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wenn ich beim growen erwischt werde...?

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Was passiert dann?

Fall1:
Ich werde direkt bei den Pflanzen erwischt.

Fall2:
Ich werde beim Transport der Ernte (von 6 Pflanzen) erwischt.

Fall3:
Ich werde mit einer kleinen Menge Homegrown erwischt.

Fall3: Ich werde mit 20g+ Homegrown erwischt.

Was sag ich dem Förster? Was sag ich der Polizei?
Ist "Aussage verweigern" bei der Menge und inflagranti noch realistisch?

Wie wird selbst angebautes Gras mit geschmuggeltem Gras verglichen?

Ziehen solche Sprüche, wie z.B. "Ich wollte nur mal ausprobieren, ob das wirklich funktioniert (mit dem Züchten)..."

Darf der Förster einen festhalten?

Hat jemand Erfahrung gemacht?

Wär cool, wenns ein paar Reaktionen und Fall-speziefische Antworten gäbe! Haut rein!

 [user:831]

 [user:10830]

Granite
Der Förster hat polizeiliche Befugnisse, zumindest in BaWü, und hat ergo das recht dich festzuhalten. In anderen Bundesländern sollte das nicht viel anders sein.

Arthur Dent
Der Förster hat polizeiliche Befugnisse, zumindest in BaWü,
glaub ich nicht so ganz.

und hat ergo das recht dich festzuhalten.
vorläufige festnahme ist ein bürgerrecht. das darf jeder.

Granite
§ 79 Ausübung des Forstschutzes; Forstschutzbeauftragte
(1) Der Forstschutz obliegt

der Forstbehörde,
den Forstschutzbeauftragten.
(2) Forstschutzbeauftragte sind

die Bediensteten im forstlichen Revierdienst des Landes und der Körperschaften,
Privatforstbedienstete, wenn sie nach § 80 verpflichtet sind.
(3) Soweit ein Bedürfnis besteht, kann die Forstbehörde in begrenztem Umfang die Rechte und Pflichten eines Forstschutzbeauftragten auf sonstige Personen übertragen. Das Ministerium wird ermächtigt, das Nähere durch Rechtsverordnung zu regeln.

(4) Die Forstschutzbeauftragten haben bei der Ausübung des Forstschutzes die Stellung von Polizeibeamten im Sinne des Polizeigesetzes. § 67 Abs. 2 Satz 3 und 4 gilt entsprechend.

(5) Der Forstschutz ist unter Aufsicht der Forstbehörde und nach deren näherer Weisung auszuüben.

(6) Die Befugnisse des Polizeivollzugsdienstes bleiben unberührt.

Quelle: LWaldG Ba-Wü http://www.wald-online-bw.de/gesetze/lwaldg/waldg100.htm


Ein Förster, ob im staatlichen oder Privatforst, ist also in seinem Bereich einem Polizisten gleichgestellt.
Es ist schon mehr als ein Outdoorgrower dem Förster zum Opfer gefallen.


 [user:5099]

Pazifist ist Fowler
(4) Die Forstschutzbeauftragten haben bei der Ausübung des Forstschutzes die Stellung von Polizeibeamten im Sinne des Polizeigesetzes. § 67 Abs. 2 Satz 3 und 4 gilt entsprechend

die frage ist, in wie weit ein verstoß gegen das BtmG ein verstoß gegen das Forstschutzgesetz (?) ist.

The Who
In Bayern wurden die Forstbeamten extra per Flugblatt darauf hingewiesen, dass sie Die Pflicht haben, nach Cannabispflanz(ung)en Ausschau zu halten und diese sofort der Polizei zu melden.
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