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Mutterkorn |
War am Wochenende auf ner Abiparty und saßen dann so gegen 02:30 draußen rum und haben noch n Tütchen geraucht, da bekomm ichs in die Finger und eh ich dran ziehen kann packt mich auf einmal jemand und schiebt mich ziemlich unsanft zum Ausgang. Davon ab, dass der Hilfsscheriff keine Rechtfertigung für die körperliche Gewalt hatte freut er sich tierisch mal die Großen Brüder von der Polizei zu rufen und ihnen seine Beute zu übergeben.
Als die Herren in grün dann schon sichtlich genervt antraben und der Securityfuzzie seinen stolzen „Drogenfund“ bestehend aus einem halb gerauchten Joint zeigt erledigen sie ihren Pflichtkram, Strafanzeige etc. Was hätten sie auch tun sollen, nach dermaßen offensichtlichem Hinweis ist wegsehen wohl kaum drin :-/ Ich natürlich keine Angaben gemacht, nur Personalien (bin 20, NRW). Na auf jeden Fall frag ich mich nu (in der Hoffnung, dass das Verfahren eingestellt wird, da minimale Menge und ich außerdem nichts dabei hatte und noch nie auffällig war) ob ich unter Umständen zu son Drogencreening muss oder das Einfluß auf meinen Führerschein haben kann. Musste was unterschreiben hab aber kein Test gemacht und bin dann nach Hause gegangen. Da die Straftat ja an für sich auf Privatgrund verübt wurde dürfte das ja den Lappen nichts antuen oder??? Der hat mir auch wat von so nem Register erzählt in das ich eingetragen werden soll, da ich ma in Verbindung mit Btm stand. Weiß jemand ob das nur Behördenintern is und wie lange das bestehen bleibt??? Ist zwar jetzt keine große Sache aber bereitet mir doch n bissl mulmiges Gefühl |
RaveN |
Normalerweise sollte das Verfahren eingestellt werden und keine weiteren Konsequenzen für dich haben.
Aber was ist schon Normal in Deutschland? ![]() |
Herbarius |
Ich denke, dieses "Register" hat damit zu tun, dass man sehen will, falls du nochmal erwischt werden solltest, ob es das erste Mal ist.
Ich würde davon ausgehen, dass das Verfahren eingestellt wird. In dem Brief, der dich darüber informiert, dass das Verfahren eingestellt wurde, wird der Satz stehen "Im Wiederholungsfall können Sie nicht mit einer Einstellung des Verfahrens rechnen." und wenn du nirgendwo eingetragen wirst, dann wissen sie ja nicht, obs ein Wiederholungsfall ist, oder nicht. Soweit würde ich sagen, dass dieses Register nur "behördenintern" ist, es kommt also nicht ins polizeiliche Führungszeugnis (darein kommen ja sowieso nur Straftaten aber einer bestimmten Schwelle (auf die Strafe bezogen). Ob und wann das getilgt wird, weiß ich nicht. Um die Führerscheinstelle brauchst du dir anscheinend keine Sorgen zu machen, denn du bist nicht im Auto erwischt worden und es war auch der Erstfall. Ob die Führerscheinstelle überhaupt informiert wird oder nicht, ist eine andere Frage, die ich so nicht beantworten kann, als sie mich mit ein paar Gramm Gras erwischt haben, wusste der Polizist, der mir ein bisschen das allgemeine Verfahren erklärt hat, selbst nicht darüber Bescheid. Er behauptete, das käme auf den Richter an, vielleicht hatte er aber auch einfach keine Ahnung und wollte nicht so dumm dastehen... ;) Er sprach aber davon, dass die Führerscheinstelle in jedem Fall eingeschaltet würde, wenn man mich noch mehrfach erwischen würde, auch wenn dies nie im Straßenverkehr ist. Derselbe Polizist deutete ebenfalls an, dass normalerweise auch beim zweiten Mal Erwischtwerden nicht direkt ein Verfahren eingeleitet wird, sondern auch eingestellt wird bzw. werden kann, doch mit jedem Mal erhöht sich halt das Risiko, das nicht eingestellt wird, wobei dies beim ersten Mal (bei ner geringen Menge) nahezu Null ist. Du solltest also in Zukunft auf jeden Fall darauf achten, dass du nicht so schnell wieder erwischt wirst. Ich komme übrigens auch aus NRW, wo ich auch erwischt wurde, daher fand ich, dass dies auch für dich interessant ist. Andere User werden aber auch noch Informationen posten, vermutlich sogar mehr oder vielleicht werden sogar Kleinigkeiten aus meinem Text korrigiert werden. |
captain spaulding |
War das überhaupt dein "Tütchen", bzw. kann das als Besitz gewertet werden?
Konsum an sich ist ja theoretisch nicht strafbar. |
Herbarius |
Besitz bedeutet nicht, dass einem das auch "gehört", was man besitzt...
Beispiel: Wenn ein Freund mir seinen Gameboy leiht, ist er mein Besitz, wenn er auch Eigentum meines Freundes bleibt. Ich "besitze" bereits etwas, wenn ich es nur in der Hand halte. Somit ist es bei Drogen egal, ob sie einem "gehörten" oder ob man "nur ziehen" wollte. Auch ein einzelner Joint wird als Drogenbesitz gewertet, das ist ja das paradoxe, dass der Konsum zwar theoretisch nicht strafbar ist, praktisch jedoch nicht möglich ist, da man ohne Besitz nicht konsumieren kann (oder nur mit erheblichem Aufwand *g*). Sie werden zunächst einmal das gesamte Tütchen wiegen, inklusive Tabak und Papier, aber das ist nur so für die grobe Abschätzung, später im Labor wird der Joint auseinander gefummelt, das Gras für sich alleine gewogen und sogar der THC-Gehalt bestimmt. (Dies ist wiederum Aussage eines Polizisten.) |
UsualRedAnt |
Der Konsum von Betäubungsmitteln ist in Deutschland nicht verboten. Es ist von Kommentatoren des Betäubungsmittelgesetzes wie von Richtern anerkannt, dass man Drogen konsumieren kann, ohne sie im gesetzlichen Sinne zu besitzen. Das ist von praktischer Bedeutung, weil aus diesen Gründen aus einem positiven Drogentest nicht auf eine strafbare Handlung geschlossen werden kann - solange keine anderen strafbaren Umstände wie die berauschte Teilnahme am Straßenverkehr vorliegen.
*schnellmaldenkörnersuch* Zitat aus dem Körner (Standartkommentar zum BtMG): §29 RZ. 802 ff. Das deutsche Strafrecht ist vom dem Prinzip der Straflosigkeit von Selbstschädigungen beherrscht. Wer mit BtM ... seine Gesundheit schädigen, .... bleibt ebenso straflos wie derjenige, der gegen seine heilbare Krankheit nichts unternimmt, weil er sterben will. ... Die verschiedenen Konsumformen wie Essen, Trinken, Schlucken, Schnupfen, Rauchen, Injizieren, Inhalieren, Schnüffeln etc erfüllen also weder den Tatbestand des Erwerbs noch des Besitzes. ... Strafbarer Besitz ist nicht jeder Zugang zu BtM, sondern nur, wenn dem Konsum eine eigene Verfügungsmacht vorausgeht, nur wenn dem Konsum eine Anlegung von BtM-Vorrat vorausgeht. ... Mangels Herbeiführung und Aufrechterhaltung eines Herrschaftsverhältnisses liegt aber noch kein Besitz vor, wenn der Täter von einem Dritten das BtM nur zum sofortigen Genuß erhält und er tatsächlich auch sofort zu sich nimmt (BGH ...) ... Das Mitrauchen von Haschischzigaretten ist nur dann strafbarer Mitbesitz, wenn eine Raucherrunde die BtM gemeinsam bezahlt, angeschafft und geraucht hat (OLG Karlsruhe ...). Bei einer Haschischraucherrunde ist zu unterscheiden: Ein Gastgeber, der allein oder gemeinsam mit anderen Haschisch hat anschaffen lassen, bezahlt und aufbewahrt hat, besitzt. Läßt er einen Joint an einen nicht besitzenden Gast weiterkreisen, so gibt er zwar keine BtM ab, überläßt aber eigenhändig oder mittelbar durch andere Teilnehmer der Runde BtM allein oder mittäterschaftlich zum Gebrauch (...). ... Ein nicht Haschisch besitzender Gast, der den Joint an einen Besitzer reicht, kann mangels Besitzes auch nicht zum Verbrauch überlassen, sondern konsumiert straflos und gibt an den Besitzer weiter oder zurück (...). Ein nicht Haschisch besitzender Gast, der den Joint an einen ebenfalls nicht Haschisch besitzenden Gast weitergibt, konsumiert, besitzt aber nicht, überläßt zum Gebrauch... Das man einen Joint in der Hand hat ist daher auch nicht zwingend strafbar. Ein Verfahren, dass sich auf einen einzigen Joint stützt, dessen Besitz nicht vom Angeklagten zugegeben wird (Unter anderem deshalb sollte man außer seinen Personalien nix sagen) kann nur mit einer Einstellung ohne Auflagen enden. Einen Eintrag des Verdachts/ der Anzeige im Polizeicomputer wird es dennoch geben. Und der taucht ab sofort immer dann auf, wenn jemand deinen Namen eintippt (z.B. um deine Personalien zu überprüfen). Es könnten Probleme mit der Führerscheinstelle auf dich zu kommen, wenn du noch nicht 18 bist. Bei Jugendlichen, denen Drogenkonsum nachgewiesen wurde, wird in der Regel die Führerscheinstelle informiert und diese dir die Fahreignung absprechen. Im schlimmsten Fall darfst du dann keinen Führerschein machen, bis du ein Jahr Drogenfreiheit nachgewiesen und eine MPU abgelegt hast. Da aber alle hier im Forum so alt sind, betrifft dich das ja nicht ;) Wenn doch, schick mir mal ne Mail und ich gebe dir Kontaktdaten von kompetenten Ansprechpartnern, die deinen Fall besser bewerten können. |
Herbarius |
UsualRedAnt, diese Auslegung der Gesetze war mir zwar bereits aus dem Internet bekannt, doch halte ich sie für sehr optimistisch. Die meisten Quellen geben sich da weniger sorglos, daher habe ich die verbreitetere, meiner Meinung nach realistischere, Auslegung gepostet. |
Mutterkorn |
Jo danke für die antworten, ich fühl mich schon ein bisschen sicherer ;)
Musstest du nen Drogentest machen, oder das nur wenn man im Straßenverkehr erwischt wurden? Würd nämlich gern ma wieder ein :D |
Pils |
UsualRedAnt, hat mit seinen Quellen aber nicht Unrecht. Kann aus eigener Erfahrung sagen, dass da wirklich ein Unterschied gemacht wird. Ich wurd vor 2 Jahren mal in Münnchen auf dem "Oben Ohne", von ner ganzen Sippe Zivilbullen beim kiffen erwischt. In dem Moment als die ankamen, hatte ich den Joint noch nichtmal in der Hand, sondern mein Kollege neben mir. Die 5 Herren haben uns dann gefragt wem der Joint gehöre, denn nur derjenige müsse auch mitkommen. Da mein Freund schon beim Anblick der Bullen kreide bleich geworden ist und ich weiß, dass seine Eltern das ganze nicht begrüßen würden, hab ich halt gesagt es wäre alles meins und ich hätte ihn nur mitrauchen lassen. Daraufhin konnte betreffender Kollege, obwohl offensichtlich richtig high, ohne auch nur eine weiter Nachfrage gehen und nur ich musste mit denen mit. Die wollten noch nicht mal seinen Namen wissen, Nichts. Sowas geht allerdings natürlich nur wenn beide Partizipanten volljährig sind, ansonsten hat Derjenige, der das Ganze auf sich genommen hat, gleich noch ein viel größeres Problem. |
Herbarius |
Mutterkorn |
Jo hab heute ne Vorladung von der Polizei bekommen wegen "allg. Verstoß - mit cannabis einschließlich Zubereitung".
Meine Personalien haben sie und ich wüsste auch nicht was die noch interessiert, soll ich hineghen, oder werden die eher versuchen mich weiter zu belasten? Muss ich absagen? einfach nicht hingehen ist irgendwie so unhöflich ^^ |
schmock ING. |
Wenns ne Vorladung von der Polizei also nich der Staatsanwaltschaft ist, musst du nicht kommen. Nicht Abzusagen ist aus meiner Sicht unschicklich. Jedoch biste nicht verpflichtet |
Melonenmann |
entweder absagen (telefonisch ist das kein problem, wenn sie fragen warum sagst du: "ich möchte keine aussage dazu machen) oder hingehen und dann knallhart schweigen, nur deine personalien angeben. sag dir davor zehn mal "ich möchte mich nicht dazu äussern!"
und lass dich nicht belabern, von wegen: "ach, ich hab doch auch mal gekifft, ist doch nicht so schlimm..." oder "wenn du nichts sagst, wird die strafe härter" die polizei ist nur dazu da um belastende beweise zu sammeln, nur der richter entscheidet über das strafmass... und wenn du keinen handel oder sonstwas zugibst bleibts bei besitz. |
Mutterkorn |
könnte höchstens diese "Zubereitung" abstreiten da ich weder Blättchen noch Gras dabei hatte (alles verbaut :D) aber denke da hab ich kaum ne Chance, dass die das mitaufnehmen.
na denn telefonier ich mal - dank euch :) |
| Snaxs | 18:08 12.07.08 Gerichtliche Vorladung pflicht? (30|220) |
| CruSheR | 12:30 04.07.08 Erwischt worden (72|1261) |
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| Strich | 13:30 24.05.08 50g/NRW^^ (27|1327) |
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| grüne medizin | 18:12 20.01.08 aussage zurückziehen (9|454) |
| Otto Natter | 17:09 17.12.07 ich wurde erwischt! (68|1027) geschlossen |
| [user:12772] | 19:28 01.12.07 Einladung wg. beschlagnahmten Brief (32|1758) |
Im September 2003 schnitt sich ein 18-Jähriger Penis und Zunge ab, nachdem er einen Tee aus Blüten der Engelstrompete getrunken hatte. |