die zuvor enthaltene Begrenzung auf 23 Joule nicht mehr erwähnt (ebenfalls Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.7 in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.3), damit gibt es keine Leistungsbegrenzung mehr für Schleudern in Deutschland.


Quelle: Wikipedia, Zwille


Und sie haben noch eine "Präzisionsschleuder" gefunden die mein Vater vor ca. 10 Jahren mal in Tschechien gekauft hatte um Boilies(Fischfutter) in die nähe seiner Angelstele zu schiessen. Er hat gesagt sie gehört ihm.
Frage 3: Mit was kann er rechnen?


Quelle: Post #1101119


Zu möglichen Strafen bei unerlaubten Waffenbesitz hab ich dies gefunden.
Da musste Dich aber mal selber durchackern, bei solchen Texten versteh ich nur "Bahnhof".

 [user:20597]

InsaneMushroom
Also ich war beim Anwalt der hat gesagt erstmal nix aussagen. Der durchsuchungsbefehl war echt..(Anwalt hats gesagt) kenn die Bullen und den Richter :(... Ja ich bin Deutsch ich denk das die schon öfters bei mir waren aber da ich Arbeiten muss bringts nix wenn sie morgens kommen. Die Cd's haben sie Dokumentiert. Das größte Problem is das war das 2 mal mit CD's vor ca 5 Jahren ham se bei mir mal nach Gras gesucht und damals (mit 14) ham se nix gefunden (weil ich nix hate und noch nix damit zu tun hatte) und sind am ende wieder direkt auf den CD Stapel los.. die gleichen Bullen waren das damals. Wie siehts aus wenn ich den verpfeif der mich verpfiffen hab.. von dem hab ich ca 90% der mp3's?! Wie viel muss ich etwa bezahlen also an schadensersatz an die Firmen und da nur ca 3-4 mp3 CD's dabei waren können die beim rest (AUDIO CD's) nicht wissen wie das Lied heißt oder der Interpret bzw die Plattenfirma oder lieg ich da falsch

bigbaysen
Was habt ihr denn nun mit der Gotcha überhaupt angestellt? Sag bloß nicht, dass ihr im Vorbeifahren auf Leute geschossen habt oder so!?

Abraxas
entgegen § 10 Abs. 1 Satz 4, § 21 Abs. 6 Satz 1 und 4, § 24 Abs. 5, § 27 Abs. 1 Satz 6, Abs. 2 Satz 2, § 31 Abs. 2 Satz 3, § 34 Abs. 2 Satz 2, Abs. 4 oder Abs. 5 Satz 1, § 36 Abs. 4 Satz 2, § 37 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3 Satz 1 oder § 40 Abs. 5 Satz 1 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig erstattet,


*lol* so Texte können auch nur in D entstehen... und da soll jemands durchblicken O_o

Kapó
@Kleines Dickes Herbal
Weißte noch ungefähr was das für MP3 Dateien waren?
Wenn ja dann sieh zu das du dir entweder Original CD´s von denen besorgst oder legal im I - Net downloaden. Dann können sie dir gar nix, denn die private Sicherheitskopie ist in unserem schönen Land immer noch legal.

Zu den Audio CD´s, ähh.. naja die Bullen können sich die Tracks einfach anhören dann werden sie schon rausfinden was das für ein Label, Künstler etc. ist.

Und wie Inselkämpfer schon sagte lösch alles von deinen PC (Tune UP shredder o.ä.)

 [user:12772]

InsaneMushroom
Was jetzt letztendlich rauskam:
Ich : Beide Verfahren wurde eingestellt das erste weil JEDE Aussage anderst war und das 2 weil ich 27 der 28 CD's nachweisen konnte

Mein Vater: 550€ Geldstrafe + Gerichtskosten aber wiederspruch wurde eingelegt ( kommt und nicht so teuer weil der Anwalt der Cheff meiner schwester ist bei mir wollte er auch nichts haben)

DaWeed
wie hast du den nachweis erbracht? neu gekauft nachträglich?

Th.
wahrscheinlich von fruenden geliehen?! wohl die einfachste methode... ;)

InsaneMushroom
Neu gekauf habe ich nur 1. Da die meisten Cd's von mir Audio CD's waren habe ich ALLE (ca 50-60) CD's zu dem netten Herrn in Grün mitgebracht und im erklärt das das alles von den CD's zusammengemischt ist. Und bei 2 CD's stand der Name drauf und die wollte er dan sehen. 1 habe ich gekauft die andere nicht

niemand
Als ich noch mit meiner jetzigen Ex zusammen war und gerade bei ihr war, kamen auch die Polypen mit nem Durchsuchungsbefehl vor der Tür (das ganze wurde aber schon 3 Wochen vorher angekündigt, per Brief).

Und zwar wegen Urheberrechtsverletzung; sie hatte einen einzigen Song illegal bei Bearshare runtergeladen der ne art Trojaner von Vater Staat enthielt und dieses nette teil hatte den Download eben an die Polizei weitergereicht.

Also, was ich sagen wollte; Sie hatte ca. 2.000 Songs aufm Rechner - aber alle legal von der Bücherey ausgeliehen und _nicht_ gerippt sondern nur rüber kopiert (was absolut legal ist).

Wegen dem einen Song wurde sie trotzdem verklagt und sollte 1.500EUR zahlen, was sie nicht konnte - Strafmilderung auf 800EUR und auch das konnte sie nicht zahlen, also wurde die Sache fallen gelassen.

Als die Polizei die Wohnung durchsuchte, nahmen sie auch einige CDs mit und fanden in einer Schublade eine kleine Metallene Dose, machten diese auf und fanden einen winzigen rest von mische - aber den fund haben die (odin sei dank) sehr netten Polizisten nicht dokumentiert, es viel so oder so unter Eigenbedarf.

Was wieder zeigt dass es gut sein kann dass sie auch mal andere sachen mitnehmen.

So, hoffe das war nicht zu verwirrend geschrieben.

lg,
niemand

Franklin

Was wieder zeigt dass es gut sein kann dass sie auch mal andere sachen mitnehmen.

Wieso? *???*

MadMann
Ähem, wenn Du ne Leiche im Keller liegen hast, oder nen Kilo auf dem Tisch liegt isses wohl Recht wurscht weshalb die Polizei dann Effektiv wirklich da war. Verfolgen müssen Sie es...

edit
Ups...*schmök*
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