HILFE!! Erwischt mit 3.9g Verfahren eingeleitet |
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crenshaw |
Hi Leute,
Ich brauche eure Hilfe und Erfahrung. Also: Ich bin im Sommer mit ein paar Kollegen von der mit 3.9g erwischt worden. Ist übrigend in NRW. Hab dann lange nichts gehört und hab schon gedacht da kommt nichts mehr. Aber dann hatte ich auf einmal doch den brief im briefkasten.
Das Verfahren ist gegen mich eröffnet. Und morgen muss ich zur Jugendgerichthilfe, was mich verwundert hat da ich 19 bin. Aber mir solls recht sein. Eigentlich sollte dass doch fallen gelassen werden (in NRW bis 10g) soweit ich informiert bin. Ich weiss nicht ob dass jetzt wichtig ist, aber ich war letztes jahr beim bund, naja nur fur nen monat weil ich da wegen einem positivem drogentest durchgefallen bin. Naja, was passiert jetzt, und was kann ich machen. Ich hab seid dem 01.01.07 nicht mehr gekifft. Kann es sein dass die mir an den Führerschein gehen? Und muss ich einen drogentest machen. Meine Freunde sagen, dass ich mir deswegen keine sorgen machen soll aber ich weiss nicht. Könnt ihr mir bitte helfen, was soll ich machen und was wird passieren? Bin ich jetzt vorbestrafft? Danke |
Solon the GreenShot |
Was du auf jeden Fall als erstes machen solltest, ist dir nen Anwalt suchen! Das ist extrem wichtig! Der kann dich dann auch genauer über die möglichen Strafen, falls es zu welchen kommen sollte, was wir ja nicht hoffen wollen, aufklären. |
Spike Spiegel |
Bis 21 kannst du nach Jugendstrafrecht abgefertigt werden.
Kann, muss nicht.
Ja. Halte ich sogar für wahrscheinlich.
http://gruene-hilfe.de/ |
[user:2511] |
Spike Spiegel |
Aber mit süßen Rosinen.
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[user:2511] |
crenshaw |
erstmal danke fur die info.
also, es war auf ner geburtstagsparty. Keinerlei zusammenhang mit dem strassenverkeher. Wenn es an die fuhrerscheinstelle weitergereicht wird dann muss ich einen drogentest machen?? |
Spike Spiegel |
steht auch in Quelle 2
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crenshaw |
Danke danke. Also am besten mach ich jetzt Pause und hoff auf dass beste.
Ich muss ja morgen zur Jugendgerichthilfe, kann mir jemand einen tipp geben wie ich mich verhalten soll, was ich machen und was ich auf keinen fall machen sollte? |
sebb |
auf keinen Fall irgendwas zugeben. Aussage verweigern. |
Spike Spiegel |
Kennst du dich mit der Jugendgerichtshilfe aus? Ich kenn mich da nich so aus, aber die Jugendgerichtshilfe untersteht, meines Wissens nach, nicht dem Gericht und man wird dort nicht verhört. |
crenshaw |
Ich habe die Frau von der Jugendgerichtshilfe angerufen um den Termin zu bestadigen und da hat sie mir gesagt, dass sie nach unserem Gesprach einen Brief an den Richter schreibt. Und der Richter benutzt diesen Brief um das Urteil zu schreiben. Also, ich denke dass das Gesprach sehr wichtig ist.
Zugeben werd ich nur dass ich an dem Tag halt mit dem grass erwischt worden bin, aber ich werde der nichts uber mein Konsum verhalten sagen. Oder soll ich der einfach erzahlen, dass das das erste mal war? Das meinte ich ja, ich weiss nicht genau wie ich mich verhalten soll und was ich sagen soll und was lieber nicht. |
sebb |
[user:433] |
bigbaysen |
Da kann ich IK nur zustimmen. Hatte damals nach einem Unfall auch mit der JGH zu tun. Das sind gute Leute, zumindest der Mann der mich da betreut hat. Der hatte absolute Ahnung auch von Alk/THC/generell Sucht und Konsum und ich habe mich sehr normal mit ihm unterhalten, er hat mir am Anfang des Gesprächs aufgezeigt, dass er derjenige sein wird, der das Urteil maßgeblich beeinflusst. Er wird dich nach Familienverhältnis, Bildung, Beruf etc fragen um sich ein generelles Bild zu machen. Au0erdem weiß er selber, dass die Geschichte mit dem lediglichen BESITZ von geringen Mengen Marihuana eine Lappalie ist.
Fazit: Sei froh, dass du zur JGH darfst, sei freundlich und relativ aufgeschlossen, vermittle den Eindruck, dass du ein vernünftiger junger Mann bist und nicht abhängig nach dem Zeug. Subtil natürlich ;) Aber das Gespräch ist nun sicherlich schon vorbei. Kannst ja mal berichten.
Edit: Noch als Ergänzung: Was meiner Vermutung und Erfahrung nach richterlicherseits auf dich zukommt, sind Sozialstunden. Vermutlich unter 10. Also halb so wild. Wenn allerdings ein Urteil gesprochen wird und die Sache nicht fallengelassen wird, was sehr unwahscheinlich ist, sonst würden die dich da nicht hinbestellen, geht das mit hoher Sicherheit an die Führerscheinstelle. Was die mit der Info macht, ist deren Sache. Ich meine mich zu erinnern (seeehr gute Quelle, ich weiß), dass in meinem Aufbauseminar für Fahranfänger damals gesagt wurde, dass die Führerscheinstelle über alle BTM-bezogenen Gerichtsurteile unterrichtet wird. |
crenshaw |
Erstmal danke an alle fur eure hilfe.
Ich komm gerade von der JGH und die Frau war sehr nett. Ich hab mich mit ihr unterhalten und sie meinte dass sich alles sehr gut anhort. Sie meinte, dass sie dem Richter auf jeden fall raten wird, dass verfahren fallen zulassen. Aber sie meinte auch, dass sie nicht so ganz weiss wie sie schreiben kann dass ich nach jugendgesetz behandelt werden soll. Weil ich wohl fur sie sehr erwachsen gewirkt hat. Dann meinte sie noch, dass ich mir uber den Fuhrerschein keine gedanken machen soll. Da, ich ja nicht am strassenverkehr teil genommen hab. Sie meinte da wurde Fuhrerschein massig nichts passierent. Ansonsten, meinte sie nur dass ich mir nicht zu viele sorgen machen soll. Eigentlich, sollte es fallen gelassen werden. Wenn nicht bekomme ich eine Verwarnung oder wie von BigBaysen schon gesagt unter 10 Sozialstunden. Aber sie meinte dass ware nicht so wahrscheinlich. Jetzt noch eine frage, soll ich jetzt weiter kiff pause machen, oder denkt ihr, dass ich mir einen Erleichtungs joint rauchen kann? Ich mein ein drogentest wird in der nachsten zeit wohl nicht auf mich zu kommen, oder sehen ich dass falsch? |
bigbaysen |
Hört sich ja alles shconmal sehr gut an! Wegen der Pause musst du wissen... Wenn das ganze doch in einer MPU endet ist natürlich blöd. Aber was machen dann schon die 8 tage (oder wieviel wars?) aus? ![]() |
Spike Spiegel |
Word Das musst du wissen. Wünsch dir viel Glück. |
crenshaw |
Ja, sind heute 9 Tage. Wenn ich zur MPU muss dann aber erst nach der Hauptverhandlung, oder? Demanach hatte ich dann ja noch was zeit. |
bigbaysen |
Du solltest vor einem Test mindestens 3 Monate abstinent gewesen sein. Soviel dazu. |
[user:2511] |
Purple Power |
bigbaysen |
Nach Dauerkonsum! |
Big-Bud |
Und für die andere Konsumvariante gibts keine konkreten Zeitangaben, an die man sich ungefähr halten kann? |
crenshaw |
Hallo,
Wollte nur mal ein update posten. Ich hab eine Einladung zur Hauptverhandlung bekommen. Und zwar am 21.03 also hab ich noch was zeit. Aber was mich wundert dass da steht: "In der Jugendstrafsache .... wegen unerlaubten Erwerbs von Betaeubungsmitteln" Ich habe war ja nur im Besitz. Ist dass ein Fehler oder ist dass normal? |
Arthur Dent |
Naja, dem Besitz geht ja eindeutig ein Erwerb voraus, daher wundert mich das nicht wirklich.
Wenn nun tatsächlich das Verfahren nicht eingestellt wird und stattdessen es zur Hauptverhandlung kommt, würde ich mir an deiner Stelle mal Gedanken über einen Anwalt machen. PS.:
Ist das ein religiöses Gericht? ![]() |
ef tu se elix |
Nicht, dass sie ihm dann nachher damit kommen, er solle sagen wo er das her hat, dann bekäme er nur x Sozialstunden oder so...??
Unerlaubter Besitz und unerlaubter erwerb sind doch 2 verschiedene Straftatbestände?! Wenn ich das Datum so betrachte ists ja nicht mehr lange, schön Abstinent geblieben? |
Arthur Dent |
(Zum Vergleich: Tatmehrheit; ein Vergleich Tateinheit/Tatmehrheit im Verkehrsrecht) |
*Sinsemilla* |
Hey,
ein Kumpel von mir wurde demletzt mit 0,4g Hasch erwischt, er hat in ner Disco gekifft... soviel dazu ^^ Naja und er hat Angst, dass er gefragt wird woher er das herbekommen hat. Und welche Konsequenzen es haben könnte wenn er die Aussage verweigert. Über schnelle Hilfe bin ich sehr dankbar |
Reallife |
Der sollte auch panische Angst vor den Fragen haben und sich vorher lieber gleich selbst wegsperren.
Lies das Grundgesetz und das StGB! Dann weist du mehr. |
kopfsalat |
[user:433] |
Th. |
Niemand ist verpflichtet, Aussagen zu machen (außer Personalien anzugeben), sogar vor Gericht könnte er seine Aussage verweigern. Aber bei der geringen Menge wird es wohl sein wie IK schreibt. In welchem Bundesland seid ihr denn da? |
Zügsche_Vom_Tütsche |
die verhandlung dürfte ja jetzt vorbei sein giebts was neues? würd mich echt interesieren. hoffe ist gut für dich gelaufen mfg |
thomi |
In Össterreich (Kärnten als einziges Bundesland so viel ich weiß,
"Haider sei Dank") wird man bei einer Anklage wegen Besitz verplichtend zu einer, je nach Menge, 1-2Jährigen Probezeit verdonnert und muss in dieser auch zu verplichtenden Drogentests (ca alle 3-6 Monate) gehen. Meistens beim ersten Mal "Zurücklegung" Aber Dank "ZYDOT" kein Problem. Überdeckt für ca 3-4Std. das im Körper befindliche THC. Ich musste 5 Jahre zu den Tests gehen und diese waren meine wildesten und abgedrehtesten Jahre überhaupt. 2 Jahre wegen meines Führerscheins (innerhalb der Probezeit erwischt) Und drei Jahre vom Gericht aus. (Anklage wegen Weitergabe) Ich habe immer auf ZYDOT vertraut und bin niemals entäuscht worden. Solange man nicht noch nadere Stoffe im Übermaß konsumiert und eine Woche vorher aufhört Musstets du zum D-Test ?????? Wenn ja, wie sieht der in Deutschland aus ???? |
[user:22725] |
[user:433] |
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| krixi kraxi | 11:31 23.03.08 Mit dem Schrecken davongekommen (12|985) |
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