kiffer.net

Anzeige wegen Sachbeschädigung

Unterseiten dieses Freds
-1- 2

Suche

:...Der Eine...:
Leute, ich hab echt n problem. ich war mit 2 freunden ma weg und da haben wir halt ein bisschen dope geraucht. und dann hat einer von den beiden ne lampe ausgetreten und der andere danach auch. dann kam plötzlich ein spaziergänger und hat uns gepackt und die cops gerufen *polizei* .

aber die haben nich gemerkt dass wir was geraucht haben und das sollte auch lieber so bleiben.

und dann war ich jetzt vor 3 wochen oder so bei der anhörung bei der polizei. dann hab ich bei dieser gesellschaft angerufen (bus und bahn) und habe nachgefragt ob man das außergerichtlich klären könne. sie meinte aber nur ''nennen sie mir einen grund warum wir die anklage zurückziehen sollten. blabla...''

und jetzt wollte ich fragen wie meine chancen stehn keine hohe strafe zu bekommen????? *schwitz* *schwitz* *schwitz* *schwitz*

 [user:14799]

lucky1
hängt vom auch vom alter ab würde ich behaupten


geldstrafe o. arbeitsstunden währen möglich

das hättet ihr euch sparen können !!! *ohje*

Arthur Dent
StGB § 303 Sachbeschädigung

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Wenn du noch unter 21 Jahre alt bist, wirst du vermutlich nach jugendstrafrecht verurteilt. Dann würde statt einer Geldstrafe Sozailstunden verhängt.

Wie nun in deinem Fall ein Richter entscheidet, können wir dir hier nicht sagen, ("Der Richter ist frei in der Rechtsfindung") das wäre Kaffeesatzleserei.

lucky1
ups hat sich doch noch nen vom eingeschlichen sollte nicht sein *gnicker*

:...Der Eine...:
miese, jaja eine lampe is von innen verbrannt und die andere geht aber wieder.
der größte scheiß is ja dass die uns 6 (!!!) lampen anhängen wollen und an demselben abend wurde einem bmw ein autospiegel abgetreten.

und natürlich fasst die polizei 'logisch' zusammen und stellt fest, schwupdi wups, das müssen die gewesen sein. *unprofi*

ich hätt es mir denken können. denn in der gegend wohnen echt nur *snob* ...


*oh*

Arthur Dent
und natürlich fasst die polizei 'logisch' zusammen und stellt fest, schwupdi wups, das müssen die gewesen sein.
Das muß euch dann ja auch erst mal nachgewiesen werden.

miese, jaja eine lampe is von innen verbrannt und die andere geht aber wieder.
Den Schaden an der verbrannten Lampe müsst ihr dann übrigens auch noch ersetzen (Schadensersatz aus Zivilrechtlicher Forderung, das hat nichts mit Strafe zu tun!)

 [user:20617]

Reallife
Erstmal wird sowas außergerichtlich geregelt.
Erst wenn das scheitert gehts vors Gericht.

Ein Spziergänger hält 3 Peoples fest. Schlappschwänze. ^^

Arthur Dent
Erstmal wird sowas außergerichtlich geregelt.
Nein, es liegt eine Anzeige wg. Sachbeschädigung vor, ergo geht's zum Gericht.
(In der Zivilrechtlichen Schadensersatzkiste kann eine aussergerichtliche Einigung erfolgen, das ist aber eine andere Kiste)

freedom2fight4
warum bist du so dumm u8nd erzählst den bullen das du das warst?

der fussgänger war nur einer und ihr zu dritt

aussage gegen aussage *zwinker*

warum bist du so dumm u8nd erzählst den bullen das du das warst?

der fussgänger war nur einer und ihr zu dritt

aussage gegen aussage *zwinker*

Arthur Dent
aussage gegen aussage
...ist Blödsinn. Der Fußgänger ist vor Gericht Zeuge und unter Strafandrohung zur Warheit verpflichtet, die Beschuldigten dürfen nichts, die Unwahrheit oder die Wahrheit sagen, ohne (zusätzliche) Konsequenzen befürchten zu müßen. Wem, meinst du, glaubt der Richter wohl mehr? (Vorausgesetzt, die Aussage des Zeugen ist schlüssig)

freedom2fight4
sry wenn das hier vllt nich zutrifft

aber wenn bei uns schlägereien sind , sagt partei b eiinfach das die anderen angefangen haben und das verfahren wird eingestellt weil aussage gegen aussage steht

oder irre ich mich *???*

Arthur Dent
Ja, du irrst, die Geschichte ist "in echt" etwas komplexer, aber das Führt nun zu weit vom Thema weg.

:...Der Eine...:
naja, ich versuchs nochmal mit der bus und bahn-gesellschaft zu klären.
ich schau mal was auf mich zukommt.


ansonsten danke - hat mir echt geholfen *geil* *geil* *geil*



POZILEI IS NICH COOL *polizei* *prost*

 [user:12772]

:...Der Eine...:
wir wollten ja weglaufen nur der typ war mit nem hund. und mein homie hat nen mordsschiss vor hunden, besonders wenn der high ist. und der typ hat ihn dann hinten an der kapuze festgehalten und die *polizei* kamen direkt nach 1 - 2 minute.


scheisse gelaufen... *ohje*

 [user:20617]

:...Der Eine...:
das bringt mich dann aber auch nich weiter (leider).
das ist dann ja nur wieder ein neues verfahren und so ein scheiss.


*kränkel* *kränkel* *kränkel* *knacki* *knacki*

Arthur Dent
eindeutig KÖRPERVERLETZUNG
Wo siehst du denn da eine Körperverletzung, [user:20617]? Wer ist denn verletzt worden und in welcher Weise?

Der Zeuge hatte übrigens das Recht, die Jungs festzuhalten gemäß § 127 StPO
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.
(...)

(3) Ist eine Straftat nur auf Antrag verfolgbar, so ist die vorläufige Festnahme auch dann zulässig, wenn ein Antrag noch nicht gestellt ist. Dies gilt entsprechend, wenn eine Straftat nur mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgbar ist.


Quelle: StPO §127

 [user:10283]

Anis
Ja aber echt.
Wie alt seid ihr denn?
Ich bin 16 und mir würde so ein scheiss im Traum nicht einfallen.. *ohje* *ohrzu+*

hanfling: DEM ZEBRA DEN TOD!
@Arthur Dent

meines Wissens nach darf ein Zivilbürger zwar einen anderen festnehmen, ihn aber nich festhalten, da das sonst Freiheitsberaubung ist.
Dass heißt, man kann sagen: "Ich nehme Sie fest. Bitte warten Sie hier, bis die Polizei kommt!", aber man darf niemanden festhalten.

das ist jetzt zwar Halbwissen, aber ich werde mich jetzt mal fix kundig machen.

edit:
Folgendes meint Wikipedia dazu:

Festnahme</wiki>>Die Festnahme greift in die Grundrechte (z.B. Freiheit der Person, Art. 2 Abs. 2 GG) des Einzelnen ein, so dass Gesetzesvorbehalt gilt. Die Festnahme stellt bis zu einer Dauer von ca. drei Stunden eine Freiheitsbeschränkung dar. Sobald die Festnahme eine längere Zeit andauert, spricht man von einer Freiheitsentziehung. Festnahmen sind immer vorläufig. Sobald ein Richter die Fortdauer der Festhaltung beschließt, wird die Festnahme zur Haft. Jedenfalls wirkt die Festnahme als Rechtfertigungsgrund für die durch die Festnahme tatbestandliche Nötigung oder Freiheitsberaubung. Körperverletzungen bei der Festnahme sind nur insoweit gerechtfertigt, als sie in Zusammenhang mit dieser stehen und im Rahmen der Verhältnismäßigkeit bleiben.

Quelle: <wiki


und das Justizministerium

SizzleBO
Arthur Dent, bist du Rechtsanwalt oder sowas???

nur so aus Interesse... *gnök*

Kasta#1
Ne aber er weiss wo man suchen muss *zwinker*

freedom2fight4
ich finds auch voll gut, dass hier einer richtig peilung davon hat *grins* also wie wärs wenn du den pickelsmiley wegeditierst *zwinker*

SizzleBO
datt dingen is nur, dass es nicht mit dem Zitieren von Paragraphen getan ist... so schlüssig es sich für den Leien auch anhören mag!!! deshlab meine Frage...


nichts für ungut!

Abraxas
achja, zu dem lampenaustreten... das hab ich früher auch oft gemacht (naja, was heisst oft...), wenn ich durch den stadtpark bin... mit freunden die lampen nacheinander ausgetreten, so 2-3 minuten später sind die immer wieder angegangen... wir fandens lustig und es hat keinen gestört.

*hey*

 [user:12772]

bahgwan
Ich habs einmal mittem kopf probiert.. da ging auch nen licht aus, sodass ich seitdem keiner einzigsten lampe mehr schaden zugefügt habe.. aber auf die idee mittem treten bin ich noch gar nicht gekommen... *grübel*

GreenDream @ Userbild!
Du solltest aber auch einen gewissen Konsum einschränken *wieher*

Arthur Dent
meines Wissens nach darf ein Zivilbürger zwar einen anderen festnehmen, ihn aber nich festhalten, da das sonst Freiheitsberaubung ist.
Dass heißt, man kann sagen: "Ich nehme Sie fest. Bitte warten Sie hier, bis die Polizei kommt!", aber man darf niemanden festhalten.
Doch darf man. Die freiheitsentziehende Maßnahme ist ja schon die Festnahme als solches (wie du ja auch treffend von Wikipedia zitiert hast) und wie soll man jemanden, der akut keine Freheit "besitzt" diesebe berauben? Die Mittel, einen vorrübergehend Festgenommenen festzuhalten müssen natürlich verhältnismäßig sein. Wenn also jemand wegen einer Sachbeschädigung festgenommen wird, darf man ihn nicht K.O. schlagen oder unter erheblicher Gewaltanwendung in einen Raum bringen und einsperren etc.

@ All: Nein, ich bin kein Anwalt, nur neugierig.

:...Der Eine...:
also es ist zwar schon was länger her, aber denkt ihr dass die das zum gerichtsprozess steigern??? hab schon lange nix mehr gehört. und es kam auch noch gar nix vom stasi, von den *polizei* auch nich.

ich war letzens wieder da undhab gesehn dass die lampen alle wieder leuchten *grübel*

Arthur Dent
Was ist denn daraus geworden?
naja, ich versuchs nochmal mit der bus und bahn-gesellschaft zu klären.


Das du bis jetzt nichts gehört hast, heißt erst mal gar nichts (nichts schlechtes aber auch nichts gutes), denn auch im Falle einer Einstellung des Verfahrens wärst du schriftlich benachrichtigt worden.

ko'ben
ich würd mich wundern, wenn das lampenaustreten (was ich früher auch gemacht hab) unter Sachbeschädigung fällt. Eher "Erregung öffentlichen Ärgernisses" oder dass die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird. Kenn mich da nicht so aus.

Denn: Gasstraßenlampen haben einen Schutzmechanismus, der das Gas bei Erschütterung ausstellt. Wenn also ein Auto eine Laterne umfährt strömt kein Gas aus. Das ist der Sinn dahinter. Da werden keine Laternen oder Lampen zerstört.

Arthur Dent
ko'ben, wie kommst du darauf, dass es Gaslaternen waren? *grübel*

@ Sachbeschädigung
eine lampe is von innen verbrannt

Quelle: Post #904219

Ich gehe daher schon von einer Sachbeschädigung aus. Möglich wäre natürlich auch ein Verfahrern nach § 315b StGB wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.
Aber warten wir's ab.

ko'ben
weil sie sonst afaik nicht austretbar sind *zwinker*

aber das ausbrennen in Post #904219 hab ich tatsächlich überlesen. Dann... war es wohl was anderes. *mysteriös*

:...Der Eine...:
@ Arthur Dent : kann es echt sein, dass das verfahren wegen "gefährlichen eingriffs in den straßenverkehr" aufgerollt wird?


[link]http://img245.imageshack.us/img245/4193/unbenannttc4.jpg[/link]

Dilek
und dann hat einer von den beiden ne lampe ausgetreten und der andere danach auch.


wie männlich... *wimperklimper*

:...Der Eine...:
yo, ich hab da mal ne frage. und zwar... mein zwei kollegen haben halt nen brief bekommen dass sie 15 sozialstunden jeder machen sollen. der eine hat die schon fertig und der andere fängt grade an. und ich hab keinen brief bekommen. wie sollte ich jetzt demnach aussehen????


so *angst*

oder

so *geil*


???????????????????

Gearhead
Im Zweifelsfalle so *rotauge* oder so *prost*

Th.
Du hast doch im Eröffnungspost geschrieben:
Leute, ich hab echt n problem. ich war mit 2 freunden ma weg und da haben wir halt ein bisschen dope geraucht. und dann hat einer von den beiden ne lampe ausgetreten und der andere danach auch.

Hört sich doch so an, als wenn du nichts getan hättest. Warum also solltest du auch noch etwas abbekommen vom wahrhaft nicht ganz schmackhaften Kuchen?!

Arthur Dent
Weil, wie ich in Post #962911 schon sagte, die Staatsanwaltschaft ihm schriftlich mitgeteilt hätte, wenn das Verfahren gegen ihn eingestellt worden wäre.
Das ein Verfahren anhängig ist, ergibt sich imho aus
und dann war ich jetzt vor 3 wochen oder so bei der anhörung bei der polizei.

Quelle: Post #904208


Ich schätze, die 15 Sozialstunden kommen auch auf :...Der Eine...: zu, ausserdem auf die drei ggf. Schadensersatzforderungen wegen der kaputten Lampe.

Th.
Ok, sorry und danke schön.
Memo