59€ für einen Sex-Test im Internet!!
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°BlueEye° |
Hallo,
eine Freundin von mir (sie ist 17) hat eine Seite von jemandem (weiß nicht wer; irgendeine Freundin) bekommen, wo sie "ihren Sex" testen kann (www.check-deinen-sex.com)! Nya, jedenfalls hat sie mir gestern erzählt, dass sie sich dort angemeldet hat!!!! Und einen Tag später hat sie dann 'ne Mail bekommen, in der stand, dass sie innerhalb von 7 Tagen 59€ überweisen soll. Sie hat sich bei mir voll ausgeheult, weil ihre Eltern total streng sind und sie auch kein Geld hat um das zu bezahlen!! Außerdem ist sie erst 17 und sie hat sich dort als 18 ausgegeben! Was nun?? Weiß jemand, was sie da machen kann?? Ihren Eltern kann sie es jedenfalls auf gar keinen Fall erzählen, es reicht schon, wenn sie mal mit einer 3 nach Hause kommt..... |
[user:21486] |
marymary |
Profiwin macht sowas auch. Ich hbae damals schriftlich BEschwerde eingereicht, da nicht ersichtlich war, dass eine Anmeldung mit weiteren Kosten in Verbindung steht.
Zudem kann sie auch hingehen und sagen, sie war es nicht. Man kann zwar hingehen und anhand der IP zurückverfolgen, aber soweit ich weiß, wird davon meist abgesehen. |
emily |
erstmal gucken, ob die das da irgendwo deutlich gekennzeichnet haben, dass das kostenpflichtig ist. wenn ja, ist sie ein wenig selbst schuld... wenn nein, sollte sie ausm schneider sein, dann ist das nämlich betrug. gab doch gerade erst son gesetz, dass die betreiber solcher seiten das kennzeichnen müssen...
davon ab weiss ich ne kostenlose und bessere methode, wie sie ihren sex testen kann... ![]() |
CRySTAL |
Sehr viel wirst du da auch nicht machen können...ist tatsächlich dasselbe wie das "Teste deine Lebenserwartung".
Bin letztens auf Neugierde dem Link mit der Lebenerwartung, der mir beim herumsurfen halt so begegnet ist, gefolgt...alles ganz interessant, ganz besonders ganz unten der Vermerk mit den 59 € |
°BlueEye° |
Ja, das ist echt voll die Verarsche sowas... Nya, ich finde auch, dass sie es sich mal hätte besser durchlesen können, da dort ja auch stand bzw. steht, dass es "einmalig 59€" kostet!!
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Freaky FourfingaZ |
Bezahlen muss sie nichts. klick
Das ist das selbe wie bei den Ahnenforschern. Da hatten wir schon einen Fred: Mahnung taucht (teilweise) aus dem nichts auf! |
Icarus |
es gibt tatsächlich noch Menschen die auf sowas reinfallen
bezahlen muss man aber nichts...es ist noch niemals zu einem Verfahren gekommen soweit ich weiß |
Lino |
ja da isses doch:
ich weiß nicht, in wie fern es auf dieser seite zutrifft, dass es nicht ersichtlich ist, dass es geld kostet. im prinzip ist es ja keine "unscheinbare fußnote". doch da sie noch nicht geschäftsfähig ist, erübrigt sich das sowieso. doch ihre eltern müssen es wissen, da ja sonst keine verweigerung der zahlung möglich ist. da wird sie in den saueren apfel beißen müssen. tut mir leid. |
°BlueEye° |
Ja, stimmt schon. Sie ist mit 17 ja nur begrenzt geschäftsfähig! Aber sie hat sich doch als 18 ausgegeben! Kann sie dann nicht wegen Betrugs angezeigt werden? |
emily |
naja, wenn sie jetzt 13 wäre, könnte man es vielleicht als groben unfug kennzeichnen. aber mit 17 sollte eine gewisse reife ja schon vorhanden sein, von daher wird das glaube ich nicht so einfach. ich würde an ihrer/eurer stelle wirklich nach lücken in deren agb schauen... ich fürchte, das wäre gesetzeswidrig
außerdem kauf ich doch nich die katze im sack! ![]() |
°BlueEye° |
War ja auch nur ein Joke !! |
Lino |
also ich sage jetzt mal "vorsicht halbwissen"
(wäre mir lieber wenn sich der gute arthur hier mal äußern könnte), aber: es ist, glaub ich, völlig schnurz ob sie jetzt 12 oder 17 ist. sie ist nich voll geschäftsfähig und solange ihre eltern da keine zustimmung geben, ist der vertrag nicht rechtsgültig. punkt. und die firma wird sich hüten sie wegen betruges anzuklagen, glaub mir. da muss sich die firma drum kümmern, dass sich da keine minderjährigen anmelden. mit perso-nachweiß oder sonstigem. ansonsten hat sie (die firma) nämlich das nachsehen. |
Chuck Taylor |
mir ist sowas ähnliches auch schon passiert. auf keinen fall zahlen, passieren kann eh nix. solang nur in den agbs stand dass der test kostenpflichtig ist(und du sonst nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wurdest), ist die forderung eh rechtswidrig. |
Lino |
mensch, guckt euch die seite doch bitte mal an, da steht keineswegs nur in den agb, dass es kostenpflichtig ist. |
Stele |
och Schade..bei der Überschrift dachte ich, es gibt was umsonst |
Freaky FourfingaZ |
So siehts aus. Solche Firmen legen es nicht auf einen Rechtsstreit an. Die wissen selber, dass der Schuss nach hinten losgehen würde. |
emily |
mach sachen!
ja, du kriegst 59€ vom bundesverkehrsamt, wenn du den berüchtigten sextest im internet bestehst. das setzt aber eine schwanzlänge von mindestens 15cm voraus. ![]() |
Chuck Taylor |
Könnte mir durchaus vorstellen, dass die das im Nachhinein auf die Hauptseite gepackt haben, das war bei der Seite wo ich damals war das selbe Spiel. Nebenbei steht in den AGB drin, dass man volljährig sein muss um das Angebot wahrzunehmen und man dies mit Aktivierung der Bestätigungsmail auch angibt. Wer also keine 18 ist, durfte das eigentlich garnicht machen, der Vertrag ist also nichtig. Ansonsten,w enn die Zahlungspflicht wirklich irgendwo derart in den AGB versteckt wurde, dass man wegen des sonstigen Aufbaus der Seite nicht von einem kostenpflichtigen Angebot ausgehen konnte - und das entnehme ich so mal der Schilderung von BlueEye - ist die Klausel eine so genannte "überraschende Klausel" und nach § 305c I BGB nicht Bestandteil des Vertrages geworden. Also ganz einfach: NICHT zahlen - Widerruf einlegen. |
°BlueEye° |
Also ich danke euch für eure schnellen Antworten!! Wir sind echt beruhigt und hoffen, dass es denn auch mal klappt... Also am besten schnell 'ne Kündigung der Eltern schicken oder was?? |
Lino |
nein keine kündigung, da der vertrag gar nicht rechtsgültig geschloßen wurde. es gibt also gar nichts zu kündigen.
es reicht wenn die eltern ihre verweigerung zur schließung des vertrages vorbringen und erklären, dass ihre tochter zum zeitpunkt der anmeldung nicht geschäftstüchtig war. |
L. Bird |
Ist denn ne eMail Rechnung überhaupt gültig? Ich würde dann ja schon ne gedruckte Rechnung per Post erwarten. Ich würd die eMail löschen und gut. |
Th. |
Da das ja erst ein paar Tage her ist, sollte sie mit einem Widerspruch auf der sicheren Seite sein, man hat ja sowieso ein zweiwöchiges Widerrufsrecht.
Einfach den Widerspruch im Einschreiben mit Rückschein dahinschicken, dann hat sie auch den Beweis, dass die Firma das Schreiben erhalten hat. |
Chuck Taylor |
Bei mir ist damals auch ne Rechnung gekommen, wichtig ist sich dadurch nicht einschüchtern zu lassen. hab da noch mal meinen Widerruf draufgeschrieben und per Einschreiben zurück - seitdem nie wieder was gehört.. (die Firma hat in der zeit auch 5-6 ihren Namen geändert - über die wurde damals u.a. auch bei BIZZ berichtet) |
CRySTAL |
Dachte aber tatsächlich auch, man würde die 59 € bekommen, wenn man einen Sex-Test im Internet ausfüllt ![]() |
Lino |
auch geil: heißt das, dass man nur wiederrufen darf, wenn man den test nicht gemacht hat ?? is aber eh egal, denn wie ich schon so oft gesagt habe: der vertrag ist ungültig, da sie nicht volljährig war. es braucht nichts gekündigt und nichts widerrufen zu werden! |
Freaky FourfingaZ |
Arthur hatte damals davor gewarnt, einen Widerruf abzuschicken, da man damit den Vertrag anerkennt. Wo keine Vertrag zustande gekommen ist, kann man auch nichts widerrufen. Hier kann kein Vertrag zustande gekommen sein, da erst 17. Also kann man auch nicht davon zurücktreten. Einfach ignorieren.
-e- Lino war schneller. |
°BlueEye° |
Okay... also soll sie das alles einfach nur ignorieren?? Oder sollten Ihre Eltern doch lieber ein Schreiben hinschicken, dass sie Ihrer Tochter diesen Vertrag gar nicht genehmigen und der Vetrag daher ungültig ist, usw. ?? |
L. Bird |
Ignorieren! |
°BlueEye° |
Sie haben ihr aber schon mit Inkasso gedroht! Soll sie das auch einfach ignorieren? |
Th. |
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Lino |
und sollte dann tatsächlich mal ein gerichtlicher mahnbescheid eintrudeln, dann können die eltern ihr schreiben schicken und die sache is ausgestanden
können es aber theoretisch auch jetzt schon schicken, wenn einen die mails nerven ;) da werden nämlich noch ein paar kommen ;) |
°BlueEye° |
ahaaa..okay.. wenn das so ist....
Vieeeeelen, lieben Dank!!! Ihr habt uns, insbesondere meine Freundin, sehr beruhigt!! Danke!! Also wir werden das denn einfach mal ignorieren... und wenn es doch noch anders kommt, dann müssen ihre Eltern wohl davon erfahren...
Aber ich hoffe, dass dann nix mehr kommt... |
Lino |
und das k.net hat wieder gesiegt gegen die böse macht der i-net abzocke *tatdamm tätärätääää* ![]() |
°BlueEye° |
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Freaky FourfingaZ |
Jo, also deine "Freundin" kann beruhigt schlafen.
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Arthur Dent |
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emily |
naja, also unser nahverkehrsamt arbeitet auch mit inkassofirmen, wenn man beim schwarzfahren erwischt wird... ich musste 70 euro zahlen und die gefahr, dass dieser betrag erweitert wird und aufläuft mit zinsen, nachzahlungen etc. war mir zu groß, als dass ich das einfach hätte verweigern können.
ich bin der meinung, dass es bei inkassofirmen keine rolle spielt, wer sie beauftragt hat, weil die unabhängig sind und du bei denen deswegen auf jedenfall zahlen solltest. ob du das dann von der andere firma wiederkriegst, liegt dann an deinen energien. |
Chuck Taylor |
beim schwarzfahren ist das auch was völlig anderes.
und nur weil man von nem inkassounternehmen nen bösen brief bekommt, heisst das noch nicht das man zahlen muss. die wollen natürlich druck machen und ihre schuldner zum zahlen ermutigen. |
[user:21486] |
[user:20222] |
Abraxas |
was mich dann aber doch mal interessiert: wie ist der Test denn ausgefallen ![]() |
[user:20222] |
Dr. Malibu |
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Haken |
Man guckt ihr alle kein BIZZ oder was? Immer ignorieren so'n shice -.- |
°BlueEye° |
hehe..wie der Test ausgefallen ist?? hmm..joa.. das wollt sie mir nicht sagen.. |