Wohnhaft in köln, aber erwischt in bayern |
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mcmoe |
hi erstmal.
ich habe eine frage an euch. einer meiner kommilitonen kommt aus bayern/franken. er studiert in köln, hier ist auch sein erstwohnsitz. vor 3 wochen ist er in bayern unter dem einfluss von cannabis auto gefahren, hatte jedoch nichts dabei. wird er nach bayrischem oder nrw recht "verurteilt"?? post ist noch keine gekommen, das heisst werte etc weiss er noch nicht. muss er mit bayrischer bestrafung rechnen oder kommt er vll in die "milden" fänge der nrw staatsanwälte?? entschuldigung falls die thematische einordnung falsch ist, ich habe nach bestem wissen und gewissen einsortiert |
IceMan |
Nun, wenn er mit nix erwischt worden ist, ist es ja egal wo er erwischt worden ist.
Und da er unter Drogeneinfluss Auto gefahren ist, ist das eigentlich auch egal wo, weil da die gesetze überall ziemlich gleich sind, nämlich Bußgeld von ca. 250 Euro + Fahrverbot + evtl. aufforderung zur MPU (ist manchmal Glückssache, aber das ist wohl überall so). Die Unterschiede die in den einzelnen Bundesländern bestehen sind hauptsächlich an der Menge des besitzes von Cannabis, wie hoch die entsprechende Eigenbedarfsmenge ausgelegt wird, das wird da vom richter entschieden, bzw. das Verfahren "soll" dann vom Staatsanwalt eingestellt werden (so zumindest steht es im Gesetz). Können in Bayern schon 1g sein, in NRW 5-10g, auch je nachdem wie der Richter/Staatsanwalt drauf ist, oder wie die persönlichen Lebensumstände sind (fester Wohnsitz, Arbeitsstelle, Vorstrafen etc.) Ich hoffe ich war eine hilfe, bis denne |
[user:433] |
mcmoe |
danke erstmal für eure informationen. ich dachte es gäbe da unterschiede, ich habe in anderen foren schon oft gelesen das man in bayern schon als fussgänger ärger mitm lappen haben kann.
mein gedanke ging in die richtung das er in bayern härtere strafen bekommen würde, zb alle 2/3 monate screening, lappen direkt fürn jahr weg oder so, während nrw das vielleicht etwas lockerer sieht. also ist die auslegung gleich, hab ich das richtig verstanden?? hoffen wir mal das beste für ihn, er ist 25 und noch nie aufgefallen, student und kommt aus gutem haus, da dürfte es nicht ganz so schlimm ausfallen |
Arthur Dent |
Sowohl Btm-Recht als auch Straßenverkehrsrecht sind Bundessache und nicht Ländersache. Grundsätzlich gilt das Tatortprinzip.
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mcmoe |
hi leute, ich buddel mal lieber meinen eigenen aus als ich nen fremdem zuspamme. die werte sind da und mein kollege schiebt sich voll den film
delta9: 27ng/ml thc-oh: 19ng/ml thc-cooh: 103 ng/ml hab schon bei der jurathek geschaut aber keinen vergleichbaren fall gefunden, deswegen wollte ich mal fragen ob jemand ähnliche werte hatte und was dabei rauskam? danke schon einmal im voraus |
shiffer |
Die Staatsanwaltschaft in der Nähe des Wohnsitzes des Beschuldigten ist zuständig. |
kopfsalat |
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