Mit 15 Gramm an der Grenze erwischt, was jetzt? |
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fronny |
Ich wurde letzte Woche mit 15 Gramm an der Grenze erwischt, hatte alles in der Unterhose aber bei ABtasten ist das Geknister aufgefallen, den Rest könnt ihr euch denken. Also kurz: Hasch weggenommen, Personalien aufgenommen und mich weiterfahren lassen mit dem Hinweis ich bekomme dann die nächsten Wochen Post.
Jetzt lese ich mich schon sehr lange durch diverse FOren und Rechtsseiten, weiß aber immer noch nicht ganz was mich denn jetzt erwartet. ALso erst mal die Fakten: Bin 28 Jahre alt, habe einen guten Job und die 15 Gramm waren saugutes Hasch, also kein Schrott, Manali und Puntjes, beides eher Oberklasse SOrten. Dann hab ich es ja auch geschmuggelt, als die mich fragten ob ich was dabei habe hab ich natürlich zuerst nein gesagt. ALso vorstrafen oder ähnliches habe ich nicht, bin noch nie auffällig geworden. Einige Freunde haben mich mit ihrem Halbwissen schon so fertig gemacht, ich würde mich am liebsten erschießen. Aussagen waren da so: Obergrenze ist 10 gramm in NRW, mit 15 gramm ist das keine gringe Menge mehr (Schluck!), dann noch daß es nicht so schlimm gewesen wäre wenn ich nur erwischt würde, aber so war es ja Schmuggel und über die Grenze, das sei das Schlimmste was es gibt (DOppel-Schluck!). Ich bin schon ganz fertig, könnte nur noch heulen, kann mir einer hier jetzt einigermaßen zuverlässig sagen was auf mich zukommt??? Muß ich mit einer Gerichtsverhandlung rechnen wo ich dann vorbestraft bin, meinen Job verliere und mich sowieso gleich erhängen kann? Oder besteht die Möglichkeit daß man irgendwie Milde mit mir umgeht, so nach dem Motto "War ja das erste mal, Verwarnung und Geldstrafe, keine Vorstrafe kein gericht)??? Bitte bitte antwortet mir, ich bin so verzweifelt, die Ungewissheit bringt mich um, ich glaub ich hab schon ein Magengeschwür. ABer bitte nicht schönreden nach dem Motto jaja da passiert schon nix, ich will ehrlich wissen was das wahrscheinlichste ist was die mit mir machen. 10000000000 mal Dank im Vorraus für eine EHRLICHE antwort!!! |
[user:12772] |
RaveN |
Ich bin vor knapp zwei Jahren auch erwischt worden, mit ca. 12 Gramm.
Mein Verfahren wurde eingestellt, wovon ich bei dir auch ausgehe, da du ja ebenfalls Ersttäter bist. Versprechen kann ich dir aber leider nichts, da ich nicht der zuständige Staatsanwalt bin. ![]() |
fronny |
DIe Seite bin ich heute schon zuvor lange durchgegangen, aber ohne vergleichbare Fälle zu finden. Ich hab schon so viele Links durchgegangen, wenn es jemand genau so ging wie mir oder er einen ähnlichen Fall kennt, dann meldet euch bitte mal. Bisher habe ich noch keine Post von der Polizei bekommen, aber ich habe so gelesen daß das auch noch eine Weile dauern kann. Mir würde es sehr helfen einfach von anderen zu hören die mit 15-20 gramm an der Grenze erwischt wurden und aus NRW kommen. Ich hoffe daß es bei einer Geldstrafe oder so ohne Gericht ausgeht, aber wie gesagt hatte mir jetzt ein Kumpel etwas Angst gemacht, ich denke aber daß er sich auch nicht so genau auskennt.
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Malcolm |
http://www.kanzlei-breidenbach.de/Nicht-geringe-Menge-Droge.53.0.html
Demnach hättest Du nur eine "mindere Menge" bei Dir. Ist halt die Frage ob der reine THC-Gehalt zählt... |
->Jayjay<- |
was ist wet? klar die meinen gras aber habt ihr das wort schonmal gehört? ![]() |
[user:12772] |
lala |
Ich bin mir unsicher, aber war das nich so dass es beim Schmuggel keine geringe Menge gibt?
Edit: Hat sich erledigt, siehe unten. |
fronny |
Also der Link zu der Anwaltsseite hat mich ja schon ein klein wenig beruhigt. ALso ich denke mal das in den (geschätzt) 14,5 gramm Hasch keine 7,5 gramm THC drin sind. Ansonsten müsste das Zeug ja schon fast flüssig sein. Ich kanns nur schätzen, aber ich denke mal es sind deutlich unter 5 gramm reines THC.
Das mit dem Schmuggel hört sich bös an, aber da hat mir Raven ja etwas Mut gemacht mit seinen 12 gramm. Ich bete nur daß es ne Geldstrafe wird also ohne Gerichtsverhandlung, Vorbestraft, usw. Ich verdiene bei meinem Job so schweinisch viel Kohle, wenn ich vorbestraft werden würde dann könnte ich ja froh sein wenn mich die Müllabfuhr noch nimmt. Mann voll ätzend, wenn ich denke daß ich zehntausende von Euros im Jahr an Steuern abdrücke und damit die Polizisten finanziert werden die nix besseres zu tun haben als mir ein paar Gramm Hasch abzunehmen und mir daraus nen STrick zu drehen. DIe sollten mal jemand fangen der anderen schadet oder die gefährdet, aber da hat mir ja mal der Vater eines Freundes (der ist Jugendrichter) so passend gesagt "Rechtsprechung hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun". |
Pantoffelkino Teleshopping |
Quelle: lala Siehe hier:
Quelle: BTMG http://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/BJNR106810981.html#BJNR106810981BJNG000601308 In NRW beträgt die Obergrenze dieser Menge in der Tat 10 Gramm, was aber lediglich eine Empfehlung für die Staatsanwälte ist. Wenn ein Staatsanwalt Gelüste verspürt, Dich wegen 4 Gramm in die Pfanne zu hauen, so kann er dies trotzdem durchziehen. Andererseits gibt es Staatsanwälte, bei denen Verfahren wegen 12 oder 15 Gramm immer noch im Papierkorb landen. Allerdings hört man immer wieder, daß Schmuggel allgemein härter bestraft wird als der bloße Besitz innerhalb von D, was ich allerdings gerade bei kleineren Mengen und bei wahrscheinlich tausenden Verfahren im Grenzgebiet von NRW bezweifle. Ich würde Dir nur empfehlen, Dich erstmal nicht verrückt zu machen, das hilft Dir nun auch nicht mehr weiter. Nirgendwo wirst Du die hundertprozentige Garantie bekommen, daß das Verfahren eingestellt wird. Auf der anderen Seite solltest Du Dich wohl nicht mit Horrorszenarien à la Vorstrafe und Jobverlust quälen. Falls das Verfahren durchkommt, wäre eine Geldstrafe realistisch (k.A. wie hoch, bin da Laie). Aber es hängt nun alles vom zuständigen Staatsanwalt ab, auch die Chance, ob das Verfahren eingestellt wird oder nicht. Don't panic, ändern kannst Du nun sowieso nichts mehr daran. |
yamcanadian |
Vorstrafe halte ich fuer ziemlich unwahrscheinlich, da (egal ob geringe Menge oder nicht) deine Intention der Eigenbedarf war, nicht andere strafrechtlich bedenkliche Handlungen. |
Pantoffelkino Teleshopping |
Halte ich ebenso wie yamcanadian für sehr, sehr unwahrscheinlich. womit Du wohl "nur" rechnen könntest, wäre eine dicke Geldstrafe.
Aber das
kann niemand, nur der zuständige Staatsanwalt. |
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