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Max-Planck-Institut veröffentlicht Studie über Cannabis

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Illuminati
Heute sollte eigendlich die MPI-Studie über Cannabis veröffentlicht werden ...

Habe jetzt schon intensivst gegoogelt aber nix gefunden ... hat jemand von euch vllt einen link oä?

Hier gehts zum Artikel von Cannabislegal.de



thx illu

-off- wie kann ich nochmal die Link´s benennen? oder FETT schreiben? thx

 [user:12772]

T.O.S.H.
Das interessiert mich allerdings auch mal aufs heftigste...

Wann wird das denn veröffentlicht? Gibts da irgeneine Uhrzeit?

Ich will die Studienergebnisse sehen...

Arthur Dent
Das die Studie veröffentlicht wird heißt ja nicht zwangsläufig, daß sie auch online veröffentlicht wird. *zwinker*

Illuminati
das ist klar aber trotzdem nett wenn jemand einen link postet wenn er was findet ...

-off- komm schon arthur als ob du mir jetzt nett sagen kannst wie ich Link´s benenne

*abstink*

Arthur Dent
< link=http://ruhrhopping.de>meine neue Fußballseite< /link>
wird ohne leerzeichen zu
meine neue Fußballseite

monay
"9. März um 14.00 Uhr in Freiburg vorstellen"
in dem Artikel steht doch, dass sie am Donnerstag veröffentlicht wird, nich heute *brenn*

eXoduzz
Die Studie wird am 9.3.2006 um 14:00 in Freiburg vorgestellt...
Frage mich nur, was die Studie bezwecken soll, denn ist doch schon lange bekannt, dass die unterschiedlichen Bundesländer eine "geringe Menge" unterschiedlich definiert haben. Die Studie wird also nur beweisen, dass es bisher noch keine Bundesweit gleiche definition von einer "geringen Menge" gibt...

Naja bin mal gespannt drauf *cool*

 [user:14510]

sebb
In der Meldung vom 17.02 wird noch der 16.03 als Herausgabedatum bekanntgegeben:

In einigen Wochen soll eine vom Bundesgesundheitsministerium geförderte Studie endlich das Tageslicht erblicken. Die Studie des Max-Planck-Instituts in Freiburg analysiert die Rechtspraxis in den Bundesländern bei geringen Mengen Cannabis:

Die seit langem erwartete Studie des MPI zur geringen Menge wird nun endlich in Kürze veröffentlicht und am 6.3.06 der Öffentlichkeit vorgestellt. Soweit uns bekannt kommt die Studie (wie erwartet) zum Ergebnis, dass eine uneinheitliche Praxis bei der Anwendung des §31a BtMG in den Bundesländern existiert. Dabei spielen verschieden Aspekte und nicht nur die unterschiedliche Höhe der "geringen Menge" eine Rolle.
(Mitteilung der grünen Bundestagsfraktion)



Illuminati
WAAAS der 16te??? *lol* in deinem Zitat steht
6.3.06

-quelle- sebbs zitat

aber egal wann wird sie jetzt nun veröffentlicht?

und habt ihr auch ne quelle dafür Giesbert und eXoduzz?? *abstink*

und thx arthur ... *abrock+*

eXoduzz
http://www.cannabislegal.de/neu/index.htm#2006-03-06-mpi

Da steht deutlich folgendes drin:

Am 9.3.1994 wies das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber an, eine einheitliche Rechtspraxis zur Straffreistellung des Besitzes geringer Mengen Cannabis zum Eigengebrauch sicherzustellen. Zwöf Jahre sp&auuml;ter, am Donnerstag, 9.3.2006 wird eine Studie erscheinen, die voraussichtlich bestätigen wird, dass genau das bisher nicht der Fall ist.

wers net glaubt kann ja selber nachlesen
*grins*

mfg exoduzz

Illuminati
habs auch schon gelesen aber ich war gestern gar nicht mehr auf der Page und als ich den Fred geöffnet habe war da auch noch die "alte" Meldung und da stand
1 000 000 %tig drin dass sie am 6.3 veröffentlicht wird *greis*

eXoduzz
Joa, naja bei solchen studien sind veröffentlichungsverschiebungen ja eh üblich *abstink*

Zwürfel - Rated R
Wenn man schon die Möglichkeit hat, beim Datum ein Wörtchen mitzureden, dann wählt man dies auhc möglichst symbolträchtig. Also bot sich doch bei einer Märzveröffentlichung der 09. an...

PS: *gnök* Der Fredtitel sieht ja furchtbar aus...

Illuminati
gibt es was neues? hat jemand schon was gefunden?

Arthur Dent
Das die Studie veröffentlicht wird heißt ja nicht zwangsläufig, daß sie auch online veröffentlicht wird. *zwinker*

Quelle: Post #890052

Kantakukuruz
Ich denk mal, wir können davon ausgehen, dass uns cannabislegal.de auf dem Laufenden hält.

sebb
die studie hat das herbeigebracht was natürlich eh alle vermuteten.

Studie: Deutliche Unterschiede bei der Bestrafung von Drogenbesitz

Für Gelegenheitskonsumenten weicher Drogen ist Bayern ein deutlich riskanteres Terrain als beispielsweise Schleswig-Holstein oder Berlin: Die Staatsanwälte im Freistaat stellen zwischen 40 und 60 Prozent der Verfahren im Zusammenhang mit Haschisch oder Marihuana ein, ihre Kollegen im Norden, der Hauptstadt und Teilen Hessens dagegen 80 bis 90 Prozent. Das ergab eine Studie des Freiburger Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht zum Thema «Drogenkonsum und
Strafverfolgungspraxis», die am Donnerstag in Freiburg vorgestellt wurde.

Bundesweit gebe es erhebliche Unterschiede bei der strafrechtlichen Verfolgung von Kleinkonsumenten, die von der Polizei mit wenigen Gramm Cannabis aufgegriffen werden, heißt es in der Studie. Im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums wurde die Praxis in Bayern, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein untersucht. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1994, wonach der Besitz kleiner Mengen von Cannabisprodukten zum Eigenverbrauch normalerweise nicht strafrechtlich verfolgt wird. Karlsruhe hatte damals eine einheitliche Praxis der Staatsanwaltschaften angemahnt - von der die Bundesländer laut Studie aber weit entfernt sind.

Während es in Berlin, Frankfurt und Fulda kaum zu Anklagen oder Strafbefehlen wegen Delikten mit Cannabis kommt, liegt die Quote beispielsweise in Nürnberg und dem sächsischen Bautzen bei 40, im nordrhein-westfälischen Paderborn gar bei 60 %. Noch größer sind die Unterschiede bei anderen Drogen: Während die Staatsanwälte in Traunstein, Bamberg und Leipzig um die 80 % der Fälle vor den Richter bringen, haben in Frankfurt, Fulda und einigen norddeutschen Landgerichtsbezirken höchstens 10 % strafrechtliche Folgen.

Bereits die entsprechenden Richtlinien in den Bundesländern weisen eine beträchtliche Schwankungsbreite auf. In Bayern sowie in den meisten ostdeutschen Ländern liegt die Höchstgrenze, bis zu der die Ermittlungen normalerweise eingestellt werden, bei sechs Gramm. Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sehen den Grenzwert bei 10, Hessen und Niedersachsen bei 15 Gramm. Am liberalsten gibt sich Schleswig-Holstein - dort drücken die Ankläger im Normalfall beim Besitz von bis zu 30 Gramm ein Auge zu.

Quelle: www.dallas-live.de bzw. www.jounalmed.de


Dachte in der Studie würde auch was über Drogen im Straßenverkehr stehen, naja war ja nur ein mini Auszug.

eXoduzz
Hm...viel neues hat die Studie ja offensichtlich nicht gebracht.
Das was da oben steht, war ja bisher alles soweit schon bekannt...

sebb

Hm...viel neues hat die Studie ja offensichtlich nicht gebracht.
Das was da oben steht, war ja bisher alles soweit schon bekannt...


uns ja, aber jetzt kann die Regierung nicht mehr behaupten, dass dem nicht so sei, denn der Auftraggeber war ja die Bundesregierung höchstpersönlich *abfeier*

Illuminati
*abstink*

yamcanadian
im nordrhein-westfälischen Paderborn gar bei 60 %

Ja, ist schon super hier, danke Bullen! *abstink*

Illuminati
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