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Julia |
Hi,
hier nun zur Story. Person A(27) und Person B(19) werden hinter der Grenze angehalten(beide zu Fuß). Person A hat 50g Gras dabei, was natürlich von den Zollbeamten gefunden wurde. Person A sagt aus, er habe das Gras für den Eigenbedarf erworben und hätte Person B zufällig getroffen, und B wusste nichts von dem Ganzen. Das Verfahren wird eingeleitet. Nun wollte ich euch einmal fragen, mit welcher Strafe A rechnen muss. Dazu noch folgendes: A wurde vor 5 Jahren bekifft und fahrend(ohne Führerschein) angehalten. Vor 3 Monaten auch noch in der Öffentlichkeit beim kiffen erwischt. Wie wird wohl die Strafe ausfallen? Hat Person A überhaupt noch die Chance die Aussage zu ändern. Würde alles auf Person B(noch nie auffällig geworden) geschoben, könnte da doch noch das Jugendstrafrecht greifen, oder nicht? Ich weiß, der erste grobe Fehler war überhaupt etwas dazu zu sagen, aber so ists nun mal passiert. Bin für jeden Ratschlag und für jede Antwort dankbar, lieben Gruß |
TryMe |
Dein Freund soll für die Scheiße die er macht selber gerade stehen.
Und klar lässt sich die Aussage ändern, er kann ja behaupten er hätte dich mit seiner Aussage schützen wollen bla blupp, ob einem der Richter dann glaubt ist eine ganz andere Geschichte. Wie die Strafe aussehen wird kann auch keiner genau sagen, bei 50g Schmuggel und den bisherigen Vorstrafen wird das aber bestimmt auf eine Haftstrafe mit Bewährung + Geldstrafe hinaus laufen. |
~schwibelschwabel~ |
Das glaube ich auch. Am besten sollte Person A einen Job haben, dann wird es bestimmt zur Bewehrung ausgesetzt.
Das ist aber das 10 fache was als eigenbedarf durchgeht. Ich bin jetzt das 2. mal auf Bewehrung wegen Handel mit btm in nicht geringer Menge. Weil ich beides mal ein Job hatte wurde meine haftstrafe zur bewehrung ausgesetzt. |
[user:433] |
Julia |
Hi,
also bis jetzt hat weder A noch B Post bekommen. Dauert das immer so lange? Ich kann mir nicht vorstellen das da garnichts mehr kommt, oder? |
Baldur |
das dauert..die vergessen nichts |
pApA noAh |
upss.. falscher thread...
öhm jaa sieht schlecht für person a aus würde ich sagen : |
Schupfahex |
Ich muß da meinen Kommentar auch mal loslassen. In meinen Augen ist Person A nicht gerade der Hellste, was man in diesem Alter doch meinen könnte? Wenn ich einmal damit erwischt werde würde ich mich so unauffällig und aufmerksam verhalten, damit die mich nicht noch einmal dran kriegen. Es ist halt einfach strafbar! |
Halt!polizei |
Aber meiner meinung nach soll person A für den scheiß den er verzapft hatt selber Gerade stehen, und nicht noch Unschuldige mit reinziehen egal ob er schon verbestraft ist oder nicht weil Person A ist so oder so schon Gefickt da das Btm bei ihm gefunden worden ist also wen er die schuld auf sich alleine nimmt ist wenigstens person B unbelastet. Also wie gesagt keine Unschuldigen mit reinziehen! |
Julia |
Hallo zusammen,
hier mal eine kurze Rückmeldung. Person A hat alles auf sich genommen. Die Verhandlung ist gelaufen. Laut Anklageschrift wurde auch Handel hinzugezogen, was aber nach einer schriftlichen Stellungnahme zu diesem Vorwurf zurück genommen wurde. Fazit: 1500€ Strafe + 250€ Gerichtskosten. Die Geldstrafe war allerdings noch großes Glück. Nach Aussage der Richterin hätten 0,1% mehr THC Anteil eine Freiheitsstrafe zur Folge haben können. Person A und B teilen sich die Geldstrafe. Mein persönliches Fazit zur ganzen Sache: Mir ist schon klar das es in euren Augen mies ist Person B mit rein zu ziehen. Das Gras wurde jedoch von beiden zum gleichen Anteil erworben. A hatte halt nur das ''Pech'' weil er es bei sich trug. Im Endeffekt wäre die Strafe deutlich geringer ausgefallen, wenn das Gras bei B gefunden worden wäre. Denn dieser hat einen viel geringeren Verdienst als A. Wäre es wirklich auf eine Freiheitsstrafe hinaus gelaufen, dann auch nur für A. Hätte B das Gras gehabt, wäre nach dem Jugendstrafrecht verhandelt worden und eine Freiheitsstrafe wäre nie zum tragen gekommen. Hätte, würde, wenn zählt alles natürlich nicht. Der Beitrag soll einfach nur die Information über mögliche Strafen bzw. die tatsächliche Strafe liefern und vielleicht auch aufzeigen wie man sich am ''klügsten'' verhält, wenns halt doch mal nicht so kommt wie geplant. Hört sich zwar blöd an, aber sicher sein kann man ja nie. ;) Liebe Grüße |
pApA noAh |
Also ich finde das Person A noch gut weggekommen ist,... Hätte jetzt nicht mit einer Geldstrafe gerechnet sondern schon mit einer Freiheitsstrafe.
Is ja echt gut ausgegangen |
Strich |
Bei 50g mit einer Freiheitsstrafe o0 ? Wo leben wir denn? In Dubai?
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pApA noAh |
Naja ich kenn mich da nicht so aus^^ Aber so Freiheitsstrafen für mehrere Monate gibts doch auch oder?^^ Und wenn Julia sagt da hätte nicht mehr viel gefehlt bis zu einer Freiheitsstrafe dann scheints ja auch der Wahrheit zu entsprechen |
Strich |
Aber die Freiheitsstrafe wäre mMn auf eine Bewährung von etwa nem Jahr hingekommen... kann ich nicht wirklich beurteilen, aber die Freiheit sollte nicht geruabt werden dürfen, wegen ein wenig eigengebrauch bis nem halben Kilo...
*gnöck* Wieviel prozent THC hatte dein Weed eig.? |
MadMann |
Soweit sich das nicht geändert hat ist die Einfuhr mit einer nicht geringen Menge (7g reines THC!) auf jedenfall mit einer Haftstrafe zu rechnen. Dies kriegt man aber mit 50g nur schwer hin. |
pApA noAh |
Also muss es sich schon um beschissenes Gras gehandelt haben? |
i-diosynkrasie |
also bei nem thcanteil von 14% biste bei 50g ziehmlich genau bei 7g |
MadMann |
i-diosynkrasie |
aber gut |
MadMann |
Das stimmt , aber wenn man oben meinen link zu canabislegal klickt und dann die Tabelle weiter unten anschaut weiß wie ich das meine... |
Strich |
MadMann, also so wie ich das jetzt wegen #15 verstehe, ist also geringe Menge in Berlin mit 10g reines THC gemeint? Oder verstehe ich das falsch... |
YourBrntDead |
Nein das bezieht sich meines wissens dann wieder auf das komplette gewicht |
Strich |
...damn
|
MadMann |
Ja ist wiederum auf das komplette Gewicht zu sehen, allerdings wird der Besitz innerhalb Deutschlands nicht so hart bestraft wie Besitz+Einfuhr(Schmuggel). |
Strich |
Ja aber sagen wir mal ich hole mir als Vorrat 100g in Holland und fahre mit dem Zug zurück, ICH HAB ES NICHT VOR, sie kontrollieren mich hinter der Grenze, also nciht gleich die erste Station sondern erst die 2. 3. oder 4. (kontrolliert da der Zoll überhaupt noch?) und dann fangen sie mich mit 100g feinste Gengras mit 50% THC
kann ich dann nicht sagen, dass ich das zeug NICHT geschmuggelt habe, weil nachweisen können sie es schlecht und somit wird doch auch die Strafe geringer Ausfallen? |
MadMann |
Schwierige Frage, ich denke Sie müssen Dir die Einfuhr schon nachweisen, oft sind die Kontrollen ja direkt hinter der Grenze. Da kann man sich dann schlecht rausreden. Aber wenn ich mich recht erinner ist der nicht mehr hier aktive User Inselkämpfer mit ca.120g auf dem Weg von Aachen nach Köln erwischt worden und wurde nur des Besitzes bestraft obwohl er aus Bayern kommt und somit die Einfuhr auf der Hand liegt....*gefählicheshalbwissen* |
Strich |
Also logisch gesehen können sie dich dann nur des schmuggels anzeigen, wenn sie dich DIREKT hinter der Grenze anhalten, ohne dass es davor iwelche kreuzungen gibt!
Weisst du vielleicht ob Inselkämpfer im Zug kontrolliert worden war? Und wenn ja, in welche? Regio? ICE? Und falls nicht im Zug, wo wurde er genau kontrolliert und wieso? Sorry, dass mich das so interessiert, ist aber ganz hilfreich als Kiffer zu wissen... :) |
| Freaky FourfingaZ | 11:01 04.08.08 Gerichtliche Vorladung pflicht? (36|467) |
| CruSheR | 12:36 31.07.08 Erwischt worden (131|2354) |
| CruSheR | 08:48 22.07.08 Einladung wg. beschlagnahmten Brief (44|2069) |
| Marok20 | 18:27 30.05.08 Erwischt mit 5gr in Herzogenrath / NRW (12|2049) |
| Strich | 13:30 24.05.08 50g/NRW^^ (27|1424) |
| MadMann | 14:56 04.05.08 Erkennungsdienstliche Behandlung, WHAT THE FUCK? (19|564) |
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