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Ladung zur Hauptverhandlung wegen erwerbs von 1.4 Gramm

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TheDude
Hallo,

ich wurde in einem Hamburger Park beim Kauf von 1.4 g. Gras erwischt und wieder erwarten wurde das Verfahren NICHT eingestellt sondern ich habe gerade die LAdung zur Hauptverhandlung bekommen..

(Laut Anklage wegen erwerbs ohne Genehmigung (??) strafbar gemäß § 29 Abs.1 Nr.1 BtMG)

Hab (dummerweise?) alles zugegeben und den 4 Beamten auch den Tatort gezeigt etc. (dealer kannte ich nicht und würde ihn auch nicht wiedererkennen) und auch die Aussage unterschrieben.

Tests o.ä. wurden nicht gemacht.

Bisher hatte ich noch keine Probleme mit der Polizei..was muss ich erwarten?
muss ich evtl zum Drogentest? Bin ich vorbestraft und taucht es anschl. in meinem Polizeilichen Führungszeugnis auf (wäre blöd weil ich mich gerade bewerbe)
Wie hoch wird die Strafe etwa ausfallen..


kann mir jemand helfen und mir sagen was ich zu erwarten habe?
:-(

jointman
also ich würd mir noch schnell vor der Hauptverhandlung ein polizeiliches Führungszeugniss holen...is immer gut sowas zu haben.(kann bei einer Bewerbung bis zu 6 Monaten alt sein:-))

next_episode
was muss ich ewarten?


je nachdem, ob du minderjährig, schüler, arbeitnehmer bist usw. also geldstrafe oder sozialstunden.

muss ich evtl zum Drogentest?


nein! wieso auch? du darfst ja soviel rauchen wie du lustig bist! höchstens wenn du nen führerschein hast, aber das kann man mit nem anwalt beheben!


Bin ich vorbestraft


als vorbestraft gilt man bei einer geldstrafe ab 90 tagessätze

nimm dir um gottes willen nen anwalt, dann dürfte es noch einigermassen positiv für dich ausfallen! *zwinker*

darki
1,4 g noch dazu in Hamburg....is schon seltsam das ganze....

TheDude
DAnke für die schnellen Antworten.. Tagessätze? bin zur Zeit Arbeitslos.. (und nein Minderjährig (34) leider nicht mehr!

Eigentlich war kein Auto im Spiel.. (haben mich ja wie gesagt im Park geschnappt..) aber einen Führerschein hab ich schon.. (der Test macht mir im Augenblick die größten Sorgen)


Die Polizisten meinten eigentlich auch dass es eingestellt werden würde..naja Hamburg hat ja ne neue Regierung.. auch wenn Schill weg ist.. vielleicht hat es damit was zu tun..

next_episode
dann wird es wohl auf ne geldstrafe hinauslaufen, dürfte unter den 90 tagessätzen sein also mach dir kein stress, bist ja zum glück nicht in oberbayern. *zwinker*

man kann dir natürlich wegen dem schein blöd kommen, aber mittlerweile ist das unzulässig, solang du nicht unter drogeneinfluss gefahren bist! ein anwalt setzt ein schreiben für die fs-stelle auf und das wars... viel glück!

Melonenmann
vieleicht wirds ja auch eingestellt? 1.4g sind ja nicht viel...

breiter CFO
Zum Führungszeugnis:
Meines Wissens werden nur Strafen ab 90 Tagessätzen in das Führungszeugnis eingetragen. Ab da gilt man halt auch erst als vorbestraft, wie next_episode ja schon schrieb.
Tagessätze heißt das übrigens deshalb, weil sich die Strafe an deinem Einkommen bemessen soll. Eine Strafe von z.B. 1000 € wäre ja für einen Arbeitslosen viel schlimmer, als für einen Firmenchef. Deshalb werden Geldstrafen in "täglichem Einkommen" ausgedrückt.

Zu Deinem Problem:
Du kannst über einen Anwalt auch versuchen, Deinen Richter dazu zu bewegen, sich einer derzeit laufenden Klage vor dem BVerfG anzuschließen. Das hätte folgenden Effekt:
Vom einfachen Konsumenten bis zum Großhändler kann sich jeder, der wegen Cannabis derzeit vor dem Richter landet, der Normenkontrollklage anschließen. Einzige Voraussetzung: der zuständige Richter muss sich damit einverstanden erklären. Das wird zwar nicht immer der Fall sein, aber es ist eine schlagkräftige Option. Betroffene sollten diese Möglichkeit auf jeden Fall mit ihren Anwälten besprechen. Einerseits bedeutet dieses Vorgehen für die Angeklagten, dass ihr Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ausgesetzt wird und sich dann möglicherweise ganz erledigt. Andererseits würde eine große Zahl von Klagenden die Bedeutung des Verfahrens deutlich erhöhen.
http://www.cannabislegal.de/cln/cln116.htm

Weitere detaillierte Infos gibts unter dem genannten link.

Die Klage ist nun schon zwei Jahre anhängig. Das liegt daran, dass das BVerfG selbst entscheidet, wann und in welcher Reihenfolge es die Bearbeitung der Fälle für geboten hält. Je mehr Gerichte sich der Klage anschließen, desto stärker wächst der Druck. Leider wissen die Meisten Angeklagten nichts von dieser Möglichkeit...

Viel Glück

TheDude
So.. ist überstanden.. Hauptverhandlung hat tatsächlich statt gefunden, aber der Staatsanwalt hat gleich zu Beginn die Einstellung des Verfahrens gefordert.. Puuh!

Danke hier für die Hilfe hier! ..war gut nen Anwalt einzuschalten..

Gruß

Grassmonster²³
bestens - gratuliere - so ein Glück...

und sei in Zukunft vorsichtiger!! *zwinker*

*hippie*

Zwürfel - Rated R
So.. ist überstanden.. Hauptverhandlung hat tatsächlich statt gefunden, aber der Staatsanwalt hat gleich zu Beginn die Einstellung des Verfahrens gefordert


Gut für dich!

Aber man muss sich fragen, warum es dann überhaupt zur Hauptverhandlung kommen musste...unnötige Verschwendung von Geldern

PS: Kennt jemand ne notwendige Verschwendung?*tripschieb*

1fach Shroomie
ja sich um 4 Uhr Morgens bei der Tanke voll platt für 20 Euro Schokoriegel kaufen*tripschieb**daaa!*


Mike
Oder bei ner Autokontrolle das Zeug wegschmeissen :D

Is auch nötige Verschwendung *gg*

Todesjoker
Zitat:" 1,4 g noch dazu in Hamburg....is schon seltsam das ganze...."

ja er wurde beim erwerb von BTM erwischt und nicht mit dem zeug inne normale kontrolle gekommen!

der handel ist verboten (und so wie ich das seh eigenkonsum auch:) ) und wir leider auch härter bestraft!

Grünomat
meines Erachtens nach ist der Konsum, wenn er nicht auf öffentlichem Gelände getätigt wird, nicht legal aber auch nicht strafbar (versteh einer die Deutschen), allein der Erwerb und Handel ist das.

oder irre ich da?

1fach Shroomie
da haste bestimmt ein Gericht erwisch was nicht viel zu tun hat, doch sowas gibbet ja eigentlich nicht, vielleicht auch Böswilligkeit des Staatsanwalts.....


manchmal hat man da einfach nur Pech, heisst ja nicht umsonst: bis zu ...g KANN von einem Verfahren abgesehen werden....


Handel und Erwerb sowie der Besitz sind verboten, bis zu bestimmten Mengen KANN man straffrei ausgehen ( variiert von Bundesland zu Bundesland ), der Konsum ist jedoch nicht verboten.

Doch wie kannst du konsumieren wenn du nicht Erwerben und besitzen darfst???

Also machst du dich doch Strafbar wenn du was konsumieren willst, denn du musst ja erst die beiden Gesetze brechen um das geduldete zu tun....

Fruchtpfote
Und wenn mir ein Kumpel den Topf in die Bong füllt un anzündet?

Damit war ich nie im Besitz.

1fach Shroomie
dann macht er sich strafbar des Besitzes und der Weitergabe...

und willsrt du das sich jemand nur für deinen Genuss strafbar macht???
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