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Beleidigungen in Internetforen, ab sofort strafbar?

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Pasteur
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,,OID6559602_REF1,00.html

nicht, dass dieses thema in unserem forum ein gravierendes problem wäre, aber sehe ich das richtig so, dass wenn benutzer A den benutzer B beleidigt und dieser meint, dass er es an die große glocke hängen müsste --- und somit hille dafür verantwortlich gemacht werden würde?

*oh*

littlefirefairy
.... Aber nur wenn Hille vorher auf die beleidigende Äusserung higewiesen wurde, und sie dann nicht entfernt hat.
Wenn ich das richtig verstanden habe, legt das ja gerade fest, dass der Forenbetreiber nicht belangt werden kann, ohne vorher auf die Beleidigung hingewiesen worden zu sein.
Das könnte in arbeit ausarten auf jede SMS Texte löschen zu gehen.
Wenn der Forenbetreiber allerdings verantwortlich wäre, ohne dass der Kläger ihn darauf hinweisen muss, wäre es doch noch viel schlimmer.

Wenn ich das richtig verstanden habe, wäre das die andere Wahl gewesen, und so ist das Urteil zu gunsten der Betreiber ausgefallen.
Oder verstehe ich das falsch?

chill-o-matic
Ach leckt mich doch !

*tripschieb*

Pasteur
richtig, der betreiber wird auf beleidigende inhalte hingewiesen. ich frage mich nur, in welchem zeitrahmen er die löschung durchführen muss.
und: wo beginnt eine beleidigung und wo hört sie auf? manch einer mag schon bei "dein hirn ist so klein wie ne rosine!" empfindlich reagieren. im normalfall wäre das etwas, was durchaus in jedem forum zu finden ist. ich sehe schon die anwälte sich die finger lecken...

L. Bird
Waaaas! Mein Hirn ist so klein wie ne Rosine??? Unverschämtheit! *gnicker*

scnr

*rausflitz*

Larry_Brent
Echt? Mit sowas beschäftigt sich der BGH?

Ich habe den schlimmen Verdacht, das diese ausgeflippten BSE-Prione längst in der Nahrungskette sind *angst*

Nur die Wirkung ist weitaus schlimmer als sie uns seinerzeit weismachen wollten. Wir kippen nicht als sabbernde Idioten eines morgens gesichtvoran in unsere Müslischalen... wir werden einfach immer deutscher.

(Bitte verzeiht mir das 'wir') *gnicker*










Oder verklagt mich halt... ihr Lullen.

Pasteur
*lol*

und oh ja: chill-o-matic sollte seine anzügliche auforderung am besten auch noch mal umformulieren! *+polizei*

Arthur Dent
Beleidigungen in Internetforen, ab sofort strafbar?
Zu der Frage: Nein, Beleidigungen sind und waren schon immer Strafbar. Siehe §§ 185 bis 200 StGB

Wenn ich das richtig verstanden habe, legt das ja gerade fest, dass der Forenbetreiber nicht belangt werden kann, ohne vorher auf die Beleidigung hingewiesen worden zu sein.
Genau darum ging's. Strafbar macht sich zunächst nur der Verursacher der Beleidigung,nicht der Forenbetreiber. Der Betreiber macht sich nur dann Strafbar, wenn er trotz Kenntnis nicht reagiert.

und: wo beginnt eine beleidigung und wo hört sie auf?
Wenn es auf diese und andere Rechstfragen eine einfache, eindeutige Antwort gäbe, bräuchten wir weder Gerichte nocht Richter. *zwinker*

Echt? Mit sowas beschäftigt sich der BGH?
Ja, weil das seine Aufgabe ist. Oder was meinst du, was ein Gericht so macht?

Grund dafür, warum sich der BGH mit der Frage beschäftigen musste, liegt woh u.a. daran, daß viele Internet-Nutzer meinen, sich in einem rechtsfreien Raum zu bewegen und vergessen dabei, daß die gültigen Gesetze eben auch in der virtuellen Welt gelten. (Was ich auch grundsätzlich gut finde, denn sonst könnte man auch nicht gegen Kinderpornoseiten vorgehen, um mal ein krasses Beispiel zu nehmen)

teekessel-sensei
dann sollte der streitfred wohl besser verschwinden *wieher*

 [user:21150]

Budforce
daß die gültigen Gesetze eben auch in der virtuellen Welt gelten.

Gut dass ich kein GTA mehr spiele *autsch*

Ich finde es im Grunde genommen falsch, den Forenbetreiber bei solchen Dingen mit reinzuziehen. Sicher haben die Admins die Aufgabe für Ruhe und Ordnung zu Sorgen, aber dabei bleibt es meiner Meinung auch.
Unter was würde dann in diesem Fall die Anklage laufen?
"Mangelnde Zensur" oder "tolerieren von Beleidigungen"?

Arthur Dent
Und da wurde schon der nächste Schritt in Richtung totale Kontrolle gemacht....
In wie fern? Wie kommst du auf "totale Kontrolle", nur weil ein Gericht sagt, daß ein bestimmtes Gesetz (was zudem ziemlich alt ist) gültig ist? *grübel*

Gut dass ich kein GTA mehr spiele
Hö? Was hat das den mit dem Theam zu tun? GTA spielen ist m.W. nicht verboten.

Ich finde es im Grunde genommen falsch, den Forenbetreiber bei solchen Dingen mit reinzuziehen. Sicher haben die Admins die Aufgabe für Ruhe und Ordnung zu Sorgen, aber dabei bleibt es meiner Meinung auch.
Der Foren (oder Webseiten-) Betreiber ist so etwas wie der Redakteur einer Zeitung o.ä., daher kann ich es schon nachvollziehen, daß er mitverantwortlich gemacht wird. Ist ja bei Printmedien auch nicht anders.

Unter was würde dann in diesem Fall die Anklage laufen?
Beleidigung im Sinne des 185 StGB, ganz einfach.

Icarus
Wie schnell muss ein Forenbetreiber eigentlich etwas gelöscht haben? Es kann ja nicht sein, dass er eine Klage am Hals hat weil er zwei Wochen Urlaub gemacht hat...
Grundsätzlich finde ich das Urteil richtig. Der Forenbetreiber kann zwar direkt nichts dafür, wenn jemand in seinen Foren ungerecht verunglimpft wird, doch letztendlich ist er der einzigste (abgesehen von Moderatoren, die ja für ihn arbeiten), der dagegen etwas tun kann. Gefährlich wird das ganze höchstens bei objektiv gerechtfertigten Verunglimpfungen (zB Ausführliche Darstellung illegaler Machenschaften eines Politikers). Hier muss genug Spielraum der Meinungsfreiheit gewährleistet sein, damit ein solcher Politiker erst gar nicht auf die Idee kommt einen Forenbetreiber zu verklagen.

Arthur Dent
Gefährlich wird das ganze höchstens bei objektiv gerechtfertigten Verunglimpfungen
Eine Verunglimpfung kann doch nicht objektiv gerechtfertigt sein. Das ist doch das subjektive Empfinden eines Einzelnen. Und Kritik am Verhalten oder Handeln anderer zu üben sollte auch ohne Beleidigungen möglich sein, oder?

zB Ausführliche Darstellung illegaler Machenschaften eines Politikers
Das ist ja keine Beleidigung. Allerdings sollte man da schon sicher sein, daß der kritisierte tatsächlich "was am Stecken" hat (und im Zweifelsfall auch beweisen können), denn sonst befindet man sich wieder im Bereich der üblen Nachrede. Hat aber mit Politiker oder nicht nichts zu tun.

Und dann muß man noch die Feinheiten beachten: Der Satz
"Ich meine, Herr Müller ist ein Verbrecher" ist vor Gericht anders zu bewerten als
"Herr Müller ist ein Verbrecher"

Genau so, wie es z.B. eine (erlaubte) Meinungsäusserung darstellt zu sagen: "Soldaten sind Mörder". Würdest du aber sagen: "Der Oberst Sowieso ist ein Mörder." sieht das ganz anders aus.

Edit:
Wie schnell muss ein Forenbetreiber eigentlich etwas gelöscht haben? Es kann ja nicht sein, dass er eine Klage am Hals hat weil er zwei Wochen Urlaub gemacht hat...

"Es gibt keine generelle Prüfungspflicht für alle in einem Forum veröffentlichten Beiträge, aber sobald der Betreiber über einen möglichen Rechtsverstoß in Kenntnis gesetzt wird, muss er aktiv werden."

Quelle: Tagesschau.de

MadMann
Naja ich denke das sollte man nicht zu hoch hängen. Der Betreiber ist genötigt dies zu Entfernen, nur muss im Rechtsstreit auch erstmal bewiesen werden wer was abgelassen hat. Ein Freund von mir hat vor Jahren (allerdings per mail) Jemanden als A-Loch bezeichnet. Da er aber beweisen konnte das zu diesem Zeitpunkt da Router + bekannter e-mailAccount vorlag mehr als 10 Personen Zugriff zu dem Rechner haben konnten wurde das Verfahren wegen Mangels an Beweisen eingestellt...

Herbarius
Ich finde, dass es überhaupt unnötig ist, dass der Tatbestand der Beleidigung überhaupt existiert. Ich meine Verleumdung, üble Nachrede, Rufmord, sowas ist schon ne Stufe härter und auch zurecht strafbar. Aber Beleidigung? Jetzt mal ehrlich, sind wir denn im Kindergarten?

Zum einen wäre da das Recht auf freie Meinungsäußerung. Klar sind alle Rechte nur in soweit gewährt, sofern man anderen nicht schadet. Aber ich würde sagen, wer einen wirklichen "Schaden" davon trägt, weil er beleidigt wurde, der muss doch vorher schon ein psychisches Problem gehabt haben. Bei sowas hat man meines Erachtens drüber zu stehen, die Beleidigung zu ignorieren oder alternativ, falls parat, einen ordentlichen Konter zurückschleudern (auch verbal, versteht sich).

Wenn man jemanden nicht mag, braucht man sich ja auch nicht in seiner Nähe aufhalten, eigentlich ist ja genug Platz für alle. Häufig rutschen Beleidigungen ja auch "im Affekt" raus, z.B. im Straßenverkehr. Manch einer, der losrennt und eine Anzeige wegen Beleidigung aufgibt, sollte vielleicht erstmal darüber nachdenken, warum er beleidigt wurde, ob es vielleicht einen wahren Kern hatte, ob man dem anderen vielleicht die Vorfahrt genommen hat? (Nicht dass das ein Grund wäre, ausfällig zu werden, Fehler macht ja jeder mal, aber wie gesagt, die Wut muss ja raus und immer noch besser, jemandem ein paar harte Wörter an den Kopf zu knallen als gleich gewalttätig zu werden, wozu haben wir denn die Fähigkeit zu sprechen?)

Anders sieht die Sachen natürlich aus, wenn jemand einen ständig beleidigt, so dass man dadurch belästigt wird. Doch das ist dann nicht mehr der Tatbestand "Beleidigung", sondern eher "Belästigung". Jemanden belästigen kann man auf viele Weise, dies ist nur eine davon und da es einen schadet, da die persönliche Freiheit und Privatsphäre (zumindest subjektiv, häufig aber auch objektiv) eingeschränkt ist, kann man dies zur Anzeige bringen. Das finde ich völlig in Ordnung und so würde ich das auch machen.

Also ich kann sagen, dass ich diesen Tatbestand Beledigung völlig überflüssig finde und abgesehen davon ist meines Wissens nirgendwo definiert, was überhaupt eine Beleidigung im strafrechtlichen Sinne ist. Und ich habe mir geschworen, dass ich niemals, egal unter welchen Umständen und egal, wie sehr ich den Kerl hasse, jemanden wegen Beleidigung anzeigen würde und werde. Anders herum, würde ich jemals selbst wegen Beleidigung angezeigt werden (wobei ich bezweifle, dass das passieren wird, zumindest "berechtigt"), dann klapper ich die Anwälte ab bis ich einen gefunden habe, der bei meinem Plan mitmacht, einen "'Kreuzzug" gegen die Beleidigung (als Tatbestand), eventuell bis hin zum BVerfG, zu führen um zu versuchen, dass dieses Gesetz, dass "Beleidigung" strafbar ist, gestrichen oder zumindest erheblich relativiert wird. (Sollte ich keinen Anwalt finden, der mitmacht, muss ich mich halt damit begnügen, mich selbst dort herauszuhauen...)
Achja, ne Rechtsschutzversicherung sollte ich mir auch noch zulegen... *zwinker*

Arthur Dent
Ich finde, dass es überhaupt unnötig ist, dass der Tatbestand der Beleidigung überhaupt existiert.
Deine Meinung. Fakt ist aber, daß es diesesn Straftatsbestand gibt. Und damit müssen wir uns erst mal arrangieren.

Ich meine Verleumdung, üble Nachrede, Rufmord, sowas ist schon ne Stufe härter
Wird ja auch schärfer bestraft.

Jetzt mal ehrlich, sind wir denn im Kindergarten?
Nun mach mal halblang, nur weil du zu einem Menschen auf der Straße "Arschloch" sagst, wirst du mit sehr großer Warscheinlichkeit niemals vor dem Richter landen.

Zum einen wäre da das Recht auf freie Meinungsäußerung. Klar sind alle Rechte nur in soweit gewährt, sofern man anderen nicht schadet.
Eben. Und mal ehrlich: Du bist doch sicher in der Lage, deine Meinung auch ohne Beleidigungen zu formulieren.

Aber ich würde sagen, wer einen wirklichen "Schaden" davon trägt, weil er beleidigt wurde, der muss doch vorher schon ein psychisches Problem gehabt haben.
Ja und?

Bei sowas hat man meines Erachtens drüber zu stehen, die Beleidigung zu ignorieren oder alternativ, falls parat, einen ordentlichen Konter zurückschleudern (auch verbal, versteht sich).
So sieht es ja auch in schätzungsweise 99% aller Beleidigungsfälle aus.

Wenn man jemanden nicht mag, braucht man sich ja auch nicht in seiner Nähe aufhalten,
Ist zum einen nicht immer so einfach (z.B. in der Schule, auf der Arbeit, im Bus, im Schwimmbad, im Straßenverkehr usw. wo man mehr oder weniger zufällig auf den Beleidiger treffen kann) zum anderen weiß man bei Fremden ja vorher nicht, ob jemand ausfällig wird oder nicht.

Anders sieht die Sachen natürlich aus, wenn jemand einen ständig beleidigt, so dass man dadurch belästigt wird. Doch das ist dann nicht mehr der Tatbestand "Beleidigung", sondern eher "Belästigung".
Nur gibt es keinen Tatbestand "Belästigung".

abgesehen davon ist meines Wissens nirgendwo definiert, was überhaupt eine Beleidigung im strafrechtlichen Sinne ist.
Eine genaue Definition wird es in solchen Fällen nie geben, da zu einer Tat auch die Tatumstände, die oft sehr stark unterschiedlich sind, gehören. Das betrifft andere Gesetze und Straftatsbestände ebenso. Würde man im §185 StGB den Tatbestand "Beleidigung" genau definieren, käme dabei nur für diesen Paragrafen ein Buch heraus, was wesentlich dicker sein dürfte, als das komplette StGB in der aktuellen Fassung.
Ansonsten sind ja die Gerichte, Richter und Anwälte genau dafür da, Gesetze zu interpretieren.

Und ich habe mir geschworen, dass ich niemals, egal unter welchen Umständen und egal, wie sehr ich den Kerl hasse, jemanden wegen Beleidigung anzeigen würde und werde.
Man soll niemal nie sagen. *zwinker*

dann klapper ich die Anwälte ab bis ich einen gefunden habe, der bei meinem Plan mitmacht, einen "'Kreuzzug" gegen die Beleidigung (als Tatbestand), eventuell bis hin zum BVerfG, zu führen...
Viel Vergnügen. Tipp: Such dir einen jungen, unerfahrenen Anwalt, der noch jeden scheiß mitmacht oder einen Geldgeilen.

um zu versuchen, dass dieses Gesetz, dass "Beleidigung" strafbar ist, gestrichen oder zumindest erheblich relativiert wird.
Wenn dir soviel daran liegt, reich doch eine Petition ein. Oder setz dich mit dem Justizministerium auseinander.

Melonenmann
ändert dieses urteil denn wirklich etwas an unserem verhalten hier? das man andere nicht beschimpft sollte doch in der realen welt genauso norm sein wie in internetforen...

@arthur dent:
stimmt es nicht, das eine aussage schon dann eine beleidigung ist, wenn sich der angesprochene dadurch beleidigt fühlt?

mancher steckt halt ein "arsch" noch locker weg, zumal wenn er weiß wessen geistes kind der sprecher ist, andere fühlen sich durch rosinenhirn schon beleidigt...

Arthur Dent
stimmt es nicht, das eine aussage schon dann eine beleidigung ist, wenn sich der angesprochene dadurch beleidigt fühlt?
Streiche "ist" und ersetze durch "sein kann", dann stimmt's. Wie gesagt, es kommt sehr auf den einezelnen Fall an (und den Richter).

andere fühlen sich durch rosinenhirn schon beleidigt...
Im Regelfall wird der Staatsanwalt bei dem Terminus "Rosinenhirn" eher lachend vom Stuhl fallen, als ein Verfahrern zu eröffnen.

Melonenmann
das war mir schon klar, aber möglich ist es ja, das dadurch jemand beleidigt sein kann *grins*
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