kiffer.net
Suche

Till
Hmm, folgendes heute früh passiert:

8.30 Uhr, meine Eltern öffnen nicht die Türe (isn großes
Eisentor). Die Cops denken sich, steig ich doch mal übern Zaun (rechtens?). Es klopft und ich mach total
verschlafen und verpeilt die Tür auf.
Hält mir den Zettel (Durchsuchungsbefehl) unter die Nase. Dann durfe ich mich erst anziehen (nix an, weil ausm Bett).
Und wer steht vor mir? Meine zwei Lieblingscomedians.
Vorgeschichte:
"Jemand ziemlich schlaues" ist zu den Cops gegangen:
10.07 lt. Bullen und hat angegeben, ich hätte ihm im Zeitraum Mai 29g Haschisch veräussert hätte.

Bei der Wohungsdurchsuchung wurde folgendes gefunden:

2,3 Marihuana (Weed)
0,4 Haschisch
0,6 Mische in Mischeschale
1 Feinwage elektro 0-500g (lt. Cops mit Pflanzenresten! Nicht wahr!)
1 Pesola 30g (lt. Cops mit Pflanzenresten! Nicht wahr!)
1 Bong gebraucht (Ehle)
1 Bong neu
2 Cliptütchen (lt. Ausssage mit Pflanzenresten! Nicht wahr!)
3 Packungen Papers long
1 Handy Samsung SGH-D500 mit Ladegeräte
(ich wurde nach dem PIN gefragt, hab aber gesagt das is Privatsache, geht die nix an, haben sehr sauer reagiert, die Kollegen)
1 Laptop

Nun meine Fragen:

Was könnte auf mich zukommen? (1x BTMG Vorstrafe) und ich wohn in Bayern :(

Warum das mit dem Laptop und dem Handy?
Ist das mit dem Handy rechtens? Brauche das Ding
unbedingt!

Die Waagen, Handy, die neue Bong und die Töpfe will ich natürlich wiederhaben, was davon bekomme ich denn wieder?

Auch die Fragenstellung der Cops auf der Wache war ganz komisch, Bullenblabla mit, rede doch, wir helfen dir *lach*

Danke für euere Hilfe :)

Peace


Chris

Don
Die Cops denken sich, steig ich doch mal übern Zaun (rechtens?)

Das legen die sich schon so hin wie sie es brauchen. Sie werden z.B. sagen 'Gefahr im Verzug', zu wolltest deine Sachen entsorgen und deswegen sind sie schnell übern Zaun.Da sie was gefunden haben werden sie damit auch davon kommen.

Was könnte auf mich zukommen?

Naja wenn du Pech hast dann kriegen sie dich dran wegen den angeblichen 29g.Das du gedealt hast denken sie wahrscheinlich auch wegen der Waage, Zip-Tütchen.
Wenn da nix auf dich zukommt dann aber ziemlich sicher wegen dem Zeug.
Ich wohn auch in Bayern und ne Anzeige wurde bei mir fallen gelassen wegen einer benutzen Bong.

Einem Kumpel hat die Staatanwaltschaft auch mal 6g durchgehen lassen, einem anderen aber zich Sozialstunden aufgebrummt wegen ner gebrauchten Kawumm...
Da kann man dir wohl nur noch viel Glück wünschen. Aber wirkliche Konsequenzen wird das wohl nicht haben.

Warum das mit dem Laptop und dem Handy?
Ist das mit dem Handy rechtens? Brauche das Ding
unbedingt!

Da weiss ich leider nix genaueres aber ich glaube das die das beschlagnahmen dürfen. Aber du bekommst es wieder.Wie das mit dem Laptop ist und z.B.gebrannte Sachen... und was der mit dem dealen zu tun haben sollte weiss ich auch net

Alles wo angeblich Weed dran ist bekommst du wohl nicht mehr

sensimi
In Zeiten wachsender Staatswillkuer, arroganten und skrupellosen Umgangs der
Staatsorgane und seiner willigen Vollstrecker mit ihren Buergern, habe ich mich
entschlossen diesen Guide zu schreiben. Wie das Schicksal so will, habe ich mich
aus aktuellem Anlass mit der Materie beschaeftigt, da einige meiner engsten
Kumpane einer ueberraschenden Hausdurchsuchung ins Auge schauen mussten.
Leider ist selten etwas unvorbereitetes auch erfolgreich, deswegen ging so manche
Durchsuchung fuer den Delinquenten unvorteilhafter aus, als es haette sein
muessen.
Werter Leser, beachte bitte auch, dass dieser Text nicht geschrieben wurde um
das Begehen von Straftaten zu foerdern. Du weisst was du tust. Dieser Text soll
dir einfach helfen, dich vor Uebergriffen des Staates auf deine unveraeusserlichen
Menschenrechte, zu schuetzen und zu wehren. Lasst uns also keine Zeit verlieren...

Zuerst ein wenig Theorie:
Wir leben in einem s.g. Rechtsstaat, das heisst erstens, dass wir in einem Staat leben.
Leben in einem Staat bedeutet dass jeder seiner Buerger ein wenig Freiheit in
Sicherheit eintauscht. Die Freiheit des Buergers wird durch Gesetze begrenzt,
andererseits bekommt jeder auch ein grosses Stueck an Sicherheit -sein Leben und Besitztum wird durch den Staat garantiert, so dass er, in der Regel, ein sicheres Leben fuehren kann, ohne um sein Leben und seine Habe zu fuerchten. Zweitens bedeutet Rechtsstaat, dass das Verhaeltnis von Freiheit und Sicherheit nicht willkuerlich sondern durch das Recht festgelegt wird. Das bedeutet, dass keine Staatsgewalt im Widerspruch zum schriftlich festgelegtem Gesetz handeln darf.
Dass dies nicht immer so ist, liegt auf der Hand, aber bevor du dich dagegen
wehren kannst, musst du erst erkennen wo gueltiges Recht ueberschritten wurde
- hier gilt Wissen ist Macht.

Fuer Juristen unter euch, uns wird hier am meisten
das Grundgesetz (Art. 13) und die Strafprozessordung (StPO, Par. 110)
interessieren.
Wie ich oben schrieb, garantiert der Staat per Gesetz jedem Buerger Sicherheit
zu. Wenn sich also jemand (eine Privatperson oder eine Firma) in seinen Rechten
verletzt meint (Diebstahl, Erschleichen von Dienstleistungen, Sachbeschaedigung,
Verletzung des Copyrights), hat er das Recht den vermeintlichen Verursacher bei
der Polizei, oder der Staatsanwaltschaft anzuzeigen; wenn der Verursacher nicht
bekannt ist, kann Anzeige gegen unbekannt gestellt werden.
Jetzt kommt der Staat zum Zug, er kann ein Ermittlungsverfahren (EV) einleiten
oder auch nicht. Damit wir schneller vorankommen, nehmen wir an ein
Ermittlungsverfahren ist eingeleitet worden. Das EV hat zum Zweck hinreichende
Beweise zu finden, um eine Anklage vor Gericht zu erheben, denn ohne einen
Schuldspruch des Richters kann der tatsaechliche Verursacher nicht zur
Verantwortung gezogen werden (auch hier Prinzip des Rechtsstaats).
Waehrend des EV hat der Staat (Polizei, Kripo) eine ganze Palette an Mitteln um
den oder die Verursacher zu finden und/oder zu ueberfuehren. Er kann abhoeren,
beschatten, verdeckte Ermittler einsetzen oder auch eine Hausdurchsuchung beim
vermeintlichen Verdaechtigen oder einem seiner vermeintlichen Komplizen
anordnen. Da sind wir also endlich beim interessanten Teil angelangt.
Wann sind in einem EV genug Beweise/Hinweise gefunden wurden, dass einer
Hausdurchsuchung stattgegeben wird?
Leider, leider: Sehr sehr schnell. Schon wenn einer bei einer Vernehmung sagt,
dass er gehoert hat dass jemand mal mit dem aktuellen Fall irgendwie zu tun
hatte kann das schon fuer einen Hausdurchsuchungsbefehl reichen.
Es gibt auch Faelle, in denen einfach eine aufgeschriebene Telefonnummer, die
Zusammenhangslos bei einer Hausdurchsuchung gefunden wurde schon zu einem
Besuch der Kripo gefuehrt haben.
Grundsaetzlich: Schon der kleinste, nichtigste Anhaltspunkt kann von den Beamten
dem Richter so vorgefuehrt werden, dass er den Wisch ausstellt!
Also wiegt euch nicht in Sicherheit - es kann jeden immer treffen!
In besonders krassen Faellen, wo der Verfassungschutz z.B. linke Buchlaeden
oberserviert hatte wurden Menschen dann geziehlt observiert und abgehoert (und
spaeter Durchsucht selbstverstaendlich) die auch nur 2x dort haben Blicken lassen.
Die Hausdurchsuchung (im weiteren mit HD abgekuerzt) hat zum Ziel Beweise
oder Indizien fuer die Aufklaerung einer Straftat und eine evtl. folgende Anklage
zu finden. Ihr Ziel ist es nicht den Buerger einzuschuechtern, deswegen gilt im
Falle einer HD:

K E I N E P A N I K !


Eine Hausdurchsuchung ist nichts Schlimmes, sondern nur die Erfuellung deiner
buergerlichen Pflichten. Mit Schreien (deine Mutter), Toben, Bruellen und mit
aggressivem wie ohnmaechtigem Verhalten machst du es nur den Polizeibeamten
(meistens in zivil) schwer, ihrer langweiligen Routinearbeit nachzukommen,
beeindrucken kannst du sie damit nicht, sie werden ihren Job trotzdem tun.
Jetzt gilt es klaren Verstand zu bewahren und keine unnoetigen Fehler zu machen,
am besten wenn du deine Familie im voraus aufgeklaert hast, dazu aber spaeter.
Hinzu kommt, dass du dich gegen eine rechtmaessige HD nicht wehren kannst,
sondern du musst sie erdulden, es sei denn du bist John Rambo.. ;)
Eine Hausdurchsuchung an sich ist eine Verletzung deines grundgesetzlich
garantierten Rechts auf Privatsphaere (GG Art.13, Abs. 1, Wortlaut: "Die Wohnung
ist unverletzlich.", die Polizei darf also auf keinen Fall nach Gutduenken deine
Wohnung betreten, wenn die Beamten das unrechtmaessig tun wuerden, wuerden
sie sich selbst des Hausfriedensbruchs strafbar machen.

Da jeder Eingriff in ein Grundrecht nur durch den Richter erfolgen darf, muss jede
HD erst durch einen Richter angeordnet werden. Er stellt den Hausdurchsuchungsbefehl
(HDB) aus, der der Polizei die Befugnis gibt entsprechend aufgezaehlte
Lokalitaeten (Zimmer, ganze Wohnung, Garage, Dachboden, Fahrzeug, Haus) nach
Beweisen zu durchsuchen.
Eine Ausnahme, die s.g. "Gefahr im Verzuge", tritt ein, wenn der Umweg ueber den
Richter einen nicht wiedergutzumachenden Zeitverlust fuer die Strafverfolgung
bedeuten wuerde, sei es, dass ein Gefangener in deine Wohnung fluechtet oder in
deiner Wohnung vermutete Beweise schon wenige Stunden spaeter beiseite geschafft
sein koennten - in diesem Fall darf die Polizei ohne Durchsuchungsbefehl handeln
(wohlgemerkt, es handelt sich um eine Ausnahme, die gut begruendet werden muss).

Aber auch der Durchsuchungsbefehl ist kein Persilschein fuer die Polizeibeamten,
sie sind an strenge Bestimmungen gebunden, z.B. nachts sind Durchsuchungen
verboten! Die Nachtzeit ist wie folgend definiert:
1. April - 30. September : 21:00 - 4:00 und
1. Oktober - 31. Maerz : 21:00 - 6:00.
Natuerlich gilt auch hier die Ausnahme fuer "Gefahr im Verzuge".
Wenn also die Staatsgewalt an der Tuer klingelt (meistens gegen 9-11 Uhr
morgens), fragst du cool (der Hausherr) nach dem Hausdurchsuchungsbefehl. Wenn
sie einen haben, LIEST DU IHN DIR GENAU DURCH, die Beamten warten
waehrenddessen VOR der Tuer. Aus der Lektuere erfaehrst du welche Raeume
durchsucht werden duerfen, und welchen Zweck die Durchsuchung hat. So kannst
du waehrend der Durchsuchung KONTROLLIEREN ob sich die Beamten an die
ihnen durch den Richter uebertragenen Befugnisse halten. Du hast das Recht alles
fuer dich zu protokollieren, auch wenn es nur fuer dich ist, ist es manchmal hilfreich.

Wenn die Polizei wider Erwarten keinen schriftlichen HDB hat (bei "Gefahr im
Verzug", hast du das Recht zu erfahren welcher Tat du verdaechtigt wirst und zu
welchem Zweck die HD stattfinden soll.

AUF KEINEN FALL DARFST DU DEINE MUENDLICHE
ZUSTIMMUNG ZUR DURCHSUCHUNG GEBEN !


Wenn du das tust dann hast du, als freier Buerger, dich mit dem Eingriff in dein
Grunderecht einverstanden erklaert, und die Beamten haben sich aller Formalien
elegant entledigt, obwohl sie keinen HDB hatten.
Wenn du also keinen Durchsuchungsbefehl praesentiert bekommst musst du
LAUT UND DEUTLICH DER DURCHSUCHUNG WIDERSPRECHEN.
Falle nicht auf die Masche herein: "Sie haben doch nichts dagegen, dass wir uns
etwas im Haus umsehen?"; oder Aehnliches.
Wenn die Beamten trotzdem eine HD durchfuehren wollen, so muessen sie das
gegen deinen Willen tun, das kann sich spaeter als ein Vorteil fuer dich erweisen.
Das ist auch ein Punkt wo du auch deine Wohngemeinschaft aufklaeren solltest
- fuer den Fall, dass du nicht daheim bist.

Wie du siehst, kannst du bereits hier eine potentielle Durchsuchung abblocken. Du solltest, wie die Staatsgewalt auch, bei allem hoeflich aber entschieden bleiben. :-)

Ein paar Worte zum Sonderfall, dass nicht die Polizei sondern z.B.: das BAPT
(Bundesamt fuer Post und Telekommunikation) wegen nicht zugelassener
Sendeanlagen (Scanner, Amateurfunk, Ueberschreiten der Sendekraft bei CB-Funk, Brenner, Betreiben von Packet-Radio auf anderen Kanaelen als vorgesehen) zu Besuch kommt. Du musst sie nicht in die Wohnung lassen! Sage ihnen, dass du keine solchen Anlagen betreibst, sie werden dann gehen. Wenn du sie allerdings hereinlaesst, und sie finden betriebsbereite Amateurfunkanlagen, fuer die du keine Lizenz hast, nehmen sie es mit, und du siehst es nie mehr wieder.

Naechster Schritt, was duerfen die Beamten waehrend der HD mit deiner Wohnung anstellen?

Grundsaetzlich duerfen sie nur das was im HDB steht, insbesondere nur
aufgezaehlte Raeumlichkeiten durchsuchen. Aufraeumen muessen sie allerdings
nicht, sie duerfen aber keine Sachen beschaedigen. Du hast das Recht bei jeder
Unklarheit nachzufragen und die Beamten, an den durch den Richter gestellten
Rahmen, zu erinnern, davon solltest du bei Bedarf Gebrauch machen (was stand im HDB, vs. was tun die Beamten?)! Lass dich nicht voreilig entmuendigen.
Vor allem hast du das Recht, eine (oder mehr) durch dich bestimmte Person(en),
als Zeugen bei der Durchsuchung hinzuzuziehen, z.B.: einen Nachbarn. Wenn kein
Staatsanwalt bei der HD dabei ist (normal), dann muss ein Zeuge dabei sein.
Oft machen sich es die Bullen einfach, und benennen einen Mitarbeiter als Zeugen.
Seltsamerweise durchsucht er aber ebenfalls - was man sich nicht bieten lassen
sollte. Fragt wer bei der Durchsuchung als Zeuge hinzugezogen ist, und dann
schreitet ein wenn er sich beteiligt! Wenn sie einer wenig sind brauchen sie
laenger und es kostet sie mehr Nerven - was dazu fuehrt das sie die Lust
verlieren und nicht alles oder nicht so gruendlich durchsuchen (Praxiserfahrung ;-)
Weiter sind deine Freiheitsrechte waehrend der Durchsuchung NICHT
eingeschraenkt, d.h. du darfst dich in der Wohnung FREI bewegen und
telefonieren, z.B.: deinen Anwalt oder Freund anrufen.
Die Kripo sagt gerne "Bitte setzen sie sich hier hin und verhalten sie sich
ruhig" damit man im Auge der Beamten bleibt und nicht heimlich etwas beseitigen
kann und sie nicht stoert - wehre dich dagegen, beziehe dich auf die StPO!

Zettel und Notizen
Die Beamten duerfen zwar alle Gegenstaende und Schriftstuecke in der Wohnung
sichten aber keine Schriftstuecke lesen (Schutz der Privatsphaere). Sollten
sie das widerrechtlich doch tun, sagst du einfach "Entsprechend des Paragraphen
110 der Strafprozessordung verbiete ich Ihnen alle gefundenen Schriftsteucke zu
lesen." Nur der Staatsanwalt darf sie lesen und auswerten. Vorsicht, wenn du die
Beamten nicht selbst auf dieses Verbot hinweist, werden sie spaeter sagen du
waerest stillschweigend mit ihrer Handhabe einverstanden. Beachte hier, dass die
meisten Staatsanwaelte weit weniger Verstaendnis von computer-relevantem
Material (Passwoerter, Dialups, CCs, PBXen, Notizen, sensitive Daten, 0130
Nummern) haben als inzwischen eintrainierte Durchsuchungsbeamte.
Lass sie keine Sortierarbeit fuer den Staatsanwalt - und zu deinem Nachteil -
machen! Schliesslich kannst du darauf bestehen, dass alle Papiere in deinem
Beisein versiegelt werden (empfehlenswert) - es hat zudem den Vorteil, dass
du beim Brechen des Siegels vom Staatsanwalt selbst anwesend sein musst,
was hilft die Auswertung der Durchsuchung zu verzoegern.

Das Durchsuchungsprotokoll
Im Falle, dass die Durchsuchungsbeamten keinen HDB hatten, darfst du nach der
Durchsuchung eine schriftliche Mitteilung, die den Grund und die verdaechtige
Straftat enthaelt, verlangen.
Neben dieser wird auf jeden Fall ein Protokoll mit allen Daten (Personalien, Zeit,
Liste beschlagnahmter Gegenstaende) erstellt. Die Beamten verlangen meistens
spaeter deine Unterschrift darunter - dazu bist du aber gesetzlich NICHT
verpflichtet, am besten laesst
du es sein, ein Nachteil kann dir aus der Weigerung
nicht gemacht werden. Auf jeden Fall hast du das Recht das Schriftstueck sorgfaeltig
durchzulesen, und eine Erklaerung nach allem zu verlangen, was du nicht auf Anhieb
verstehst.
SEHR WICHTIG: Auf dem Protokollblatt werden an einigen Stellen Kreuze
gemacht, die aussagen, ob der Hausherr mit der HD einverstanden war oder nicht,
und ob die mitgenommenen Gegenstaende "freiwillig herausgegeben" wurden oder erst "beschlagnahmt" werden mussten.
ACHTE DARAUF, dass die Kreuze bei NICHT EINVERSTANDEN und
NICHT FREIWILLIG stehen! Das ist deine groesste Chance die beschlagnahmten
Computer/Hardware/Disks jemals wiederzubekommen! Wichtig ist vor allem
aufzupassen was der leitende Beamte sagt! Es wird auf jeden Fall bei der
Ueberreichung des Zettels zum Unterschreiben der Satz kommen "Machen Sie hier
ein Kreuz und unterschreiben Sie da." - falle nicht darauf herein!
Im allgemein beim Umgang mit der Staatsgewalt, also auch hier gilt, alles was du
den Polizeibeamten erlaubst, ob freiwillig oder aus deiner eingeschuechterten
Lage heraus und angesichts der geballten Staatsmacht, braucht keiner Rechtfertigung
der Polizeibeamten, also auch keiner nachtraeglichen richterlichen Ueberpruefung.
Falsches Zuvorkommen ist hier fehl am Platze und bringt dir keinerlei Vorteile!
Um nochmal zu unterstreichen, wenn die Durchsuchung ohne Durchsuchungsbefehl
stattfindet wirst du sogar ausdruecklich gefragt, ob du mit der Mitnahme
(Sicherstellung) der Gegenstaende einverstanden bist - DIES MUSST DU
UNBEDINGT VERNEINEN. Diese Haltung solltest du waehrend der gesamten
Durchsuchung beibehalten, um keine Missinterpretationen deines (nonverbalen)
Verhaltens zuzulassen!
Was die evtl. mitgenommenen Gegenstaende angeht, bestehe darauf, dass alles auf
der Liste genauestens und differenziert beschrieben ist! Um direkt aus einem
Rechtsberater zu zitieren: "Der Betroffene hat KEINE Veranlassung, den
Polizeibeamten die Muehe zu ersparen, die einzelnen Gegenstaende und den Fundort
in der Wohnung so exakt wie moeglich zu beschreiben." Das ist nicht immer einfach
aber ich ermutige dich dazu, das Gesetz ist hier eindeutig auf deiner Seite.
Deine widersprechende Haltung ist, wie ich sagte, die EINZIGE Chance ueberhaupt
deine Hardware in annehmbarer (unter 6 Monaten) zurueckzubekommen.
Dies geht so:
wenn du widersprochen hast, muss von der Polizei innerhalb von drei Tagen eine
Bestaetigung beim zustaendigen Amtsrichter eingeholt werden (egal ob ein HDB
vorhanden war oder nicht). Der Richter wird also die Gruende fuer die bereits
erfolgte HD ueberpruefen, sollten sie nicht ausreichend gewesen sein, muss die
Polizei dir alles herausgeben. Damit nichts in Vergessenheit geraet, kannst du
dich direkt an den zustaendigen Amtsrichter wenden und eine "richterliche
Entscheidung ueber die Rechtmaessigkeit der Beschlagnahme" beantragen.
Ausnahme bei Postsendungen auf der Post, sie sind fuer die Polizei tabu,
beschlagnahmt werden duerfen sie nur vom Richter und bei Gefahr im Verzug nur
vom Staatsanwalt.


Quelle: http://www.hdutch.cobweb.nl/security/hausdurch.htm


Ist zwar ein bisschen viel....aber wenn dus gelesn hast, bist du für alle Fälle vorbereitet!





quelle eingefügt

Arthur.


man beachte auch die anmerkungen des eigentlichen autors:


Anmerkung:
Da ich selbst kein Jurist bin, wird dieser Artikel nach dem Fertigstellen auf seine
juristische Richtigkeit von einem echten Juristen ueberprueft - trotzdem kann fuer
die gemachten Angaben keine Garantie uebernommen werden.
Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und im Einklang mit dem
geltenden Recht. Juristischer Geltungsbereich: BRD / 1997


Quelle: quelle

Till
*+polizei* Was geht :) Die Schweine haben ja echt jedes Recht in diesem Land
und das Problem ist, SIE wissen es auch.
Meint der Bulle zu mir. Wir machen jetzt eine erkennungsdienstliche Behandlung und a DNA Probe,
ich so: echt? Wieso, machst du denn eine? (hab die Sau geduzt, weil die mich auch immer mit Vornamen angesprochen haben, selbst nach einem Hinweis, das wir noch nie zusammen gesoffen oder die Schweine gehütet haben, waren wir noch immer "per du"). *geil*
Natürlich hab ich das ganze nicht gemacht, auch wenn der Typ mir die Ohren vollgeheult hat, das SIE die Probe auch durch ein richterliches Gutachten haben kann,
meine Antwort darauf: Macht was IHR nicht lassen könnt! Bis denne!

Kantakukuruz
sensimi: Wenn du fremde Texte kopierst, bitte immer mit Quellenangabe!

sensimi
latte

Flüchtiger
haste ne quittung bekommen fürs laptop und dein handy? haste überhaupt ne quittung bekommen?

wenn ja, solltest du das laptop wiederbekommen. Handy... kommt drauf an. wenn du NICHT vertickt hast schon. wenn aber z. B. verdächtige sms (war bei mir so) drauf sind wirds kritisch.

Mir haben die schweine auch mein handy weggenommen. und 1500€. ich glaub kaum das ich eins von beiden je wieder sehen werde. aber ich hab auch vertickt (siehe fred von mir).

ja und DNA-probe bei dealerei - das ist sowiso die größte unverschämtheit. ich muss ja auch bald zur EDB und ich werde mich dort auch garantiert WEIGERN. bin doch kein vergewaltiger!


Ansonsten werden die jetzt dein Handy auswerten und gucken, wer aus deiner telefonliste ihnen verdächtig erscheint. Dort werden sie irgendwann einmarschieren und versuchen, die leute so auszuquetschen, damit sie gegen die aussagen. ("ja ok, ich hab mal was bei ihm gekauft, aber nur ganz wenig! blablabla") Das darf nich passieren sonst biste drann. Also warne alle deine freunde, oder mögliche "verdächtige" und mach ihnen ABSOLUT klar, dass sie ganz einfach die aussage verweigern sollen! das ist jedermanns gutes recht. und dann passiert weder ihnen noch dir was.

wenn alles gut läuft bekommst du ein paar arbeitsstunden und das wars.

Arthur Dent
latte

Quelle: sensimi
nö, find ich gar nicht. ich halte quellenangaben für besonders wichtig!

sensimi
achso....hättest du gerne noch die telefonnummer?

Spätzünder

Flüchtiger
uuuh...scheiß beamtendeutsch...*verwirr*
aber ich glaub das trifft zu (zusmindest bei mir)

Till
So:
Anwalt is eingeschaltet (ziemlich guter Anwalt (Strafrecht / Fachgebiet BtmG)
Aussage von ihm war folgende:
DNA Probe MUSS man(n) NICHT abgeben, die müssen sich dann erst die Arbeit
machen und zum Richter gehen.
Fingerabdrücke, Fotos, Wiegen und den scheiss MUSS man machen.
Er meinte, erstmal Akteneinsicht und dann schauen, wie mann denen "helfen" kann.
Bin ja mal gespannt http://kiffer.net/gfx/gelbo/daaa.gif
*daaa*http://kiffer.net/gfx/gelbo/rotauge.gif
*rotauge*

Spätzünder
...scheiß beamtendeutsch...


Ich verstehe das so, dass die Beamten nicht nach deiner PIN fragen dürften, um sich deine Anrufliste anzuschauen. Sie müssen den offiziellen Weg über den Telekommunikationsanbieter gehen.

Alti
Sie müssen den offiziellen Weg über den Telekommunikationsanbieter gehen.

der betreiber hat aber herzlich wenig mit deiner privaten, geheimen pinnummer zu tun.

Till
Also vornweg :) Fragen KÖNNEN die nach allem,
nachdem du aber der "Angeklagte" bist, darfst du "LUEGEN" das
sich die Balken biegen *autsch*

Natürlich WERDEN sie dich sehr freundlich nach deinen PIN fragen,
die Antwort SOLLTE aber NEIN sein (lt. Anwalt).

Auch unterschreiben musst du nichts, nur wenn du lustig bist, und wenn
du aufm Revier sitzt, bist du halt mal nicht lustig *lach*,
erkläre es den Freunden in Grün genau mit diesem Satz und sie werden dich hassen wie die Pest *breit*

Des weiteren, diesen tollen §31, lasst davon die Finger, DER EINZIGE der
der was ZUSAGEN darf (und vor allem wirklich könnte!, nicht wie die Freunde in GRÜN!), wäre der Onkel Staatsanwalt.
Mein Tipp! Lasst euch von dem Gesülze nicht beeindrucken, egal was DIE COPS auch immer erzählen, glaubt nichts, sagt nicht und lasst euch nicht einschüchtern :) Erst Anwalt und Akteneinsicht und dann schauen wies aussieht, lasst die Jungs in Grün doch erstmal ihren schlecht bezahlten Job machen!

Peace


Über den Betreiber isses lt. Telekommunikationsgesetz noch schwieriger
etwas zu erfahren. Die werden auf elektronischem Wege versuchen mein Handy zu öffnen, oder über die Karte (fast unmöglich, ausserdem is die bei
mir total leer, keine Nummern und nur SMS von der Freundin *g*) oder über ein Datenkabel (USB, mit Software is son Handy in 2 Minuten leider auf!).
Aber die dürfen gerne meine alten Listen und Telefonnumern haben, is mir egal, die Karte is auf jeden Fall abgemeldet, damit keiner auf die Idee kommt, bei mir auf der alten Nummer nochmal anzurufen!

Peace

Flüchtiger
tja... wenn man denen die PIN nicht gibt, müssen die es halt anders irgendwie öffnen; und das schaffen die auch immer. Der Nachteil liegt darin, dass man dann auch noch die kosten dafür aufbringen muss. drum hab ich ihnen die PIN auch gegeben (auf rat meines blöden anwalts).
Deine Antwort an dieser Stelle? Dazu musst Du Dich einloggen.
Wenn Du noch keine Zugangsdaten hast, klick hier um Dir einen kostenlosen Zugang zu holen.
E-Mail
Passwort
Passwort vergessen?
Dauer-Login

Hausdurchsuchung am 20.07.05

In den letzten zehn Minuten waren 54 Gäste und 17 User online:
Fanta I, Paradoxie, CruSheR, Zwielichtige, Starek, Larry_Brent, Pantoffelkino Teleshopping, Il dudo, Umgotteswillen, Noodlz, Homegrow, ^BAT^, RaveN, schmock ING., MadMann, Execration Text, MrsGreen
Weitere Freds im Board "Hausdurchsuchung":
bobmarleyfan 20:37 01.07.08 acht schwarze Männer weckten mich heute morgen (5|259)
teekessel-sensei 13:34 17.05.08 Hausdurchsuchung ohne Verdacht??(NRW) (24|1450)
pApA noAh 20:52 29.04.08 "Sie haben das Recht zu schweigen" (7|360)
ko'ben 12:29 12.04.08 Hausdurchsuchung wg Verdacht auf Handel, Handy beschlagnahmt (52|3154)
emily 18:53 05.03.08 Bong von den Cops wiederbekommen? (32|653)
Sänä 21:06 02.03.08 SEK stürmt Wohnung - ca. 700 gramm.. Mist! (64|2057)
zero-zero 13:16 02.03.08 Frage zu verwertbaren Hinweisen aus Hausdurchsuchungen (6|700)
RaveN 12:53 02.03.08 Rechtliche Frage (11|746)
powers87 21:15 01.03.08 HD mögl. wg. 10g per Post aus NL??? (21|1049)
powers87 21:10 01.03.08 Hausdurchsuchungsbefehl wie lange? (10|877)
Aktuelle Beiträge
RaveN 23:46 Songnamen Spiel
Execration Text 23:39 Ich rauch mir nun ein Köpfchen-Fred
Execration Text 23:33 Der Ankotz Fred
^BAT^ 23:27 Der Freu-Fred
CruSheR 23:25 Geplanter Grow 2009
Noodlz 23:18 Erkenntnis des Tages
RaveN 23:02 Sinnloses Sumpfen bis spät in die Nacht
^BAT^ 22:56 offtopicfred
CruSheR 22:41 Lustige Kommentare,Aktionen etc. eurer Elter zum Thema Kiffen
Il dudo 22:11 Der bekifften Fred
^BAT^ 22:10 [BLOG] Es wächst
Larry_Brent 22:05 Was hört ihr grad? Teil V
Zenzimilia 21:58 [NEWS] Wenn Kiffen nicht mehr lustig ist
Il dudo 21:57 [bsffn]
Larry_Brent 21:50 Was für ein Auto fahrt Ihr? Der Autofahrer-Fred
Larry_Brent 21:42 Der Höhepunkt des Tages
Pantoffelkino Teles.. 21:00 Der Fußball-Fred
Fivel.Mc.Floyd 20:25 HipHop im Wandel der Zeit