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Flüchtiger
Hallo allerseits.

ich habe mich gerade mal wieder fürchterlich mit meinem vater gestritten. es hat wie immer klein angefangen und ist dann ausgeartet.
aber diesmal hat er nicht nur gedroht, mich rauszuwerfen (was sonst immer sein letztes mittel ist), sondern er hat mir sogar gedroht, mich zu enterben.
Das wäre ganz und gar entsetzlich, weil mein vater schon einiges hat.

Nun meine frage: kann man in der BRD überhaupt enterbt werden? ich hab nämlich gehört, dass dies gesetzlich sehr schwierig/nicht möglich sei aber ich habe keine ahnung grad.

ich wäre euch sehr dankbar für hilfreiche antworten. sorry wenn sich das alles etwas komisch anhört aber ich koch gerade noch vor wut.

Thx

e: sorry für den zweiten fred, war keine absicht. der kann geschlossen werden.

Arthur Dent
Nö, das geht nicht. Den "<wiki>Pflichtteil</wiki>" bekomst du so oder so. Und aus dem Pflichtteil rauszukommen ist nur sehr schwer möglich:
Entziehung des Pflichtteils

(...)

zu Lasten eines Abkömmlings

Einem Abkömmling kann der Erblasser den Pflichtteil nur entziehen, wenn der Abkömmling

1. dem Erblasser, dem Ehegatten des Erblassers oder einem anderen Abkömmling des Erblasser nach dem Leben getrachtet hat,
2. sich einer vorsätzlichen Misshandlung des Erblasser oder des Ehegatten, von dem er selbst abstammt, schuldig gemacht hat,
3. sich eines Verbrechens oder einen schweren vorsätzlichen Vergehens gegen den Erblasser oder dessen Ehegatten schuldig gemacht hat,
4. die ihm gegenüber dem Erblasser obliegende Unterhaltspflicht böswillig verletzt hat, oder
5. einen ehrlosen oder unsittlichen Lebenswandel führt.

eigenvalue
Den Pflichtteil kann man sehr leicht umgehen, indem der Erblasser sein Vermögen schon vor dem Tod an andere Personen/Einrichtungen überschreibt.
Ob Dein Vater das macht ist eine andere Frage, aber grundsätzlich ist enterben kein Problem.

Flüchtiger
hm ok....

aber was versteht man unter
5. einen ehrlosen oder unsittlichen Lebenswandel führt.


und was versteht hier bei punkt 3 mit "verbrechen"?

ich werde irgendwann noch eine verurteilung wegen handels mit bTM kriegen, drum bin ich noch bissel beunruhigt....


aber trotzdem schon mal danke, Arthur Dent

Lyssi
Den Pflichtteil kann man sehr leicht umgehen, indem der Erblasser sein Vermögen schon vor dem Tod an andere Personen/Einrichtungen überschreibt.


Mal angenommen er würde das tun. Dann hätte man als Erbe erster Ordnung doch trotzdem das Recht seinen Pflichtteil anzufechten. Oder hab ich da was falsches in Erinnerung *???*

bigbaysen
Warst du bisher nicht "Flüchtiger" oder hast du nur das selbe u-pic?

Flüchtiger
doch war ich *g*

Arthur Dent
Den Pflichtteil kann man sehr leicht umgehen, indem der Erblasser sein Vermögen schon vor dem Tod an andere Personen/Einrichtungen überschreibt.
Das ist nicht so einfach, wie du dir dass vielleicht vorstellst. Ist ja alles mit Formalitäten und auch mit Steuern verbunden. Wenn es bei dem Eigentum des Erblassers dann z.B. noch um das Haus, in dem er selbst wohtn, geht, sind auch andere Fragen noch zu berücksichtigen, wie etwa Wohnrecht, Instandhaltung etc.

aber was versteht man unter
5. einen ehrlosen oder unsittlichen Lebenswandel führt.
Soll ich den kompletten Wikipedia-Text hierhin kopieren oder klickst du kurz den Link an, den ich oben gepostet hab? *zwinker*

und was versteht hier bei punkt 3 mit "verbrechen"?

ich werde irgendwann noch eine verurteilung wegen handels mit bTM kriegen, drum bin ich noch bissel beunruhigt....

Genau lesen!
3. sich eines Verbrechens oder einen schweren vorsätzlichen Vergehens gegen den Erblasser oder dessen Ehegatten schuldig gemacht hat,

eigenvalue
@Lyssi Wo nichts ist kann man auch nichts holen.
Ist ja alles mit Formalitäten und auch mit Steuern verbunden.

Ich kenne das Prinzip nur um Erbschaftssteuern zu umgehen, aber es funktioniert im Prinzip gleich wenn man bestimmte Personen ausschliessen will. Es gibt recht hohe Schenkungsfreibeträge die auch alle X Jahre (10 oder so) wieder neu verfügbar sind. Aber aufwendig ist es schon, das ist klar. Der Trick ist halt, dass das Erbrecht quasi ausgehebelt wird und keine Anwendung findet.

Lyssi
Ich meinte das auch anders. Wenn Flüchtiger beispielsweise eine Schwester hat. Der Vater vermacht ihr jetzt sein Vermögen. Und später heißt es, dass kein Vermögen für den Pflichtteil da ist (was ja sehr gerissen wäre vom Vater). Dann - so dachte ich - könnte man seinen Pflichtteil anfechten bei der Schwester, was aber auch darauf ankäme, wie lange es her ist, dass der Vater ihr das Geld vermacht hat.

Ah, kompliziert *abstink*

Arthur Dent
Lebzeitige beeinträchtigende Schenkungen

Um eine Aushöhlung des Pflichtteils durch Schenkungen schon zu Lebzeiten zu unterbinden, bestimmt das Gesetz in § 2325 BGB, dass der Pflichtteilsberechtigte in solchen Fällen von dem oder den Erben eine entsprechende Erhöhung seines Pflichtteilsanspruchs verlangen kann, den sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruch. Dadurch wird er so gestellt, als ob das verschenkte Vermögen noch im Nachlass vorhanden wäre. Eine Erhöhung kommt aber nicht in Betracht, wenn zwischen der Schenkung und dem Erbfall schon zehn Jahre verstrichen sind oder es sich um bloße Anstandsschenkungen gehandelt hat. Bei Schenkungen an den Ehegatten gilt die 10-Jahresfrist erst ab Auflösung der Ehe. Für die Erhöhung sind Schenkungen bei bestehender Ehe während der gesamten Ehedauer maßgebend.


Quelle: der Wikipedialink oben scheint ja bei euch nicht zu funktionieren...

eigenvalue
Der Vater vermacht ihr jetzt sein Vermögen.

Der Trick ist aber, dass der Vater der Schwester das Vermögen nicht vererbt, sondern schon vor seinem Tod schenkt, sich aber ggf. den Niessbrauch (z.B. vom Haus oder Erträgen aus Wertpapieren) zusichert. D.h. wenn der Erblasser stirbt ist einfach nix mehr da was zu vererben wäre.
Eine Erhöhung kommt aber nicht in Betracht, wenn zwischen der Schenkung und dem Erbfall schon zehn Jahre verstrichen sind oder es sich um bloße Anstandsschenkungen gehandelt hat.

Passt doch... (und wenn nicht gibt's halt ne Stiftung und keine Schenkung).

Lyssi
Nicht verzagen - Arthur Dent fragen *zwinker*

Danke, das war's woran ich da dachte *grins*

Flüchtiger
oh danke Arthur Dent

sorry für meine verpeiltheit, habs gesehn. bin fleißig am wikipedia lesen jetzt.
bin halt noch immer relativ wütend und deshalb verpeilt.

der link funktioniert.

Arthur Dent
Der Trick ist aber, dass der Vater der Schwester das Vermögen nicht vererbt, sondern schon vor seinem Tod schenkt
Womit die Schwester <wiki>Schenkungssteuer</wiki> zahlen müsste (jedenfalls bei Werten über dem Freibetrag).

eigenvalue
Knapp 2HDT Euro alle 10 Jahre steuerfrei ist aber imho schon recht grosszügig (lustig vor allem, das es ohne vorherige Schenkungen diesen Freibetrag nur 1x gibt).
Naja, dumme Sache, einer Freundin von mir ist ähnliches passiert, die bekam ein paar Möbel, Bilder ein winziges Sparbuch und fertig.

sour_mash
Ich rate: vertrag dich^^

 [user:2214]

sour_mash
*geil*

Prosciutto
Worum ging es bei diesem Streit? Würde mich wunder nehmen... erzähl, wenn du magst.

Flüchtiger
Es waren totale kleinigkeiten - wie immer.

mein vater war vom letzten streit immer noch beleidigt, und deshalb redete er die ganze woche nicht mehr mit mir. nun ging mir das nach einer woche ziemlich auf die Nerven, da ich meistens schon wieder einen tag nach dem streit mit meinem vater reden würde; er aber ist in solcher hinsicht stur. er würde verlangen, dass ich mich erst mal für den letzten streit entschuldige.

Nun gut, gestern meinte ich dann zu ihm beim mitagessen: "also lass uns entweder wieder normal miteinander reden oder eben nicht. aber wenn nicht, dann brauchst du mich auch nicht dauernd anmotzen etc..."
Darauf meinte er eben, ich müsse mich erst einmal für den letzten streit entschuldigen. und das ist das problem.
während des streits hat mein vater mich genauso beleidigt wie ich ihn; ihm würde es aber NIE in den sinn kommen, zu sagen: "mir tut es auch leid", selbst wenn ich mich davor bei ihm entschuldigt hätte. mein vater hat sich in meinem ganzen leben noch nicht einmal bei mir entschuldigt.
Selbst wenn er wirklich mist gebaut hat oder einen fehler gemacht hat, versucht er sich noch zu rechtfertigen und rauszureden, z.B. "wenn du nicht gewesen wärst, dann hätte ich gar nicht erst so gehandelt!" oder ähnliches.

es ist einfach sehr problematisch, mein vater ist äußerst stur (ich aber auch, ich weiß). ich finde einfach, zum streit gehören immer zwei, und wenn beide sich daneben benehmen, dann sollten sich auch BEIDE bei einander entschuldigen.

 [user:10283]

Melonenmann
ich kenne deine familienverhältnisse nicht, aber wäre es nicht einfacher erstmal mit deiner mutter (oder halt der frau, freundin deines vaters) zu reden? oder deine schwester? irgendjemand wird doch noch schlichten können, bevor du dir gedanken über dein erbe machst!

im streit sagen eltern gerne mal schwachsinniges, wenn sie gegen ihre kinder auf normalem wege nicht ankommen. ich wurde auch schon ein paar mal "rausgeschmissen", war ein "schmarotzer" usw. aber ein paar tage später sah die sache ganz anders aus.

leicht störend finde ich bei eltern den anspruch auf "du bist mein kind, du kannst garnicht recht haben. ich hab nämlich recht!". oft ist das einfach eine kurzschlussreaktion, im zorn. naja, liegt wohl irgendwie im menschen selbst (und ich will nicht zu hart über eltern reden, evtl. hab ich ja irgendwann die gleichenprobleme mit rotzfrechen kindern)

als letzte alternative wäre da nur noch das einseitige entschuldigen von deiner seite. kriech zu kreuze, sag noch du hast über die sache nachgedacht und es eingesehen, selbst wenns wehtut. ich wette mit dir ihr beide wisst eh nicht mehr wieso ihr euch gestritten habt.

viel glück noch mit deinem vater *grins*

Kartoffelkifferin
Kann es vielleicht eine Möglichkeit sein, dass du ihm einen klärenden Brief schreibst?
Allerdings solltest du darauf achten, dass du ihm keine Vorwürfe machst und nur schreibst, was du darüber fühlst und denkst. *grübel*
Zum Beispiel, dass du den Eindruck hast, dass ein Streit zu klären ist, wenn beide Parteien ihre Sicht darstellen und sich auch beide entschuldigen. Du hättest Schwierigkeiten seine Position/Rolle und Sicht zu verstehen und würdest dir wünschen, dass ihr gegenseitig euch dies ohne Vorwürfe mitteilt.

Flüchtiger
Das mit dem brief ist nicht nötig. ich kann schon mit meinem vater reden, aber es bringt halt nichts. vielleicht liegt es daran, dass mein vadder schon über 60 ist und ich erst 18.
er ist einfach immer felsenfest davon überzeugt, dass er im recht ist. ich kann und will meinen vater in vielen dingen nicht verstehen, weil wir zwei ein völlig verschiedenes weltbild haben: er ist ziemlich konservativ und ich versuche immer, alles logisch zu erklären.

ja, mit meiner mutter komme ich gut aus, aner auch sie schafft es nicht, den streit zu schlichten. sie versucht zwar immer neutral zu bleiben und beide seiten zu verstehen aber mein vater bleibt trotzdem weiterhin davon überzeugt, dass nur er im recht ist.

zum einseitigen entschuldigen: nein, das kommt nicht in frage.
eigentlich sollte mein vater ja mein vorbild sein. aber wenn er sich selbst nicht mal entschuldigt, wenn er einen fehler gemacht hat, kann er es von mir auch nicht erwarten.
(früher hieß es z.B. "entweder du entschuldigst dich, oder du hast hausarrest")

klar ist mein vater am längeren hebel, ich weiß, aber es gibt halt immer noch diesen gewissen "stolz". wenn ich wüsste, dass es meinem vater auch leid tut würde ich mich sofort bei ihm entschuldigen....

Liebeskiffer
Naja das klingt ja echt scheisse und ich dachte immer ich hätte doofe Eltern...
Aber mal eine andere Frage wie kann dein Vater über 60 sein und du 18 ich dachte immer man ist normalerweise (wenn man nicht neben einem Atomkraftwerk aufgewachsen ist) nur bis 40 oder so zeugungsfähig Ist er vll gar nicht dein Vater und weiss es halt und deshalb streitet ihr euch so oft?^^
Das war echt nur eine Frage will dich nicht beleidigen also in diesem Sinne^^ *abfeier*

Flüchtiger
was für ein schwachsinn. natürlich ist man mit 40 noch zeugungsfähig.

Ist er vll gar nicht dein Vater und weiss es halt und deshalb streitet ihr euch so oft?^^
Das war echt nur eine Frage will dich nicht beleidigen also in diesem Sinne^^


Halt bloß dein Maul!

Liebeskiffer
Das war ja schon wieder eine sehr freundliche Antwort du solltest vll auch wenn Fragen dir nicht so intelligent erscheinen antworten auch ohne beleidigend zu werden nur mal so ein Tipp....

The Who
Flüchtiger reiss dich doch bitte mal etwas zusammen....

Flüchtiger
Tschuldigung...

Alti
nur bis 40 oder so zeugungsfähig Ist er vll gar nicht dein Vater und weiss es halt und deshalb streitet ihr euch so oft?

sein vater ist keine frau bei der irgendwann zwischen 40 und 55 die menopause einsetzt und die dadurch tatsächlich nicht mehr fruchtbar is.
männer sind wenn nichts unerwartetes dazwischen kommt ihr leben lang fruchtbar, so hat Antony Quinn z.B. noch mit 70 gesunde kinder gezeugt und viele andere auch. ein bischen mehr aufmerksamkeit im biologieunterricht hätte vlt. gutgetan.

Das war ja schon wieder eine sehr freundliche Antwort du solltest vll auch wenn Fragen dir nicht so intelligent erscheinen antworten auch ohne beleidigend zu werden nur mal so ein Tipp....

tut mir leid ich kann ihn da verstehen, die frage war nicht nur nicht "so intelligent" sie war sehr dumm und vor allem sehr beleidigend.
ich würd dir jetzt am liebsten auch einiges über deine eltern und ihre zweifelhafte herkunft und somit deiner eigenen erzählen, um aufzuklären warum du bist wie du bist, ich tu es aber nicht da ich weiß das es sich nicht gehört abstammungen anzuzweifeln, schon gar nicht die mir völlig unbekannter menschen.
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