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Crank
Hi,

kann man eine dreckige Bong von den Cops wiederbekommen, wenn man sie auf dem Revier blank putzt?

Is das drin oder nicht?

MRhemp
*+ohrzu* *rotauge*


*???*

1fach Shroomie
ich denk eher das die lachen werden....


ne eher unwahrscheinlich.......*gnicker*

Dipdido
Wieso sollte man die bong denn eher wiederbekommen wenn sie sauber ist? Also versteh nicht was der dreck damit zu tun hat^^

brösel
Vielleicht meint er, dass in dem Schmodder noch THC-Restbestände drin sind, oder so. *???*

On: Aber ich bezweifel im Allgemeinen, dass du die überhaupt je wiedersehen wirst.

muh?!
Bei ner Verhandlung wird sie sicher als Beweismittel gebraucht (auch wenn sie net viel aussagt). Wenn du verurteilt bist/das Verfahren fallen gelassen wurde kannst sie glaub zurück fordern. Illegal ist sie ja nicht. Ob der Schmand eine Relevanz hat weis ich net..

Gibt aber sicher User hier, die das aus Erfahrung genau wissen müssten..

Ixam
Afaik sind allgemein die Aussichten, etwas polizeilich Beschlagnahmtes wieder zu bekommen eher gering.

Nikitaman
wieso dürfen die die bong überhaupt mitnehmen ? war die da grad gestopft oder wie ?

Ixam
Beweismittel

muh?!
Wenns nicht grad ne 10€ Bong war würde ich allerdings auch versuchen sie wieder zu bekommen..

Magic_Bus
wie geil is dat denn? *rotauge*

kannst bei der gelegenheit mal nachfragen was mit meinem stück haschisch passiert ist, was die mir vor 10 jahren abgenommen haben, verfahren wurde ja schliesslich eingestellt.


powers87
ey die BOng voll von den bullen wiederbekommen?! *???*

Ixam
YO VOLL! *abstink*

powers87
ey so gehts nich *angst*

Ixam
hör mal auf sinnlos zu posten und wenn schon dann offtopic

powers87
omg is das lol *abfeier* *abfeier* *???* *+ohrzu*

Ixam
geht's noch Troll?

powers87
ich waasche mich in unschuld *abstink*

myra^^chichi
Beim Beschlagnahmungsverfahren kriegt man für gewöhnlich einen Wisch ausgehändigt, den zu unterschreiben man aufgefordert wird. Sollte man ernstlich mal in die Situation geraten, was keinem zu wünschen ist, lohnt es sich allein des juristischen Kauderwelsches wegen, das ganze belustigt durchzulesen, dazu die Stirn zu runzelnd, ab und an zustimmend zu nicken, und dann das ganze mit einem vehementen "NEIEN!" zurückzugeben. Die Unterschrift bestätigt nämlich faktisch, mit der Beschlagnahme einverstanden gewesen zu sein; dies kommt einem Eingestehen einer Schuld - aus der Sicht des Kriminalbeamten - bereits nahe.
Lässt man den Wisch einfach Wisch sein, ist die Chance auf Rückforderung wesentlich grösser, aber auch keineswegs garantiert.

Was den Benutzungsgrad der Bong angeht, mag der Polizist zwar eine grobe Beurteilung dadurch vornehmen können, ob das Gerät viel in Betrieb war oder nicht, eine genauere Untersuchung des Moks aber wird sich kein geistig gesunder Mensch antun wollen, zumal die Aussagekraft einer eventuellen Analyse höchst fragwürdig wäre, und höchstens über die Gesundheitsschädlichkeit Aufschluß brächte - und auch das nicht besonders genau.

Was mich an Post #1199811 frappiert ist, dass die Bong sich bereits in Beschlagnahme zu befinden scheint, ein wenig genauere Beschreibungen zu den Umständen wären hier ganz hilfreich. Faktisch aber stimmt das bereits gesagte: Rauchparaphernalien sind in Deutschland frei verkäuflich und dürfen auch besessen werden. Eine Handhabe zur Beschlagnahmung ist somit nur gegeben, wenn auch definitiv eine Verbindung zu illegaler Benutzung herstellbar ist. So fand sich vor einigen Jahren bei einer Kontrolle eine Bong in meinem Rucksack, die zwar mit einem kritischen Blick beaugapfelt wurde, tatsächlich interessiert hat sich die Polizei aber eher für einen Beutel Guarana, der sich in meinem Besitz fand - jener wurde beschlagnahmt, auch wenn ich den nicht gerade eben freundlichen Herren klarzumachen versuchte, dass sie im BtmG lange nach Guarana suchen können, weil es dort schlichtweg nicht aufgeführt ist [zumindest meinem (damaligen) Wissenstand zufolge].

Wenn dem Frederöffner allerdings nach ein wenig Belustigung zumute ist, mag er gern mit Schmandweg und Bürste im Revier auftauchen, und darum fragen, die Bong reinigen zu dürfen. Die größte Belustigung dürfte sich allerdings auf Seiten der Gesetzeshüter finden, und solang man eben nichts genaues weiß, kann man hier auch nichts genaueres antworten.

Mit meiner Juristerei ist's allerdings wohlgemerkt nicht weit her, und sollten sich Fehler in meinem Post finden, bitte ich zu berichtigen, falls da einer besser Bescheid weiß.

GreenDream @ Userbild!
Ne, dito!

Edith:
Grundsätzlich alles verweigern, was man verweigern kann *hand* !

CruSheR
die bong wirst du bestimmt nicht wiederfinden.... aber dürfen die die überhaupt einziehen? ich meine es ist doch nur glas mit schmandresten sowas wie eine wasserpfeife

Ägidius
ja die schmandreste sind der grund weshalb sie beschlagnahmt wurde.
eine saubere bong ist nichts verbotenes, lediglich ein zeichen darauf das man vorhat etwas verbotenes damit zu tun.

bei meiner hausdurchsuchung wurde sogar ein "ein blatt papier mit BTM anhaftung" und eine "PET-Flaschenbong mit BTM anfhaftung" beschlagnahmt.
also es liegt alles nur an den anhaftungen... aber das du deine bong putzen und mit nach hause nehmen darfst bezweifle ich trotzdem, weil ja eindeutig mit deiner Pfeiffe Straftaten begangen wurden und sie damit beweismittel ist.
mfg *abrock+*

Tommse
kannst du afaik knicken. als ich mal beim malen hochgenommen wurde ham die meine dosen auch einkassiert und eingestampft...

pip
also nen kumpel haben die auch mal ne bong einkassiert, die war weg... aber versuchen würde ich es auf jedenfall!
echt, so ein saftladen! irgendwann holen die bullen auch noch nen arzt dazu, amputieren deine gesamten atemwege und werfen die in die aservatenkammer *tränenlach*

Sänä
denke du bekommst den Bong zurück.. illegal is es nicht.. wurde mal bei etwas anderem erwischt.. und ich bekam alles wider zurück.. piiz

Meister Lampe
"nen Kumpel" schonmal was von Dativ gehört? neM (wenn überhaupt)

"den Bong" dat heisst verdammt nochmal DIE bong !!

otp: Ehm Crank wie der Name so das vorhaben! *gnicker*
mhh ich stimme myra^^chichi zu!


mhG julian

Herbarius
Ich schätze dass du deine Bong wieder bekommst, sobald sie nicht mehr als Beweismittel gebraucht wird, also spätestens nach dem Verfahren bzw. ggf. der Einstellung des Verfahrens...

Wurdest du bei der Beschlagnahme der Bong gefragt, ob du auf die "Rückgabe der beschlagnahmten Gegenstände verzichtest"? Falls du das nämlich bejaht hast (musst du auch unterschreiben), dann siehts vermutlich schlecht aus.

Jack Haze
Meister Lampe tja ,wie mans in den Wald ruft so schallts zurück:

"schonmal was von Dativ gehört" jetz frag ich dich : Schonmal was voM Dativ gehört ;-)

Von weM hast du was gehört ? Vom Dativ

nicht Akkusativ:

Von wen hast du was gehört? Von Dativ ^^ Kann zwar auch akkusativisch geschrieben werden, ist aber nicht allzu gutes Deutsch in dem Fall.

Ist ja jetzt auch egal *gnök*

dj_korn
in jedem steckt doch iwo nen kleiner klugscheißer.... *pfeif* *ohrzu+*


*zwinker*

Mo
-e-

Budforce
Sag am Besten noch sowas wie "mein Weed reicht nur noch fürn Kopf ich brauch die jetzt unbedingt..." und dann sagste "Spaaaaaß" und klopfst dem Bullem auf die Schulter *+abrock*

wasabi
Sag am Besten noch sowas wie "mein Weed reicht nur noch fürn Kopf ich brauch die jetzt unbedingt..." und dann sagste "Spaaaaaß" und klopfst dem Bullem auf die Schulter

*lol*
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Bong von den Cops wiederbekommen?

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