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Cannabis & Umgangsverweigerung mit dem Sohn durch Ex-Ehefrau

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VPLWV
Hallo Alle,

Hat jemand information zu oder über Gerichtsurteile, die sich mit der Thematik Cannabis Konsum als Elternteil und mit Verweigerung des Umgangsrechts durch die oder den Ex befassen? Es geht hier darum, daß die Behauptung aufgestellt wird, daß ein Cannabis komsumierender Elternteil eine "Gefahr" für das Kind (5Jahre) sein soll. Wir sprechen hier nicht von Cannabis mißbrauch, sonder moderatem Gebrauch. Kann es aufgrund von Cannabis gebrauch soweit kommen, dass nur "begleiteter" Umgang ausgesprochen wird. Ansonsten sind die sozialen Verhältnisse absolut stabil.

Hille
sowas ist bei uns in gut 5 Jahren bisher noch nicht vorgekommen.
ich guck mich gerade etwas um und empfehle Dir diese Links:
http://cannabislegal.de/
http://www.drogenpolitik.org/
http://www.gruene-hilfe.de/

Du kannst die Leute dort auch kontaktieren, wenn Du nicht fündig wirst.
wäre nett, wenn Du hier schreibst, was Du rausgefunden hast.

viel Erfolg!

VPLWV
Hallo Hilfe,

Das wird schon seine Gründe haben, dass das in 5 Jahren noch nicht gefragt worden ist........... Ich denke es gibt wenige Menschen wie meine Ex, die so Rachsüchtig ist. Aber mich über meine Ex zu beklagen gehört hier nicht hin.

http://cannabislegal.de/ --> War ich schon. NICHTS!
http://www.drogenpolitik.org/ --> War ich gerade, auch NICHTS!
http://www.gruene-hilfe.de/ --> Auch nichts.

selbst GOOGLE und Stunden von research haben absolut nichts ergeben. Ich lese immer über "Kiffen und Familie" oder "Vorbilfunktion". Aber nichts über tatsächliche Entscheidungen oder Leitfäden. Ich kann doch im Deutsch sprachigen Raum nicht der Einzige sein, der dieses Problem hat?!?

Meinungen andere Leute habe ich ebenfalls bis zur "vergasung" gelesen. Aber nichts was mir wirklich weiterhilft. Das kann doch fast nicht sein, oder?

LG

Alti
wenn die ehemalige einen antrag auf verweigerung des umgangsrechts stellt und als begründung drogenkonsum, alkohol oder missbrauch angibt wird das ganze auf jeden fall nähere untersuchungen nach sich ziehen, es kann sogar auf richterliche anordnung zum drogentest kommen. und leider spielt die art der droge keine rolle wenn man erst mal positiv getestet ist hat der antrag sehr sehr gute chancen durch zu kommen.
am besten ist es aber immer noch seinen anwalt mal zu diesem thema zu befragen denn er hat das schließlich studiert und die nötigen grundsatzurteile bei der hand und nicht nur das bgb wie wir normalsterblichen. (wen es interessiert BGB, Viertes Buch, Fünfter Teil ab §1626 ist für die beantwortung dieser frage maßgeblich)

 [user:165]

Phineas Freak
Hast du's schon mal in Newsgroups versucht?

de.soc.drogen
oder
de.soc.recht

Kannst natürlich auch einen Newsreader verwenden. Die Leut, die sich da rumtreiben sind meist recht hilfsbereit.

Viel Glück.


VPLWV
Halli Alti,

Dann werde ich wohl doch tiefer in die Thematik einsteigen, müssen. Meine Ex-Frau hat aufgrund falscher, erlogener anschuldigungen es vor ca. einem Jahr fertig gebracht, Das Umgang und Sorgerecht vor Gericht verhandelt wird. Bereits vor dem Verhandlungstermin habe ich mich zu freiwilligen Tests bereit erklärt. Dies über einen Zeitraum von 6 Monaten. Sie hat behauptet, daß ich so alles konsumieren würde was zu bekommen sei. Erstunken und Erlogen. All diese Test (Gerichtsmedizinisches Institut) sind auf sämtliche Substanzen immer negativ gewesen. Das Gericht hat sofort (vor Testbeginn) angeordnet, daß SOFORT regelmäßiger Umgang wieder herzustellen ist. Ferner wurde Ihr Antrag auf alleiniges sorgerecht sofort abgelehnt (Kosten dafür trägt Sie alleine). Egal, sie beharrt darauf das diese Test weitergemacht werden. Dies ist reine Willkühr und Racheakt.

Übrigens wird einem der Umgang ja auch nicht bei "gebrauch" von Alkohol verweigert. Dann dürften ja nur Moslems mit Kindern umgehen ;-) Also bei Missbrauch von Alkohol und anderen Drogen Stimme ich absolut zu, dass geht nicht!!

Genauso geht es nicht, bzw. darf es nicht sein dass ein Dauerkiffer sich um Kindesbelange kümmern soll. Aber lassen wir doch mal die Kirche im Dorf! Mal einen rauchen (Nachweiszeit zwischen 7-21 Tagen) und desshalb keinen, bzw. betreuter Umgang............ Das darf eigentlich nicht sein...

LG



Hallo Alle,

Ich bin kein Jurist, aber ich kann nicht wirklich erkennen wie das in einem Zusammenhang zu "mal einen rauchen" oder "mal einen Trinken" stehen soll. Jeder von uns war schon mal besoffen. Ein Jurist unter uns, der erklären mag wie sich der Sachverhalt darstellt. Mal einen Rauchen oder Trinken verstößt meines Erachtens nicht gegen folgende §§§§.


§ 1626

Elterliche Sorge, Grundsätze
(1) Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).

(2) Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln. Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an.

(3) Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Gleiches gilt für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist.



§ 1626a

Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern; Sorgeerklärungen
(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie

1. erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen), oder
2. einander heiraten.


(2) Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge.


§ 1626b

Besondere Wirksamkeitsvoraussetzungen der Sorgeerklärung
(1) Eine Sorgeerklärung unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung ist unwirksam.

(2) Die Sorgeerklärung kann schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.

(3) Eine Sorgeerklärung ist unwirksam, soweit eine gerichtliche Entscheidung über die elterliche Sorge nach den §§ 1671, 1672 getroffen oder eine solche Entscheidung nach § 1696 Abs. 1 geändert wurde.

LG

Alti
Genauso geht es nicht, bzw. darf es nicht sein dass ein Dauerkiffer sich um Kindesbelange kümmern soll. Aber lassen wir doch mal die Kirche im Dorf! Mal einen rauchen (Nachweiszeit zwischen 7-21 Tagen) und desshalb keinen, bzw. betreuter Umgang............ Das darf eigentlich nicht sein...

mal einen rauchen ist genau so ein straftatbestand wie jeden tag einen rauchen. es geht ja bei sowas nicht darum das man abends mal nen bischen dicht ist, das geht mit 2-3 bier auch, sondern darum das man straffällig geworden ist. daraus werden dann wieder rückschlüsse auf deine gesamten lebensumstände gezogen die dann alles andere als vorteilhaft zur kindererziehung sind.

Arthur Dent
mal einen rauchen ist genau so ein straftatbestand wie jeden tag einen rauchen.
das rauchen an sich ist kein straftatsbestand im deutschen recht, lediglich bezitz, erwerb, abgabe, ein- und ausfuhr, anbau und herstellung sind verboten, der konsum ansich nicht.

Das Gericht hat sofort (vor Testbeginn) angeordnet, daß SOFORT regelmäßiger Umgang wieder herzustellen ist.
da würde ich, mit hilfe eines anwalts, ansetzen. die mutter des kindes setzt sich da imho klar über eine gerichtsentscheidung hinweg.

VPLWV
Hallo Alti

Also ich bin nicht straffällig geworden. Nichts vermerkt oder eine Polizeiliche Akte oder irgendetwas in der Art. Meine Ex hat mich angezeigt, und das Verfahren ist ohne Eintrag etc. eingestellt worden. Den § habe ich jetzt nicht im Kopf. Und soweit ich weiß ist der Konsum von Cannabis nicht strafbar. Der knackpunkt der Frage müßte doch lauten: Beeinträchtigt gelegentlicher Cannabis Konsum das Kindeswohl? Somit stellt sich die Frage:Beeinträchtigt gelegentlicher Alkohol Konsum das Kindeswohl? In beiden Fällen meine ich: nein. Das Gericht war damals der Ansicht, daß nichts handfestes bezüglich Beeinträchtigung des Kindeswohls vorgetragen wurde und somit die Dinge bleiben wie sie sind und alle Anträge der Ex somit zurückgewiesen wurden. Aber ich mag eigentlich nicht mehr spekulieren und suche desshalb vergleichsurteile. Eine Meinung hat jeder von uns (sollte man zumindest haben und vertreten). Aber bezugsfähige Gerichtsentscheidungen würde ich suchen. Ich wäre ungern der Erste, der aus Prinzip das Thema bis zum bitteren Ende zuende bringen möchte (Anwalt, Gericht, Kosten, Ärger, etc). Ich leben in Bayern. Aber wenn es denn sein müß, dann werde ich der erste sein.

LG

Alti
das rauchen an sich ist kein straftatsbestand im deutschen recht, lediglich bezitz, erwerb, abgabe, ein- und ausfuhr, anbau und herstellung sind verboten, der konsum ansich nicht.

ist mir durchaus klar arthur, was dir eigentlich auch klar sein sollte, ich wollt nur keine kleinkrämerei betreiben zumal durch konsum der besitz immer nachgewiesen ist und somit auch der erwerb (was ich wiederum durch eigene erfahrungen gelernt habe).

Aber ich mag eigentlich nicht mehr spekulieren und suche desshalb vergleichsurteile. Eine Meinung hat jeder von uns (sollte man zumindest haben und vertreten). Aber bezugsfähige Gerichtsentscheidungen würde ich suchen. Ich wäre ungern der Erste, der aus Prinzip das Thema bis zum bitteren Ende zuende bringen möchte (Anwalt, Gericht, Kosten, Ärger, etc). Ich leben in Bayern. Aber wenn es denn sein müß, dann werde ich der erste sein.

und genau darum hab ich dir geraten dich mal mit einem anwalt für familienrecht zusammenzusetzen da der in seiner eigenen bibliothek auf jeden fall auf einige grundsatzurteile zurückgreifen kann (auf den einschlägigen seiten im netz hab ich leider nix gefunden). wärst du student hättest du auch noch die möglichkeit in der juristischen abteilung der uni-bibliothek deiner stadt selbst nachforschungen zu betreiben. wir hier können eigentlich nur auf bestehende gesetze verweisen wie ich es schon getan habe, aber da gibt es ja leider sehr viele auslegungsmöglichkeiten.


VPLWV
Also ich habe eine Familienrechtlerin an meiner Seite. Die gleiche seit über nem Jahr. Sie ist sehr gut!!! Sieht wohl so aus, als würden wir (Sie und ich) hier eine Grundsatzentscheidung bzw. ein Grunsatzurteil anstreben. Sie hat bereits "Lipperts" zitiert (Münchner Anwaltsgröße). Glaubt es oder glaubt es nicht, es gibt (lt. dem wissen meiner Anwältin) in der einschlägigen Rechst-Literatur nichts vergleichbares. Ich weigere mich das zu galauben, darum habe ich auch diesen "thread" eröffnet. Es kann nicht sein, daß ich der einzige auf dieser Welt (Deutschland) mit exekt diesem Thema sein soll.

LG

Alti
Es kann nicht sein, daß ich der einzige auf dieser Welt (Deutschland) mit exekt diesem Thema sein soll.

vlt. der einzige der es im notfall bis zum ende zieht. du solltest deiner anwältin schon vertrauen wenn sie sagt das es dazu kein urteil gibt, schließlich wälzt sie nicht nur selber bücher sondern hat auch leute die sie für recherchen bezahlt. und wie gesagt wir hier haben einfach nicht den zugriff auf die nötige literatur wie jemand vom fach.

Pazifist ist Fowler
ich denke die können dir einen strick daraus drehen, dass du eine straftat begehst, und damit dem kind ein schlechtes vorbild bist.
aber hat deine exfrau denn noch ne chance, wenn du die drogentests bis zum ende gemacht hast? dann könntest du doch auch bei weiteren verfahren sagen, dass du das ja schon bewiesen hast, dass du kein drogensüchtiger bist und dir die frau nur was anhängen will.

edit: das kann sich doch manchmal praktisch solang hinziehen, bis das kind erwachsen ist... blöder langsamer staat...

Arthur Dent
also, entschuldigt mal, liebe leute, aber kann es sein, das ihr überseht, das im gegebenen fall schon ein gericht entschieden hat?
Das Gericht hat sofort (vor Testbeginn) angeordnet, daß SOFORT regelmäßiger Umgang wieder herzustellen ist.

Quelle: Post #685070


es gibt also schon eine entscheidung, nur erkennt die mutter scheinbar widerrechtlich das urteil nicht an.

ausserdem: bei aller sorge um das kindeswohl, auch das kind hat rechte, nämlich u.a. auf beide elternteile. die kinderrechtskonvention wurde schließlich auch von deutschland ratifiziert.

Lilith
Hallo,
ich weiß nicht wie alt dieser Beitrag ist, aber ich poste hier, da ich ein ganz ähnliches Problem habe. Mein Mann und ich sind seit über einem Jahr getrennt lebend. Unser gemeinsamer zweijähriger Sohn lebt bei mir. Mein Mann versucht seit einem Jahr das Sorgerecht bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen und bedient sich vieler, teilweiser sehr absurder und erlogener Begründungen. Ich führe ein geregeltes Leben, meine einzige Schwäche ist, dass ich (und mein neuer Partner) gerne ab und zu etwas Cannabis rauche (wirklich in Maßen und nicht täglich). Nun versucht mein Mann mich in der Öffentlichkeit als drogensüchtig hinzustellen um ein Argument zu haben, mir das Kind wegzunehmen. Ich frage mich, ob es Leute gibt, die ähnliches erlebt haben und wie in solchen Fällen verfahren wird.

Viele Grüße
Lilith

*hand*

Kantakukuruz
Erstmal die Frage: Wie ist denn im Moment der Umgang zwischen Vater und Sohn geregelt? Und warum will der Vater überhaupt das Sorgerecht?

Ansonsten: Mir ist klar, dass man trotz gelegentlichem Kiffen ein verantwortungsvolles Leben führen kann. Die Frage ist, wie ein Gericht das sieht. Berate dich auf jeden Fall mit einem Anwalt. Wobei ich finde, dass es dir dein Sohn wert sein sollte, wenn nötig auf die Kifferei zu verzichten.
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