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Allgemeine Verhaltensregeln für den Fall des "Erwischtwerdens"

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Odonata
Ich hab hier schon öfter Tips an Erwischte gelesen, wie: Test verweigern, Polizei nicht in die Wohnung lassen, Handy nicht rausrücken etc. Es gibt allerdings recht viele solcher Freds und mir fehlt ehrlichgesagt ein bischen die Übersicht. Hätte vielleicht jmd der Ahnung hat- evtl. juristisch gut bewandert ist, Lust eine Wie-verhalte-ich-mich-im-Falle-des-Erwischtwerdens-Liste zu posten?
Ich frage das nur, weil ja oft Leute posten nachdem sie erwischt wurden und dann erzählt bekommen, was sie hätten tun sollen oder eben nicht. Ich meine, es wäre sinnvoll sowas zu wissen bevor man erwischt wird. Also so eine Liste für den Fall der Fälle. Was mich auch interessiert ist, wie man das schafft, z.B solch einen Test zu verweigern ohne dass die Polizei mißtrauischer wird etc. Also ich persönlich wäre glaube so ne Kandidatin, die vor lauter Angst alles machen würde, was verlangt wird...
Natürlich ist der Verlauf in jedem Fall anders und für das "Danach" gibt es ja auch zahlreiche Freds. Ich stelle mir wiegesagt eine allg. Liste vor- um im Fall des Falles gewappnet zu sein.
edit:MadMann *???*

MadMann
...das ist wohl schon fast eine Steilvorlage für Arthur Dent....nicht wahr?

*knetzwinker*

Arthur Dent
Jaaaahaaa, ich komm ja schon, eben noch 100 Mann die Füße waschen...*lol*


Aaalso:

Was muß man tun, und was nicht:

Wenn man einfach so aufgegriffen wird, und ein netter *polizei* fragt, ob er mal in deine Tasche/Rucksack etc. schauen darf ohne das er dir einen konkreten Grund nennt (z.B. "Nebenan im Laden ist was geklaut worden und Sie sollen dabei beobachtet worden sein." etc) darfst du das Ablehnen.
Im Zweifelsfall kann der *polizei* zwar trotzdem in deine Tasche schauen, aber dein Widerspruch ist trotzdem wichtig, da dann evtl. gefundene Dinge ggf. nicht als Beweismittel zugelassen werden.

Wenn man zu Hause besuch von den *polizei* bekommt, muß man sie nicht reinlassen, ausser sie haben einen Durchsuchungsbeschluß oder können "Gefahr im Verzug" geltend machen. In letzteren beiden Fällen trotzdem widersprechen und, sofern möglich, eine Person des (eigenen!) Vertrauens als Zeuge hinzuziehen. Liegt ein Durchsuchungsbeschluß vor, genau lesen! Man muß den beamten nur zu den im Beschluß erwähnten Räumlichkeiten Zugang gewähren.

Als Verkehrsteilnehmer (das sind alle Fahrzeugführer, einschließlich Radfahrer, sowie auch Fußgänger im öffentlichen Verkehrsraum. Öffentlicher Verkehrsraum ist auch der Parkplatz des Supermarktes, wenn er nicht durch Zäune und Schranken vom übrigen Verkehrsraum abgesichert ist.) muß man sich nicht auf Schnelltests einlassen, weder "Pusten" (Alkotester) noch Schweiß- oder Urintest muß man mitmachen. Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass Drogenkonsum beim Verkehrsteilnehmer vorliegt, kann die *polizei* einen Bluttest anordnen, der dann von einem Arzt abgenomen wird.
Nicht mitmachen muß man übrigens auch bei so Spielchen wie auf einer Linie langlaufen, auf einem Bein stehen, mit geschloßenen Augen auf die Nase tippen oder 2 fingerspitzen zusammenführen etc.
Als Fahrzeugführer muß man (sofern man nicht verhaftet wird) auch sein Fahrzeug nicht verlassen oder auch den Kofferraum nicht öffnen, sofern es nicht konkrete Verdachtsmomente gibt, das sich in deinem Kofferraum Beweismittel zu einer Straftat befinden.

Wenn alles schiefgegangen ist:
Als Beschuldigter braucht man nichts zur Sache zu sagen, die Angaben zur Person sind rechtlich völlig ausreichend. Im Regelfall gilt: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!
Ruhig bleiben, nichts sagen, und spätestens wenn Post von der Staatsanwaltschaft kommt, zum Anwalt

Als Zeuge ist man der Wahrheit verpflichtet, ausser der Beschuldigte ist ein naher Verwandter (Eltern, Geschwister, Ehepartner, eigene Kinder), dann kann man vom Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen.

Für beide, Beschuldigte und Zeugen, gilt aber: Einladungen der Polizei muß man nicht nachkommen, Vorladungen vor Gericht dagegen immer!

Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen, Irrtümer vorbehalten, keine Gewähr! Die Angaben beziehen sich auf die derzeitige rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland.

Vincent_V
Hier hab ich "Verhaltensregeln" für ne Hausdurchsuchung:
Du darfst Einspruch einlegen, aber keinen Wiederstand leisten,.. musst ihn defakto also dann auch Deine Butze durchwühlen lassen.

Allerdings riskieren die auch einiges wenn die mit dem Argument kommen.
Besonders wenn die nichts finden sollten kannst Du gegen den betreffenden Polizisten auch rechtlich vorgehen, weil die Hausdurchsung dann nicht unbedingt rechtens gewesen sein muss



Verhalten bei Hausdurchsuchung und Beschlagnahme
Die Haus- bzw. Wohnungsdurchsuchung dient in der Regel der Festnahme verdächtiger Personen oder zur Beschlagnahme von Beweisgegenständen .

Bei der Haus- , oder Wohnungsdurchsuchung handelt es sich um einen schwerwiegenden Eingriff in die geschützte Privatsphäre der Betroffenen ( Art.: 13 GG ; Unverletzlichkeit der Wohnung ) . Der Grundrechtseingriff Haus- oder Wohnungsdurchsuchung ist geregelt in den §§ 102 ff. StPo? .


Begriffe und Gesetzliche Grundlagen
Das Gesetz ( §§ 94 , 102 , 105 StPO? ) sieht vor , dass Durchsuchungen


Nur durch den Richter
bei `Gefahr im Verzug` auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre `Hilfsbeamten` ( z.B.: Schutz- & Kriminalpolizei )
angeordnet werden dürfen ( § 105 Abs. 1 StPO? ) .

Was hier als Ausnahme formuliert ist , wird in der Rechtswirklichkeit zur Regel : Durchsuchungen wegen `Gefahr im Verzug` , ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl bzw. –Beschluss überwiegen , ohne nähere Begründung worin konkret diese Gefahr zu sehen ist .


Eine weitere Konsequenz der Durchsuchung unter Berufung auf `Gefahr im Verzug` ist , dass die durch § 104 StPO? gesetzlich vorgesehen Durchsuchungszeiten zur Nachtzeit (Also in einem Zeitraum vom 01. April – 30. September von 21°°- 4°° Uhr Morgens und vom 01. Oktober bis 31. März von 21°°- 6°° Uhr Morgens ) bei `Gefahr im Verzug` oder bei Verfolgung auf Frischer Tat und zur Ergreifung eines entwichenen Gefangenen , die Durchsuchung zu jeder Tages- und Nachtzeit zulässig bzw. möglich wird.


Durchsuchung - Beschlagnahme
Die Durchsuchung dient in der Regel :

Die Ergreifung eines tatverdächtigen , oder Der Beschlagnahme von Beweisgegenständen ;

Rechtsgrundlage sind :

§§ 94 ff. ( Beschlagnahme ) und §§ 102 ff. ( Durchsuchung ) der Strafprozessordnung ( StPO? ).


Durchsuchungsbefehl
Eine Durchsuchung und Beschlagnahme kann in der Regel nur durch den Richter angeordnet werden Die? einzige Ausnahme stellt `Gefahr im Verzug `dar .

Die richterliche Durchsuchungsanordnung muss enthalten :


Vermutete Straftat , aufgrund deren der Durchsuchungsbeschluss ergeht ;
Zweck und Ziel der Durchsuchung ;
Ausmaß der Durchsuchung ;
Genaue Umschreibung der Objekte welche durchsucht werden sollen ( z.B.: Geschäftsräume , Privaträume , etc. ) mit genauer Anschrift und Benennung des Inhabers ;
Begründung des Durchsuchungsbeschlusses ;
Unterschrift des Richters ;
Die Begründung endet meist mit folgender Formel : „ Es ist zu vermuten dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen wird , die zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts und der Tatbeteiligten dienen können “ .


Gefahr im Verzug

Auch ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl kann der Staatsanwalt oder auch die Polizei aus eigener Initiative eine Durchsuchung durchführen , wenn `Gefahr im Verzug` in Form von Verdunkelungs- bzw. Fluchtgefahr gegeben ist . Das ist u.a. der Fall , wenn der Erfolg der Durchsuchung oder Beschlagnahme durch Verzögerung , durch Einholen des richterlichen Beschlusses gefährdet währe. Eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Erfolgsvereitelung reicht schon aus . ( s. Löwe - Rosenberg , StPO? Kommentar 32. Aufl. Band 1 zu §98 Rnr. 17 )

Die Behauptung der `Gefahr im Verzug` verschiebt die Zuständigkeit für das in Gang setzen der Durchsuchung vom Richter auf Staatsanwalt oder Polizei .

Bei der Durchsuchung selbst , haben die Betroffenen aber die gleichen Rechte wie bei einer richterlich angeordneten Aktion.


Verhältnismäßigkeit

Die Beamten haben sich bei der Durchsuchung nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu richten .

Das bedeutet :


Es muss immer der geringst möglichste Eingriff gewählt werden ;
Schonender Umgang mit dem Eigentum des Betroffenen ;
Keine Beschädigungen , die außer Verhältnis zum Zweck der Untersuchung stehen ;
Beschlagnahme nur dann , wenn der Schwere der Straftat und der Stärke des Verdachts angemessen ;
Keine Beschlagnahme , wenn weniger einschneidende Maßnahmen zum Erfolg führen ( z.B.: Kopien von Unterlagen ) ;
Abwägung des Strafverfolgungsinteresses gegen die Grundrechte des/der Betroffenen .
Insgesamt muss die Aktion der Bedeutung der Sache angemessen sein .


Rechte des Wohnungsinhaber / Anwesenheit
Der Inhaber der Wohnung hat das Recht bei der Durchsuchung anwesend zu sein . Die Durchsuchung darf nicht beginnen , bevor er eingetroffen ist , sofern er mit angemessenem Aufwand benachrichtigt werden kann .


Vertreter
Ist der Inhaber abwesend oder unauffindbar , so muss wenn möglich , ein Vertreter aus folgendem Personenkreis in folgender Reihenfolge hinzugezogen werden :


Stellvertreter im Betrieb ;
Erwachsener Angehöriger ;
Hausgenosse ;
Nachbar ;
Der Vertreter hat während der Durchsuchung die gleichen Rechte wie der Inhaber .


Anwalt
Sofort nach bekannt werden sollte ein Anwalt informiert und zugezogen werden .


Zeugen
Allein seine Anwesenheit kann sich tendenziell positiv auf Art & weise der Durchsuchung auswirken . Allerdings : Die Hinzuziehung eines Anwaltes hat keine aufschiebende Wirkung . D.H.: Die Durchsuchung kann schon vor dessen Eintreffen beginnen .


Durchsucher
Der Wohnungsinhaber darf Vertrauenspersonen als Zeugen zuziehen , was sich immer empfiehlt . Der Anruf von Zeugen hat allerdings , ebenso wie das hinzuziehen eines Anwaltes keinerlei aufschiebende Wirkung .

Findet die Durchsuchung ohne Beisein eines Richters oder Staatsanwaltes statt , also nur mit Polizeibeamten, so muss die Polizei wenn möglich einen Gemeindebeamten oder zwei Gemeindemitglieder hinzuziehen. Die Gemeindemitglieder dürfen nicht Polizeibeamte oder Hilfsbeamte der Polizei sein.

Diese Bestimmung wird häufig missachtet, von ihrer Einhaltung hängt jedoch u.a. die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung ab.


Legitimation
Es genügt den Einsatzleiter nach seiner Legitimation zu fragen. Er ist der für die Durchsuchung verantwortliche .

Folgende Angaben die er machen muss , sollte man sich notieren :


Name ;
Dienstgrad ;
Dienstnummer ;
Dienststelle ;
Außerdem muss er seinen Dienstausweis vorzeigen ;

Durchsuchungsgrund

Die Durchsucher müssen den Grund der Durchsuchung dem Inhaber vorher bekannt geben, es sei denn, der Inhaber wird selbst einer Straftat verdächtigt .


Wegsehen
Da der Inhaber oder sein Vertreter das Recht haben , bei der Durchsuchung anwesend zu sein , können sie verlangen Das die Räume nacheinander und einzeln durchsucht werden , sodass alle Untersuchungshandlungen beobachtet werden können .

Es dürfen ausschließlich die Räumlichkeiten des Beschuldigten Durchsucht werden , also nicht von Verwandten oder etwa Wohnungsgemeinschafts-Mitgliedern.


Durchsuchen von privaten Unterlagen und Geschäftspapieren
Nur Richter oder Staatsanwalt dürfen solche Papiere durchsehen

Polizeibeamte müssen Papiere in Gegenwart des Eigentümers versiegeln. Nur um festzustellen ob es sich um private oder geschäftliche Papiere handelt , überfliegen die Beamten die Unterlagen mehr oder weniger intensiv .

Der Inhaber darf bei der späteren Entsiegelung, beim Staatsanwalt, zugegen sein.




Aussagen
Der von einer Durchsuchung Betroffene kann und sollte jegliche Aussagen zur Sache, unter Berufung auf das Aussageverweigerungsrecht , verweigern. Auch auf Vermutungen und vermeintlich gute Angebote und fingierte Handel der Beamten sollte man sich nicht einlassen. Es kann und wird meist, alles gegen Einen verwendet werden.


Mithilfe
Die von der Durchsuchung Betroffenen sind nicht verpflichtet bei der Durchsuchung mithilfe zu leisten . Eine Behinderung der Durchsuchung kann jedoch ggf. als „Wiederstand“ gegen die Vollstreckungsbeamten ausgelegt werden . Will der Betreffende vermeiden , dass seine gesamte Wohnung auf den Kopf gestellt wird , kann er versuchen durch geeignetes Verhalten auf die Durchsuchungsart Einfluss zu nehmen .


Quittung
Die Durchsucher sind verpflichtet , ein genaues Verzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände anzufertigen , mit Unterschrift zu versehen und dem betroffenen als Quittung auszuhändigen .

Auch wenn nichts `verdächtiges` gefunden wurde, sollte man sich diese Tatsache bescheinigen lassen .


Unterschrift
Der Betroffene ist nicht verpflichtet, von der Polizei vorgelegte Papiere , Verzeichnisse , etc. zu unterschreiben .

Zur Ausübung von Druck oder Zwang auf den Betroffenen zur Erwirkung einer Aussage , der Unterschrift , oder zur Gewinnung von Ermittlungsergebnissen fehlen legitime bzw. gesetzliche Grundlagen. Dieser somit illegale Vorgang würden zudem das Ermittlungsergebnis in seiner Gesamtheit Frage stellen .


Nach der Durchsuchung
Sobald die Durchsuchung beendet ist kann der/die Betroffene auf zwei Rechte bestehen :


Schriftliche Mitteilung über den Grund und die Durchführung der Durchsuchung ;
Verzeichnis der Beschlagnahmten Gegenstände, bzw. Bescheinigung das nichts Beschlagnahmt wurde ;
Jeder Sicherstellung sollte sofort widersprochen werden, damit eine richterliche Entscheidung eingeholt werden muss . Unter Wahrung der gesetzlichen Frist versteht sich .



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Quelle: Grüne Hilfe WiKi

Quelle: Post #519286
<hr>

Kantakukuruz
eine Wie-verhalte-ich-mich-im-Falle-des-Erwischtwerdens-Liste


Jetzt kommts natürlich drauf an, wobei man erwischt wurde. Und ob es sich um die Polizei, den Zoll oder eine sogenannte Schleierfahndung handelt.

Möglichkeit 1 - allgemeine Personenkontrolle
Die Polizei kann einen als Fußgänger anhalten und die Personalien feststellen. In solchen Fällen ist es von Vorteil, wenn man den Ausweis dabei hat. Eine Durchsuchung kann es geben, wenn man damit einverstanden ist. Die Antwort auf die Frage: "Dürfen wir mal in ihren Rucksack schauen?" sollte also lauten: "Ich bin nicht einverstanden, es sei denn sie ordnen eine Durchsuchung an." Damit ist klar, dass man nicht durchsucht werden will, aber auch keinen Widerstand leistet. Letzteres wäre nämlich ein Grund, auf der Durchsuchung zu bestehen. Das selbe gilt, wenn man vor der Polizei wegläuft. Ohne hinreichenden Anfangsverdacht also keine Durchsuchung. Die Tatsache, dass man nicht einverstanden ist, begründet keinen Anfangsverdacht. Denn das Recht auf Privatsphäre darf nicht ohne guten Grund eingeschränkt werden.

Anders verhält es sich, wenn einen der Zoll kontrolliert. Der hat das Recht, verdachtsunabhängig mitgeführte Sachen in Augenschein zu nehmen. Ebenso bei Schleierfahndungen. Das sind verdachtsunabhängige Stichprobenkontrollen, die in manchen Ländern als Ersatz für die weggefallenen Zollkontrollen gemacht werden. Zum Beispiel an der Autobahn oder in Zügen.

Ist man mit was Illegalem erwischt worden, muss man keine Aussagen zur Sache machen. Weder geht es die Polizei etwas an, wo man was gekauft hat noch was man allgemein für Konsumgewohnheiten hat. Geschichten vom Neger am Bahnhof zu erfinden ist also völlig unnötig. Wer angibt, dass er öfters mal kifft, darf sich nicht wundern, wenn es Probleme mit dem Führerschein gibt. Selbst wenn man als Fußgänger unterwegs ist.

Drogentests muss man als Fußgänger niemals machen. Es sei denn, dass man bei einer Straftat erwischt worden ist. (Z.B. Ruhestörung, Schlägereien usw.)

Eine erkennungsdienstliche Behandlung wegen ein paar Gramm Gras in der Tasche ist unverhältnismäßig. Man sollte Widerspruch einlegen (am besten protokollieren lassen). Wenn der nichts nützt, sollte man einen Antrag auf Vernichtung der Unterlagen stellen.

Zu Vorladungen der Polizei braucht man nicht erscheinen. Grund ist auch hier das Aussageverweigerungsrecht. Man ist verpflichtet, seine Personalien anzugeben. Liegen die der Polizei vor, gibt es keinen Grund, irgendwas auszusagen. (Es sei denn, der Vorwurf ist nachweislich völlig absurd. Dann aber Vorsicht, dass man nicht doch mehr sagt, als gut für einen ist. Z.B. sollte man beim falschen Verdacht der Dealerei nicht aussagen: "Ich hab zwar ein paar Mal was gekauft - aber dealen tu ich nicht".)

Ist man mit dem Auto unterwegs, kann es sein, dass die Polizei einen Drogentest verlangt. Schnelltests (Schweiß, Urin) kann man immer verweigern. Irgendwelche Reaktionstests und Turnübungen sowieso. Eine Blutentnahme kann nur angeordnet werden, wenn es Anzeichen für Drogenkonsum oder Fahruntüchtigkeit gibt.

Für Hausdurchsuchungen gilt das gleiche wie für Taschen- oder Fahrzeugkontrollen. Ist man einverstanden (bzw. widerspricht man nicht) ist die Aktion legal. Bestehen die Beamten auf einer Durchsuchung, muss ein Durchsuchungsbefehl beschafft werden. In dringenden Fällen reicht es, einen Richter oder Staatsanwalt anzurufen, der sein OK gibt. Wegen des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung wird er das nicht tun, wenn ihn der Polizist am Telefon nicht von der Notwendigkeit einer Durchsuchung überzeugt hat.
Gegen alles Angeordnete kann man seinen Widerspruch zu Protokoll geben. Das gilt auch für Beschlagnahmen. Droht ein Polizist, er könne jederzeit einen richterlichen Beschluss erwirken, dann soll er das erstmal tun. Wer sich einschüchtern lässt, der gibt aus rechtlicher Sicht sein Handy oder was auch immer freiwillig heraus.

Zum Schluss ein paar Grundregeln: Niemals an irgendwas freiwillig mitwirken, aber auch keinen Widerstand leisten, immer Widerspruch anmelden (aufschreiben lassen). Wer meine Personalien notieren will, den frage ich auch nach seinen. Keine lockeren Gespräche zur Sache führen (auch zu viel Verständnis von seiten der Polizei kann ein Versuch zur Zungenlockerung sein). Auch nicht auf Drohungen reagieren. Hat man das Gefühl, nicht korrekt behandelt worden zu sein, kann man eine Beschwerde androhen. In dem Fall sollte man hinterher ein Gedächtnisprotokoll der Sache zu Papier bringen und sich eventuell mit einem Anwalt beraten.

Alchimist
ich hab da mal ne frage...wenn die *polizei* vor meinem haus was riechen oder helles licht vom anbauraum sehen, reicht dies als verdacht aus um eine hausdurchsung durchzubringen??

Arthur Dent
...vor meinem haus was riechen oder helles licht vom anbauraum sehen, reicht dies als verdacht aus um eine hausdurchsung durchzubringen??

Im Regelafall ja! Hier würde u.U. sogar "Gefahr im Verzug" gegeben sein.

Kantakukuruz
riechen - ja

Licht - nicht unbedingt, da kann ja sonstwas leuchten. Da müssten wohl noch andere Indizien dazu kommen.

Noch ne Ergänzung zum Thema "Gefahr im Verzug".
Sowas wird kein Polizist leichtfertig durchboxen. Denn auch dann muss ein Richter nachträglich zustimmen. Wird nichts gefunden, kann es reichlich Ärger für den Beamten geben.

weed-ist-mein-cheat
Hallo,

mich würde mal interessieren, und zwar angenommen ein Idiot konnte seinen Mund nicht halten die *polizei* kommt auf einen sprung bei dir mit ner Hausdurchsuchung wegen event. Dorgenbesitz vorbei und man Illegale Filme mp3 oder allgemein gebrannte cd´s im Haus hat . Was werden die in so einem Falle machen? .... so nebenbei wohne in Bayern .. was die gesetzte ein bisschen verschärfen wird ... *grimm* Danke an alle Antworten

Arthur Dent
und man Illegale Filme mp3 oder allgemein gebrannte cd´s im Haus hat.
Sofern da Urheberrechte verletzt worden sind, würden diese Dinge beschlagnahmt und ggf. ein (neues) Verfahren gegen den Beschuldigten eröffnet. Auch Zufallsfunde können zu entsprechenden Konsequenzen führen.

Kantakukuruz
weed-ist-mein-cheat: Wenn sie dich ärgern wollen, kann es schon sein, dass sie genauer nachsehen, was auf den 20 Millionen CDs in deinem Zimmer so drauf ist. Normalerweise gilt: Wenn die Polizei bei einer Hausdurchsuchung das illegale Produkt x sucht und dabei zufällig das illegale Produkt y findet, so kann es wegen beidem Ärger geben.

Realistisch wären Probleme wegen sowas wahrscheinlich nur bei Riesenmengen von Raubkopien oder wenn Verdacht auf Handel damit besteht. Letztlich gibt es wohl kaum einen PC, auf dem überhaupt keine illegale Software zu finden ist.

Odonata
Vielen Dank für die bisherigen Beiträge! Genauso eine Aufzählung hatte ich mir vorgestellt- alles mal gebündelt *grins*
Falls es noch mehr Tips gibt- immer her damit!

weed-ist-mein-cheat
Hey, vielen dank



Greetz

kopfsalat
und immer schön den exzellent-button drücken

Arthur Dent
"Dürfen wir mal in ihren Rucksack schauen?"
Achtung übrigens: Solche Fragen werden auch gerne "verklausuliert" z.B. als "Wir dürfen doch sicherlich mal (...)?" oder "Sie sind doch sicher mit (...) einverstanden?"

Vincent_V
Eine Frage von mir - nur zur Sicherheit:

Es kam schon einige male vor dass die Polizei mich einfach mal angehalten hat um eine Kontrolle zu machen. (als Fussgänger! aufm Weg zur U-bahn , oder als wir in einer Gruppe des nächtens nach Hause liefen -> Zivilisiert natürlich, wir wollten ja nur Heim.)

Bei allen Kontrollen dieser Art wurden auch unsere Geldbeutel , Jacken, Hosentaschen usw. durchsucht. Mein Handy haben sie auch fast immer an sich genommen und irgendwas eingetippt (ich nehme an die wollten irgend eine seriennummer haben um festzustellen obs geklaut ist). und mir danach wieder gegeben.

zu meiner Frage:

Es ist also Legitim und mein Recht solch eine Durchsuchung zu verweigern?!

Wie wird die Polizei wohl reagieren wenn ich - ja was sag ich denn dann eigentlich?! - "Nein, ich bin dagegen dass sie mich durchsuchen" - "Nein, mein Handy bekommen Sie auch nicht!" ? - "Sie dürfen meine Personalien notieren aber dann möchte ich auch gerne wieder meines Weges gehen." ?..

gruss vince ;)

-e- ich wurde übrigens nie gefragt ob ich damit einverstanden bin das ich durchsucht werde.

es war immer eine bestimmende Aufforderung wie z.B. : "So, und jetzt bitte an die Wand stellen und Arme und Beine vom Körper wegstrecken ich taste Sie jetzt ab".
....

gruss vince

-edit 2-
Die Antwort auf die Frage: "Dürfen wir mal in ihren Rucksack schauen?" sollte also lauten: "Ich bin nicht einverstanden, es sei denn sie ordnen eine Durchsuchung an." Damit ist klar, dass man nicht durchsucht werden will, aber auch keinen Widerstand leistet. Letzteres wäre nämlich ein Grund, auf der Durchsuchung zu bestehen


Dürfen Sie mich jetzt durchsuchen wenn ich nicht einverstanden bin oder nicht?!

weed-ist-mein-cheat
Ist mir auch letztens wieder passiert sowas in ner Regional Bahn in Bayern... naja haben alles gefilz zum glück nichts gefunden. Würde mich auch interessieren weil mich sowelche schei* aktionen von denen langsam echt nerven. Immer in Zivil und nur auf Illegale Drogen. Letztens hatte ich ne Flasche Vodka (fast leer) dabei, und da haben sie nix gesagt (obwohl ich nicht 18 bin) und woher ich sie habe spielt auch keine rolle. *autsch* naja wer was weiß bitte mal posten THX *rotauge*

Illuminati
scheiss bayrische *+polizei* *polizei*
*abstink*

Kantakukuruz
Dürfen Sie mich jetzt durchsuchen wenn ich nicht einverstanden bin oder nicht?!


Eigentlich nicht. Wenn dir das nochmal passiert, dann sag klar, dass du nicht durchsucht werden willst. Nicht körperlich wehren. Wenn er auf der Durchsuchung besteht, dann verlange einen Grund dafür. Lass dir die Daten der Beamten geben.

weed-ist-mein-cheat
Naja wenn ich mal wieder gefilzt werde sage ich mal Nein! Ich werde dann mal posten was sie gesagt haben. Aber hoffen wir mal das sie mich erst garnicht anhalten.

achja und @illuminau du sagst es ... warum bayern.. warum.. *grimm* kann nicht ganz Deutschland ein einheitzgesetzt haben am besten das von Berlin oder gar von den Niederlanden (30g meines wisens) aber nagut schluss hier gehört nicht wircklich mehr zum eigendlichen Fred.

Greetz


Alchimist
also mir ist folgendes mal passiert: ich war mit nem kumpel in frankfurt, er ist gefahren (ich total besoffen nebendran)und da kommen wir anne ampel und neben uns ein weisser VW-Bus (2 veranzte typen drin)einer nickt mir zu und ich mach den gegennick "was willste denn"....
ampel schaltet grün, wir fahren weiter,
mein Kumpel: jetzt ist der vw-bus hinter uns"
nächste ampel rot, wir halten an, fenster offen, weil es sommer war
mein freund schreit: "scheisse, die steigen aus und haben knarren dabei" (also wenn ich gefahren wär, ich hätt gas gegeben und wär bei rot über die kreuzung...hätt mich ja mal interessiert, wer in diesem fall schuld gewesen wäre, wenns gecrasht hätte)...naja, wir versucht das fenster hoch zu machen, aber da hatten wir schon die kanonen am kopf...ich dachte ohoh, jetzt stirbst du...wie froh ich doch war, als die typen sagten polizei...
die haben uns dann ans auto gestellt und uns ohne zu fragen abgetastet und untersucht, sogar geldbeutel raus und reingeschaut...(hatte 500€ drin, die gott sei dank auch später noch drin waren). als sie nichts gefunden haben, haben sie uns weiter fahren lassen, aber sowas geht doch nicht...wo sind wir denn hier??

Holunder Lehmann
Kanonen am Kopf? Wir sind doch hier nicht in Amerika?*angst*

GreenDream @ Userbild!
Entweder diese beiden Polizisten waren seeehr besoffen oder bekifft oder einfach nur unverantwortlich. Wenn die sich benehmen als ob sie in Amerika währen, würde ich wie ein amerikaner Handeln und diese Kerls über den Haufen schiessen wie es in Amerika auch *toleriert* wird(Völlig normale notwehr). So wie du es beschreibst waren sie ja in zivil denn dein Kumpel hätte ja Polizisten (War ja nicht besoffen oder?) als solche erkannt und dann auch nicht unbedingt: *scheisse, die steigen aus und haben knarren dabei* gesagt.

Kantakukuruz
@Alchimist: Also, wenn tatsächlich Polizisten mit Schusswaffen über euch hergefallen sein sollten, hattet ihr entweder wirklich was angestellt oder ihr wurdet mit dem örtlichen Mafiaboss verwechselt. Normales Vorgehen ist das niemals.

@alle: Geschichten über Erlebnisse mit der Polizei sind interessant, aber Offtopic und nen eigenen Fred wert.

Alchimist
sorry, habs schon auf off geändert...also wir hatten nicht wirklich was angestellt, es war eben das genicke und wohl unser fremdes aber dennoch deutsches autokennzeichen (das ist halt ziemlich nah am HBF in Frankfurt gewesen, ich denke, dass die das dort immer so machen...
hatte sogar paar gramm im rucksack vorne drin, da haben die aber nicht reingeschaut, sondern nur hinten, aber in dem augenblick hatte ich mich daran nicht mehr erinnert...sonst hätt ich wohl noch zu zittern angefangen, so war ich einfach frech zu denen, weil ich eigentlich ein reines gewissen hatte

Odonata
Der Übersichthalber, bitte beachten:
@alle: Geschichten über Erlebnisse mit der Polizei sind interessant, aber Offtopic und nen eigenen Fred wert.Quelle: Kantakukuruz

Denn, sonst muss man sich wieder durch zahlreiche Posts durchkämpfen, die nicht wirklich ein Tip zum Verhalten im Falle des Erwischens sind. Danke