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littlefirefairy
Hallo,
Habe keinen Fred gefunden, der meine Frage beantwortet.
Bei meiner besten Freundin wurde heute Nachmittag in ihrer ABWESENHEIT die Wohnung durchsucht.
Nun hat sie sich aber auf keine wissentliche Art verdächtig gemacht.(nicht erwischt worden, keine Probs mit dem Führerschein...)
Eigentlich können wir uns nicht mal vorstellen das Jemand gegen sie ausgesagt haben könnte der sie kennt.
Der Vorwurf lautet: Verkauf von BTM
Nun die Frage: Dürfen die das? Müssen die nicht einen konkreten Verdacht haben?Jemand Erfahrung mit sowas?
(gefunden haben sie ein paar Blätter anscheinend, meine Freundin dealt nicht, sie kifft nur selten) *???*

Dr.Pepper
Afaik, kann man sogar, wenn man vor Ort ist darauf bestehen, dass in keinem Zimmer gesucht wird, während man nicht dabei ist.

Aaaaaaaaaaaarthuuuuuuuur! *zwinker*

littlefirefairy
Ist ja schon passeé, die waren da wohl mit dem Vermieter drin,
es war ja wie gesagt keiner zuhause.
Als sie nach Hause kamen, war die Wohnung durchsucht, und der Durchsuchungsbefehl lag auf dem Tisch.
Mehr weiss bisher noch niemand...

 [user:433]

littlefirefairy
Es wird wohl sowas sein dass ein Nachbar oder ähnliches Polizei gerufen hat, weil sie absolut vertrauenswürdige Freunde hat, wir sind aus dem Alter raus, wo man sich gegenseitig anscheisst.
Also gehen wir bisher davon aus aus dass es sich um eine nicht ernstzunehmende
Aussage handelt.
Immerhin lautet der Vorwurf Verkauf von Drogen und das ist allerdings lächerlich.

Die Frage ist also, wie kann sie dagegen Vorgehen, Anwalt ist gut, aber Teuer.

Edith sagt diese Hausdurchsuchung ist wirklich ungerechtfertigt weil die Betroffene sich überhaupt nichts zu Schulden kommen lassen hat.
off.: könnte sich jemand zu Wort melden, der sich auskennt, oder dem schon ähnliches passiert ist, das würde dann auch weiterhelfen, danke.

 [user:2214]

littlefirefairy
Wir gehen mal davon aus dass es der Verm. war, denn Schlüsseldienst macht doch meines Erachtens das Schloss kaputt?

 [user:2214]

littlefirefairy
Uii, na die Info leite ich direkt mal weiter

 [user:21486]

 [user:433]

littlefirefairy
ES geht sich um meine Freundin, wie ich schon sagte,
Sie kifft Drei mal im Monat!!
Es gibt niemand der sich selbst Belastet hat, da sie ja nicht verkauft.
Bitte nützliche Infos, Danke

Edit sagt die werfen ihr ja den Verkauf von anderen Drogen vor, damit hatte sie nie was am Hut.
ALSO: Unbegründet *abstink*

Dilek
Hätte aber BEGRÜNDET sein können littlefirefairy.
Wahrscheinlich hat Sie jemand angezeigt, dann ist die Durchsuchung begründet.

Du sagst, "Unbegründet", für die Polizei war es wohl begründet denn sie durchsuchen nicht Wohnungen, von denen sie nichts wissen und nicht aus Spaß.
Ein Durchsuchungsbefehl wird von einem Richter genehmigt, wenn begründeter Verdacht vorliegt.
Vielleicht war es ein anonymer aber glaubwürdiger Tipp?
Ob sie bei anonymen Anzeigen auch durchsuchen können, weiß ich nicht aber auch dann muss der Richter "glauben", der Verdacht ist begründet.
Es ist möglich, dass Sie nie raus bekommen wird, wer Sie angezeigt hat.

Da eine Freundin von mir ähnliches erlebt hat und die Türen eingetreten worden sind (von der Polizei) weiß ich, sie dürfen das, wenn sie Grund haben und die Genehmigung von einem Richter bekommen. Den entstandenen Schaden musste die Freundin selbst bezahlen. Und bei ihr wurde auch weniger als 1g Gras gefunden. vermutet hat die Polizei allerdings Kiloweise.

Spike Spiegel
Wahrscheinlich hat Sie jemand angezeigt, dann ist die Durchsuchung begründet.


Gibts zu dieser Behauptung ne Quelle?

Ein Richter darf nur dann eine HD anordnen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte zu einer begangenen Straftat vorliegen und die Vermutung besteht, dass die HD den Zweck von entweder der Ergreifung einer gesuchten Person, die Auffindung von Spuren und/oder Beweismitteln oder der Beschlagnahmung Verfalls und/oder Einziehungsgegenständen erfüllt. klick

Ich glaube nicht, dass eine Anzeige von einer 3.Person, als tatsächlicher Anhaltspunkt ausgelegt wird.


 [user:433]

fetty board
Nebenfrage: Handelte es sich um einen Richterlichen oder Staatsanwaltlichen Durchsuchungsbeschluss? Da es sich um den Verkauf von BTM handelt, sehe ich eine Verdunkelungsgefahr, welche vermutlich nicht die Absegnung eines Durchsuchungsbeschlusses von Richterlicher Seite bedarf. Sollte dies der Fall gewesen sein, so können bei (ergebnisslosen) Durchsuchungen rechtliche Schritte gegen die ermittelnden Beamten eingeleitet werden (wobei ich deren Erfolg nicht zu beurteilen vermag)

so well *abstink*

weedmasterflash

littlefirefairy
Dilek Da meine Freundin mit chemischen Drogen niemals auch nur Kontakt gehabt hat denke ich wohl behaupten zu können, dass der Verdacht des Verkaufs dieser Drogen unbegründet ist.
Spike Spiegel Danke das hilft schon weiter.
fetty board Das werde ich heute Nachmittag herausfinden, was die rechtlichen Schritte betrifft, ist es natürlich die Frage ob die Anwaltskosten sich lohnen.

Meine Freundin tut mir so Leid, das ist so ein wiederliches Gefühl,
dass sie sich einmal komplett durch ihre Intimsphäre gewühlt haben.
Vor allem in ihrer Abwesenheit, sie wird wie ein Schwerverbrecher behandelt, obschon sie garnichts gemacht hat.
Danke für eure Hilfe, melde mich später noch einmal, wenn ich bei ihr war und mehr weiss..

littlefirefairy
Inzischen ist längst bekannt, wie es dazu kam.
Ich hatte vergessen, das auch mal zu posten.
Also hier der Nachtrag:
Ein Bekannter vom Freund meiner Freundin hatte sich in seiner Wohnug eine Anlage zum Anbau angeschafft. Der Freund meiner Freundin war gelegentlich dort zu besuch und hatte wohl auch seine Fingerabdrücke auf den Teilen hinterlassen.
Der Bekannte, der ein Volldepp ist, hat es irgendwann nicht mehr gebacken bekommen, seine Miete zu zahlen, und war wochenlang nicht Zuhause.
In der Zwischenzeit hatte der Vermieter dann schon die Türe geöffnet.
In der Wohnung wurde sein Telefonbuch gefunden, in der die Nummer meiner Freundwe stand, zudem waren die Fingerabdrücke im Register gespichert.
Meine freunde sind zwischenzeitlich sogar beschattet worden, bisher haben sie noch keinen Termin zur Verhandlung erhalten.

Ein Haufen Steuergeld wurde jedenfalls schon in die Zwei investiert.... *abstink*

 [user:14078]

~schwibelschwabel~
Nur weil ein Nachbar bei der Polizei sagt das du Drogen verkaufst ist kein Grund das die Richter einen Durchsuchungsbefehl unterschreiben.

Das stimmt so nicht!
Zu mir kam die Polizei auch nur wegen meiner Nachbarin.

Spike Spiegel
Deine Nachbarin hat gesagt du verkaufst Drogen und aufgrund dessen, wurde ein Durchsuchungsbefehls ausgestellt?

powers87
*???*

littlefirefairy
Update:

Der Freund meiner Freundin war gelegentlich dort zu besuch und hatte wohl auch seine Fingerabdrücke auf den Teilen hinterlassen.


Bei den Fingerabdrücken auf den Teilen, handelte es sich in Wirklichkeit um DNS Spuren meines Kumpels in einem Einweghandschuh der in der Wohnung des "Gärtners" gefunden wurde.
In diesem Handschuh wurden noch 6 andere DNS-Spuren gefunden, die nicht zuzuordnen waren.
Einzig die DNS meines Kumpels hatten sie bereits in ihrer Datenbank.

Und dies war der einzigst vorliegende "Beweis" für die Anklage zur Beihilfe zu einer Straftat.

Gerichtsverhandlung war letzte Woche,

selbstverständlich

Freispruch.


Dennoch ist uns allen ein ganz schöner Stein vom Herzen gefallen.

Aber das war ja auch ein lächerlicher "Beweis"

Zu dieser Zeit hat mein Kumpel in einer WG gewohnt,

seiner Aussage nach hat der "Gärtner" sich diesen besagten Handschuh aus der WG mitgenommen, womit auch die verschiedenen DNS Spuren erklärt waren.

Was die nun in der WG mit dem Handschuh getrieben haben, geht ja nun niemanden etwas an. *gnicker*

Aber soviel zu dem Thema Wer sich nichts zuschulde kommen lässt.....

shoop da whoop // teekessel
DNS-Datenbanken & spuren in handschuhen ...
und das bei nichtigkeiten wie growen... -.-'

überwachungstaat olé *abstink*
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