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Mischa |
hallo, ich könnte meine derzeitige situation ja einfach unter dumm gelaufen abharken und mir nen dickes fell gegen unsere dogmatischen führerscheinerlaubnis verordnungen anschaffen!!! nur geht mir meine derzeitige situation schon ziemlich an die nieren, da meine soziale und finanzielle existenz vom besitz einer fahrerlaubnis abhängt........................
kurz die fakten:gute 9h nach softem gelegenheitskonsum des morgens von einer zivilstreife auf leerer straße im norden unserer doch so feinen republik auf leerer straße aus dem verkehr gestoppt, die übliche rutinekontrolle samt ausleuchten des pupillenreflexes,(dummer weise scharf nach rechts geschaut, da mir das grelle halogenlicht der funzel nach erweiterten pupillen durch die nachtfahrt unangenehm war................ der scherge wird es mit sicherheit nicht registriert haben geschweige denn eine den tatsachen entsprechende aktennotiz vermerkt haben), aus welch naiven gründen auch immer habe ich den fifty fifty joker nicht gezogen und einem schnelltest zugestimmt!!! war dann auch positiv auf THC, immerhin kein mischkonsum oder alc im spiel. kurze zeit später gab es dann ein rethorisch fast perfektes bühnenstück zweier schergen!!! der eine schroff einfordern und die hundestaffel auf meine kosten androhend, der andere freundlich vermittelnd, daß eine freiwillige offenbahrung von shit aus meinem auto nur zu einem positiven vermerk in meiner akte führe und koopperation meine situation entschärfe!!! arschlöcher die!!! mit der freiwilligen übergabe von 1,75 gramm shit habe ich mein eigenes todesurteil gefällt: spätere meldung an die führerscheinstelle und sofortiger entzug unter FeV §11-14, da die tatsache des fundes von gelegentlichem konsum sich zu regelmäßigem wandelt. tja da habe ich wohl meinen zweiten joker verspielt und kann es bis heute nicht glauben wie dogmatisch führerscheinstellen agieren können bzw im regelfall agieren müssen, anbei bemerkt bin ich das erste mal auffällig gewesen, meine blutwerte waren dann auch recht soft: 2,3 ng/ml THC und bei 14 ng/ml THC-9 Carbonsäure!!! ohne die 1,75 gramm wäre ich wohl mit einer ordnungswidrigkeit nach §24a mit 4 punkten, 250,-€ und einem monat führerscheinentzug davonge-kommen. in meiner kleinen sozialen welt hätte das allemal gelangt, als böse rote karte und mich zukünftig vor schlimmeren bewahrt. für mich bleibt die frage bestehen, woher ich wissen soll auf welches strafmaß ich mich einlasse, wenn in der öffentlichkeit nicht aufgeklärt wird ( oder habe ich da was versäumt???? und ich meinen wissensschatz leider im internet recherchieren muß!! es ist für mich keine frage, breit am straßenverkehr teilzunehmen ist nicht tragbar, aber diese art der prohibition kostet der volkswirtschaft ein vermögen und einem selbst die existenz!!! sorry aber irgendwie sind die wesentlichen fakten auf der strecke geblieben: nun bin ich in meinem gerechtigkeitssinn auch noch so dreist mittels anwalt ein wiederspruchverfahren anzuleiten, ich befürchte nur das neben den kosten von gut 500,- € nicht viel bei rumkommt. die akteneinsicht läßt gerade 5 wochen auf sich warten (sind halt deutsche behörden mit reichlich kaffeepausen, auf der anderen seite werden einen überall fristen gesetz) bis dann mein wiederspruch abgelehnt wird sind unter umständen gute 6 monate zusätzlicher zeit ins land gezogen. meine große befürchtung ist das sich die zeit zum möglichem screaming und folgender mpu hinzuadiert!!! FRAGE: hat von euch schon mal wer mit ähnlichem sachverhalt einen positiven wiederspruch ohne gerichtsentscheid vor dem oberlandesgericht bewirkt??? stimmt meine vermutung das sich die verstreichende zeit bis zur ablehnung meines wiederspruchverfahrens zu meinem ungunsten rächt??? wovon ist es abhängig ob ich 6 bzw 12 monate bis zur mpu vor mit stehen hab??? gibt es für mich eine möglichkeit parralel zum wiederspruch schon mit dem screaming zu starten??? warum gibt es von der führerscheinstelle keinen leitfaden??? so long thx Mischa PS. ein wenig ausführlich, aber ich denke dem einem oder anderem von euch gibt meine erfahrung zu denken und bewahrt euch vor ähnlichem shit, bye Mischa |
Timmes |
Servus, bei mir war ein ähnlicher Fall, bin bekifft am Steuer erwischt worden.
Die Führerscheinstelle hatte mich aufgrund einiger unüberlegten Äußerungen bei den Polizisten auch als regelmäßigen Konsumenten eingestuft. Hab jedenfalls auch mit Hilfe eines Anwalts Widerspruch eingelegt. Hat alles nichts genutzt, wurde abgelehnt und Fahrerlaubnis wurde mir entzogen. Um Sie wiederzukommen musste ich eine MPU machen. Mein Anwalt hat mir geraten die MPU durchzuziehen, da das Verwaltungsverfahren sich über mehrere Jahre hinziehen kann und auf jedenfall sehr kostspielig sein würde. Bei der MPU geht es unter anderem darum Drogenfreiheit über mindestens ein halbes Jahr nachzuweisen. Hab mich damals auch bei die Führerscheinstelle darüber informiert. Die haben mir gesagt, ich könne die Urin-screenings bei meinem Hausarzt machen. Ich hatte also 3 Screenings gemacht und mich zur MPU angemeldet, leider umsonst wie sich später herausgestellt hat, werden nämlich Screenings vom Hausarzt grundsätzlich nicht anerkannt. Durchgefallen. Mir wurde dann geraten beim TÜV ein Beratungsgespräch zu machen. Habe also so ein Beratungsgespräch für 90€ gemacht. Der Psychologe vom TÜV sagte mir dann ich solle beim TÜV 3 Screenings machen(3x90€). Ein kleinen Aufbaukurs, wo man sich mit der Sucht auseinander setzt(ca. 270€), dann könne ich nochmal zur MPU gehen. Hab alles so gemacht wie es mir gesagt wurde und hatte dann nach ein bisschen mehr wie 2 Jahren die MPU hinter mir. Musste dann den Führerschein neu machen, da ich länger als 2 Jahre weghatte. Danach hatte ich ihn endlich den Lappen. Der ganze Spass hat so ungefähr 2500 € gekostet. Also an deiner Stelle würd ich schon mal die Screenings angehen. Das heisst zum nächsten TÜV gehen und dich für die Screenings anmelden. Man bekommt 1-2 Tage vor dem Termin einen Brief und muß dann dorthin. Der TÜV bietet in der Regel auch kostenlose Info-Abende. Dort würd ich auch mal hingehen, um dich zu informieren welche Psycho-Kurse aktuell sind. Ich würde dir abraten dich bei der Führerschinstelle zu informieren, da diese mit der MPU nichts zu tun haben, außer das sie die denen deine Akte zur Verfügung stellen. Ich hoffe für dich das du den Lappen behälts oder ihn schnell wiederbekommst. Der ganze MPU-Scheiß ist echt die Hölle. Man wird behandelt wie krimineller Suchtkranker. |
Mischa |
hey timmes, danke für die ausfürlichen worte, geht ja auch aus meinen zeilen hervor daß ich mit dem werdegang rechne.
da werde ich wohl mal schleunigst den weg zu drogenberatung antreten. habe hier im norden eine an der hand, die den vorbereitungskurs und das screaming anbietet und unterstützt. |
SmokyYoda |
will nicht klugscheissen, aber es heisst "Screening", nicht "screaming" ![]() |
Mischa |
hi smoki, hätte auch gereicht wenn du den fehler einfach für dich behalten hättest!
bin auch immer wieder erstaunt wie kleinkariert so mancher beitrag ist, erinnert manches mal an unser süßes system............................ |
Reallife |
Hallo, Widerspruch nicht Wiederspruch
Wenn du bekifft in einem Auto sitzt bist du die Pappe los, egal wo du da sitzt! http://www.dont-drug-and-drive.de/Urteile.44.0.html |
SmokyYoda |
hast ja Recht, Mischa, aber "Screaming" klang irgendwie so nach schreien, es schrie also förmlich danach verbessert zu werden ![]() |
Bullshit |
Wasn dann mit den Leuten die Konsum und Fahren trennen und trotzdem gef....
werden? Ist das fair oder? Und mit 14 ng Abbau? Damit fällt er noch wahrscheinlich nich mal unter "Gelegentlicher Konsument". Welcome to REALLIFE! Aber das hatte ma schon mal, oder? |
[user:628] |
Mischa |
Hallo, ich stelle gerade in meiner Situation des sofortigen FE-Entzugs auf Grund von 2,3 ng THC im Blut und aktiver Verkehrsteilnahme fest, daß mir weder Führerscheinstelle noch Ansprechpartner der MPU`s eine verbindliche Aussage geben, wie ich meinen nicht mehr gegebenen Cannabiskonsum rechtkräftig über anerkanntes Screening während des Widerspruchverfahrens beweisen kann. Mir ist aber bewußt, daß ich vor Beginn der MPU mindestens 5 Monate Abstinenz rechtskräftig beweisen soll. Nun befürchte ich, daß die Zeit bis zur Ablehnung meines Wiederspruches, mich um einige Monate nach hinten wirft. Um dieses zu umgehen, will ich logischer Weise ein anerkanntes Screening durchführen. Mir werden in diesem Fall leider keine Möglichkeiten aufgezeigt. Desweiteren bleibt es mir schleierhaft, wovon es abhängt ob 6 bzw 12 Monate Screening von der FSS gefordert werden und warum bei THC Mißbrauch z.T. nach der gesamten Palette im Urinscreening gefordert wird??? Sollte ich das Ganze als Willkür der FSS betrachten?? Vielleicht ist ja wer von Euch mit fundierterem Erkenntnissen gesegnet, Mischa |
Reallife |
Wir beide wissen daß das hirnrissig ist. Realität ist es wohl dennoch. |
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| Strich | 17:17 13.06.08 Vollzug der Fahrerlaubnisverordnung (63|1001) |
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