Cannabis » Rechtslage » Deutschland » Hausdurchsuchung » Probleme mit Polizei wegen Handel (Es eilt)
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Menschenfresser wetzendie .. |
Von einem guter Kumpel von mir wurde die Wohnung durchsucht und 10g Graß wurden gefunden.
Es wurden 3 Zettel mit einer Anzeige wegen handel mit Btm (nur Marihuana) in 300 Fällen mit je 10-150€. Es gibt anscheinend Zeugenaussagen gegen ihn. Zusätzlich wurde auch eine Digitalwaage bei ihm gefunden, allerdings kein "Drogengeld". Morgen muss er die Aussage machen. Mein Ideen: -gruenehilfe kontaktieren -alles aus der Bude loswerden -Aussage verweigern und das Gefundene als Eigenbedarf deklarieren. |
[user:14414] |
[user:1101] |
Menschenfresser wetzendie .. |
Ja der Vorwurf ist noch harmlos !
Die Durchsuchung war heute um ca. 15:00. Nach einem grünen Hilfe Telefonat ist der Plan folgender: -Morgen nicht hingehen und vorher absagen ist nur eine polizeiliche Vorladung -Anwalt wird in den laufenden Tagen eingeschaltet Das reinreissen anderer Dealer würde seine Stellung nicht verbessern, oder ? (Ich versuch ihn gerade davon abzubringen) |
MadMann |
Solange er nicht Kilos vertickt und einem internationalen Dealerring angehört nein...;) Aber falls Ihm der oben genannte Verkauf in der gehäuften Anzahl nachgewiesen werden kann dann GuteNacht... |
[user:14414] |
Menschenfresser wetzendie .. |
Meinst du mit er meinen Kollegen oder einen anderen Ticker ? |
[user:14414] |
bent |
außerdem is es scheisse andere mit reinzuziehen .würde euch es gefallen wenn z.b. ein kumpel euch belastet? |
MadMann |
...ich meine schon deinen Kollegen...sowas wie die Kronzeugenregelung gibt es nur bei wirklich grossen "Geschichten"....so pisst er nur noch 1-2 Personen an die sich dann eventuell noch dafür bedanken....;) |
[user:10235] |
Menschenfresser wetzendie .. |
Könnte eventuell das Anzeichen einer angehenden multiplen Persönlichkeit sein. Würde ich an deiner Stelle im Auge behalten. Aber du bist nicht der Einzige:
Aber es isr echt "nur" einer meiner besten Kollegen. Genauso dachte ich es mir auch, nun will er auch niemanden verpfeiffen und einfach nicht hingehen nach einer telefonischen Absage und dann alles mit dem Anwalt abklären. Nebenbei Was hat dein Posting damit zu tun ? Besser Offtopic
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[user:14414] |
Arthur Dent |
als zeuge darf er die aussage zur sache verweigern, wenn er sich damit selbst belasten würde. ![]() |
Menschenfresser wetzendie .. |
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Shawn |
Hat ihm hier eigentlich noch niemand zum Anwalt geraten ?
Hier muss Dein Freund unbedingt nen Anwalt zu Rate ziehen. Da kommt er wohl nicht mehr einfach durch schweigen und lächeln raus. Frag am besten bei der Grünen Hilfe nach nem Anwalt in eurer Nähe. Diesen müsstet ihr kontaktieren und bitte euch im gesamten Prozess zu begleiten (entsprechend teuer wird es natürlich auch).
Edit: Oh, da stand ja doch was zum Anwalt
Zum einen sieht es ja so aus, dass die Polizei nichts zum Richterurteil beitragen kann. Also selbst wenn die Polizei sagt, mit ner allumfassenden Aussage kommst Du leichter raus, ist das rein spekulativ. Denkt der Richter anders hätte Dein Kumpel zwar ausgesagt aber nix davon gehabt. |
[user:14304] |
Melonenmann |
das grass, das bei ihm gefunden wurde. ist doch das kleinste problem...
-welches bundesland war denn das? - wurden bei ihm dealerutensilien wie tütchen oder so gefunden? -wieviele aussagen gibt es gegen ihn? -irgendwelche beweise, wie SMS oder telefondaten? -wie alt ist er (also noch jugendrecht oder schon erwachsenenrecht)? -und wieso denn aussage verweigern, kann er nicht seine "unschuld" beteuern? doofe sache... |
Menschenfresser wetzendie .. |
Und was hat das mit seiner Situation zu tun ? Denken dann posten ! Es ging bei ihm um den Handel und nicht um den Besitz, die 10 gr sind in S-H geringe Menge !
Hab ich oben bereits erwähnt, eine Digi Waage.
Unbekannt.
Höchstwahrscheinlich haben sie sein Handy abgehört (seit einem Jahr).
20 Jahre also Jugendstrafrecht.
Das würde ihm im Gegensatz zur Verweigerung keinen fourteil bringen. |
Mario |
auch wenns manches mal nervt, er hats doch nur gut gemeint. ![]() |
[user:14414] |
Menschenfresser wetzendie .. |
Ich hab es auch nur gut gemeint.
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Melonenmann |
naja, mit 20 kann man auch schon nach dem erwachsenen strafrecht verurteilt werden.
und ich glaube schon, dass einem vor gericht "ich war nicht!" mehr bringt als "ich sage nichts, um mich nicht selbst zu belasten". |
Menschenfresser wetzendie .. |
Der Anwalt wird sagen was vor Gericht das beste ist. ![]() |
Flüchtiger |
na is schon was passiert?
Deshalb gehen sie auch zu allen hin und versuchen aussagen aus den leuten herauszuquetschen. |
Herbarius |
WORD |
greenwalker |
ok leute!
war von euch überhaupt schon mal jemand bei ner richtigen gerichtsverhandlung wegen btmg-verstoss (egal ob als zeuge, zuhörer oder angeklagter)? hab das bereits hinter mir, und kann euch sagen, was hier geschrieben wird, is teilweise absoluter bullshit. als erstes: eine aussageverweigerung darf vom richter NICHT negativ aufgefasst werden, das is dein gutes recht, ganz im gegensatz zu einer falschaussage. wenn dir das die bullen nachweisen, sitzt du erst recht in der scheisse, da der richter das strafmaß auf jeden fall weiter oben ansetzt. zweitens: wenn das eine richterlich genehmigte abhöraktion war, dürfen diese aufzeichnungen auch vor gericht verwendet werden. also falls er übers handy geschäfte gemacht hat, ist wahrsch. nich mehr viel zu retten.(is sowieso absolut fahrlässig - total bescheuerte idee) drittens: der paragraph 32 oder 33 (weiss nich mehr so genau) des btmg, ist der einzigste paragraph im deutschen gesetz, der es ERMÖGLICHT das strafmaß zu verringern. dies liegt jedoch im ermessen des richters, ob dieser paragraph dann auch angewendet wird oder nicht. mein anwalt hat mir damals davon abgeraten, da dies im normalfall nur bei wirklichen wichtigen aussagen auch tatsächlich zur verwendung kommt, d.h. eventuell verpfeist du ein paar leute und das wird dir gar nicht anerkannt ----> strafe + ein paar neue feinde hoffe das hilft mal vorerst greetz greenwalker |
~>humgalli<~ |
Dem Beitrag von Greenwalker kann ich nur zustimmen.
Wer Geschäfte am Handy abwickelt ist eben zu blöd dafür - selber Schuld die Strafe sollte er dann als Lehrgeld sehen. Leute verpfeifen ist das dümmste was man machen kann - wer auf sowas schon kommt ........... Wenn man nicht genau weiß was man sagt ist es meiner Meinung nach am besten erstmal die Aussage zu verweigern - und denkt dran auch wenn die Polizei es euch versucht anders zu vermitteln - der Richter legt die Strafe fest NICHT die Polizei. MfG |
Arthur Dent |
es sind die §§ 31 und 31a BtmG:
31a kommt aber im vorliegende fall wohl nicht in betracht, wenn der vorwurf wirklich auf handel lautet. |
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