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Gott |
hab grad die aufforderung bekommen...
"Sie werden aufgefordert, 1. bis zum ... den ersten (rückschauenden) teil eines ärztlichen gutachtens einer amtlich anerkannten begutachtungsstelle für fahreignung beizubringen. das gutschten hat ein urinscreening unter den in ziffern 2 und 3 festgelegten vorausstzungen zu beinhalten und hat zum konsum stellung zu nehmen. vom arzt der von ihnen zu benennenden begutachtungsstelle für fahreignung sind im ersten, rückschauenden teil des ärztöichen gutachtens unter einbeziehung eines urinscreenings folgende fragen zu beantworten: a) ist das konsumverhalten der oder des betroffenen als *einmalige *gelegentliche oder *regel- und gewohnheitsmäßige einnahme von betäubungsmitteln im sinne des betäubungsmittelgesetzes zu bezeichnen? b) besteht oder bestand abhängigkeit der/des betroffenen? c) ist auf grund der befunde fortgesetzter und/oder aktueller *gelegentlicher oder *regel- und gewohnheitsmäßiger Drogenkonsum gegeben? d) liegen bei festgestellter früherer einnahme von betäubungsmitteln ausreichende abstinenznachweiße vor? e) liegen hinweiße auf die einnahme weiterer illegaler drogen oder auch der missbrauch legaler drogen (alkohol, medikamente) vor? 2. bis zum (ein jahr, datum schreib ich jetz net rein, zu verwirrend) das abschließende ärztliche gutachten der begutachtungsstelle dür fahreignung beizubringen, das weitere 4 urinsrceenings unter den in ziffer 4 festgelegten voraussetzungen beinhaltet und zum konsumverhalten stellung nimmt. im rahmen dieses drogenkontrollprogramms ist folgenende frage zu klären: lassen sich die ergebnisse des ärztlichen ermittelten konsumverhaltens durch die ergebnisse der im rahmen eines drogenkontrollprogramms durchführenden drogenscreenings bestätigen? [3 Darumsangaben, im abstand von 3 monaten wo ich zwischenverichte vorlegen muss] 3. ergibt sich aus einem teil der ärzlichen begutachtung oder aus einem zwischenbericht - auch zurückliegender - mindestens gelegentlicher betäubungsmittelkonsum, wird das ärztliche gutachten abgebrochen. in diesem fall muss die fahrerlaubnisbehörde weitere aufklärungsmaßnahmen ergreifen oder die fahrerlaubnis unmittelbar einziehen. 4. [da steht das ich bescheinigung des arztes abgeben muss das er dabei war wo ich abgepisst hab und vom labor das mei pisse auf sämtliche drogen untersucht wurde und die urinprobe von ordnungsgemäßer beschaffenheit war (kreatinewert im normalbereich) [die restlichen zwei punkte is nix weiter, nur das ich die kosten tragen muss usw..]" hat jemand von euch ahnung, wie die des mit dem gelegentlichen konsum in der vergangenheit feststellen wollten? weil von haarprobe steht ja eigentlich nix drin. weil da hätt ich verkackt, und abschneiden will ich se ja auch net :-) und wenn jemand auch sonst was sagen kann was mir eventuell weiter helfen könnte -> bitte posten. danke schon mal Hinweis: sollte aufgrund der angeordneten ärztlichen begutachtung (rückschauendder begutachtungsteil) oder der angeordneten urinsrceenings (zukunftsbezogener begutachtungteil) zur endgültigen klärung der eignungsfrage zusätzlich noch eine medizinisch-psychologische untersuchung bei einer amtlich anerkannten begutachtungsstelle für fahreignung erforderlich werden, werden sie in diesem fall erneut schriftlich informiert..
oh man, ich will nicht das die meinen konsum in der verganenheit herausfinden!!! für die zukunft muss ich mich hall weng zam reißen, des schaff ich scho, aber des in der vergangenheit kann ich ja nimmer rückgänig machen.. |
Herbarius |
Es wäre sicher sinnvoll, einen Arzt zu haben, der weiß, was sich hinter den Klauseln verbirgt und so vernünftig antworten kann...
Nicht dass er glaubt, ein positives Gutachten abgegeben zu haben und es wird doch negativ ausgelegt. |
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