Personendurchsuchung wegen Aussehen? |
Suche |
T.O.P.F |
Auf meine Frage in Post #672761 hab ich leider keine richtige Antwort bekommen und auch die Suche hat mir nur sehr widersprüchliche Antworten geliefert.
Deswegen nochmal: Angenommen, ich gehe auf der Straße und sehe für die Polizisten verdächtig nach Kiffer aus. Dürfen die mich dann durchsuchen oder kann ich eine Durchsuchung verweigern? Soviel ich mitbekommen habe, kann ich sie ja theoretisch verweigern. Nur wie sieht das in der Praxis aus? Sie könnten ja genauso gut sagen: Er hatte ziemliche rote Augen, deswegen haben wir ihn mal durchsucht. Wird von solchen Methoden auch in der Praxis gebrauch gemacht oder durchsuchen sie einen einfach ohne darauf hinzuweißen, dass man auch verweigern kann? Schon mal danke für die Antworten |
Kantakukuruz |
Du kannst von Polizeibeamten ohne Verdacht angehalten werden, um deine Personalien zu überprüfen. Du bist verpflichtet, diese anzugeben. Durchsuchen dürfen sie dich, wenn ein Tatverdacht gegen dich vorliegt, du versuchst wegzulaufen oder du mit der Durchsuchung einverstanden bist. Sie werden also nicht sagen: "Sie müssen jetzt ihre Taschen ausleeren", sondern eher eine indirekte Frage formulieren. Etwa: "Dürfen wir mal in ihren Rucksack sehen?" oder, weniger eindeutig: "Wir würden gerne mal sehen, was sie in ihrer Tasche haben". Wenn du nach so nem Satz sofort deine Tasche aufmachst, ist das ein Einverständnis. Also Durchsuchung legal. Wichtig ist also: Kein Einverständnis geben, aber auch keinen Widerstand leisten. Meint ein Beamter, er müsse eine Durchsuchung anordnen, dann frag nach dem Grund. Nebenbei gefragt:
Wie sieht man denn verdächtig nach Kiffer aus? |
RaveN |
guru |
also ich kann dir nur meine geschichte dazu erzaehlen:
wir (2 freunde und ich) sind auf dem weg zu nem volksfest. machen gerde ne pause auf ner parkbank und genehmigen uns ein bierchen, als ploetzlich ein bullen-vw buss an uns vorbei faehr, die naechste rechts abbiegt um den block faehrt und wieder an uns vorbei faehrt, 100 m weiter anhaelt... rueckwaertsgang und vor uns anhaelt. dann springen da 5 gruene herren herraus und wollen uns durchsuchen. es waere falsch zu vermuten sie haetten uns zeit gegeben um auf eine eventuell gestellte frage (die nicht gestellt haben ) zu antworten. tja ich kam mir dann vor wie in irgend welchen schlechten filmen als sie uns dann gegen den buss gedrueckt hatten mit beine und arme auseinander und uns durchsuchten. (die tuten hatten wir vorher verloren!!!!!! was fuer ein glueck) tja das war schon mal geschafft wir hatten dann irgendwie die lust verloren und machten uns auf die heimreise ... ploetzlich komm der naechste vw buss dies mal in zivil. und die selbe prozedur wie letztes mal (wieder keine frage.... ran an den buss und beine auseinander) tja das hatten wir dann nach 10 mins auch geschafft. dann sassen wir an der buss haltestelle und unterhielten uns ploetzlich ein normales polizei auto faehrt vorbei und der beifahrer hat ein eis in der hand. ich zeig natuerlich auf die beiden und lache,ihr werdets nich glauben , sie drehen um und noch mal das selbe. beine auss einander taschen ausleeren und soweiter.... also wir sind gesamt 3 mal an diesem tag durchsucht worden.... seit diese tag weiss ich das die ALLLES und das OHNE BEGRUENDUNG duerfen... |
RaveN |
das dürfen sie eben nicht, ohne konkreten verdacht.
mit mir hätten die das jedenfalls nicht so ohne weiteres gemacht. |
[user:3938] |
Kantakukuruz |
Naja, wenn du wirklich "einschlägig vorbekannt" bist, dann könnte das die Situation verändern. Trotzdem muss ein ordentlicher Tatverdacht bestehen. Und "Gefahr im Verzug" muss auch begründet werden.
Wer natürlich alles an sich geschehen lässt (was man ja als Einverständnis durch Schweigen werten könnte), sollte sich hinterher nicht beschweren. Ach ja, noch was zu T.O.P.F, dem Frederöffner. Ich seh grad, dass du Österreicher bist. Was ich geschrieben hab, gilt für Deutschland. Ich glaub nicht, dass die Situation in Österreich sehr anders ist, aber eben alles unter Vorbehalt. |
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