Allgemeine Verhaltensregeln für den Fall des "Erwischtwerdens"
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Odonata |
Ich hab hier schon öfter Tips an Erwischte gelesen, wie: Test verweigern, Polizei nicht in die Wohnung lassen, Handy nicht rausrücken etc. Es gibt allerdings recht viele solcher Freds und mir fehlt ehrlichgesagt ein bischen die Übersicht. Hätte vielleicht jmd der Ahnung hat- evtl. juristisch gut bewandert ist, Lust eine Wie-verhalte-ich-mich-im-Falle-des-Erwischtwerdens-Liste zu posten?
Ich frage das nur, weil ja oft Leute posten nachdem sie erwischt wurden und dann erzählt bekommen, was sie hätten tun sollen oder eben nicht. Ich meine, es wäre sinnvoll sowas zu wissen bevor man erwischt wird. Also so eine Liste für den Fall der Fälle. Was mich auch interessiert ist, wie man das schafft, z.B solch einen Test zu verweigern ohne dass die Polizei mißtrauischer wird etc. Also ich persönlich wäre glaube so ne Kandidatin, die vor lauter Angst alles machen würde, was verlangt wird... Natürlich ist der Verlauf in jedem Fall anders und für das "Danach" gibt es ja auch zahlreiche Freds. Ich stelle mir wiegesagt eine allg. Liste vor- um im Fall des Falles gewappnet zu sein. edit:MadMann ![]() |
MadMann |
Arthur Dent |
Jaaaahaaa, ich komm ja schon, eben noch 100 Mann die Füße waschen...
Aaalso: Was muß man tun, und was nicht: Wenn man einfach so aufgegriffen wird, und ein netter fragt, ob er mal in deine Tasche/Rucksack etc. schauen darf ohne das er dir einen konkreten Grund nennt (z.B. "Nebenan im Laden ist was geklaut worden und Sie sollen dabei beobachtet worden sein." etc) darfst du das Ablehnen.
Im Zweifelsfall kann der zwar trotzdem in deine Tasche schauen, aber dein Widerspruch ist trotzdem wichtig, da dann evtl. gefundene Dinge ggf. nicht als Beweismittel zugelassen werden.
Wenn man zu Hause besuch von den bekommt, muß man sie nicht reinlassen, ausser sie haben einen Durchsuchungsbeschluß oder können "Gefahr im Verzug" geltend machen. In letzteren beiden Fällen trotzdem widersprechen und, sofern möglich, eine Person des (eigenen!) Vertrauens als Zeuge hinzuziehen. Liegt ein Durchsuchungsbeschluß vor, genau lesen! Man muß den beamten nur zu den im Beschluß erwähnten Räumlichkeiten Zugang gewähren.
Als Verkehrsteilnehmer (das sind alle Fahrzeugführer, einschließlich Radfahrer, sowie auch Fußgänger im öffentlichen Verkehrsraum. Öffentlicher Verkehrsraum ist auch der Parkplatz des Supermarktes, wenn er nicht durch Zäune und Schranken vom übrigen Verkehrsraum abgesichert ist.) muß man sich nicht auf Schnelltests einlassen, weder "Pusten" (Alkotester) noch Schweiß- oder Urintest muß man mitmachen. Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass Drogenkonsum beim Verkehrsteilnehmer vorliegt, kann die einen Bluttest anordnen, der dann von einem Arzt abgenomen wird.
Nicht mitmachen muß man übrigens auch bei so Spielchen wie auf einer Linie langlaufen, auf einem Bein stehen, mit geschloßenen Augen auf die Nase tippen oder 2 fingerspitzen zusammenführen etc. Als Fahrzeugführer muß man (sofern man nicht verhaftet wird) auch sein Fahrzeug nicht verlassen oder auch den Kofferraum nicht öffnen, sofern es nicht konkrete Verdachtsmomente gibt, das sich in deinem Kofferraum Beweismittel zu einer Straftat befinden. Wenn alles schiefgegangen ist: Als Beschuldigter braucht man nichts zur Sache zu sagen, die Angaben zur Person sind rechtlich völlig ausreichend. Im Regelfall gilt: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold! Ruhig bleiben, nichts sagen, und spätestens wenn Post von der Staatsanwaltschaft kommt, zum Anwalt Als Zeuge ist man der Wahrheit verpflichtet, ausser der Beschuldigte ist ein naher Verwandter (Eltern, Geschwister, Ehepartner, eigene Kinder), dann kann man vom Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen. Für beide, Beschuldigte und Zeugen, gilt aber: Einladungen der Polizei muß man nicht nachkommen, Vorladungen vor Gericht dagegen immer! Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen, Irrtümer vorbehalten, keine Gewähr! Die Angaben beziehen sich auf die derzeitige rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland. |
Vincent_V |
Hier hab ich "Verhaltensregeln" für ne Hausdurchsuchung:
Quelle: Post #519286 <hr> |
Kantakukuruz |
Jetzt kommts natürlich drauf an, wobei man erwischt wurde. Und ob es sich um die Polizei, den Zoll oder eine sogenannte Schleierfahndung handelt. Möglichkeit 1 - allgemeine Personenkontrolle Die Polizei kann einen als Fußgänger anhalten und die Personalien feststellen. In solchen Fällen ist es von Vorteil, wenn man den Ausweis dabei hat. Eine Durchsuchung kann es geben, wenn man damit einverstanden ist. Die Antwort auf die Frage: "Dürfen wir mal in ihren Rucksack schauen?" sollte also lauten: "Ich bin nicht einverstanden, es sei denn sie ordnen eine Durchsuchung an." Damit ist klar, dass man nicht durchsucht werden will, aber auch keinen Widerstand leistet. Letzteres wäre nämlich ein Grund, auf der Durchsuchung zu bestehen. Das selbe gilt, wenn man vor der Polizei wegläuft. Ohne hinreichenden Anfangsverdacht also keine Durchsuchung. Die Tatsache, dass man nicht einverstanden ist, begründet keinen Anfangsverdacht. Denn das Recht auf Privatsphäre darf nicht ohne guten Grund eingeschränkt werden. Anders verhält es sich, wenn einen der Zoll kontrolliert. Der hat das Recht, verdachtsunabhängig mitgeführte Sachen in Augenschein zu nehmen. Ebenso bei Schleierfahndungen. Das sind verdachtsunabhängige Stichprobenkontrollen, die in manchen Ländern als Ersatz für die weggefallenen Zollkontrollen gemacht werden. Zum Beispiel an der Autobahn oder in Zügen. Ist man mit was Illegalem erwischt worden, muss man keine Aussagen zur Sache machen. Weder geht es die Polizei etwas an, wo man was gekauft hat noch was man allgemein für Konsumgewohnheiten hat. Geschichten vom Neger am Bahnhof zu erfinden ist also völlig unnötig. Wer angibt, dass er öfters mal kifft, darf sich nicht wundern, wenn es Probleme mit dem Führerschein gibt. Selbst wenn man als Fußgänger unterwegs ist. Drogentests muss man als Fußgänger niemals machen. Es sei denn, dass man bei einer Straftat erwischt worden ist. (Z.B. Ruhestörung, Schlägereien usw.) Eine erkennungsdienstliche Behandlung wegen ein paar Gramm Gras in der Tasche ist unverhältnismäßig. Man sollte Widerspruch einlegen (am besten protokollieren lassen). Wenn der nichts nützt, sollte man einen Antrag auf Vernichtung der Unterlagen stellen. Zu Vorladungen der Polizei braucht man nicht erscheinen. Grund ist auch hier das Aussageverweigerungsrecht. Man ist verpflichtet, seine Personalien anzugeben. Liegen die der Polizei vor, gibt es keinen Grund, irgendwas auszusagen. (Es sei denn, der Vorwurf ist nachweislich völlig absurd. Dann aber Vorsicht, dass man nicht doch mehr sagt, als gut für einen ist. Z.B. sollte man beim falschen Verdacht der Dealerei nicht aussagen: "Ich hab zwar ein paar Mal was gekauft - aber dealen tu ich nicht".) Ist man mit dem Auto unterwegs, kann es sein, dass die Polizei einen Drogentest verlangt. Schnelltests (Schweiß, Urin) kann man immer verweigern. Irgendwelche Reaktionstests und Turnübungen sowieso. Eine Blutentnahme kann nur angeordnet werden, wenn es Anzeichen für Drogenkonsum oder Fahruntüchtigkeit gibt. Für Hausdurchsuchungen gilt das gleiche wie für Taschen- oder Fahrzeugkontrollen. Ist man einverstanden (bzw. widerspricht man nicht) ist die Aktion legal. Bestehen die Beamten auf einer Durchsuchung, muss ein Durchsuchungsbefehl beschafft werden. In dringenden Fällen reicht es, einen Richter oder Staatsanwalt anzurufen, der sein OK gibt. Wegen des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung wird er das nicht tun, wenn ihn der Polizist am Telefon nicht von der Notwendigkeit einer Durchsuchung überzeugt hat. Gegen alles Angeordnete kann man seinen Widerspruch zu Protokoll geben. Das gilt auch für Beschlagnahmen. Droht ein Polizist, er könne jederzeit einen richterlichen Beschluss erwirken, dann soll er das erstmal tun. Wer sich einschüchtern lässt, der gibt aus rechtlicher Sicht sein Handy oder was auch immer freiwillig heraus. Zum Schluss ein paar Grundregeln: Niemals an irgendwas freiwillig mitwirken, aber auch keinen Widerstand leisten, immer Widerspruch anmelden (aufschreiben lassen). Wer meine Personalien notieren will, den frage ich auch nach seinen. Keine lockeren Gespräche zur Sache führen (auch zu viel Verständnis von seiten der Polizei kann ein Versuch zur Zungenlockerung sein). Auch nicht auf Drohungen reagieren. Hat man das Gefühl, nicht korrekt behandelt worden zu sein, kann man eine Beschwerde androhen. In dem Fall sollte man hinterher ein Gedächtnisprotokoll der Sache zu Papier bringen und sich eventuell mit einem Anwalt beraten. |
Alchimist |
ich hab da mal ne frage...wenn die vor meinem haus was riechen oder helles licht vom anbauraum sehen, reicht dies als verdacht aus um eine hausdurchsung durchzubringen?? |
Arthur Dent |
Im Regelafall ja! Hier würde u.U. sogar "Gefahr im Verzug" gegeben sein. |
Kantakukuruz |
riechen - ja
Licht - nicht unbedingt, da kann ja sonstwas leuchten. Da müssten wohl noch andere Indizien dazu kommen. Noch ne Ergänzung zum Thema "Gefahr im Verzug". Sowas wird kein Polizist leichtfertig durchboxen. Denn auch dann muss ein Richter nachträglich zustimmen. Wird nichts gefunden, kann es reichlich Ärger für den Beamten geben. |
weed-ist-mein-cheat |
Hallo,
mich würde mal interessieren, und zwar angenommen ein Idiot konnte seinen Mund nicht halten die kommt auf einen sprung bei dir mit ner Hausdurchsuchung wegen event. Dorgenbesitz vorbei und man Illegale Filme mp3 oder allgemein gebrannte cd´s im Haus hat . Was werden die in so einem Falle machen? .... so nebenbei wohne in Bayern .. was die gesetzte ein bisschen verschärfen wird ... Danke an alle Antworten |
Arthur Dent |
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Kantakukuruz |
weed-ist-mein-cheat: Wenn sie dich ärgern wollen, kann es schon sein, dass sie genauer nachsehen, was auf den 20 Millionen CDs in deinem Zimmer so drauf ist. Normalerweise gilt: Wenn die Polizei bei einer Hausdurchsuchung das illegale Produkt x sucht und dabei zufällig das illegale Produkt y findet, so kann es wegen beidem Ärger geben.
Realistisch wären Probleme wegen sowas wahrscheinlich nur bei Riesenmengen von Raubkopien oder wenn Verdacht auf Handel damit besteht. Letztlich gibt es wohl kaum einen PC, auf dem überhaupt keine illegale Software zu finden ist. |
Odonata |
Vielen Dank für die bisherigen Beiträge! Genauso eine Aufzählung hatte ich mir vorgestellt- alles mal gebündelt
Falls es noch mehr Tips gibt- immer her damit! |
weed-ist-mein-cheat |
Hey, vielen dank
Greetz |
kopfsalat |
und immer schön den exzellent-button drücken |
Arthur Dent |
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Vincent_V |
Eine Frage von mir - nur zur Sicherheit:
Es kam schon einige male vor dass die Polizei mich einfach mal angehalten hat um eine Kontrolle zu machen. (als Fussgänger! aufm Weg zur U-bahn , oder als wir in einer Gruppe des nächtens nach Hause liefen -> Zivilisiert natürlich, wir wollten ja nur Heim.) Bei allen Kontrollen dieser Art wurden auch unsere Geldbeutel , Jacken, Hosentaschen usw. durchsucht. Mein Handy haben sie auch fast immer an sich genommen und irgendwas eingetippt (ich nehme an die wollten irgend eine seriennummer haben um festzustellen obs geklaut ist). und mir danach wieder gegeben. zu meiner Frage: Es ist also Legitim und mein Recht solch eine Durchsuchung zu verweigern?! Wie wird die Polizei wohl reagieren wenn ich - ja was sag ich denn dann eigentlich?! - "Nein, ich bin dagegen dass sie mich durchsuchen" - "Nein, mein Handy bekommen Sie auch nicht!" ? - "Sie dürfen meine Personalien notieren aber dann möchte ich auch gerne wieder meines Weges gehen." ?.. gruss vince ;) -e- ich wurde übrigens nie gefragt ob ich damit einverstanden bin das ich durchsucht werde. es war immer eine bestimmende Aufforderung wie z.B. : "So, und jetzt bitte an die Wand stellen und Arme und Beine vom Körper wegstrecken ich taste Sie jetzt ab". .... gruss vince -edit 2-
Dürfen Sie mich jetzt durchsuchen wenn ich nicht einverstanden bin oder nicht?! |
weed-ist-mein-cheat |
Ist mir auch letztens wieder passiert sowas in ner Regional Bahn in Bayern... naja haben alles gefilz zum glück nichts gefunden. Würde mich auch interessieren weil mich sowelche schei* aktionen von denen langsam echt nerven. Immer in Zivil und nur auf Illegale Drogen. Letztens hatte ich ne Flasche Vodka (fast leer) dabei, und da haben sie nix gesagt (obwohl ich nicht 18 bin) und woher ich sie habe spielt auch keine rolle. naja wer was weiß bitte mal posten THX |
Illuminati |
scheiss bayrische
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Kantakukuruz |
Eigentlich nicht. Wenn dir das nochmal passiert, dann sag klar, dass du nicht durchsucht werden willst. Nicht körperlich wehren. Wenn er auf der Durchsuchung besteht, dann verlange einen Grund dafür. Lass dir die Daten der Beamten geben. |
weed-ist-mein-cheat |
Naja wenn ich mal wieder gefilzt werde sage ich mal Nein! Ich werde dann mal posten was sie gesagt haben. Aber hoffen wir mal das sie mich erst garnicht anhalten.
achja und kann nicht ganz Deutschland ein einheitzgesetzt haben am besten das von Berlin oder gar von den Niederlanden (30g meines wisens) aber nagut schluss hier gehört nicht wircklich mehr zum eigendlichen Fred.
Greetz |
Alchimist |
also mir ist folgendes mal passiert: ich war mit nem kumpel in frankfurt, er ist gefahren (ich total besoffen nebendran)und da kommen wir anne ampel und neben uns ein weisser VW-Bus (2 veranzte typen drin)einer nickt mir zu und ich mach den gegennick "was willste denn"....
ampel schaltet grün, wir fahren weiter, mein Kumpel: jetzt ist der vw-bus hinter uns" nächste ampel rot, wir halten an, fenster offen, weil es sommer war mein freund schreit: "scheisse, die steigen aus und haben knarren dabei" (also wenn ich gefahren wär, ich hätt gas gegeben und wär bei rot über die kreuzung...hätt mich ja mal interessiert, wer in diesem fall schuld gewesen wäre, wenns gecrasht hätte)...naja, wir versucht das fenster hoch zu machen, aber da hatten wir schon die kanonen am kopf...ich dachte ohoh, jetzt stirbst du...wie froh ich doch war, als die typen sagten polizei... die haben uns dann ans auto gestellt und uns ohne zu fragen abgetastet und untersucht, sogar geldbeutel raus und reingeschaut...(hatte 500€ drin, die gott sei dank auch später noch drin waren). als sie nichts gefunden haben, haben sie uns weiter fahren lassen, aber sowas geht doch nicht...wo sind wir denn hier?? |
Holunder Lehmann |
Kanonen am Kopf? Wir sind doch hier nicht in Amerika? |
GreenDream @ Userbild! |
Entweder diese beiden Polizisten waren seeehr besoffen oder bekifft oder einfach nur unverantwortlich. Wenn die sich benehmen als ob sie in Amerika währen, würde ich wie ein amerikaner Handeln und diese Kerls über den Haufen schiessen wie es in Amerika auch *toleriert* wird(Völlig normale notwehr). So wie du es beschreibst waren sie ja in zivil denn dein Kumpel hätte ja Polizisten (War ja nicht besoffen oder?) als solche erkannt und dann auch nicht unbedingt: *scheisse, die steigen aus und haben knarren dabei* gesagt. |
Kantakukuruz |
Alchimist |
sorry, habs schon auf off geändert...also wir hatten nicht wirklich was angestellt, es war eben das genicke und wohl unser fremdes aber dennoch deutsches autokennzeichen (das ist halt ziemlich nah am HBF in Frankfurt gewesen, ich denke, dass die das dort immer so machen...
hatte sogar paar gramm im rucksack vorne drin, da haben die aber nicht reingeschaut, sondern nur hinten, aber in dem augenblick hatte ich mich daran nicht mehr erinnert...sonst hätt ich wohl noch zu zittern angefangen, so war ich einfach frech zu denen, weil ich eigentlich ein reines gewissen hatte |
Odonata |
Der Übersichthalber, bitte beachten:
Denn, sonst muss man sich wieder durch zahlreiche Posts durchkämpfen, die nicht wirklich ein Tip zum Verhalten im Falle des Erwischens sind. Danke |