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Erwischt worden

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grinsekatze
hmmm könnt gut sein aber in venlo gibts noch genug shops die ausserhalb liegen!


naja mir kann das auch egal sein weil ich immer nach enschede fahre ^^

CruSheR
oh man ich hab echt alles falsch gemacht was nur ging.....aber das hat leider schon am freitag wo das passiert ist angefangen und da konnte ich mich auch nicht mehr so richtig rausziehen....

Weedmaster
was ist eig. nu raus gekommen? *???*

CruSheR
Naja die Anzeige wurde fallengelassen und bei 2 von 4 Leuten die durchsucht wurden damals in der Schule hat die Polizei eine Hausdurchsuchung gemacht, bei mir nicht ich denke auch da kommt jetzt nichts mehr.

CruSheR
HILFE ich brauch dringend eure Hilfe !

Heute kam ein Brief wegen der Sache damals in der Schule und ich muss am 22.Juli beim Amtsgericht gegen ihn (meinen Dealer von damals) aussagen was soll ich machen ??? Ich will nicht gegen ihn aussagen ! Was kann ich machen ich bin Zeuge und bin ja dazu verpflichtet auszusagen.... gibt es nicht irgendwas was man sagen kann wie zb. "Hab alles vergessen" oder sowas?? Bitte helft mir

myra^^chichi
Im Falle dessen, dass man sich selbst einer Straftat bezichtigt, ist man meines Wissens zur Aussage nicht verpflichtet. Wenn Du allerdings bei anderen Fragen wider besseren Wissens falsch aussagst, liegt ein Meineid vor, der Dich im Falle der Aufdeckung noch tiefer in die Scheisse reiten kann - Meineid ist schliesslich strafbar.

Kenne mich mit Rechtsangelegenheiten allerdings nicht allzu gut aus, und gebe auf die Richtigkeit meiner Antwort keinen Pfifferling. Würde raten, jemand anderes Meinung abzuwarten - Arthur Dent zum Beispiel weiss vielleicht etwas dazu.

CruSheR
Hmmm...hier erstmal noch ein paar Infos dazu....

1. Ich habe eine Aussage gegen ihn gemacht das ich ein paar mal bei ihm gekauft habe. (Ja, ich weiss wie scheiße das war könnte mich dafür auch in den Arsch beissen ich Vollidiot *autsch* aber das habe ich nur gemacht weil ich noch keine Ahnung hatte wie das alles abläuft und total Schiss hatte und die mir irgendeine Kacke angedroht haben, JETZT weiß ich aber wie man dann handeln muss)

2. Auf meinem Handy damals waren Sms von ihm wo zb. drinnenstand "gibt es was" oder sowas.

4. Ich bin 17, er ist 20.



zu 1. Ich habe heute dort angerufen und wollte meine Aussage zurückziehen hilft das etwas wenn ich sie jetzt noch zurückziehe??

Arthur Dent
Im Falle dessen, dass man sich selbst einer Straftat bezichtigt, ist man meines Wissens zur Aussage nicht verpflichtet
Richtig, ein Zeuge muß sich nicht selbst belasten.

Meineid ist schliesslich strafbar.
Ergänzung: Auch uneidliche Falschaussage ist strafbar.

"Hab alles vergessen"
Hast du damals bei der Polizei eine Aussage gemacht? Wenn ja, wird man dich warscheinlich mit der damals gemachten Aussage konfrontieren.
Ansonsten: Vergesslichkeit ist nicht strafbar...*zwinker*

littlefirefairy
Also ich würde ja, wenn denn Arthur das so unterschreibt:
Deine Aussage bei der Polizei revidieren.
Da du ja anscheinend schon dort angerufen hast, müsste das ja vor der Verhandlung klappen.
Und zwar würde ich nun Aussagen, dass Deine Aussage von damals nicht den tatsachen entsprach, da Du von den Beamten unter Druck gesetzt wurdest, in Panik geraten seiest, quasi unter Schock standest.
Man Dir mehr oder weniger in den Mund gelegt hat, was sie hören wollten, und Du ohne Nachzudenken einfach nur bestätigst hättest.

Und mach Dir jetzt schon Gedanken, was du dann sagen willst, am besten natürlich garnichts, ich weiß das ist nicht immer einfach.

Aber führe Dir nochmal vor Augen, dass die Tatsache, dass dein Geldbeutel nach Gras gestunken haben soll, auf einer unbelgbaren subjektiven Meinung eines Polizisten beruht.
Dass Deine sms völlig gegenstandslos waren, wenn sie nicht wirklich eine eindeutige Aussage enthielten. Bei "etwas" könnte es sich um Geld, Alkohol, Kondome gehandelt haben. Zum Beispiel.

Du musst Deinen Kollegen nicht belasten.

CruSheR
Vielen Dank erstmal euch allen für eure Hilfe.

Ja habe auch grade einen Brief an die Polizei geschrieben das ich meine Aussage zurückziehe.

Aber wenn ich sage die haben mich erst in der Schule und dann noch Zuhause unter Druck gesetzt (Zuhause habe ich die Aussage gemacht ca. 1 Woche nach der Aktion in der Schule) können die mich dann nicht ankacken wegen Falschaussage wenn ich denen sage das stimmt alles nicht was ich erzählt hab? Habe ja unterschrieben auf der Aussage das die Wahrheitsgemäß ist.

Das tut mir alles total Leid weil ich nicht will das er deswegen seine Arbeit verliert oder sonstirgendwie noch Stress bekommt zb. Geldstrafe oder sowas.

Ich hab mir das nun so gedacht. Habe ja grade eben einen Brief an die Polizei geschrieben wegen Aussage zurückziehen. Wenn ich dann vor Gericht sage das stimmte alles nicht was ich gesagt habe wurde unter Druck gesetzt und hab einfach alles bejaht, geht das dann gut?

Habe deswegen ja auch eine Anzeige bekommen die aber fallengelassen wurde (wegen Besitz und Erwerb von Betäubungsmitteln).

Auf meinem Handy damals waren auch Videos wo wir joint rauchen oder mit Bong kann ich aber sagen war TABAK oder ?

littlefirefairy
Dazu kannst du die Aussage verweigern.

CruSheR
Nein darf ich nicht ich bin doch Zeuge habe schon gefragt -.-

großerKellerkleinerkeller
du hast alles vergessen *unprofi*

r0wi aka Sir_sumpf_a_lot
aber mit einer aussage zum video in dem ihr geracuht habt würdest du dich ja wieder selbst belasten ( nach meinem und littlefirefairy verständnis - hoffe das so sagen zu dürfen? ) von daher wäre es wieder in ordnung die aussage zu verweigern. aber frag lieber nochmal nen anwalt...


edit sagt ich solle feststellen, dass ich den post von littlefirefairy so verstanden habe, dass die das gleiche meinte...

gott schreib ich heute durcheinander^^

CruSheR
hmmm und die geschichte von littlefirefairy die ich mit meiner kombiniert habe (siehe oben) würde das rechtlich gesehen funktionieren?

Eule aus Berlin
Das Problem aber ist, dass wenn man die Aussage verweigern will, weil man sich damit selber belasten würde, dann will der Richter eine Begründung dafür, wenn er die nicht akzeptiert musst du aussagen, sonst Beugehaft oder so...
Kam noch nie in die Situation, vllt weiß da wer mehr, hört sich nämlich arg paradox an.

CruSheR
Ich hab nicht vor zu verweigern ich meine die geschichte die ich oben geschrieben hab geht das RECHTLICH gesehen???? Habe von den Gesetzen hier echt ka....

SuperAtomSchimmel
Zu dem Video...

Da kannst du immernoch sagen, dass das Video in Holland gedraht wurde....

Arthur Dent
Wenn ich dann vor Gericht sage das stimmte alles nicht was ich gesagt habe wurde unter Druck gesetzt und hab einfach alles bejaht, geht das dann gut?
Ob das gut geht, kann dir wohl keiner sagen, da wir den Ermittlungsstand in dem Fall nicht kennen.

Du darfst eine einmal vor der Polizei gemachte Aussage widerrufen, ergänzen oder abändern. Das ist kein Problem. Vor Gericht als Zeuge jedoch bist du der Wahrheit verpflichtet. Ausser wenn du dich selbst oder einen nahen Angehörigen belasten würdest.

CruSheR
Ich werd mich mit dem "Dealer" zusammensetzen und dann mal alles absprechen.

littlefirefairy
Bei der grünen hilfe findest Du sicherlich noch mehr Tips wie du Dich verhalten solltest. *zwinker*

edit sagt ich solle feststellen, dass ich den post von littlefirefairy so verstanden habe, dass die das gleiche meinte...

Jawoll.

CruSheR
@ littlefirefairy aber wenn ich sage die aussage von damals stimmte nicht dann lüge ich ja und wenn die mir das dann vor gericht nachweisen können das ich lüge bin ich auch am arsch ahh das is alles so...... gefährlich -.- aber es wäre die beste lösung

CruSheR
Also habe ja wegen der Aktion die Anzeige gehabt die fallengelassen wurde... vor Gericht müsste ich ja dann sagen "Ja ich habe bei ihm gekauft" aber damit würde ich mich ja selber belasten hätte ich dann das Recht die Aussage zu verweigern?? Oder geht das nicht weil ich die Anzeige ja schon hatte ?

Der Termin ist jetzt diesen Dienstag also übermorgen *angst*

MadMann
Du musst keine Aussage machen wenn Du Dich damit selber belasten würdest besonders wenn Du vorher ein Verfahren hattest dies würde ich erwähnen...

CruSheR
Aber ich belaste mich ja EIGENTLICH nicht mehr selber weil ich deswegen ja schon mit der Anzeige bestraft wurde darf ich dann trotzdem verweigern?

MadMann
warum das Verfahren ist doch nur eingestellt worden so wie Du es schilderst. Das heisst nicht das Du freigesprochen wurdest. Wenn Du jetzt den Kauf etc. zugeben würdest wäre das nicht gut deswegen kann man in dem Fall die Aussage verweigern.

CruSheR
Ja das Verfahren wurde eingestellt ich danke dir MadMann was würde ich nur ohne das Knet machen *freu*

Franklin
Der Richter wird die Frage aber bestimmt so formulieren, dass du gegen ihn Aussagen kannst ohne dich selbst zu belasten.
Zum Beispiel könnte er dich fragen, ob du jemals mitbekommen hast, dass er mit Rauschgift gehandelt hat.
Das hilft dir wahrscheinlich grade wenig, weil ich auch nicht weiss was man in dieser Situation machen sollte, aber ich wollts nur mal erwähnen.

Ixam
sei da bloss auf der hut, nicht dass du dir dein eigenes grab schaufelst und dabei denkst alles läuft gut...WATCH OUT DUDE!

J-T
Ich würde dir raten, ALLES, das mit Cannabis zu tun hat abzustreiten! Das kann dir keine Probleme machen, da du dich nicht selbst belassten musst und das würdest du wenn du zugeben würdest mit Cannabis in Kontakt gekommen zu sein. Dass das Verfahren gegen dich eingestellt wurde hat damit nichts zu tun. Bei der Polizei bist du nicht zur Wahrheit verpflichtet =>revidiere auch diese Aussage. Ich würde nicht sagen dass die Aufnahmen in Holland gemacht wurden, sag es war Tabak oder schweige dazu!

Viel Glück!

Snaxs
versuch, ihnen den eindruck zu vermitteln, dass du mit drogen nix am hut hast und irgendwie da reingerutscht bist...
auch wenn du deinen dealer da reingeritten hast, dein wohl geht vor seinem würde ich sagen- hauptsache du belastest dich selbst nicht, an zweiter stelle steht der typ- schau dann mal, ob du was für ihn machen kannst. nur weil dein verfahren eingestellt worden ist, heißt das nicht, dass dir nichts mehr passieren kann...

CruSheR
Ok dann werde ich wohl sagen ich hab alles vergessen und dazu bei fragen wo ich mich selber belasten würde die Aussage verweigern wenn das heute nicht klappt und der nicht rankommt um sich abzusprechen....vielen Dank Euch allen !!!

CruSheR
Ich hab morgen vorm Gericht einen Termin beim Arzt ich werde ihn fragen ob er mich krankschreiben kann weil ich will ihm echt nicht noch mehr ärger einbrocken ich hab schon zuviel scheiße gesagt da könnt ich mich heute noch für in den Arsch beißen nicht wegen meiner Anzeige....die ist mir relativ aber das ich einen Kollegen angeschwärzt habe das geht mir echt ans Herz *heul*

J-T
Wichtig ist nur, was vor Gericht gesagt wird. Mach dir da keine Sorgen. Versuche möglichst keine Informationen durchsickern zu lassen und die Fragen mit "ich hab mit Drogen nichts zu tun", "weiß nicht mehr" etc. abzuschmettern. Wenn du der Aussage bei der Polizei widersprichst können die damit ihr Klo tapezieren... *abstink*

krixi kraxi
Ich wünsch dir alles gute und recht für morgen. *daumendrück*

GreenDream @ Userbild!
Jo, packst das!

MadMann
und die Fragen mit "ich hab mit Drogen nichts zu tun", "weiß nicht mehr" etc. abzuschmettern.

Quelle: J-T


Ganz so einfach ist das nicht, ich hatte eine ähnliche Situation & wurde vor Gericht befragt. Der Richter fragte mich: "Haben Sie mit Herrn XYZ(der Angeklagte) Cannabis konsumiert?" Obwohl ich weiß das der Konsum "legal" ist habe ich nur gefragt ob ich dieses Aussage verweigern dürfte und dies wurde bejaht was ich auch prompt tat. Lieber so als ne Falschaussage. ;)

s
was soll ich machen ???

Vermutlich viel zu spät, aber ganz einfach Anwalt ??? Und zwar soll der Anwalt Deines mutmasslichen Dealers Dich genauestens unterrichten. (Unglaublich auf was für Ideen Ihr hier kommt)

LaGGeR
ich drück dir auch ganz fest die daumen! oder euch, besser gesagt.

CruSheR
Vielen Dank das Ihr mir alle die Daumen drückt auf eure Hilfe kann man sich eben verlassen *hey*

Ich habe mich gestern mit meinem "Ex-Dealer" getroffen und er sagte mir das ich die Wahrheit erzählen soll und das er ja selber schon gesagt hat er hat uns was verkauft er scheint das alles ganz locker zu nehmen.....aber wir sagen nicht das das richtiges dealen war sondern eher so ein "weiterhelfen" wenn wir mal nichts rangekriegt haben also das er uns vllt 4-5 mal 5€ abgedrückt hat von seinem Eigenkonsum also kann nichts schiefgehen eigentlich weil er selber schon zugegeben hat uns was verkauft zu haben und das wir deswegen nicht lügen müssen.

*grins*

Wird bestimmt alles gut ausgehen und ich denke er wird höchstens Bewährung bekommen ein paar Monate.

Um 10:20 gehts los im Gericht

peaCe.

MadMann
lol. Trotzdem würde ich niemals ne Straftat vor Gericht zugeben. ^^

*daumendrück*

edit
Abgabe in Form von Verschenken, Weiterhelfen etc. entspricht dem gleichen Strafbestand wie Dealen.

Weedmaster
wird meines wissens nach aber anders bestraft
bei mir zb wars damals weitergabe ohne gewinn in einem fall endete 20 sozi-stunden

die richterin meinte hätte ich gewinn daran gemacht wäre es um einiges mehr gewesen

MadMann
ne wird nicht anders bestraft, der Wortlaut des Richters zum Angeklagten damals in meinem Fall war. "Es ist egal ob Sie Herrn XYZ die 1,5g geschenkt haben oder verkauft haben dies ist irrelevant." Ergebniss 40Arbeitsstunden

bigbaysen
Sicherlich von Richter zu Richter zu Bundesland unterschiedlich, ob er diesen Punkt in seine Urteilsfindung miteinfießen lässt... Ist ja nicht so, dass es Tabellen gäbe, wer bei wieviel Umschlag mit xx Gewinn wieviele Sozialstunden bekommt....

BTW, wie ist es denn gelaufen? Sagst du grade aus?