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was passiert nach dem man erwischt wurde??

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EINTOPF
ich würd gern wissen was einem alles droht wenn man als 17-jähriger mit < 2g erwischt wird?

hausdurchsung?
vor gericht?
geldstrafe?

ich wusste nicht wo ich was zu dem thema finden könnte.

kennt ihr internet seiten auf der die österreichischen gesetzte zu dem thema stehen??

 [user:3726]

EINTOPF
mir ist es noch net passiert ;) nur renn ich öfters mit kleinen grasmengen herum und bei uns in der gegend werden oft jugendliche in der nacht aufgehalten
kann mir auch schnell passieren :(

KEV
vielleicht können wir das ja zum offiziellen Frage Thread machen ich hätte da nämlich auch mal ne Frage: *zwinker*
Mein bester Freund hat jetzt den Lappen und wir werden da sicher auch öfters unterwegs sein und sicher auch mal irgendwann angehalten.Er trinkt eh keinen Alkohol und hat auch nie was geraucht oder was in der Art,also hat er eh nix zu befürchten...aber vielleicht ich.Können die Bullen eigentlich auch den Beifahrer (also mich) testen,obwohl ich nüchtern bin und auch noch keinen Führerschein habe?

Shawn
Können die Bullen eigentlich auch den Beifahrer (also mich) testen,obwohl ich nüchtern bin und auch noch keinen Führerschein habe?


was hätten die davon ? Du darfst doch als Beifahrer bekifft sein!
Und warum sollten die dich testen wenn Du nüchtern bist ?

 [user:3726]

Shawn
@ Joker:
Wenn die etwas verdächtiges in den Augen der Beifahrer gefunden hätten, dann wäre die Wahrscheinlichkeit höher, daß der Fahrer u.U. auf Drogenkonsum kontrolliert wird.

Und wenn die keinen Verdacht auf Drogenkonsum haben wird eine Durchsuchung auch ferner sein!

Dreadsinner
zu der Anfangsfrage:
also die werden deine Personalien aufschreiben, sehr wahrscheinlich dein Haus nach weiterem "stoff" durchsuchen....
-finden sie nix, kann es gut sein, dass das verfahren gegen dich eingestellt wird (ausser wenn du irgend eine dämliche aussage gemacht hast *g* )
-finden sie was, wirst du sehr wahrscheinlich vo gericht kommen, wo dann deine strafe entschieden wird

am besten wäre, wenn du erwischt wirst,dass du garnix sagst....und wenn dann nur mit einem Anwalt

EINTOPF
und was soll ich den polizisten erzählen , kommt das nicht ein bisschen blöd rüber wenn ich sage : ich sage nichts ohne meinen anwalt

was sagt ihr wenn ihr erwischt würdet?

 [user:356]

 [user:4146]

Dreadsinner
sag am bestenauf alle fragen irgend ne scheisse wie "kan mich nciht erinnern" oder so....die können dir nix an nur weil du nix erzählst, umso mehr du sagst, desto schlimmer

KEV
Wäre natürlich dumm wenn man durch Zufälle rote Augen hat und deswegen zum Test gebeten wird.Ich trage Kontaktlinsen und es kommt öfters vor,dass meine Augen aus irgendeinem Grund jucken und ich mir solange die Augen reibe bis sie eh schon knallrot sind *zwinker*

 [user:4139]

Rossi
@ EINTOPF

Es ist immer am besten nix auszusagen wenn du erwischt wirst. Du Bullen werden zwar vielleicht ein bißchen gereizt darauf reagieren oder dich vielleicht sogar mit irgendwelchen Tricks dazu bewegen wollen doch eine Aussage zu machen, können dich aber nicht dazu zwingen, da es dein Gutes Recht ist keine Aussage zu machen. Du mußt dich nicht vor der Polizei rechtfertigen sondern nur vor dem Staatsanwalt, wenn es soweit kommen sollte.

Ich hätt noch ein Jpg von einem Zettel auf dem Steht wie man sich am besten bei ner Personenkontrolle verhält. Ich weiß aber leider nicht wie ich das in meinen Post einbauen kann und die Seite von der ichs hab existiert leider nicht mehr.

@KEV

Also bei ner Verkehrskontrolle glaub ich kaum das se Beifahrer auch Kontrollieren. Aber wenn se speziell nach Drogen suchen...

Mich ham se mal nur wegen Drogen kontrolliert als ich an der Tankstelle stand. Bei mir ham se echts ganze Auto durchsucht und auch mich und den Beifahrer. Aber wir sahen auch verdächtig aus... Langhaarige halt. *gnicker*

Abraxas
@Rossi: ich weiss nicht ob wir das gleiche meinen, aber ich habe das ding im .txt format *copy&paste*


Artikel: Verhalten in Polizeikontrollen (ID: 203)

Natürlich sollte man Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss besser vermeiden ? und zwar nicht primär wegen der Polizei, sondern hauptsächlich wegen den versicherungsrechtlichen Problemen, die eine solche Drogenfahrt bei einem etwaigen Unfall mit sich bringen kann. Unter Umständen ruiniert man sich mit so einem kleinen Ausflug nämlich seine gesamte finanzielle Zukunft; aber das nur am Rande.

Solltest Du trotz der vielen Gegenargumente doch einmal unter Alkohol- oder Drogeneinfluss mit dem Auto fahren (müssen), und kommst Du dabei in eine Polizeikontrolle, so hilft Dir hoffentlich in der einen oder anderen Situation diese FAQ.

Ich habe mich ausführlich in das Thema eingearbeitet (wen wundert es, dass Betäubungsmittelfragen mein Schwerpunkt sind..), garantiere aber natürlich trotzdem nicht für Fehlerfreiheit. Davon abgesehen werde ich die Hinweise nach Bedarf von Zeit zu Zeit verändern und erweitern, um den Text auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung zu halten. Falls noch ungeklärte Fragen übrig bleiben, lasst es mich wissen. Ich werde sie dann in die nächste Version einbauen.

Allgemeines:
· Generell gilt im Umgang mit der Polizei: Zurückhaltend sein! Keine Panik!
Aufgeregtes Verhalten macht Dich erst Recht verdächtig, ganz zu schweigen von
unnötiger Aggressivität gegenüber der Polizei (auch wenn man noch so schlechte
Erfahrungen gemacht hat).
Man sollte also unbedingt versuchen, es so ruhig wie möglich angehen zu lassen.
Durch besonnenes Verhalten und freundliches Auftreten sind schon viele
weitergeschickt worden (ich selbst auch!), nachdem der Polizist wahrscheinlich schon
alles gemerkt hatte und eigentlich alles zu spät war.

· Wenn Du in eine Straßensperre fährst oder von einem Zivilfahrzeug angehalten wirst,
wird man Dich zunächst bitten, den Führerschein und die Fahrzeugpapiere
vorzuzeigen. Dazu bist Du selbstverständlich verpflichtet. Kann man die Papiere nicht
vorzeigen, ist das für die Polizei schon mal ein Grund, genauer hinzuschauen. Wenn
der Polizist ?keine Lust? hat, die Personalien per Telefon oder Online abzuklären, darf
er den Fahrer mitnehmen und auch ohne richterlichen Beschluss bis zu 12 Stunden
festsetzen. Daher bei Fahrten zu ?problematischen Uhrzeiten? (oder in
problematischen Zuständen) IMMER die Papiere dabeihaben, so griffbereit wie
möglich, damit man nicht erst mit zitternden Händen und unter Maglite-Flutlicht das
ganze Portemonnaie durchkämmen muss.

· Sitzt man nicht alleine im Auto, können auch von allen Mitinsassen die
Personalausweise kontrolliert werden. Dass dies nicht erlaubt ist, ist ein IRRTUM.
Einen Ausweis sollte man - um sich unnötigen Aufwand und etwaige Aufenthalte bei
der Polizei zu ersparen - sowieso immer mit sich führen.

· Ab jetzt gilt folgendes: Angaben zur Person MÜSSEN gemacht werden. Angaben zur
Sache sollte man AUF KEINEN FALL machen.

· Was den weiteren Ablauf der Kontrolle betrifft, gilt dieser wichtige Tip: Die AKTIVE
MITHILFE des Beschuldigten darf NICHT erzwungen werden. Dies hat zur Folge, dass
man jede Maßnahme, die ohne eigene Mithilfe nicht durchgeführt werden kann,
VERWEIGERN darf. Rechtsgrundlage hierfür ist § 81a StPO, der da lautet:
?Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von
Tatsachen angeordnet werden [...]. Zu diesem Zweck sind Entnahmen von
Blutproben und andere körperliche Eingriffe [...] OHNE EINWILLIGUNG des
Beschuldigten zulässig [...].?
Über dieses Recht auf Verweigerung der Maßnahmen muss Dich der Polizist
BELEHREN! Aber Vorsicht: Tut er es nicht, bleiben die so gewonnenen Beweise
trotzdem verwertbar. Teilweise ist das deutsche Recht auf den ersten Blick etwas
paradox.

· Die Kontrolle von Beifahrern auf Alkohol- oder Drogenkonsum ist RECHTSWIDRIG.
Beachte: Antwortet der Beifahrer auf die Frage ?Dürfen wir auch Sie mal einem Test
unterziehen? mit JA, wird der Test RECHTMÄßIG ? und man kriegt auch als Beifahrer
unter Umständen Probleme. Daher: Tests VERWEIGERN! Der Polizist wird nicht den
Fehler machen, einen Beifahrer mit zur Blutprobe zu nehmen ? es sei denn natürlich,
dass der Beifahrer z.B. durch einen Griff ins Lenkrad einen Unfall verursacht hat.

· Beachte die Psychotricks, die Polizisten gerne anwenden. Man hört zum Beispiel oft
Sätze wie ?Darf ich mir mal Ihre Pupillen anschauen? oder ?Sie sind doch sicher mit
einem Alkoholtest einverstanden?. Derartig formulierte Sätze sind grundsätzlich ein
Zeichen dafür, dass der Polizist für das, was er vorhat, eine Einwilligung von uns
braucht! Und die sollte man ihm auf keinen Fall geben, dadurch werden nämlich auch
rechtswidrige Eingriffe RECHTMÄßIG. Außerdem werden so etwaige
Beweisverwertungsverbote umgangen.

· Merke Dir einfach folgendes: Du darfst ALLES verweigern, was ohne Deine Mithilfe
nicht durchgeführt werden kann. Du darfst sogar die Abgabe einer Blutprobe
verweigern (und dies solltest Du auch AUSDRÜCKLICH tun, um evtl. disziplinarische
Maßnahmen einleiten zu können!) ? Du musst diese dann allerdings DULDEN. Dies ist
aber juristisch etwas anderes, als wenn Du Dich mit ihr EINVERSTANDEN erklärst!

Alkohol:
· Dieser Punkt hat die folgende wichtige Auswirkung: Den Atemalkoholtest darf und
sollte man UNBEDINGT verweigern ? sofern man Alkohol getrunken hat. Der
Atemalkoholtest ist einerseits erwiesenermaßen sehr ungenau, er kann zum Beispiel
durch Mundsprays beeinflusst werden. Andererseits begründet schon die gemessene
Alkoholkonzentration eine eigene Straftat (§ 24a StVG)!

· Es ist allgemein anerkannt, dass das Verweigern des Atemalkoholtests zusammen mit
weiteren Anzeichen, wie z.B. Alkoholgeruch, einen Anfangsverdacht begründet. Eine
Blutprobe darf danach also angeordnet werden. Wenn Du Alkohol getrunken hast ?
verweigere den Test TROTZDEM. Zur Blutprobe musst Du danach sowieso. Aber in
vielen Fällen ist kein Arzt vor Ort, und man muss Dich erst in die Gerichtsmedizin
fahren. Unterschätze nicht den Zeitgewinn! Der bringt Dir unter Umständen die
entscheidenden 0,1 Promille weniger ? abgesehen davon ist die Messung viel
genauer als die auf der Straße.

· Wenn Du KEINEN Alkohol getrunken hast, sondern unter Drogeneinfluss fährst, gilt
natürlich etwas anderes. Dann solltest Du dem Test zustimmen. Denn wenn man
dann 0,0 pustet und die Frage nach etwaigem Drogenkonsum mit einem
souveränen ?Drogen nehme ich sowieso nicht? beantwortet, hat der Polizist sicher
schon mal nicht den schlechtesten Eindruck ? und lässt einen wahrscheinlich
weiterfahren.

· Übrigens ist es für das Zurückerhalten der evtl. entzogenen Fahrerlaubnis äußerst
entscheidend, wie das Verhalten in der Kontrolle zum jeweiligen Testergebnis passte.
Wenn man also weiß, dass man wirklich jenseits von Gut und Böse ist, und einem der
Lappen unter Garantie abgenommen wird, sollte man nicht versuchen, mit aller
Gewalt so klar und deutlich wie möglich zu sprechen und sich ?normal? zu verhalten.
Unter Umständen gelingt einem dies nämlich, und genau das könnte einem später
das Genick brechen. Der GESAMTE Ablauf einer solchen Kontrolle wird dokumentiert.
Stellt sich dann später heraus, dass man zwar 2,4 Promille Alkohol im Blut hatte, man
aber während der Kontrolle noch klar und deutlich mit den Polizisten über den Sinn
solcher Maßnahmen diskutiert hat, spricht dies für eine extreme Trinkgewohnheit,
und der Lappen rückt in weite Ferne.

· Lasst Euch also unter keinen Umständen auf noch so nebensächlich erscheinende
Gespräche mit den Polizisten ein. Der Polizist ist keiner Deiner Freunde, auch wenn er
freundlich rüberkommt. Die Jungs sind GESCHULT, und TESTEN einen in solchen
Gesprächen, ohne dass man es merkt.

Drogen:
· Jetzt wird es interessant: Wie bereits festgestellt, darf man alles verweigern, was
ohne Mithilfe nicht durchgeführt werden kann. Dies gilt also auch für den Pupillentest!
Denn dafür muss man den Polizisten anschauen und das Auge offen halten,
also ?mithelfen? im Sinne des Gesetzes.

· Ob dies sinnvoll ist, kann ich nicht beantworten. Es gibt Richter, die das Verweigern
des Pupillentests als Anfangsverdacht für Drogenkonsum gelten lassen ? eine
Blutprobe kann danach also angeordnet werden. Andere Richter haben entschieden,
dass noch weitere Umstände hinzutreten müssen, um einen Anfangsverdacht zu
begründen. Die Rechtslage ist hier unklar, der BGH hat sich noch nicht geäußert. Ich
werde es im Auge behalten, bis es hier neues gibt muss jeder für sich selbst
ausmachen, ob er den Pupillentest verweigert oder nicht. Vielleicht ist an dieser Stelle
noch ein Bisschen Kooperation angebracht, um die Polizisten ?milde zu stimmen?. Ich
habe mich dem Pupillentest bisher jedenfalls immer unterzogen, und musste noch nie
mit zur Blutprobe, obwohl meine Pupillenreaktionen sicherlich das eine oder andere
Mal ?fragwürdig? waren ;)

· Unbedingt verweigern sollte man jede Art von Gleichgewichtstests und ?Laufproben?,
da man die sogar nüchtern teilweise nicht schafft, das ?Nichtbestehen? dann aber als
drogenbedingte Ausfallerscheinung gewertet wird!

· Auch den Urintest und Speicheltests sollte man verweigern. Lass Dich nicht
einschüchtern. Der Polizist wird es mit Sprüchen wie ?Wenn Sie den Urintest nicht
machen, ordnen wir eine Blutprobe an? versuchen. Das ist natürlich totaler Blödsinn,
denn die Blutprobe wird ERST RECHT angeordnet, wenn man in den Becher pinkelt
und der Teststreifen bunt leuchtet. Außerdem darf einem die Polizei sowieso
keine ?Vergünstigungen? oder dergleichen anbieten. Wenn Du kooperierst, wirst Du
dadurch im Endeffekt keine mildere Behandlung erwarten können, egal was der
Polizist Dir anbietet.

· Urintests sind inzwischen so preiswert geworden, dass man nicht darauf hoffen sollte,
dass es sich bei der Frage nach dem Einverständnis nur um einen Test handelt. Wenn
Dich der Polizist fragt, ob Du mit einem Urintest einverstanden bist, so gehe davon
aus, dass Du ihn auch gleich wirklich abgeben musst. Natürlich kannst Du das
Einverständnis bis zum Schluss zurückziehen ? Spielchen spielen ist hier aber sicher
nicht angebracht. Besser ist folgendes:

· Verweigere von Anfang an nachdrücklich jegliche Mitwirkung. Dann hat der Polizist
nämlich ein Problem. Er muss jetzt zwischen rechtswidrigen Eingriffen und dem, was
gerade noch rechtmäßig ist, abwägen.
Ich schildere hier kurz eine Situation, in der ich mal war, und in der der Polizist dann
zum Glück (für ihn!) ?richtig? entschieden hat: Ich war stocknüchtern (und nach einer
längeren Drogenpause!) nachts in Frankfurt unterwegs, wurde angehalten, sollte
getestet werden, verweigerte den Urintest. Daraufhin sollte ich mit zur Blutprobe. Ich
war stinksauer, weil ich total übermüdet von der Arbeit kam, und wollte die
Umstände, die den Anfangsverdacht rechtfertigen, wissen. Außerdem wollte ich den
Namen und die Dienstnummer wissen und kündigte im Falle einer Blutprobe eine
Dienstaufsichtsbeschwerde und eine Anzeige wegen Körperverletzung an. Daraufhin
durfte ich weiterfahren. Souveränes (aber freundliches!) Auftreten schadet nie ? die
Polizisten nachts auf der Straße rechnen nicht damit, dass man weiß was sie dürfen
und was nicht.

· Beachte außerdem die kurzen Nachweiszeiten im Blut! Einiges, was im Blut schon
nach wenigen Stunden nicht mehr nachweisbar ist, ist im Urin tage- oder sogar
wochenlang zu finden. Ich wiederhole es noch mal: Wenn Du irgendeinen der
Schnelltests mitmachst, und dieser ist positiv, musst Du zur Feststellung der genauen
Konzentrationen SOWIESO mit zur Blutprobe. Nach einem positiven Schnelltest ist die
Blutprobe aber AUF JEDEN FALL rechtmäßig. Verweigert man die Schnelltests, wird es
sich der Polizist zweimal überlegen, ob er eine Blutprobe anordnet und sich so evtl.
disziplinarischen Maßnahmen aussetzt.

Durchsuchung des Fahrzeugs
· Gemäß § 102 StPO darf die Polizei, wenn man einer Straftat verdächtigt wird, sowohl
den Verdächtigen selbst, als auch seine Wohnung, sein Haus und seinen PKW
durchsuchen. Zwar braucht sie dafür normalerweise einen richterlichen Beschluss.
Dieser ist jedoch bei ?Gefahr im Verzug? nicht notwendig. ?Gefahr im Verzug?
bedeutet, dass das Warten auf den richterlichen Beschluss z.B. die Beseitigung der im
Auto vermuteten Drogen bedeuten würde. Sitzt man sichtbar abgeschossen im Auto,
besteht also der Verdacht des Drogenbesitzes, so darf sowohl das Auto als auch der
Fahrer direkt vor Ort durchsucht werden.

· NICHT durchsucht werden dürfen dagegen die Mitinsassen, es sei denn, sie werden
selbst wegen Drogenbesitzes verdächtigt. Hier siehst Du, wie wichtig es für Beifahrer
ist, Drogentests zu verweigern.

· NICHT durchsucht werden darfst Du und Dein Auto außerdem, wenn sich der
Verdacht des Drogenbesitzes nicht begründen lässt, wenn man Dir also z.B. keine
Drogenwirkung ansieht. Problematisch ist allerdings, dass unter bestimmten
Umständen auch rechtswidrig erlangte Beweismittel vor Gericht verwendet werden
dürfen ? es ist also immer besser, nichts im Auto zu haben.

Folgen
· Wird Dir Alkoholkonsum über 0,5 Promille oder Drogenkonsum nachgewiesen, so ist
dies nach § 24a StVG eine Ordnungswidrigkeit und wird mit 250 ? 1500 Euro
Geldstrafe, mindestens (!) 1 ? 3 Monaten Fahrverbot und 4 Punkten bestraft.

· Hast Du zusätzlich zum nachgewiesenen Alkohol- oder Drogenkonsum
Ausfallerscheinungen, z.B. Artikulations- oder Gleichgewichtsstörungen, ist dies nach
§ 316 StGB eine Straftat und wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit
Geldstrafe, sofortigem Entzug der Fahrerlaubnis, einer Führerscheinsperre von 6
Monaten bis zu 5 Jahren, 7 Punkten und der Anordnung einer MPU sanktioniert.

· Hast Du zusätzlich einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet, warst Du also z.B. in
einen Unfall verwickelt, ist dies nach § 315c StGB ebenfalls eine Straftat, der
Strafrahmen geht hier dann schon hoch bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe. Vorsicht:
Auch bei fremdverschuldeten Unfällen hast Du KEINEN Versicherungsschutz, das
Ganze kann also sehr teuer werden.

Ich hoffe der Text hilft dem einen oder anderen, über Anregungen oder weitere Fragen würde ich mich freuen, damit ich sie beim Überarbeiten berücksichtigen kann.
Gruß
lil
Quelle: www.drogen-forum.de

Kantakukuruz
Hui... klasse Text. Der sollte dem kiffer.net auf jeden Fall erhalten bleiben. Vielleicht in einer Sammlung von FAQ zum Thema Hanf und Recht.

Abraxas
ich habe noch so einen ähnlichen, der tipps zu hausdurchsuchungen liefert... genauso interessant!
*grins*

 [user:4176]

Arthur Dent
Hui... klasse Text. Der sollte dem kiffer.net auf jeden Fall erhalten bleiben. Vielleicht in einer Sammlung von FAQ zum Thema Hanf und Recht.

in diesm falle sollte der text aber überarbeitet werden denn das :
Natürlich sollte man Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss besser vermeiden ? und zwar nicht primär wegen der Polizei, sondern hauptsächlich wegen den versicherungsrechtlichen Problemen, die eine solche Drogenfahrt bei einem etwaigen Unfall mit sich bringen kann.

finde ich ziemlich dämlich...

Kantakukuruz
@Arthur: Stimmt. Denn der Hauptgrund, nicht berauscht zu fahren sollte eigentlich die Verantwortung für Leben und Gesundheit sowohl von einem selbst als auch der anderen Verkehrsteilnehmer sein.

Aber trotzdem find ichs gut, dass der versichterungstechnische Aspekt mal genannt wird. Denn voll für einen verursachten Schaden haftbar zu sein, kann einen finanziell eher ruinieren, als ein Bußgeld wegen Drogen am Steuer.

Arthur Dent
Aber trotzdem find ichs gut, dass der versichterungstechnische Aspekt mal genannt wird. Denn voll für einen verursachten Schaden haftbar zu sein, kann einen finanziell eher ruinieren, als ein Bußgeld wegen Drogen am Steuer.

sicherlich, aber die formulierung ist ja nun wirklich etwas daneben.
das kann man auch anders ausdrücken...*zwinker*
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