Unterhaltssicherung beim Zivildienst - Rechtsfragen |
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Linozeros |
Moin Moin, ich habe eine Frage.
Ich werde jetzt im Sommer meinen Zivildienst in Kiel antreten, und möchte mir dafür eine eingene Wohnung zulegen. Da ich einige Schwierigkeiten beim Musterungsverfahren hatte, ist mein Antrag noch nicht komplett durch, allerdings werde ich schon ab 1.8 meinen Zivildienst antreten. Da also das Mietverhältnis, selbst wenn ich die Wohnung nun morgen mieten würde, keine 6 Monate besteht, bekomme ich ja nur 70 v.H. Mietbeihilfe von der Unterhaltssicherungsbehörde. Ich würde gerne mit meiner Freundin zusammenziehen, jedoch kann sie nicht komplett die Hälfte der Wohnung übernehmen. Ich wollte eigentlich auch als Alleinmieter der Wohnung im Mietvetrag stehen. Denn man bekommt die Unterhaltssicherung doch nur, wenn man alleinstehend ist, oder? Wie kann ich denn jetzt die volle Mietbeihilfe (also 70 v. H.) bekommen, wenn sie bei mir mitwohnt? Wir wollen nur eine kleine Wohung haben, max. 2 Zimmer und höchstens eine Kaltmiete von 250€. Die Höchstgrenze für Mietbeihilfe liegt bei 209,13€. Wie und was muss ich machen, um doch noch die Sicherung zu bekommen, 70 v. H. würden mir ja reichen, den Rest würde ich dann einfach vom Zivi-Sold bezahlen und meine Freundin kann ja auch einen Teil noch mitfinanzieren. Im Antrag stehen nämlich so Fragen wie: "Ist der Antragssteller Alleinmieter der Wohnung?" "Wird die Wohnung vom Antragsteller allein genutzt?" Vielen Dank schonmal. edit: hatte dies auch schon in ein rechtsfragenforum und in ein ziviforum gepostet, bisher jedoch keine antwort erhalten. |
Arthur Dent |
Gründe können sein: Wohnung der Eltern zu klein, Probleme mit den Eltern (aber richtige, kein trallafiti, weil du mal nicht in die Disco durftest!), Stelle stellt keine Unterkunft etc...
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Linozeros |
hm nene wie soll das denn gehen ?
der mieter kann das doch als mietbetrug auslegen, wenn wir da nen doppelbett haben, schränke von meiner freundin usw. auserdem wollen wir da ja mindestens ein jahr wohnen, also muss sich meine freundin auch in kiel melden. das kann man doch nicht vor dem vermieter geheimhalten, das da noch jemand in der wohnung wohnt...?! |
Arthur Dent |
Mann, entwickel doch mal ein bisschen Phantasie. |
Linozeros |
hm ja schon, mir is da allerdings echt unwohl bei...
wenn er ( der vermieter) das irgendwie rausbekommt ?? gibts da echt keine andere möglichkeit, das wir legal zusammenwohnen können ? |
Arthur Dent |
Ansonsten, wenn du angibst, die Wohnung nicht allein zu nutzen, bekommst du vom Unterhaltssicherungsamt m.W. nur anteilig die Miete erstattet. Ich hab auch schon Zeitweise mehr bei Freundinnen oder Kumpels gewohnt, ohne mich jedes mal um zu melden. |
Linozeros |
jo danke für die tipps ![]() |
Linozeros |
wie sieht das eigentlich mit der quadrat- und zimmeranzahl aus..max. 40 qm² und max 2 zimmer hatte ich so angedacht. kaltmiete nich über 250€, warmiete nich über 350€.
das müsste doch gehen oder ? wie gesagt, die höchstgerenze liegt bei 209,13€ und den rest kann ich tragen und meine zivistelle kann auch noch was übernehmen.. dürfte doch kein problem sein oder ? oder gibts da irgendwie ne höchstanzahl für qm² und zimmer? kann ich nirgendwo finden... |
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