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RealGeiZt
High,

wurde am 02. mit ganzen 0,3g mischung auf der straße aufgegriffen und bin mir nicht ganz sicher ob das alles rechtens war, was sich die polizei so geleistet hat.. Also es waren 2 zivilpolizisten, ich musste meinen ausweis vorzeigen und noch vor ort meine taschen auslehren. abgetastet hat man mich auch.. so dann die fahrt zum revier, die polizisten scheinen die verkehrsregeln nicht zu kennen, oder sie sind einfach so dreist und fahren ohne gurt und bei rot über die ampel.. dann ging es weiter, ich hatte das tütchen freiwillig herausgegeben, doch im revier stand mir die nächste durchsuchung bevor! ich musste meine kleidung vollständig ausziehen und als ich nur noch in shorts da stand forderte der polizist mich auf diese auch noch auszuziehen! Aufgrund des Konsums und da es schon ziemlich spät war, wollte ich nur noch ins bett und folgte allen anweisungen ohne streß zu machen.. (hätt ich doch besser diskutiert) Dannach wollten sie mich erstmal ausfragen, am besten gleich die ganze stadt verraten, woher, von wem, was gibt es... natürlich nix relevantes erzählt und auch keine namen genannt.. Ja, dann gaaanz am Ende, bevor ich herausgelassen wurde bekam ich einen Zettel, da stand drauf, bevor ich was sage könne ich einen selbstgewählten verteidiger zu rate ziehen... (ist das die belehrung ??) So und jetzt hab ich nen Brief bekommen, dass ich nochmal hin darf (aber 30km entfernt von meiner stadt) und dass von mir bilder gemacht werden, fingerabdrücke... naja, um 0,2 g gehts mir bestimmt nicht, aber ich finds nur dreist, dass die polizisten sich alles erlauben können und ich wegen sowas 100m vor der haustür angehaten werde und mit aufs revier geschleift werde..

peace und lasst euch nix vormachen

**** die

*polizei*

beleidigungen gelöscht, arthur

Apfelmus
Was?
Wegen 0.3g Mische nehmen die dich mit aufs Revier und machen so ein Terz ?!
Kann deine Aufregung gut verstehen.
Ich wurde auch schon öfters mitten auf der Straße von Zivil-Polizei kontrolliert , auch mit Taschenleeren , abtasten etc.

In welchem Bundesland wohnst du wenn man fragen darf?

RealGeiZt
ich lebe in thüringen! desweiteren wäre noch zu sagen, dass ich 16 jahre alt bin.. was mich verwundert, mein kollege (hatte die gleiche menge einstecken, wir wurden zusammen erwischt) musste weder drogentest (bei mir wurden 2 schweißtests gemacht) machen noch sich nackt (!!) ausziehen und auf seiner vorladung steht auch nicht, dass die eltern mit kommen sollen! anzumerken wäre, dass er genau ein jahr älter ist..

greetz

 [user:10283]

RealGeiZt
polizisten sollten die finger von kindern lassen

*polizei* *kiff*

achso, hat keiner nen rat ob ich die wegen irgendwas belangen kann?? ist z.b. so eine durchsuchung erlaubt, nachdem ich es schon freiwillig rausgegeben habe? (grenzt das net schon an sexuelle belästigung?) naja und halt die sache mit nicht angeschnallt und bei rot über ampel.. wenn die so kleinlich sind kann ich das auch..

 [user:433]

Pazifist ist Fowler
meines wissens dürfen die dich nicht erkennungsdienstlich behandeln, bzw. müssen das dann wieder löschen, sprich am besten mit deinem anwalt (den du jetzt haben solltest)

MCFL!X
oh mann, da macht man sich ja immer mehr sorgen, aber ich glaube sie müssen sich nich anschnallen, müssen busfahrer auch nich, vonwegen wenn was passiert dann müssen se schnell helfen können und so und wir mussten uns in so nemm kleinem schulbus immer anschnallen! *meditier*

T.O.P.F
Ich wurde auch schon öfters mitten auf der Straße von Zivil-Polizei kontrolliert , auch mit Taschenleeren , abtasten etc.

Quelle: Apfelmus


Also ich gehe mal davon aus, dass du nicht mit einer Tüte oder Papers oder so, mitten auf der Straße heurmläufst.

Bei uns, in Österreich, ist es nämlich wie folgt. Ich glaube, dass da in Deutschland nicht viel unterschied ist.

Die Personendurchsuchung ist die Durchsuchung und Besichtigung des Körpers, der äußerlich zugänglichen Körperhöhlen (z.B. Mund) und der Kleidung. Diese ist nur erlaubt, wenn es sehr wahrscheinlich ist, dass die betroffene Person Beweisgegenstände besitzt oder verdächtigt ist, eine strafbare Handlung begangen zu haben.

Die Personendurchsuchung kann ausschließlich auf Anordnung einer/s Richter(in) durchgeführt werden. Im Durchsuchungsbefehl sind die Gründe für die Durchsuchung anzuführen. Der Durchsuchungsbefehl muss der betroffenen Person vorgewiesen, spätestens aber innerhalb der nächsten 24 Stunden zugestellt werden (das heisst, man kann auch durchsucht werden, ohne dass einem ein Durchsuchungsbefehl vorgelegt wird, dieser muss jedoch nachgeliefert werden!)


Quelle: www.legalisieren.at


Das heisst sie dürfen dich nicht aufgrund bunter Haare, auffälliger Kleidung (Kiffer Klischee) usw. durchsuchen.

Oder lieg ich da falsch *???*
Wenn ja, dann klärt mich bitte auf

darki
Dürfen sie rein nach der Theorie natürlich nicht....aber machen tun sie es trozdem weil das einfach mal der erste eindruck is.....kann man schön vergleichen mit "Ich schau nicht aufs Äussere nur auf die inneren Werte..." aber im Endeffekt schaut doch jeder erst mal aufs Äusere...

So nun zum besagten Fall:
Is klar super ärgerlich und irgendwo auch unverständlich das du die volle Packung abbekommst und dein Freundgarnix aber mal zu den Fakten....du hast also eine erneute Vorladung.
Du bist der Polizei gegenüber zu nix verpflichtet ausser den üblichen Angaben. Vorladungen musst du nicht warnehmen weil alles was du dazu sagen willst möchstest du gern vorm Richter sagen...du musst dort echt nicht erscheinen. Und zu der Verhandlung vor der du das sagen willst wird es mit sehr großer Warsch. eh nicht kommen....obald der Staatsanw. den Tatbestand sieht wird er das Verfahren mit zieml. Sicherheit einstellen und aus sie Maus.

Mach dir nicht zu viel Sorgen....die größere Soge ist die wie du das deinen Eltern beibringst weil ein Brief von der staatsanwaltschaft kommt sicher....und wenn es der ist in dem steht Verfahren eingestellt

lilbob88
war diese woche in venlo im rastafari-house, hab ein paar joints da geraucht und bin dannn mit ca. 13.5 g nach hause. Dann im Zug wurde ich das erste mal wegen weed von bgs angequatscht, hab denen natürlivh nix erzählen können von wegen nix geraucht. Hab den dann gesagt ich hätte nix mitgenommen, mein kollege der mit gefahren ist dem sollte auch in den arsch geguckt werden ( klo war aber besetzt, da war irgendjemand am kotzen), wurde aber nix drauss. Die habe meine Tasche gefilzt und meine jacke mich abgetastet, ich durfte meine schuhe ausziehen, tja bullen sind halt doof. ich hatte die drei packungen wo das weed dirn war in den heizungsschacht unter unsreren sitzen getan und der bgs-beamte guckt auch noch extra darunter wittert aber nix, so konnte ich zu hause mit nem blunt in der fresse nur über die doofheit dieser typen lachen. Peace
PS.: war extrem unchllig mit dem gedanken an das weed von bgs-beamten durschsucht zu werden.
*polizei+*




*kiff*

RealGeiZt
so, die vorladung kam! aber ich glaube ich muss doch erscheinen, denn die wollen folgendes machen:

Finger- u. Handabdruck
Fotos
usw., die Vorladung hat grad meine Mutter..

greetz

Kantakukuruz
Achtung! Ich geh nicht davon aus, dass du da wirklich hingehen musst.

Was genau steht denn in dem Brief?

Was dir da passiert ist, ist ne Lappalie. Ich geh davon aus, dass die das Theater veranstalten, um einem erwischten 16jährigen mal ein bisschen Angst zu machen. Die "erkennungsdienstliche Behandlung", also die Fotos und Fingerabdrücke, sind bei sowas unverhältnismäßig.

next_episode
Da gibts eigentlich nur ein Mittel, sofort die Mutter schnappen und ab zum Anwalt, Beschwerde einlegen. Imho ist so eine Maßnahme völlig überzogen; desweiteren brauchst du gar nicht hinfahren falls es wirklich ein Brief von der Polizei ist.

edit: Kanta war schneller

 [user:433]

RealGeiZt
nee, der hat sicher nix gesagt, er hat halt nur gesagt, ich hätte ihm das geschenkt, was sie bei ihm gefunden haben (auch nur 0,2g mische..), weil er nicht wusste was ich sage.. ich hab gesagt ich habs bei jemanden auf der straße gekauft.. und ich weiß auch dass er über niemanden was sagen würde, der hat glaub ich noch nen viel größeren hass auf die und würde denen auf keinen fall irgendwie entgegenkommen ;) naja, ich werd mich mal wegen nem anwalt erkundigen, den genauen text muss ich nochmal lesen..

 [user:433]

Reyes
Das war wirklich nicht besonders intelligent von deinem Kollegen den netten Herren in Grün direkt mal auf die Nase zu binden das du nicht nur erworben sondern auch abgegeben hast. Damit könnte (wird) dir die Polizei sicherlich auch ein paar Fragen bezüglich des Handels machen. Solltest du wirklich ne Vorladung mit erkennungsdienstlicher Behandlung haben, dann musst du dahin.
In dem Fall würde ich mir wirklich schnellstens nen Anwalt schnappen, das ist nämlich gar nicht mehr so lustig bei 0,2g son Terz zu haben.

Grünomat
also ich würde mit nem anwalt das besprechen, erzählen was die mit dir gemacht haben (von wegen nackt ausziehen, einfach personendurchsuchung [meines wissens darfst du auch das verweigern]) und dann beschweren gehen. alles dürfen sich die cops nämlich auch nicht leisten, wie gesagt sind sie ans gesetz gebunden, und das ist auch nicht so untersuchungsfreundlich zu den bullen. ich glaube, die beiden zivilen haben langeweile gehabt und dich mitgenommen, und als sie gemerkt haben dass du nix weißt, dich ein bisschen geärgert. bis dein freund ausgesagt hat, dann konnten sie nen großen hahn draus machen.

naja, auf jeden fall die sache den eltern erklären, dann nem anwalt um das wenigstens auf rechtswegen zu überprüfen

souli
da hilft alles nichts du musst dahin weil se dich für nen dealer halten und zu dem ausziehen und der extremen personenkontrolle die habe nach anderen drogen gesucht musste das auch schon über mich ergehen lassen kannste nix machen
dein pech war halt das du 2 bullen auf nem machttrip erwischt hast
mich ham se mit 3,g gras und 10g hasch erwischt wie gesagt diese kontrolle musste ich auch über mich ergehen lassen brauchte aber weder photos noch fingerabdrücke zu machen hab dafür 20 sozialstunden bekommen
und keinen eintrag in irgend einer akte hatt der richter mir versichert damit die zukunft nicht verbaut wird also bleib ma locker.
ist zwar scheisse aber kannste nix gegn machen (und ein anwalt freut sich nur über das geld das er mit dir verdient der kann auch nix machen.
oder wollt ihr 2 kleinen konsumenten gegen 2 polizisten aussagen das dürfte nur in die hose gehen.

Arthur Dent
Niemand muß einer einladung der polizei folge leisten! Nur der Staatsanwalt und Gerichte können dich vorladen, zur polizei muß man nicht gehen!

wer anderer meinung ist, kann mir gerne mal den relevanten § nennen.

Frododentron
Richtig! Die Vorladung zur Polizei kann man getrost wegschmeissen. Du musst auch nie ne Aussage machen, ohne das zumindest ein Anwalt dabei ist. Notfalls kannst du deine Aussage vor Gericht machen.

Dein Pluspunkt ist dass sie dich erst untersucht und befragt haben, bevor sie dich belehrt haben, was so nicht sein darf.

Mein Rat wäre nimm dir einen Anwalt und du hast gute Chancen da raus zu kommen, vor allem weil sie dich wie einen Schwerverbrecher erkennungsdienstlich behandeln wollen, jeder gute Anwalt hätte da schon Widerspruch eingelegt.

Ok dein Alter könnte Probleme, vor allem für deine Eltern bedeuten... aber wie gesagt: nimm nen Anwalt und droh mit nem Dienstaufsichtsverfahren natürlich wird das der Anwalt mitübernehmen

Die Äusserung von deinem Kollegen war schon doof...denn auf Abgabe, also "Gefährdung Dritter" reagieren die sehr empfindlich. Also ich wünsch dir viel Erfolg

Fruchtpfote
Mich würde mal intererssieren, mit welchem Verdacht die dich mitten auf der Straße kontrollieren dürfen...???
Nen Kumpel ist das passiert, da waren es jedoch Zollbeamte und wir liegen hier 20Km von der tschechischen Grenze weg (Zollgrenzbezirk).

Darf die Polizei dich "einfach so" von der Straße wegfangen und dich fi***???
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