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sleeper
Grüß euch ersteinmal^^

Ich hab letzte Woche ne Vorladung bekommen wegen "unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln gemäß § 29 (1) Nr. 3 BtMG"

Ich selbst hatte noch nie was mit den grünen wegen BtMG zu tun und gehe deshalb stark davon aus das mich irgendwer angeschwärzt hat.

Hab mich schon weitestgehend über den Ablauf informiert.

Meine Frage ist jetzt was genau mich erwartet.

Im Prinzip können sie mir gar nichts, weil sie mir ja nichts beweisen können, oder?

Sie haben nur eine Aussage von wem auch immer, das weiß ich leider noch net. Und da kann ja jeder alles behaupten.

Was können die jetz mit mir machen? Auf der Vorladung is die rede von "erkennungsdienslichen Maßnahmen" sprich Lichtbilder und Fingerabdrücke. Können sie sonst noch irgendwas machen? Urin- Schweis- Blut- oder Haarproben nehmen?

Nen anwalt werd ich mir nich leisten können, wie sieht das denn mit Pflichtverteidigern aus? Bin zwar rechtsschutzversichert aber das bringt ja bei Strafsachen leider nüscht.

Arthur Dent
Ich hab letzte Woche ne Vorladung bekommen wegen
Von wem? Wenn von der Polizei, dann nicht hingehen, keine Aussage machen.

weil sie mir ja nichts beweisen können, oder?
Woher willst du das wissen?

Sie haben nur eine Aussage von wem auch immer
Eine Zeugenaussage ist auch ein Beweis.
Und da kann ja jeder alles behaupten.
Falsche Beschuldigungen sind strafbar und vor Gericht muß man als Zeuge auch die Wahrheit sagen. Ausserdem ist noch lange nicht gesagt, wie ein Richter im Falle des Falles diese Zeugenaussage bewerten würde.

sleeper
hm...nungut...also der den ich vermute is wegen fahren ohne führerschein, BtMG Handel (und nicht nur Cannabis), Fahrerflucht und noch n paar sachen aufgefallen und is zudem....naja ich will nich sagen assozial aber eben so ein Dorfpunk ohne schulabschluss und alles...

Dagegen bin ich nun wirklich ein frommes Lamm. Hab bisauf so 2 dumme Lausbubenstreiche mit 13 noch nie irgendwas mit der Polizei zu tun gehabt. Das ganze war übrigens in Hessen.

Das einzige was mich wirklich beschäftigt wäre die Frage was mit nem Führerschein passieren könnte... allerdings hab ich eh kein auto und brauch auch keins da die uni gut zu fuß zu erreichen is.

edit* Hab grad nochmal gelesen was ich da geschrieben hab. Nur damit das niemand falsch versteht. Der Mensch is kein asi für mich, ich denke nur über die glaubwürdigkeit vor gericht nach^^

Th.
Hast nicht auf Arthur Dents erste Frage geantwortet... Von wem hast du ne Vorladung?

Spike Spiegel
Auf der Vorladung is die rede von "erkennungsdienslichen Maßnahmen" sprich Lichtbilder und Fingerabdrücke.


Der Polizeivollzugsdienst kann erkennungsdienstliche Maßnahmen ohne Einwilligung des Betroffenen nur vornehmen, wenn (...) dies zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten erforderlich ist, weil der Betroffene verdächtig ist, eine Straftat begangen zu haben, und die Umstände des Einzelfalles die Annahme rechtfertigen, daß er zukünftig eine Straftat begehen wird.

Quelle: http://dejure.org/gesetze/PolG/36.html


Das heißt du musst nicht zwangsläufig deine Daten(Fingerabdrücke ..etc) abgeben, wenn du nicht zustimmst.
Sollte es doch soweit kommen, kannst du, wenn das Verfahren eingestellt wird, einen Antrag auf Löschung deiner Daten stellen.

 [user:433]

TryMe
Aber doch nicht wenn ihm so oder so schon Handel vorgeworfen wird!?!

Wird wohl auf den Richter ankommen.

Die erkennungsdienstliche Maßnahme würde ich, wenn du hingehst, an deiner Stelle auf alle Fälle verweigern!

Boogeyman
Was mich wundert ist das du wegen "Besitz" von Btm angeschrieben wurdest.Bei mir hies das immer wegen "Verstoss gegen das BtmG" - was genau stellt sich dann meisten wärend der Aussage oder der Verhandlung raus.

Du sagtest du wurdest noch nie mit was erwischt also können sie dir "Besitz" nicht nachweisen.Wenn tatsächlich jemand gegen dich ausgesagt hat würde ich von einem Anwalt Akteneinsicht beantragen lassen und erst mal garnichts ausser Personalien dazu sagen.(Sofern du die Vorladung ernst nehmen willst)

Wie Arthur Dent bereits erwähnte muss man Vorladungen der Polizei nicht folge leisten sondern nur wenn die Vorladung direkt von der Staatsanwaltschaft kommt.

Probleme wegen Führerschein solltest du nur bekommen wenn sie dir akutes fahren unter Drogeneinfluss nachweisen können (was schwer werden dürfte) oder du dein Auto zu einer Straftat benutzt hast (was auch wegfällt da du ja kein Auto hast)

Pflichtvetreidiger gibt es soweit ich weiss erst wenn ein Verfahren schon eröffnet wurde (was es ja zu verhindern gilt).

Du sagtest der "Dorfpunk" könnte dich "angeschwärzt" haben - mit was genau könnte er dich denn belasten? Wenn er was an dich verkauft hat und das auch zugab (und sich damit selbst belastet) dürfte es schwer werden da wieder raus zu kommen.Das würde auch den "Besitz" erklären weil wenn er dir was verkauft hat musst du es demnach danach ja auch besessen haben.

Wie gesagt ich würd mir echt nen Anwalt leisten - das dürfte dich wesentlich billiger kommen als ein "neuer" Führerschein bzw. Depptest usw.und du weisst genau wie weit bereits gegen dich ermittelt wurde und wegen was genau.

(Ich übernehme keine Verantwortung für die Richtigkeit der oben gemachten Aussagen) aber so dürfte es sich verhalten - wer ganaueres weiss bitte berichtigen bzw. erweitern.

M.f.G.

 [user:628]

 [user:22412]
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