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RaNzZZ-Kann einen Orgasmus.. |
Was gibt es eigentlich für Strafen beim Dealen von weed,beim Anbau von Cannabis und beim besitz von weed? Gebt eifach irgendwelche BEispiele!oder Links wo man das ein bischen nachlesen kann" |
[user:448] |
Charaskifftnimma |
word So ist es. [i]Geändert von Charas [will boarden][/i] |
Smoking_Joe |
Das Verfahren wegen Besitz für den Eigenbedarf, wird bis zu einer bestimmten Grenze (von Bundesland zu Bundesland verschieden) eingestellt: von 2gr-30gr varriert die Grenze in etwa... Dealen wird wesentlich härter bestraft und eigentlich nie eingestellt... hier hängt es dann damit zusammen, was einem für eine gedealte Menge nachgewiesen werden kann (durch Aussagen)... Anbau ist eigentlich Besitz, nur mit dem Problem, dass sollte man kurz vor der ernte erwischt werden, eigentlich keine Chance hat das noch als Eigenbedarf durchzubekommen. Es werden die Pflanzen untersucht (auf den THC Gehalt) und dann je nach Menge des reinen THC entschieden. Sind also noch keine Blüten gebildet, kann man Glück im Unglück haben... Zu den Strafen, die reichen von Geldstrafe, über Sozialstunden bis hin zu Gefängnis für größere Mengen oder Dealerei, wobei bei großen Mengen... (spätestend bei +100Gramm) eigentlich immer von Dealerei ausgegangen wird... Allerdings kann man das nicht genau sagen, dass hängt von zuvielem ab, von deinem Alter, ob es das erste Mal war, ob du nen guten Anwalt hast, nen guten Richter usw.... [i]Geändert von Smoking_Joe[/i] |
RaNzZZ-Kann einen Orgasmus.. |
Danke für die Antworten" Ich gebe mal ein buntes Beispiel" Also 1. Ich bin 16 HAbe 3 plants so 2 wochen in der Blüte 2.Ich bin 15 Besitze 20g weed Und beides mal in Nrw und noch nicht wegen verstoß gegen das Gesetz aufgefallen! Mit welche strafe kann man in diesen beiden Fällen so ungefähr rechnen? [i]Geändert von RaNzZZ[/i] |
[user:1082] |
RaNzZZ-Kann einen Orgasmus.. |
Aber keine Jugendhaft oder so? Und beim 1ersten Punkt? |
Smoking_Joe |
bei deinem "geringen" Alter , verteilt die Justiz gerne Sozialstd. um denjenigen "zu belehren" und ihm noch eine Chance zu geben... In Nrw. wird bis ungefähr 10 Gramm Weed/Hasch das Verfahren eingestellt, dies ist jedoch nur eine Empfehlung und kein Gesetz! Es dürfte also in Fall 2 zu einer GErichtsverhandlung kommen! Ein fähiger Anwalt könnte bei 20 Gramm gar einen Freispruch rausholen, aber vermutlich würde es Sozialstd. geben, gerade wegen deinem Alter. Wieviele hängt von dir (Auftreten usw.), deinem Anwalt, dem Staatsanwalt und dem Richter ab... Zu Fall 1 kann ich so gar nichts sagen, weil die 2 Pflanzen 2 Meter hoch sein können, oder eben nur 50cm... Hier wird wie schon gesagt der THC Gehalt ausgerechnet, je größer und potenter die Pflanze, desto schlimmer... Aber bei 2 Pflanzen bist du sehr schnell über der Grenze, wo das Verfahren noch eingestellt wird... Du kannst es dir ja zumindest ungefähr ausrechnen: (ich kenne jetzt nicht die genaue THC-Grenze von NRW, rechne das aber mal anhand der 10Gr aus), sagen wir mal, dass "normales" Zeug so 10-15% THC Anteil hat, also sollte die THC Grenze bei so 1-1,5 Gramm reines THC liegen... Ich hab jetzt auch keine Ahnung, wieviel % THC eine Pflanze in der 2. Blütewoche hat, somal dass auch schwer von der Sorte , den Bedingungen usw.. abhängt... Gehen wir mal von 2% aus, dann dürfte die komplette Pflanze nicht über 50 Gramm wiegen, sonst kommt es auch wieder zu einem Verfahren... aber das ist jetzt wirklich nur ganz groß geschätzt und mit Sicherheit liege ich da daneben... Dürfte aber auch mit Sozialstd getan sein, wenn du Glück im Unglück hast.... Kleiner Tip am Rande: Solltest du jemals erwischt werden, verweiger bei der Polize jegliche Angaben (außer die Personalien), man belastet sich eigentlich nur selber, reitet andere LEute mit rein usw. Und alle Angaben, die einen eventuell wirklich entlasten, kann man später immer noch tätigen. Also nur den Personalausweis zeigen und sonst immern nur freundlich: "dazu möchte ich nichts sagen" sagen :), dann alles weitere mit einem Anwalt klären... |
Greenpiece |
Ranzzz willst du dealen? |
RaNzZZ-Kann einen Orgasmus.. |
Nein!Dealen ist ne Nummer zu hoch für mich!Dealen=Auf keinen FAll" Wirklich! Und außerdem habe ich ne reiche Oma, desshalb bin ich nicht aufs dealen angewiesen oder sonst irgendwas"!Wieso meinst du? |
RaNzZZ-Kann einen Orgasmus.. |
[Quote]Solltest du jemals erwischt werden, verweiger bei der Polize jegliche Angaben (außer die Personalien), man belastet sich eigentlich nur selber, reitet andere LEute mit rein usw. Und alle Angaben, die einen eventuell wirklich entlasten, kann man später immer noch tätigen. Also nur den Personalausweis zeigen und sonst immern nur freundlich: "dazu möchte ich nichts sagen" sagen :), dann alles weitere mit einem Anwalt klären...[/Quote] Ja das kenn ich andere in die scheisse reinreiten!(ist mir schonmal passiert) Aber die Polizisten sind ziemlich MIES drauf, wenn man sagt ja dazu möchte ich nichts sagen, labern die irgendeinen scheiss und die zwingen dich dazu auszusagen! Danke Joe für die Infos! Und außerdem ist das net mein Alter!DAs war jetzt nur so ein Beispiel!Und das sind auch net meine Pläne oder so! |
Smoking_Joe |
[Quote]Aber die Polizisten sind ziemlich MIES drauf, wenn man sagt ja dazu möchte ich nichts sagen, labern die irgendeinen scheiss und die zwingen dich dazu auszusagen![/Quote] sicher versuchen die dich zu ner Aussage zu bringen, aber man kann sehr wohl jegliche Aussage verweigern... "Ich kenne meine Rechte, dazu möchte ich nichts sagen" usw... immer und immer wieder, wenn die merken, dass du da standhaft bleibst, lassen die das auch, die sind ja net deppert und wissen auch, dass man nicht zu einer Aussage, die einen selber belastet gezwungen werden kann... Ganz lächerlich sind die Bemerkungen, wie: "Wir wollen dir doch nur helfen, wenn du jetzt auspackst, dann ist die Strafe niedriger" oder so ähnlich! Das hat die Polizei überhaupt nicht zu entscheiden, dass kann nur das Gericht. Die Polizei ist dafür da, soviel Material wie möglich zu sammeln, mehr nicht... Und je weniger man sagt, deso größer die Wahrscheinlichkeit, dass das Verfahren gar nicht erst eröffnet wird.... |
RaNzZZ-Kann einen Orgasmus.. |
Aber wenn die z.B fragen"Wo hast du die Samen oder das weed her"?Soll man das dann auch verweigern? |
PunKgOI |
ja klar man du brauchst denen nix zu sagen du musst nicht mal furzen wenn die das wollen!!!! |
GrasJunge |
Ich glaub das würde mich auch ziemlich unsicher machen... Aber trotzdem nix sagen.... gib dich überlegen, dann versuchen die bullen dich auch nicht fertig zumachen... |
RaNzZZ-Kann einen Orgasmus.. |
die fragen dann aber immer wieder nach und nachher wirkt sich das noch schlimm aus! Aber egal!Ich werde dann schweigen wie ein Grab ![]() War einer von euch schonmal bei den Bullen, weil er irgendwas mit cannabis zu tun hatte? [i]Geändert von RaNzZZ[/i] |
RaNzZZ-Kann einen Orgasmus.. |
Anscheinend nicht!Sind wohl alle schlau und lassen sich net erwischen":) |
Smoking_Joe |
Die Behaupten dann zwar, dass es für dich schlimm wäre, wenn du nicht kooperierst, aber das Strafmaß wird nicht von denen bestimmt!!! Und wenn einem der Anwalt dazu rät, dann kann man später immer noch vor Gericht Kooperation zeigen um das Strafmaß zu senken... Aber bei der Polizei kann man sich nicht helfen, sondern nur tiefer in die Scheiße buddeln... wenn die fragen: "Wo haben Sie die Samen her" antwortest du höflich: "Dazu möchte ich nichts sagen"... "Ja wieso denn nicht?" "Dazu möchte ich nichts sagen" usw.... Um denen klar zu machen, dass du wirklich nichts sagen wirst, kann man noch hinzufügen: "Ich kenne meine Rechte" oder so... Man ist nur verpflichtet seine Personalien zu nennen, und die stehen alle auf deinem Perso... Und sicher sind die geschult und wissen schon, wie sie die meisten Leute dazu zu bringen sich zu belasten, aber wenn man das weiß, dann geht das schon. Denn wenn man erstmal anfängt zu erzählen in der ganzen Aufregung, ist auch schnell was gesagt, was man dann später, wenn man in aller Rhe drüber nachgedacht hat bereut! [i]Geändert von Smoking_Joe[/i] |
ganja |
BtMG: http://www.verkehrsthek.de/showdocument.php3?session=1789406827&ID=4520 Anbau: http://cannabislegal.de/recht/anbau.htm |
RaNzZZ-Kann einen Orgasmus.. |
Gute page! http://www.jurathek.de/showdocument.php3?session=1789769159&ID=4665 Die schreiben so einen scheiss!DAs regt mich voll auf!Als ob man von einer Tüte stirbt!!!ha ha!!!!Die übertreuben voll!Boa das regt mich so auf! Es kann auch sein das die recht haben, aber ich persönlich finde das VIEL zu übertrieben" |
RaNzZZ-Kann einen Orgasmus.. |
Und da stand auch wenn man aussagen verweigert kann es sich auch auf das Strafmaß auswirken. |
Smoking_Joe |
wenn du sie auch vor Gericht verweigerst, aber bei der Polizei ist das völlig unnötig und je mehr man labbert, desto unwahrscheinlicher, dass es überhaupt nicht zu einem Prozess kommt! Du meinst doch diese Passage oder? [Quote]Das Gericht kann die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2 des Strafgesetzbuches) oder von einer Bestrafung nach § 29 Abs. 1, 2, 4 oder 6 absehen, wenn der Täter 1. durch freiwillige Offenbarung seines Wissens wesentlich dazu beigetragen hat, daß die Tat über seinen eigenen Tatbeitrag hinaus aufgedeckt werden konnte, oder 2. freiwillig sein Wissen so rechtzeitig einer Dienststelle offenbart, daß Straftaten nach § 29 Abs. 3, § 29a Abs. 1, § 30 Abs. 1, § 30a Abs. 1 von deren Planung er weiß, noch verhindert werden können. [/Quote] Zu 1. Heißt für mich soviel wie, wenn man noch andere mit reinreitet, [B]kann[/b] (nicht muss) das Strafmaß milder ausfallen. Naja andere reinzureiten halte ich persönlich eh für das Allerletzte!!! Zu 2. gilt nur dann, wenn du dadurch ne Straftat verhinderst, was aber wohl nur ganz selten der Fall sein dürfte! [i]Geändert von Smoking_Joe[/i] |
RaNzZZ-Kann einen Orgasmus.. |
Achso! Man könnte ja teoretisch ja auch abwarten bis die Bullen kommen,dann haben die kein Hausdurchsuchungs befehl dabei.man könnte die Plants ganz ungestört wegräumen und wenn sie wieder kommen kann man ganz beruhigt sein! |
Smoking_Joe |
Die Polizei kann auch ohne Durchsuchungsbefehl bei dir rein! Gefahr in verzug nennt sich sowas! Und wenn du eventuell deine Pflanzen wegschaffen könntest, dann würde das zutreffen! (die Polizisten müssen die Durchsuchung dann begründen, also das machen die auch nur, wenn sie sich sehr sehr sicher sind, denn würden sie nix finden, dann hätten sie erstmal Ärger am Hals, ohne Durchsuchungsbefehl) nochmal zu Punkt 2, dass geht eigentlich auch nu durch das Verraten von anderen... Z.b. wenn du von nem plan zu nem Banküberfall weißt, dass der Polizei erzählst und das dann verhindert werden kann... [i]Geändert von Smoking_Joe[/i] |
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Als ich bei den Bullen war da haben die mich voll mega ausgequetscht und dann wollten die wssen wo ich das teil her hatte!ich so"Von so nem Typen ausm I-Net"Der dann so!"was für ein Typ wie heisst der und wo wohnt der!Ich"Keine ahnung. weis ich net mehr"Er damm wieder"Du hast doch noch ein Konto ausweis"meine mudda"JA das kann sein , ich gucke nochmal zuhasue nach und rufe sie dann nichmal an!Er"ok" Dann ruft meine mUdda bei dem an und sagt"Ich will ihn den NAmen nicht sagen" Er"Dann bekommen sie noch vom Statsanwahlt oder so zu hören"Wegen verweigerung der Aussage oder so.......Voll die Hurensöhne! |
Smoking_Joe |
siehst du, hättest du von anfang an nix gesagt, wäre das alles gar nicht soweit gekommen! Hehe, die verarschen einen um möglichst viel rauszubekommen, und wenn man was sagt, selber schuld! Deine Mutter hat er auch veräppelt, denn auch Verwandte 1 Grades müssen keine Aussagen machen, wenn diese dich belasten! Selbst vor Gericht nicht! Selbst wenn es sich um einen Mord handelt!!! Da wollte er deiner Mutter Angst machen, damit sie redet.... |
RaNzZZ-Kann einen Orgasmus.. |
[Quote]siehst du, hättest du von anfang an nix gesagt, wäre das alles gar nicht soweit gekommen![/Quote]Du weisst ja garnet was das für nenBulle war!Der war so schlimm, ich hätte den sogerne eins auf die Fresse gegeben, der hat alles falsch verstanden und ich konnte miene Aussage NIE verbessern weil der un unterbrechend gelabert hat!Aber ich glaube auch das der uns nur Angst machen wollte!Wir haben nämlich noch nichts vom Staatsanwalt gehört!Hi Hi, |
Smoking_Joe |
[Quote]und ich konnte miene Aussage NIE verbessern[/Quote] merkste was? erst gar keine Aussage machen!!!! Egal wie der stresst, mehr als rumbrüllen kann der nicht und wenn man weiß, dass der dich nicht dazu zwingen kann irgendwas zu sagen, weil das dein RECHT ist, dann kann man das auch "locker" nehmen! Naja jetzt weißt du das, merk dir nur den Satz "dazu möchte ich nichts sagen" und erzähl das mal schön deinen Freunden, für den Fall, dass da mal einer aufgegriffen wird! Denn wäre auch für dich nicht schön, wenn einer von denen aus Angst und Irrglauben der Polizei zuviel erzählt und da dein NAme fällt... |
ganja |
ranzzz: wie wärs wenn du dich mal nen bisschen auf cannabislegal (und anderen sites) umschaust! ist echt zu empfehlen, denn dann würdest du informationen wie diese finden: http://www.cannabislegal.de/dateien/che-strafverfolgungsbehoerden.pdf http://www.cannabislegal.de/dateien/spickzettel.pdf ... und du hättest gewisses grundkenntnisse, die solche threads vielleicht sogar überflüssig machen ;) |
RaNzZZ-Kann einen Orgasmus.. |
habe das jetzt so mal durchgelesen. Zu 1 HAbe ich das jetzt richtig verstanden? Also man muss der Polizei nur die eigenenen Personalien sagen und sonst nichts! Und wenn der Staatsanwahlt dabei ist muss man alles sagen oder wie? |
Smoking_Joe |
nein, selbst vor Gericht musst du nichts sagen, was gegen dich verwendet werden könnte! Aber bevor du zu nem Staatsanwalt und Richter kommst, hast du genug Zeit dir einen Anwalt zu besorgen und mit ihm alles durchzusprechen... Ist nunmal in unserem Rechtssystem so, dass man nicht selber helfen muss, sich zu überführen... |
RaNzZZ-Kann einen Orgasmus.. |
Jo korrekt!" Also wenn die Bullen vor der Tür stehen sage ich einfacjh"!Erst Durchsuchungsbefehl wenn sie den net haben lass ich sie net rein, wenn sie dann wieder kommen habe ich die plants schon versteckt udn sie können mir nichts mehr anhaben!Aber wenn doch dann schweige ich wie ein Grab!Auch wenn sie mir meine Genitalien abschneiden wollen.Lieber stimmuliert sein als gute Kollegen mit reinzureißen! ![]() |
Smoking_Joe |
Wenn die nen Verdacht haben, dann haben sie sich den Durchsuchungsbefehl schon vorher geholt!!! :) Und wie gesagt können die immer mit der Begründung "Gefahr in Verzug" in deine Wohnung! (allerdings machen sie das auch nur, wenn sie sich sicher sind und einen wirklich gut begründeten Verdacht haben! Wenn die irgend etwas kontrollieren wollen, sei es Rucksack, Auto, Wohnung usw.... Immer fragen, aus welchen Gründen die Durchsuchung erfolgen soll. Die fragen dann auch immer: "Haben sie etwas dagegen, wenn wir das mal durchsuchen?", wenn man jetzt "nein" sagt, dann kann man die Durchsuchung nicht mehr juristisch anfechten, deswegen immer: "Ich bin damit nicht einverstanden, werde mich aber auch nicht wehren"... Dann hat man immerhin noch die Möglichkeit dagegen juristisch vorzugehen, sollte da irgendwas nicht ganz rechtens abgelaufen sein.... desweiteren immer die dienstnummer geben lassen und bei der Hausdurchsuchung am besten Notizen machen! Desweiteren drauf achten, was auf dem Durchsuchungsbefehl steht! Gilt der fürs ganze Haus/Wohnung oder nur für einen Teil, für ein Zimmer (bei Jugendlichen die noch bei den Eltern wohnen wird z.b. fast immer nur ein Durchsuchungsbefehl für das eine Zimmer, nicht fürs ganze Haus ausgestellt)... und dann auch die Polizei nur dort gucken lassen!... Dann gabs da noch so ein Trick, wenn man alleine ist einen (die kommen oft zu 2.) Polizisten bitten Zeuge zu sein und dann auch die Notizen zu unterschreiben. Das schöne ist, dass der dann nicht mehr beim suchen helfen kann und der andere auch weniger Bock hat alles zu durchwühlen, da er alles alleine machen muss :) |
THComas |
Fettes Lob an Dich, so geduldige Menschen wie hier kenn ich ganz wenige. Meine Tüte hast Du Dir verdient. ![]() Mist hast schon eine gekrigt von mir, *nochmaldankesag* |
Chris |
[quote] Und wie gesagt können die immer mit der Begründung "Gefahr in Verzug" in deine Wohnung! (allerdings machen sie das auch nur, wenn sie sich sicher sind und einen wirklich gut begründeten Verdacht haben! [/quote] Dieser dumme Pragraph ist übrigens relativ neu und hat zum Glück eine wesentliche Einschränkung: Zufallsfunde dabei sind vor Gericht nur eingeschränkt gültig. Sollte also nachder keine anständige Begründung erfolgen, warum da tatsächlich eine Gefährdung (zum Beispiel durch laufende Dealerei) bestand, haben Funde idR keinen Beweis- sondern nur Indiziencharakter. Allgemein ist wichtig (wie schon gesagt) geschickte Informationspolitik zu betreiben. Also schnell guten Anwalt. Es ist nämlich noch lang nicht gesagt wenn du erwischt wurdest was die dir alles nachweisen wollen/können. Von Besitz bis Handel reicht der Rahmen, und es versteht sich, dass Besitz nicht ganz so wild ist. Glück hat im Zweifel oft auch wer Ersttäter ist und im Prozess glaubwürdig ein Bild von einer "Verkettung unglücklicher Umstände" malen kann ("normalerweise hab ich ja nur gaaanz wenig, und auch nicht immer"). |
El Placebo |
wie is das so wenn wer zB 100 g weed zu hause hatt - und bullen finden das! geht das als eigenkonsum durch, wenn kein zeuge aussagt, dass er von dem Typen nichts gekauft hat!? |
RaNzZZ-Kann einen Orgasmus.. |
Ich wür mal sagen 100g ist schon zu viel!!Wenn du das jetzt zuhause hast schweiz das ein und saugt die Luft aus den Tüten mit nem foodsaver oder so!Dann vergrab das irgendwo so 5 Monate und wenn du das in den monaten noch nicht weg hast dann frier den rest ein" |
Cyberman |
hmm... also wenn man mal davon ausgeht, daß in unseren Breitengraden zum Beispiel bei nem Fensterbank-Grow nur eine einzige Ernte im Jahr möglich ist, dann würde das doch mit Sicherheit kurz nach der Erntezeit den Besitz auch größerer Mengen für den Eigenbedarf erklären, will man sich doch nur bis zur nächsten Ernte selbst versorgen ohne Kontakt mit Dealern aufnehmen zu müssen... ![]() |
butalive |
http://www.rote-hilfe.de/content/archiv/muenchen/2002_RH_Muenchen_Info_Oktober_2002.pdf lad dir das mal runter oder such auf www.rote-hilfe.de, da findste alles.... |
RaNzZZ-Kann einen Orgasmus.. |
Jo danke Butalive |