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Abmahn-Abzocke: 977,11 Euro für Foto von Bierdosen-Computer

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Hille
Komme gerade aus dem Urlaub zurück und da finde ich doch eine tolle Überraschung in meinem Briefkasten: eine Abmahnung. Angeblich soll ich ein Foto von einem Bierkasten-Computer von einer Website geklaut und hier auf dem kiffer.net veröffentlicht haben. Das habe ich natürlich nicht. Ich kann allerdings nicht ausschließen, dass einer von Euch das Bild hochgeladen hat (trotz meiner diversen Hinweise und trotz der Selbstverpflichtung, nur Bilder frei von Rechten Dritter hochzuladen!).

Leider ist dem Schreiben keine URL beigelegt. Ich hab keine Ahnung, wo sich das Bild befinden soll bzw. wie es bei uns betitelt ist. Daher bitte ich Euch, mir eine SMS zu schicken, sofern Ihr wisst, wo sich das Foto auf unserem Server befindet.

Ich zitiere mal:
Verstoß gegen das Urheberrecht
Sehr geehrter Herr Hille,

wir teilen Ihnen mit, von Herrn X mit der anwaltlichen Interessenswahrnehmung beauftragt worden zu sein.

Unser Mandant ist der Betreiber der Homepage XXX, auf der sich unter der Rubrik "Computer" ein Bild eines "PC" befindet, der im Eigentum unseres Mandanten steht. Es handelt sich hierbei um das anliegende von unserem Mandanten gemachte Foto mit dem Titel "16 bit".

Unser Mandant hat dieses Foto auf seiner Homepage gepostet, und ausdrücklich untersagt, dass Inhalte dieser Homepage von Dritten weiterverwendet werden.

Dies findet sich im Haftungshinweis, auf dem schon auf der Indexseite hingewiesen wird.

Deutlich heißt es hier: "Außerdem ist es nicht gestattet, ohne meine schriftliche Einwilligung irgendetwas meiner Seiten zu veröffentlichen, vervielfältigen, zu kopieren oder sonstiges in dieser Art."

Unser Mandant hat im Übrigen noch eine Kopiersperre auf dem Foto angebracht, sodass das Foto über einen Maus-Rechtsklick nicht heruntergeladen, kopiert oder versandt werden kann.

Trotzdem findet sich auf Ihrer Internet kiffer.net dieses Foto, welches Sie offenbar unter Missachtung des Urheberrechts unseres Mandaten rechtswidrig verwenden.

Dies stellt einen klaren Verstoß gegen die urheberrechtlichen Regeln dar, der unserem Mandanten einen Unterlassungsanspruch sowie einen Schadensersatzanspruch gibt.

1.) Unterlassungsanspruch
Unser Mandant untersagt Ihnen die weitere Nutzung dieses Fotos auf Ihrer Homepage, Sie sind verpflichtet, schriftlich gegenüber unserem Mandanten eine strafbewehrte Unterlassungerklärung abzugeben, wir haben Sie aufzufordern, die entsprechende anliegende Erklärung unterschrieben und ausgefüllt bis zum
11.08.2006
an unsere Kanzlei zurückzusenden.

Sofern die entsprechende Erklärung nicht bis zu diesem Zeitpunkt in unserer Kanzlei eingeht, sind wir beauftragt, eine einstweilige Verfügung gegen Sie zu erwirken.

2.) Schadensersatzanspruch
Für unseren Mandanten besteht darüber hinaus noch ein Schadenersatz-Anspruch.

Dieser wird hier im Wege der Lizenzanalogie beziffert, wenn das Bild über eine professnionelle Fotoagentur erworben wäre, wäre die Nutzung kostenpflichtig gewesen.

Da Sie keinen Hinweis auf das Copyright unseres Mandanten abgedruckt haben, erhöhen sich die Schadensersatzbeträge nach der Rechtsprechung zum Urheberrecht hier auf mind. das Doppelte.

Unser Mandant ist jedoch bereit, da er primär die unbefugte Nutzung seines geistigen Eigentums verhindern möchte, gegen Zahlung eines pauchalisierten Ersatzbetrage von 500,-- Euro bei gleichzeitiger Beseitigung des Fotos auf Ihrer Internetseite die Sache auf sich beruhen zu lassen.

Selbstverständlich sind Sie aus Schadensersatzgesichtspunkten auch verpflichtet, die Kosten Unterfertigter, die unserem Mandanten entstanden sind, zu tragen.

Auch hier sind wir und unser Mandant entgegenkommenderweise dazu bereit, den Streitwert für die Angelegenheit mit nur 5.000,-- Euro zum Ansatz zu bringen (für Urheberrechtsverstöße ein äußerst geringer Streitwert) und insofern eine übliche 1,3 Geschäftsgebühr zzgl. Auslagen und MwSt. zum Ansatz zu bringen.

Eine entsprechende Kostenrechnung finden Sie in der Anlage, wir haben Sie aufzufordern den Schadensersatzbetrag sowie unsee Rechtsanwaltsgebühren gemäß der anliegenen Kostenrechnung innerhalb der oben gesetzten Frist auf unser Kanzlei-Konto zum Ausgleich zu bringen.

Ansonsten sind wir beauftragt, die entsprechenden Schadensersatzbeträge ebenfalls im Gerichtswege geltend zu machen.

Wir weisen darauf hin, dass es sich bei der unerlaubten Nutzung geistigen Eigentums für eigene Zwecke, sei es für werbende Zwecke oder auch nur private Zwecke, um einen Schadensersatzansprüche auslösenden Tatbestand handelt, der drüber hinaus noch in den Vorschriften der §§ 106 ff. Urheberrechtsgesetz als Straftat qualifiziert ist.

Sie haben ohne Einwilligung unseres Mandanten ein Werk unseres Mandanten vervielfältigt und öffentlich auf Ihrer Homepage wiedergegeben.

Strafanzeige werden wir allerdings auftragsgemäß nur dann erstatten, wenn die Unterlassungs- und Schadenersatzforderungen unseres Mandanten, die sich im Übrigen auf § 97 Urheberrechtsgesetz ergeben, nicht fristgerecht erfüllt werden, und Sie dadurch dokumentieren, dass Sie offensichtlich keinerlei Unrechtsbewusstsein im Hinblick auf die Verletzung geistigen Eigentums haben.

Es liegt in Ihrem Interesse, die Angelegenheit zu einem schnellen und für Sie kostengünstigen Ende zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Typisch. Die vielen Paragraphen sollen einen einschüchtern, der gesamte Text suggeriert, ich würde noch so eben mit einem blauen Auge davon kommen. Man wird nach allen Regeln der Kunst dazu gedrängt, möglichst schnell (und unüberlegt) zu handeln. Ist ja alles in meinem Interesse. Hab ich ja noch mal Glück gehabt, dass die so großzügig und entgegenkommend sind.

Ich komme mir vor, als solle ich Abo abschließen oder ein Time-Sharing-Urlaubsdomizil erwerben.

1.)
Ich erkläre hiermit, Betreiber der Internet-Homepage kiffer.net zu sein.

Auf dieser Homepage befindet sich seit ............. (hier bitte eintragen) das umseitig beigeheftete Bild "16-bit Rechner".

Dieses Bild stellt geistiges Eigentum von Herrn X dar, von dem ich keinerlei Genehmigung zur Verwendung dieses Bildes auf meiner Homepage hatte und habe.

2.)
Ich räume ein, damit einen Verstoß gegen die Urheberrechte von Herrn X begangen zu haben.

3.)
Ich erkläre mich bereit, das umseitig bezeichnete Foto unverzüglich von meiner Seite zu löschen, und werde dieses Foto in Zukunft nicht mehr verwenden.

4.)
Ich unterwerfe mich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das vorherstehende Gebot eine Vertragsstrafe von 2.000,-- Euro, die bei einem weiteren Verstoß sofot zu zahlen ist.

Die Vertragsstrafe wird fällig, sobald ich das Foto im Internet weiterhin auf einer mir zuzurechnenden Internetpräsenz verwende.

5.)
Des Weiteren erkläre ich mich bereit, für die bisherige Nutzung einen Schadenersatzbetrag von 500,-- Euro an Herrn X zu bezahlen. Mit Bezahlung des Betrages und der Rechtsanwaltsgebühren der Rechtsanwälte X & Kollegen, die mir mit beiligender Kostenrechnung bekanntgegeben werden, sind Ansprüche gegen mich aus der bisherigen Nutzung des Bildes "16-Bit" erledigt.

Herr X wir dann keine zivil- oder strafrechtlichen Ansprüche mehr an mich stellen.

6.)
Ich bin verpflichtet, die Rechtsanwaltsgebühren der Kanzlei X & Kollegen, X, X zu übernehmen, diese wurden mir in Höhe einer 1,3 Geschäftsgebühr gemäß Ziffer 2400 Vergütungverzeichnis zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zzgl. Auslagen von pauschal 20,-- Euro sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer mit beiligender Rechnung bekanntgegeben.


Kommt aber überhaupt nicht in Frage. Erstens weiß ich gar nicht, wo das Bild sein soll. Es fehlt jede Art von Beweis oder Glaubhaftmachung, dass sich das Bild hier befindet.

Dann kann man bei diesem Schnappschuss meiner Meinung nach nicht von einem Werk im künstlerischen Sinne sprechen. Schon gar nicht kann man es wie ein professionell erstelltes Foto abrechnen.

Nicht zuletzt hab ich das Foto nicht gepostet und kann mich auf das Haftungsprivileg für Teledienstleister berufen. Ich habe nun wirklich oft genug auf die Problematik hingewiesen und den fettgedruckten Warnhinweis vor Monaten um das Eingabefeld erweiter, in das man ausdrück JA tippen muss, um ein Bild hochzuladen.

Ich hatte mal einen ähnlichen Fall. Der Anwalt hatte sofort akzeptiert, dass er sich an den entsprechenden User wenden muss. Und obwohl es sich in dem Fall tatsächlich um ein professionell erstelltes Foto, also ein urheberrechtsfähiges Werk im künstlerischen Sinne handelte, hat der User nur einen Bruchteil der hier geforderten Summe zahlen müssen. Die Anwaltskosten musste er nicht tragen.

Eine kurze E-Mail hätte gereicht, das Bild wäre längst entfernt. Aber darum geht es hier ja offensichtlich nicht.

Ich kann mir gut vorstellen, dass andere Webmaster ein nahezu identisches Schreiben erhalten haben. Die werde ich gleich mal anschreiben.

Ich schließe diesen Fred vorläufig, da ich eine ausufernde Diskussion hier nicht für sinnvoll halte. Bei Bedarf macht Euch doch bitte einen Fred dazu auf. Ich bitte Euch ausdrücklich, ruhig zu bleiben und Euch nicht einzumischen, z.B. indem Ihr den Herrn X kontaktiert! Das würde dem kiffer.net nicht nutzen.

Bitte wendet Euch per SMS an mich, wenn Ihr wisst, unter welcher Adresse sich das Bild befindet. Sonst muss ich x-tausend Bilder durchgehen.

Wenn der entsprechende User oder ich tatsächlich etwas zahlen müssen, hoffe ich auf Eure Solidarität.

Ich mache mir aber keine ernsthaften Sorgen. Ganz nebenbei, auf der Seite gibt es nicht mal ein Impressum, obwohl die Seite gewerbliche Leistungen anbietet.
Frag mich auch, wie das versteuert wird, steht ja nicht, ob es Netto- oder Bruttopreise sind...
*polizei* *polizei+*

Hille
Hans Wurstsuppe und Madman haben das Post #621223 entdeckt.
allerdings ist das Bild dort nur verlinkt, nicht hochgeladen...!? *???*

noch was:
vielleicht kann das hier mal jeder zum Anlass nehmen, seine eigenen Bilder durchzugucken. Ihr seht ja, wie manche Leute reagieren. auch wenn ich hier keine Chance sehe, dass die vor einem ordentlichen Gericht damit durchkommen, stressen tuts trotzdem.

Hille
es haben sich inzwischen 2 Webmaster gemeldet, die exakt den selben Betrag zahlen sollen. habe bisher insgesamt 10 angeschrieben, die ich über die Google-Bildersuche "16 Bit Rechner" gefunden habe.

wenn Ihr weitere Webseiten kennt, schickt mir bitte auch eine SMS mit der entsprechenden URL. danke!

ich werde übrigens auch einen Brief nach Bitburg schreiben. eventuell interessiert es ja wen, dass jemand ein Foto mit der Betitelung "16-Bit(burger)-Rechner" nutzt, um arglose Leute um ihr Geld zu bringen. am Ende verletzt das noch irgendwelche Markenrechte?

Abmahn-Abzocke: 977,11 Euro für Foto von Bierdosen-Computer

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