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armerthomas |
Hi Leute,
ich hab mir hier in diesem Forum schon diverse Threads durchgelesen bin aber im Endeffekt immer noch nicht schlauer. Am 24.03.04 wurde ich um 15:55 von der Polizei an der Holländischen Grenze angehalten. Ich war mit einem Freund unterwegs und wir hatten einen Fertigjoint und zwei dicke Packs. Jedenfalls fanden die Beamten sofort den Joint, wogegen die beiden Packs im Verborgenen blieben ;). Jedenfalls führten sie einen Drogenschnelltest bei mir durch der mehr oder weniger Positiv war: Jenes Kästchen, dass sich bei dem test blau färben sollte färbte sich nicht vollständig sondern nur sehr gering, dass die Beamten ins Grübeln kamen. Letztenendes haben sie mich dann doch mit ins Krankenhaus genommen und einen Bluttest gemacht. Den Führerschein durfte ich behalten. Das Ergebnis des Bluttest sieht nun wie folgt aus: Tetrahydrocannabinol 1,5 ng/ml Serum Hydroxy-Tetrahydrocannabinol 0,7 ng/ml Serum 11- Nor -9 THC - 9 - Carbonsäure 47,6 ng/ml Serum Vor ein paar Tagen haben ich einen Brief vom Straßenverkehramt erhalten in dem ich zu einem Gespräch eingeladen wurde, zu dem ich meinen Führerschein und meinen Personalausweis mitbringen sollte. Seit 2 Wochen habe ich keinen Joint mehr angerührt und war fast täglich in der Sauna und beim Training. Was habe ich nun in Aachen zu erwarten? Einen Anwalt habe ich schon im März diesen Jahres hinzugezogen. |
The Who |
Das kommt wahrscheinlich ganz auf den Gesprächsverlauf und die Kulanz der mit der Sache betrauten Beamten an.
Interessant wäre zu wissen, aus welchem Bundesland du kommst?! In Bayern wird erst mal ohne Gespräch, offenbar rein willkürlich, ohne exakte Begründung der Führerschein entzogen, wenn bestimmte Werte, die leider immer wieder unterschiedlich angewendet werden, überschritten worden sind. Näheres findest du in einem aktuellen Fred: wiedermal eine geschichte aus Bayern - Führerschein |
armerthomas |
also ich komme aus NRW und meinen Führerschein habe ich nachwievor. Mich würde weiterhin interessieren in welche Kategorie ich eingestuft werde. laut meinen recherchen wird man ab 150 ng/ml nor thc carbonsäure als "cronischer kiffer" also gewohnheitskiffer eingestuft. ab 75 ng/ml nor thc carbonsäure als gelegenheitskiffer. allerdings weiß ich nicht ob diese einstufung unterhalb der bundesländer varriert. boah ich kack n bißchen ab :-( |
Shawn |
musst Du überhaupt zu dem Gespräch mit dem Straßenverkehrsamt hin ? Ist doch eigentlich Deine Entscheidung. |
armerthomas |
Hi Papst,
also sollte ich zu dem Gespräch nicht erscheinen droht mir wohl MPU. :-( |
armerthomas |
han grad mit grüner hilfe telefoniert, erstmal war die frau total korrekt und hatte zumindest mehr plan als ich es erwartet hätte. sie machte zwar den eindruck als sei sie stoned oO aber naja hab jetzt erstma keinen schiss mehr und geh einfach hin. sie meinte das schlimmste was passieren könnte, weil des ja nur ein einmaliger ausrutscher war, ist das ich n monat den lappen abgeb und 250 euros geldstrafe. drückt mir die daumen. |
Dr. Cox |
gibts hierzu schon etwas neues ???
greetz |
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