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Mahnung taucht (teilweise) aus dem nichts auf!

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Execration Text
Ja ich weiß, ich mache schon zu viele Freds auf *zzz*

Aber...

Es geht um die Seite http://www.genealogie.de.

Also, ich hatte mich mal zum Spaß bzw. die Registrierung ist etwas einfacher rübergekommen als sonst, die AGB hatte ich komplett durchgelesen, aber NACH der Registrierung. Plötzlich steht drinnen, es sei kostenpflichtig usw. usf. .

Jetzt hänge ich da, bekomm ne E-Mail (schon länger aus), plötzlich hieß es:

unsere Rechnung RE01-164802 vom 05.12.2006 wurde trotz Zahlungserinnerung vom
08.01.2007
nach wie vor nicht ausgeglichen. Wir fordern Sie daher nachdrücklich auf, den
nachfolgend aufgeführten
Betrag inklusive Mahnkosten durch unverzügliche Überweisung auf u.g. Konto unter
Angabe des u.g.
Verwendungszweckes zum Ausgleich zu bringen. Sollten Sie inzwischen gezahlt
haben, so betrachten Sie
dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.

12 - Monatszugang Genealogie.de 60,00 Euro
Verzugspauschale 5,00 Euro
--------------------------------------------------------------
Zahlungsbetrag 65,00 Euro
(Ohne Abzug sofort zahlbar)


Natürlich streike ich strikt gegen diese Rechnung und das Tolle ist, ich hatte diese Seite nicht mal ausprobiert oder sonst irgendwas.

Dort ist sogar mein Vor-und Nachname angegeben samt IP-Adresse und Wohnort mit Straße und Postleitzahl!! *angst*

Hättet ihr BITTE einen Tipp für mich, wie ich mich da rückzugsvoll löschen kann bzw. von der Liste streichen? Denn ich will nicht verarscht/angezeigt werden.

Aber warum steht da

12 - Monatszugang Genealogie.de
*???*

Ich bin nicht mal 3 Monate da registriert!

Bitte um Hilfe...sonst bin ich im A**** (Grund wegen dieser Angst? Vielleicht sind es ja mehr als 65,00 € *angst*)

pommespuppe
Ich hatte mich mal nichts ahnend auf einer Seite für kostenlosen sms-Versand registriert...Nach der Registrierung tauchte dann ein Fenster auf dem Monitor auf mit irgendwelchen Zahlungsarten. Den "Service" hab ich dann natürlich nicht in Anspruch genommen.
Einige Tage später bekam ich eine eMail mit einer Zahlungsaufforderung (natürlich von dieser sms-Seite)
Ich hab das erstmal ignoriert. Dann kam die erste Mahnung und dann die zweite - noch immer ignoriert.
Und dann kam nichts mehr.

Entscheidend ist aber, ob sie dir eine Mahnung oder eine Zahlungserinnung geschickt haben. Bei der dritten Mahnung könnten sie (theoretisch) eine Vollstreckung beim Gericht einholen.
Bei einer Zahlungserinnerung können sie allerdings nicht wirklich viel machen (soweit ich weiß sogar gar nichts).

Sollten die dir aber schon eine Mahnung, oder sogar zwei, geschickt haben, würde ich einfach mal zur Verbraucherzentrale gehen und mich erkundigen (ist kostenlos). Die können dich in dem Fall sicher ganz gut beraten.

Mir wurde damals gesagt (ein Kollege von mir ist Jurist), ich sollte die Mahnungen einfach ignorieren, weil es um einen Service ginge, den ich nicht in Anspruch genommen hätte (was man ja auch nachweisen könnte).
Nur hab ich leider überhaupt keine Ahnung, wie das im Falle der Nutzung einer Website ausschaut.

mehr als 65 € werden es aber mit Sicherheit nicht.
Schau aber auf jeden Fall, das es sich nicht um ein Abo handelt, das du versehentlich abgeschlossen hast, und das, solltest du nicht rechtzeitig kündigen, weiterläuft und du immer wieder dafür bezahlen musst.

LG

Gearhead
Diese Seite sieht mir ja schwer nach abzocke aus.
Die 60€ werden nur klein unter dem Anmeldeformular erwähnt, sonst nirgends.
Solche Seiten werden immer häufiger, da muss man schon aufpassen.

In den AGB steht:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat
ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, e-mail) widerrufen.


Nun, deine Zeit ist abgelaufen, aber das ist nicht weiter schlimm. Ich glaube kaum, dass jemand, der so ne Seite betreibt mit rechtlichen Schritten gegen dich vorgehen wird. Die Seite ist nur auf Adressfang und das Geld dummer Nutzer aus.

 [user:20222]

Icarus
Das sieht mir nach einer typischen Abzockerseite à la IQtest und Altersbestimmung aus...Wie auf diesen Seiten erfährt man die Kosten erst im kleingedruckten unter dem Button des Restrierungsformulas - wo der User eigentlich keinen Grund zum Hingucken hat - und irgendwo kurz in den Tiefen der AGBs..Zu diesen Seiten habe ich schon öfters gehört, dass die nach einigen ignorierten Mahnungen aufhören zu nerven, aber genau bzw ob das immer so ist weiß ich das nicht

Ich bin nicht mal 3 Monate da registriert!

Man bezahlt halt im voraus 60€ für 12 Monate..

Freaky FourfingaZ
Dann will ich mal meinen Senf dazugeben, natürlich ohne Gewähr.

Bist du schon 18? Wenn nicht, dann ist der Vertrag erst rechtskräftig, wenn deine Eltern ihre Einwilligung gegeben haben. Da das nicht der Fall ist, ist der Vertrag nichtig.

Wenn schon 18, auch kein Problem.
Auf jedenfall sofort eine Widerrufserklärung abschicken!

Das ist eine billige Abzocke. Aus dieser Seite geht nicht deutlich hervor, dass es sich um eine kostenpflichtige Seite handelt. Die Fußnote und die Zeile in den AGB spielen keine Rolle.

Der Seitenbetreiber nimmt, durch seine nicht deutlich gemachten Hinweis über anstehende Kosten, die Möglichkeit des Irrtums in Kauf. Hier eindeutig gegeben. Solche Abzocker erkennt man daran, dass sie erst nach Ablauf der Widerrufsrecht, mit ihrer Zahlungsforderung kommen.


§ 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums

(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.


Entscheidend ist aber, ob sie dir eine Mahnung oder eine Zahlungserinnung geschickt haben. Bei der dritten Mahnung könnten sie (theoretisch) eine Vollstreckung beim Gericht einholen.

Auch Mahnungen vom RA oder Inkassos sind nur Mahnungen und haben den selben Stellenwert, wie eine Mahnung die ich oder sonst wer schreibt. Die kann man, wenn man widerrufen hat, ignorieren. Erst bei einem gerichtlichen Mahnbescheid, sollte man wieder aktiv werden. Diesen sollte man fristgerecht widerrufen und dann muss die Gegenseite wieder aktiv werden. Wird aber nicht der Fall sein.


Steht alles hier


Arthur Dent
Also, ich hatte mich mal zum Spaß bzw. die Registrierung ist etwas einfacher rübergekommen als sonst

Was hattest du "mal zum Spaß"? Dich regestriert?

Plötzlich steht drinnen, es sei kostenpflichtig
Stand das vorher nicht da?
Wie dem auch sei, es gab neulich ein Urteil, wonach eine kostenpflichtige Webseite deutlich auf die Kostenpflichtigkeit hinweisen muß. Ein reiner Verweis auf die AGB reicht demanch nicht aus, um für den Kunden zweifelfrei erkennbar zu machen, daß der Dienst kostenpflichtig ist.

Hättet ihr BITTE einen Tipp für mich, wie ich mich da rückzugsvoll löschen kann bzw. von der Liste streichen?
Wenn du bei der Regestrierung nicht erkennen konntest, daß du dich für einen kostenpflichtigen Dienst angemeldet hast (und so sieht die Seite für mich aus), tu die Mahnungen der Firma in's Altpapier.
Kommt eine Mahnung vom Gericht, widersprich sofort!

Bei der dritten Mahnung könnten sie (theoretisch) eine Vollstreckung beim Gericht einholen.
Nö, dazu bedarf es keiner vorhergehenden Mahnung. Ein amtliches Mahnverfahren kann man jederzeit eröffnen.

Kannste denn nicht zurückmailen, dass du dich betrogen fühlst
Ich denke, das wird die Firma herzlich wenig interessieren.
Ich empfehle auch, die Firma und ihre Mahnungen kopmplett zu ignorieren.

Sofort zum nächsten Termin kündigen würde ich in jedem Fall auch.
Nein auf keinen Fall! Damit bestätigt man nur, das man einen Vertrag abgeschloßen hat.

Auf jedenfall sofort eine Widerrufserklärung abschicken!
Auch das auf keinen Fall! Denn damit gibt man ebenfalls zu, einen Vertrag abgeschloßen zu haben.

Schreiben und Mahnungen der Firma ignorieren, sollte ein amtlicher Mahnbescheid kommen (was ich nicht glaube, denn die Firma Genealogie Ltd dürfte wissen, daß sie sich auf sehr dünnem Eis bewegt.), legts du widerspruch ein.

Auch Mahnungen vom RA oder Inkassos sind nur Mahnungen und haben den selben Stellenwert, wie eine Mahnung die ich oder sonst wer schreibt. Die kann man, wenn man widerrufen hat, ignorieren.
Die kann man auch ohne Widerruf ignorieren.

Nochmal: Mit einem Widerspruch bestätigt man, einen Vertrag abgeschloßen zu haben! Daher - Ignorieren.

Schau auch mal in diesen Thread rein (falls das geht als unregestrierter...?!)

Freaky FourfingaZ
Er hat ja einen Vertrag abgeschlossen. Soll er das leugnen? Nur hat er eben den Vertrag abgeschlossen, ohne zu wissen, dass es sich um eine kostenpflichtige Seite handelt.. Irrtum.

Ich bin aber nur ein Laie, also um dich nicht zu verwirren, Execration Text, nimm dir lieber die Antwort von Arthur Dent zu Herzen. Der hat mehr Fachwissen.

Arthur Dent
Er hat ja einen Vertrag abgeschlossen.
Sehe ich anders. Ein Vertragsabschluß ist eine Willenserklärung. Damit man diese Willenserklärung abgeben kann, muß man also einen Willen haben. Und den kann man nur haben, wenn man weiß, worum es geht. Ergo: Ein Vertrag kam (imho) nicht zustande.
Wäre ein Vertrag zustande gekommen, müsste Execration Text Zahlen, denn "Pacta sunt servanda" (Verträge sind einzuhalten).

Th.
Wie dem auch sei, es gab neulich ein Urteil, wonach eine kostenpflichtige Webseite deutlich auf die Kostenpflichtigkeit hinweisen muß. Ein reiner Verweis auf die AGB reicht demanch nicht aus, um für den Kunden zweifelfrei erkennbar zu machen, daß der Dienst kostenpflichtig ist.

Quelle: Arthur Dent

Wenn man nach unten scrollt, steht dort fettgedruckt der Hinweis.
Also sry, aber wer da so leichtfertig alles angibt und sich nicht kurz absichert, muss mit den Konsequenzen leben.

Arthur Dent
Wenn man nach unten scrollt, steht dort fettgedruckt der Hinweis.
Dürfte imho dem Merkmal "deutlich" aus dem Urteil (ich finde es gerade leider nicht, da der WDR das Archiv der Sendung "Quintessenz" aufräumt) nicht genügen.

Also sry, aber wer da so leichtfertig alles angibt und sich nicht kurz absichert, muss mit den Konsequenzen leben.
Gebe ich dir grundsätzlich Recht, aber dennoch muß Recht Recht bleiben, m.a.W. die Firma muß sich auch an die Spielregeln halten.

Freaky FourfingaZ
Damit man diese Willenserklärung abgeben kann, muß man also einen Willen haben. Und den kann man nur haben, wenn man weiß, worum es geht.

Sicher, der Vertrag ist dann ungültig. Er hat den Vertrag abgeschlossen, in der Meinung zu wissen um was es geht. Das war ein Irrtum. (provoziert vom Anbieter)
Also § 119 BGB
Er war über den Inhalt seiner Willenserklärung im Irrtum und kann diese somit anfechten.

Ich zitier mal den von mir geposteten link:
Sollte dies der Fall sein, bleibt noch immer die Anfechtung nach § 119 Abs. 1 BGB wegen eines Irrtums. Wenn man davon ausgeht, dass objektiv mit der Anmeldung eine Vertragserklärung für ein kostenpflichtige Angebot abgegeben, der Nutzer dies jedoch nicht wollte, so kann er seine Erklärung wegen dieses Irrtums anfechten. Dies muss allerdings unverzüglich nach nach Kenntnisnahme vom Anfechtungsgrund erfolgen. Entscheidend ist hierbei der Moment man erfährt, dass mit der Anmeldung gleichzeitig ein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen wurde.


Deswegen anfechten. Dachte ich.
Wie gesagt, ich bin mir da nich sicher und will eher meinen eigenen Wissenstand erweitern.

@Th.
Zahlen muss er garnichts.

 [user:20222]

Arthur Dent
Freaky FourfingaZ, ich weiss nicht, ob du den von mir verlinkten Thread im Verkehrsportal lesen kannst (der Bereich ist für unregstrierte unsichtbar, ich weiss nich, ob direktes verlinken geht), aber da hatten gleich zwei Leute ein ähnliches Problem (u.a. mit dem von pommespuppe erwähnten SMS-Dienst) und ignorieren war in beiden Fällen die Lösung.

Im Zweifelsfall sollte Execration Text erst mal bei der Verbraucherberatung nachfragen!

Edit:
@ [user:20222]

Ich würde zurückschreiben, dass es sich um einen Irrtum handeln müsse, und dass ich die weitere Bearbeitung meinem Anwalt überlassen würde.
Die Firma nutzt doch ganz offensichtlich die neugier der Seitenbesucher aus und versucht sie durch das etwas versteckte anzeigen der Kosten die Leute zu übervorteilen. M.a.W. "it's not a bug, it's a feature", daher glaube ich nicht, daß sich überhaupt jemand eine solche Mail durchliest.

aber Ignorieren ist sicher die schlechtere.
Warum? Meine Erfahrung sagt was anderes.

du hast einen laufenden Vertrag am Hals.
Wie schon mehrfach gesagt, sehe ich das anders. Imho ist kein Vertrag zustandegekommen, mangels übereinstimmender Willenserklärung.

Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo oder einen kostenpflichtigen Dienst eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde. Im Streitfall muss der Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen, wenn er seine Vergütung einfordert. Wird z.B. nur versteckt auf die Kostenpflichtigkeit hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben, darf der Anbieter nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen möchte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

 [user:20222]

Nickel
Rictawheels, lies dir am besten folgende Threads im Gulli:Board durch:

http://board.gulli.com/thread/645475-wwwlebensprognosecom-abzocke/?highlight=lebensprognose
http://board.gulli.com/thread/639835-vorsicht-bei-lebensprognosecom/?highlight=lebensprognose

Dort erfährst du alles was du wissen musst, dort haben auch andere Betroffene gepostet...




Die Edit hat noch hinzuzufügen, dass du dir das hier auch mal ansehen solltest:
http://www.pc-special.net/index.php?option=com_forum&Itemid=26453&page=viewtopic&t=18662&postdays=0&postorder=asc&start=680



 [user:20222]

Freaky FourfingaZ
Genauso, wie im ersten link von Nickel beschrieben meinte ich das. Ich würde genauso einen Brief schreiben.
Den Thread von Arthur Dent kann ich leider nicht lesen.

 [user:20222]

Arthur Dent
Der Link ist für Unregistrierte nicht einzusehen.
Schade. Kurzform: 2 Betroffene, die ein vergleichbares Problem hatten, empohlen wurde ignorieren der Meahnungen und ruhe war nach 'ner Zeit. Solche Firmen leiten kein amtliches Mahnverfahren ein, weil sie genau wissen, das sie sich auf dünnem Eis bewegen. Siehe auch das Urteil oben.

Einige Webseitenbetreiber locken mit einfachen Tests - und wollen dann abkassieren. Viele lassen sich einschüchtern und zahlen die versteckten Gebühren. Müssen sie aber nicht, sagen Verbraucherschützer und wollen klagen

Das ist ja faktische ein Schuldeingeständnis.
Nicht im geringsten. Ich sehe beim TE keine Schuld.

Ich würde genauso einen Brief schreiben.
Kann man machen, ist eine nette Geste, aber man kann seine Zeit auch sinnvoller nutzen.

Ich würde, in einem solchen Fall, alle Mahnungen und Schreiben der Firma kommentarlos ins Altpapier legen. Für solche Menschen ist mir meine Zeit zu schade.

Freaky FourfingaZ
Abschließend könnte man sagen, dass wir uns einig sind, dass Execration Text nicht zahlen muss. Auch wenn wir uns über die Frage "Warum er nicht zahlen muss" wohl uneinig sind.

Also kein Grund zur Sorge Execration Text *freu*

Arthur Dent
Noch zwei interessante Links zu Genealogie Ltd:
Link 1
Link 2

Zitat aus 2.:
[bearbeiten]
Ratschlag des Verbaucherschutzes
Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. hat bereits Abmahnungen an diesen und andere Anbieter geschickt, die mit dem selben Trick Gebühren eintreiben. Der Verband betont, dass die Rechnungen gegenstandslos sind. In einem Musterbrief heißt es: "Zwar habe ich mich auf Ihrer Seite … . angemeldet, jedoch ist kein Vertrag zu den von Ihnen behaupteten Konditionen zustande gekommen. Auf Ihrer Seite wird völlig unscheinbar auf die Kostenfolge hingewiesen, so dass sie ohne weiteres übersehen werden konnte und von mir auch übersehen wurde. Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung, weil lediglich eine Gratis-Nutzung gewollt war und keine kostenpflichtige. Aus den genannten Gründen werde ich keinerlei Zahlung leisten. Ich bitte um Bestätigung, dass die Angelegenheit erledigt ist."

Execration Text
Puh..puh..

Ich danke euch allen für die Tipps, die ich erst jetzt gelesen habe..*polizei+* *autsch*


Ich bin bereit, "Genealogie" gerichtich zu verklagen *gnicker*
(Sollte ja auch gehen, oder? Mittlerweile kann die *polizei* ja alles )


*bombe* 65 € (= ca. 8 g) aus dem Fenster geworfen für ein "Leerstehendes Büro am Industriegelände"

Ach.. ist ja schon over..
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