Vorladung BTM Liste Jugendlicher |
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LuckyStrike |
Es sei angenommen das ein 17 Jähriger unregelmäßig Mariuhana in kleinen Mengen zum Eigenbedarf konsumiert hat und von der Polizei ein Einschreiben bekommt, indem er beschuldigt wird bei mindestens 10 Gelegenheiten von einem gesondert Verfolgten Mariuhana erworben zu haben. Die Sache ist die das die Polizei eine Liste beschlagnahmt hat, auf der der Jugendliche mit kleinen Beträgen mehr als 10 mal gelistet ist. Der Dealer hat ausgesagt das der Jugendliche 3 bis 4 mal bei ihm gekauft hat. Die Polizei hat keine Drogen bei dem Jugendlichen gefunden, sondern nur vereinzelt den Namen auf der Liste.
Der Jugendliche ist 17 und hat sich davor nix zu Schulden kommen lassen. Was nun tun? |
darki |
Ganz schnell einen Anwalt kontaktieren und das am besten über die Grüne Hilfe! Aber ganz schnell! |
LuckyStrike |
Warum? und wo kann ich mich genau melden bzw Kontakt aufnehmen? |
[user:831] |
LuckyStrike |
Ja gut hab jetzt über eine Mail Kontakt zu der Niederlassung hier in der Umgebung aufgenommen. Trotzdem würde ich gerne eure Meinung zu dem Fall hören. |
Arthur Dent |
Und keine Aussage machen, bis nicht mit einem Anwalt gesprochen wurde! (Gefahr der unerwünschten Selbstbelastung) |
[user:14799] |
LuckyStrike |
Also er hat zugegeben gedealt zu haben und bei der Hausdurchsuchung wurde Bargeld, Homegrow in größerer Menge und die sogenannte Liste gefunden, wo auch mein Name drauf steht......Zur Liste weiß ich bloß das ich mehr als 10mal mit 5€ oder 10€ drauf stehe, soweit ich weiß. |
[user:14799] |
LuckyStrike |
Ich denke mal er hat meinen kompletten Namen genannt und auf von der Polizei versprochende Verminderung der Strafe gehofft. Nee die waren "noch" nicht bei mir. Ich habe auch erst vorgestern den Brief von der Polizei erhalten und hab 2 Wochen Zeit um Stellung zunehmen. |
[user:14799] |
LuckyStrike |
naja ich meine das waren ja bloß höchstens 15 gramm auf eine zeitspanne von einem halben jahr. Und alle Utensilien bzw. Hinweise sind weg.......Es war eh nur eine Experimentierphase und nur zum probieren.... |
[user:14799] |
LuckyStrike |
naja ich würde sagen das es ca. 3 Wochen her ist........ |
[user:2214] |
LuckyStrike |
ja gut hilft mir jetzt auch nicht weiter......... |
seraphim |
Und vorallem nicht unfreundlich werden - sachlich bleiben und wirklich nur Angaben zu Name und Adresse machen. Alles was du sonst noch sagst, kann schon zu viel gewesen sein. |
LuckyStrike |
die haben doch schon namen und adresse, was ist wenn ich meinen mund halte? was kommt dann? |
cOp__l'o'l |
Dann kommt wahrscheinlich garnix, dann kriegst du nach etwa einem Jahr einen Brief von der Staatsanwaltschaft und darin steht das die Anklage fallengelassen wird. |
seraphim |
Du wirst trotzdem nochmal nach Namen und Adresse gefragt. Und du kannst ja sagen, dass deinen Anwalt sprechen willst und evtl. das du keine Aussage macht (ich bitte um Berichtigung).
Vielleicht solltest du dich einfach vorher mit deinem Anwalt in Verbindung setzen und klären, wie das abläuft und was du tun musst und was nicht... |
[user:4149] |
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