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k3v |
Hallo,
ich bin relativ neu hier und brauche dringend Hilfe. Vor 3 Tagen traf ich mich am späten Abend mit einem Freund an einem abgelegenen Kindergarten. Dort rauchten wir erstmal 2 Joints, nach einer std drehten ich dann noch einen von meinem letzten weed. Als die Zevis ankamen haben sie dann auch den Joint gefunden (ich hielt ihn noch in der Hand). Bei mir fanden sie noch Bläddis und das leere Baggy. Mein kollege hatte nichts dabei. Als die beiden Zivis dann meinen Joint und das leere Baggy eingesackt haben wollten sie noch Personalien von uns beiden und fügten noch hinzu das sie uns die nächsten 3 Tage hier nicht mehr blicken lassen sollten. Eine Belehrung hat nicht stattgefunden. 2 Tage später finde ich folgendes in meinem Briefkasten vor: Schriftliche Äußerung als Beschuldigter: Vorgeworfen wird mir ein BTMG Verstoß mit Cannabis einschließlich Zubereitung. Ihnen wird hiermit nach & 163a..... Gelegenheit geben, sich zu der Beschuldigung zu äußern. Das Erste Blatt beinhaltet Angen zur Person und mehrere ankreuzmöglichkeiten: 1. Ich möchte mich Äußern (Bitte Rückseite oder Beiblatt verwenden und gesondert unterschreiben) 2.Ich gebe die Straftat zu 3. Ich gebe die Straftat nicht zu 4. Ich möchte mich nicht äußern 5. Ich möchte von der Polizei vernommen werden 6. Ich werde einen Verteidiger/Rechtsanwalt mit der wahrnehmung meiner Interessen beauftragen. 7. Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuse wäre ich einverstanden. 8. Auf Die Rückgabe der bei mir Sichergestellten Gegenstände verzichte ich únd ich bin mit deren Vernichtung einverstanden. Dazu habe ich jetzt mehrere Fragen. 1. Sollte ich mich überhaubt äußern ? Und wenn ja in welcher Form?? Auf der Rückseite beschreiben was passiert ist ? Oder Das beiblatt ausfüllen? Indem folgende Fragen auftauschen... -Woher und von wem bekommen sie die Illegalen Drogen ? -Seit wann nehmen Sie Illegale Drogen ? usw..... 2. Gebe ich die Straftet zu ? Ja oder Nein ? Sie haben mich genau vor dem anzünden erwischt Konsum war es 100% nicht. Aber irgendwie fühle ich mich durch die Fehlende Belehrung der Polizei relativ undschuldig. Es kam so rüber als ob meine Sachen jetzt weg sind und das wars. Mit dem Brief habe ich garnicht gerechnet. Müssen Polizisten bei solche Sachen nicht immer eine Belehrung ausprechen? 5. Möchte ich von der Polizei vernommen werden? Wenn dies nötwendig gewesen wäre hätte ich dieses schreiben ja nicht bekommen ^^. Und ehrlich gesagt halte ich meinen Cheff auch ungerne dieses Dreckswisch für die Vorladung unter die Nase. 7. Eine Geldbuse für eine Konsumeinheit Cannabis ? Ich hab mal gehört das 3 als eigenbedarf gelten. Sollte ich also hier ein Kreuzchen machen ? Wenn ja mit welcher höhe der Geldbuse hätte ich zu rechnen ? Wenn das Verfahren dadurch direkt eingestellt werden würde , hätte ich eine große Sorge weniger. 8. Den Joint hätte ich schon gerne wieder aber wenn ich diesen zweiten Zettel mit den Drogen fragen ausfüllen würde, dann sicherlich so , dass ich einwenig reue Zeige. Dann kommt es relativ unglaubwürdig rüber wenn ich den Jay wieder haben möchte. Ich hab jetzt 1Woche Zeit den Rotz an der nächsten Wache abzugeben. Zu meiner Person: Ich bin 19Jahre alt erst 1mal wegen Ladendiebstahl aufgefallen (vor 1,5Jahren) die strafe betrug 15Sozi std danach wurde es eingestellt. Ich Wohne in NRW. Ich habe wiklich keine Ahnung was das für folgen hat uns bin mir deswegen auch so unsicher wie ich die beiden Zettel ausfüllen sollte. Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Danke fürs lesen und evt. antworten. |
Kantakukuruz |
Ganz einfach Nr. 4 ankreuzen,
keine Aussagen machen (schon gar nicht zu deinem Konsummuster), auf Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit warten. |
Trevirian (Urlaub) |
eine rechtliche belehrung war hier nicht notwendig, es spielt aber auch in dem fall keine rolle.
das verfahren wird in NRW sowieso eingestellt, jede aussage zu irgend etwas würde in dem fall nur schaden und kann nicht nützen, daher 4. Ich möchte mich nicht äußern und keine weiteren angaben, da die "rückgabe der sichergestellten sachen" etc. sowieso hier keine rolle spielt. |
Reallife |
Lass dich nicht Erkennungsdienstlich behandeln! Also Lichtbild, Fingerabdrücke, ... |
[user:21066] |
k3v |
Das hört sich doch alles gut an.
Danke, ihr habt mir weiter geholfen. |
[user:11873] |
Arthur Dent |
Als beschuldigter darf man lügen, bis sich die Balken des Gerichtsdaches biegen. Nur Zeugen sind der Wahrheit verpflichtet.
Ob das lügen sinnvoll ist oder nicht, laß ich aber mal dahingestellt. |
[user:11873] |
[user:21213] |
anderer |
müsste doch in bayern auch fallengelassen werden da ist ja die geringe menge auch bis zu 3 gramm |
[user:20907] |
[user:21213] |
[user:20682] |
[user:20907] |
Dr. Cox |
keine Ahnung, aber ich will ihm sagen das Thüringen und Sachsen auch Freistaaten sind...
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Plökinger |
Und in Hessen gibt's noch die Todesstrafe |
Arthur Dent |
Der Nameszusatz "Freistaat" bei den Bundesländern Bayern, Sachsen und Thüringen hat keinerlei rechtliche Bedeutung. Die Gesetze der Bundesrepublik gelten auch dort, und zwar uneingeschränkt. In einigen Bereichen haben zwar auch die Länder eigene Regulierungsmöglichkeiten (z.B Schulwesen), aber das gilt auch wieder für alle Bundeländer, nicht nur für die "Freistaaten" <wiki>Freistaat</wiki> Freistaat 2 Freistaat 3
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[user:20682] |
| CruSheR | 12:30 04.07.08 Erwischt worden (72|1208) |
| Marok20 | 18:27 30.05.08 Erwischt mit 5gr in Herzogenrath / NRW (12|1882) |
| Strich | 13:30 24.05.08 50g/NRW^^ (27|1298) |
| MadMann | 14:56 04.05.08 Erkennungsdienstliche Behandlung, WHAT THE FUCK? (19|469) |
| krixi kraxi | 11:31 23.03.08 Mit dem Schrecken davongekommen (12|1071) |
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| grüne medizin | 18:12 20.01.08 aussage zurückziehen (9|434) |
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| Starek | 10:25 21.11.07 Allgemeine Verhaltensregeln für den Fall des "Erwischtwerdens" (79|7244) geschlossen |
Rauchen kann die Spermatozoen schädigen und schränkt die Fruchtbarkeit ein. |