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~schwibelschwabel~
so liebes k.net,
heute um 9 uhr ist es leider soweit!

hier die anklageschrieft!

schwibelschwabel als heranwachsender
mit betäubungsmiteln in nicht geringer menge unerlaubt handel getrieben zu haben.

am 19.04.2005 wurden im rahmen einer bei dem angeschuldigten und seiner verlobten,der gesondert vervolgten xxx (name ist ja egal), durcheführten durchsuchung eine ca 25x20 cm große silberne geldkassette,gefüllt mit teilweise portionsweise zu 2 g abgepackten mariuhana-tütchen,insgesammt 132,08 g mariuhana mit einen wirkstoffgehalt von 12,6%,abgepackten haschischstückchen,insgesammt 15,25g.
ferner wurden in der geldkassette diverse btm-utensilien(2 rauchköpfe,filter,blättchen,verpackungsmaterial),ein schneidebrett,ein klappmesser,ein käsemesser mit rußanhaftung und ein weiterer rauchkopf sowie verpackungsmaterial vorgefunden und sicher gestellt.
diese gegenstände liegen der einziehung.

vrbrechen geemäß §1,3,29 a l nr. 2,33 btmg, 1, 105 jgg.


Quelle: Amtsgericht Duisburg



ich bin jetzt das 2. mal wegen btm in erscheinung getreten.
das erste mal war vor 5 jahren an der holländischen grenze mit 500g.

bei dem verfahren vor 5 jahren hab ich ne bewährungstrafe bekommen, 6 monate auf 2 jahren.als auflage 50 sozialstunden

jetzt würd mich gerne interessieren was ihr meint,was diesmal auf mich zukommt.nochmal ne bewährungsstrafe mit häteren auflagen.
da ich arbeit habe,geh ich davon aus das ich ein milderes urteil bekomme.
vielleicht wieder bewährung und als auflage ein therapie und ne geldstrafe... *???*

danke für euer interesse!

Boogeyman
Hmm komisch das die den Wirkstoffgehalt mit 12,6 % angeben.Das kenn ich eigendlich nur von anderen Drogen (Kokain etc.).Bei Haschisch & Grass hiesst es eigendlich immer "Die für Haschisch typischen Inhaltstoffe wurden in der beschlagnahmten Substanz ausgemacht". Und 132,08 Gramm sind auch in meinen Augen noch eine "Geringe Menge". Nun den - In welchem Bundesland ist den die Verhandlung ???. Woher wollen die wissen das du damit "handel getrieben" hast.Hat einer deiner "Kunden" nicht dicht gehalten usw.. - das sind alles Punkte die berücksichtigt werden müssen.

Falls du innerhalb der letzten 5 Jahre nicht noch irgendwas anderes angestellt hattest denk ich mal das du bei "günstiger Sozialprognose" nochmal mit Bewährung rechnen kannst.

Und die Auflage einer Therapie (Paragraph 36 glaub ich) ist bei Thc haltigen Substanzen eher selten ...

Nun denn ich wünsch dir auf jeden Fall "Viel Glück" usw ...

*Edit* - ups - die Verhandlung ist in Duisburg !!!

M.f.G.

~schwibelschwabel~
jo!
und hab mal wieder glück gehabt!
1 jahr auf 2 jahre bewährung!
und als auflage eine ambulante therapie von mindestens 6 monaten.
ist doch schon mal wieder alles glatt gelaufen...
das glück ist halt mit den doofen! *abfeier*

Mario
das glück ist halt mit den doofen

...anscheinend auch bei denen die nicht dazu lernen.(wollen?) ;)

 [user:14681]

Flüchtiger
eine ambulante therapie von mindestens 6 monaten

darf man fragen wie sowas abläuft?

edit: ahm, nochwas...
wielange hat das jetzt gedauert, bis es zur verhandlung kam? und wie alt bist du?

 [user:433]

Flüchtiger
...denn 2 mal wegen btm vorbestraft...


bist du sicher, dass man automatisch vorbestraft ist, wenn man eine bewährungsstrafe bekommt?
mein anwalt hat nämlich gemeint, dass ich wahrscheinlich nicht vorbestraft sein werde, auch wenn ich in meiner kommenden verhandlung bewährung bekomme (was so gut wie sicher ist).

hanfmißbraucher
Vorbestraft ist man, sobald eine Strafe in einem Strafprozess gegen einen ausgesprochen wurde und diese rechtskräftig geworden ist. Eine Ordnungswidrigkeit, das Einstellen eines Verfahrens gegen Buße oder eine Entschädigung nach Zivilrecht zählen nicht als Vorstrafe. Wer zu jedweder Strafe rechtskräftig verurteilt wurde, ist vorbestraft, unabhängig von deren Höhe.

Im alltagssprachlichen Sinne versteht man unter "vorbestraft" stattdessen eine Strafe von mehr als 90 Tagessätzen oder mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe, da geringere Strafen nicht im "polizeilichen" Führungszeugnis erscheinen, das man sich auch selber zur Kontrolle gegen Gebühr zusenden lassen kann. Alle Strafen werden dagegen trotzdem im Bundeszentralregister, Amtssitz in Berlin, eingetragen, das der Strafrichter einsehen kann. Allein dieses Register ist maßgeblich, um zu beurteilen, ob jemand im juristischen Sinne als vorbestraft gilt, oder nicht.


Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Vorstrafe

~schwibelschwabel~
wielange hat das jetzt gedauert, bis es zur verhandlung kam?

Quelle: Flüchtiger

8 monate. hättest du aber auch selbst ausrechnen können....

am 19.04.2005 wurden im rahmen einer bei dem angeschuldigten und seiner .....

Quelle: anklageschrift



und wie alt bist du?

Quelle: Flüchtiger

fast 21



zwischendurch rauch ich mir noch ein.ist aber nicht mehr so extrem wie früher..

s
Und 132,08 Gramm sind auch in meinen Augen noch eine "Geringe Menge".

War es nicht so, dass ab 7,5g THC auf jeden Fall eine nicht-geringe Menge vorliegt? Wäre ja hier der Fall.

 [user:16163]

Flüchtiger
es sind ja nur in "seinen augen" eine geringe menge...
in meinen augen sind auch 500g eine sehr geringe menge (also eigentlich nicht, aber könnte ja sein...)

Arthur Dent
@ [user:16163]: Ab 7,5g THC (also der reine Wirkstoffgehalt) beginnt die "nicht geringe Menge", die in der Regel zu höheren Strafen führt. Daneben gibt es seit dem BVerG-Urteil von 1994 noch die sog. geringe Menge für den gelegentlichen Eigenkonsum, die liegt bei von Bundesland zu bundeslang unterschiedlichen größen, in Schleswig-Holstein bei 30g Cannabisprodukt, also nicht der Wirkstoff, sondern das konsumfähige Produkt (=Gras oder Hasch).

Abraxas
Hessen übrigens auch 30g... *freu*

sebb
@Abraxas: das war mal so in Hessen. Aktuell gilt: bis 6 g muss, bis 15 g kann eingestellt werden.

Hier eine Tabelle von der grünen Hilfe:

http://www.gruene-hilfe.de/wiki/FrequentlyAskedQuestions/Wie_gross_ist_eine_geringe_Menge

Link klickbar gemacht,

Arthur
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heute gerichtsverhandlung!

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