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bent |
Da ja wie bereits bekannt ist www.hanfsamen.at ihre Bestelladressen an die Polizei rausgegeben hat und ich nun mehr oder weniger bedacht habe das die Polizei bei mir reinschneit, da ich dort damals 10x Lowryder bestellt habe und wir sie diese Saison gegrowt (zur Samenherstellung) haben. Bin ich jetzt in einen Konflikt mit meinen Freunden gekommen. Der folgender ist....
Da ich daheim noch das Gefäß habe, in dem die Samen gekommen sind, dachte ich mir ich zweige wiederum 10 Samen von der Ernte ab und tuh sie wieder rein. Nun meint mein einer Kumpel ich solle lieber keinerlei Beweismittel daheim haben, denn sonst verstärkt das den Verdacht. Ich dagegeben bin der Meinung, dass wenn die Polizei kommt ich ihnen die 10 Samen geben kann und sie schwirren wieder ab (ohne Hausdurchsuchung etc.). Achja, ich wohne in Bayern! mfG |
Arthur Dent |
Ich könnte mir vorstellen, das man in einer vergleichbaren Situation statt der bestellten Samen eine entsprechende Menge "normaler" Hanfsamen (aus dem Bio-Laden oder Zoohandel) in seinem Kühlschrank aufbewahrt (wenn möglich in der Verpackung der bestellten Samen) und dann versucht zu Behaupten, man wolle die Samen archivieren.
Aussicht auf Erfolg besteht allerdings nur, wenn sonst beim potentiell Verdächtigen sonst nichts vorhanden ist, was auf Hanfanbau hindeutet (kein besonderes Zubehör, keine Growbücher etc.). Ob's klappt oder nicht, kann ich allerdings nicht beurteilen... |
bent |
Ich könnte auch original Lowryder-Samen bekommen. Da unsere kleinen schon Samen haben und es nurnoch eine Frage der Zeit ist bis die ersten runterfallen.
Die einzigen kleineren Beweismittel die auf Cannabis-Konsum hinweisen könnten wären wohl T-Shirts auf denen Aufdrucke sind, die mit Hanf in Verbindung gesetzt werden könnten, mein Skype Verlauf (Unterhaltungen werden gespeichert) und im Internetverlauf Seiten in denen Kiffer.net, Hanfburg.de vorkommt. Meine Frage nochmal: Sollte ich lieber von meinen aktuellen Lowryder Samen welche abzweigen und sie aufheben bis die Polizei vorbeikommt und ich sie ihnen geben kann oder lieber garnichts aufbewahren und alles bei Freunden lagern. mfG |
yamcanadian |
Ich seh ueberhaupt nicht ein warum du dich freiwillig dem Risiko aussetzen solltest mit der hanfsamen-Geschichte noch gepackt zu werden - die hat schon genug Leute den Kragen gekostet. Allerdings: Wenn sie dir nachweisen koennen (und das koennen sie garantiert) dass du 10x Lowryder gekauft hast, und du hast die samen NICHT mehr, ist das ein schwereres Vergehen (versuchter/gelungener Anbau) als wenn du das Tuetchen noch anscheinend unbenutzt in deiner Schublade liegen hast. Aehnliches berichteten Geschaedigte der hanfsamen-Geschichte auf der Hanfburg - die hatten wohl Schwein dass die Samen noch da waren, somit war die einzige Straftat die Einfuhr von illegalen Samen.
Schoenen Gruss |
bent |
Okay danke.
Also meinst du ich sollte mir 10 Samen meines aktuellen Grows abzwicken und sie in dieses Gefäß zurücktun als wäre nichts gewesen? mfG |
Rollmade |
Dieser Schluss ist wohl nicht zwangsläufig zu ziehen. Ich denke das müssen sie ihm dann genauso nachweisen, er kann ja sonstwas mit den Samen gemacht haben. (Hat sie nicht selbst bestellt und daher nach Erhalt an die Polizei übergeben/weggeschmissen, etc) |
Dr.Pepper |
man kann diese samen übrigens auch zum selber essen oder zum angeln verwenden... ![]() |
Weedmaster |
könnte er nicht auch sagen das er es zwar geplant hat anzubauen es sich dann aber anderes überlegt hat und die samen dann wegeschnissen hat?
ich mein da hätte er doch ne größere chance das der staatsanwalt ein auge zu drückt? |
Arthur Dent |
Hanfsamen sind dann illegal, wenn sie zum illegalen Anbau bestimmt sind. Sammeln (aber auch essen) von Hanfsamen ist dagegen legal. Als beschuldigter in Btm-Geschicheten sollte man imho nichts sagen, ohne vorher mit einem guten Anwalt gesprochen zu haben. |
yamcanadian |
Wie gesagt, auf der Hanfburg war ein betroffener, dem wurd im Nachhinein gesagt was er fuer ein Schwein hatte dass die Samen noch da waren. Denn natuerlich liegt bei illegaler Einfuhr auch der Verdacht des illegalen Anbaus vor, kein Richter glaubt jemandem, dass er fuer 40 Euro 10 Samen zum essen aus Sonstwo bestellt. |
bent |
Okay.
Also die 10 Samen abzwicken ja?
mfG |
creater |
jaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa jetzt verstanden ich wette bei ihm waren die nich mal |
[user:433] |
Execration Text |
Hanf kann man mit Erlaubnis anbauen, solange du nicht die Blüten als Drogen-Endprodukt erzeugst. (Ist in Österreich zumindest so).
Sprich, Tee aus den Blättern, Räucherware etc.
Edith sagt, dass man eigentlich nicht mal eine Erlaubnis braucht.. |
kopfsalat |
und wie sieht das praktisch aus?
was beurteilen die richter so als hinweis auf nen illegalen zweck? |
Execration Text |
Naja, wenn du überhaupt zum Richter kommst...
Falls mal eine Wohnungskontrolle sein sollte, und du hast Pflanzen mit professionellem Grow-Equipment, kannst du dir sicher sein, das du bestraft wirst. Wenn du jetzt aber nur ein paar Töpfe mit jeweils einer Plant ( [noch]ohne Buds und ohne Kunstlicht etc.), kannst du der Polizei direkt sagen, du züchtest diese Pflanze aus genüsslichen Zwecken wie z.B. für die Erzeugung von Hanftee, Hanfbutter,... Da du nicht gegen das Betäubungsmittelgesetz verstößt, und Hanfblätter ja nicht breit machen bzw. extrem geringen/keinen THC-Gehalt haben, kannst du somit auch nicht strafbar sein.
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Boogeyman |
Schmeiss alles weg was darauf hindeutet das du dort jemals was bestellt hast.Wenn sie schon zu dir kommen wissen sie eh schon mehr und brauchen deine Samen wohl nicht mehr als Beweis weil die Aussage des verkäufers in Deutschland leider völig ausreicht.
Ausserdem was sollte das Beweisen? ja ich hab die Samen gekauft (was strafbar ist) und ich will sie für was auch immer benutzen (ausser sie einzupflanzen) was ansich nicht strafbar ist aber völlig unrelevant. |
knife |
Da "Rauschhanf" in "Singvogelfutter" enthalten ist ( z.B. Trill ), kann da keiner was. Da Hanf fugizit, bakterizit und Viruzid wirkt, also gegen Bakterien, Viren und Pilze und somit auch als Heilmittel für "Tiere" eingesetzt werden kann, würde ich die Samen durch "Nutzhanfsamen" ersetzen. Da sind dann die beweispflichtig, dass du "Rauschhanfsamen" bekommen hast. Die Samen hast du selber nicht bestellt, sondern von einem "Holländer" für die "Gesunderhaltung" eines Vogels für dich bestellen lassen..... |
Chris |
Execration Text, #14: In Öserreich, ja - bent hat aber geschrieben, er wohne in Bayern.
Nach deutschem Recht ist die Produktion von Rauschmitteln im Sinne BTMG eine Straftat, versuchte Produktion folglich eine versuchte Straftat (= Straftat im minder schweren Fall). Allerdings gilt für Straftaten ganz klar "in dubio pro reo" (siehe Post #1094075). Rechtlich definiert ist das so, dass die Straftat "jenseits jeden vernünftigen Zweifels" bewiesen werden muss. So lange es auch nur EINE logische, nachvollziebare Möglichkeit gibt, wie Du entweder die Samen anderweitig (nicht zum Anbau) verwendet oder (noch besser) wie Du sie gar nicht bestellt hast, dann kannst Du für den Anbau(versuch) nicht verurteilt werden, wenn er Dir nicht nachgewiesen werden kann. Die Bestellung der Samen ist da ein starkes Indiz, allerdings bei weitem kein Beweis. Bitte beachte, dass ich hier "nicht verurteilt" geschrieben habe. Das bedeutet noch lange nicht, dass Du dafür "nicht rechtlich belangt" werden kannst. Was die Polizei Dir in so einem Fall unterstellt ist eine ganz andere Geschichte. Denn erst im Gerichtsprozess - so es denn zu einem kommt - gilt das besagte Prinzip des Beweises jenseits vernünftiger Zweifel. Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gibt es bereits bei begründetem Anfangsverdacht, eine Anklage kann auf ähnlicher Grundlage erhoben werden. Das bedeutet im Umkehrschluss: Die besten Chancen, ungeschoren davonzukommen (= freigesprochen zu werden) dürftest Du ironischerweise haben, WENN es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Das zeigt auch die Mehrzahl der Verfahren, die in solch unklaren Fällen geführt wurden. Allerdings gilt das NUR, wenn keine oder kaum weiteren Beweise (oder starke Hinweise/Indizien) gegen Dich vorliegen. Ganz im Gegenteil dazu werden Polizei/Staatsanwaltschaft vermutlich wesentlich aggressiver vorgehen, falls sie die Chance sehen, ERFOLG mit rechtlichen Schritten zu haben (yamcanadian, ich vermute Die Aussage "dass sie gerade nochmal so Glück hatten dass die Samen noch da waren" kam auch entweder aus der Ecke Staatsanwaltschaft oder aus der Ecke Polizei - aus deren Sicht stimmt das nämlich, wenn die Sache zu unbedeutend ist, wird dort gleich fallengelassen, besteht ein Verdacht wird zur Anklage gebracht). So, und zum Abschluss schließe ich mich noch Arthur Dent an, und zwar doppelt, dreifach und fettgedruckt: Mache auf KEINEN FALL irgendeine Aussage, ohne mit einem FACHLICH VERSIERTEN (d.h. SPEZIALISIERTEN) Anwalt gesprochen zu haben. Nicht mit dem Erstbesten, der zwar auf Strafrecht spezialisiert sein mag, aber noch ni einen BTMG-Fall hatte!! Außerdem: Pack Dir keine Beweismittel zusätzlicher Art ins Haus, schau lieber nochmal nach, ob Du irgendwelche anderen Indizien hast, die Du loswerden könntest ;-) In diesem Sinne: keine Originalsamen (es sei denn vielleicht, ein erfahrener Fachanwalt rät Dir doch dazu) - das ist genauso wie eine "Aussage". Bevor Du Dich mit einer selbstkonstruierten Erklärung doch noch belastest (oder Dir damit eine Verteidungsstrategie "verbaust") sag lieber nix. Und "nix sagen" heißt in diesem Falle auch, keine Samen zu Hause zu behalten, jedenfalls keine "echten" (das könnte sogar das ALLERschlimmste sein; stell Dir mal vor, die könnten nachher nachweisen, dass diese Samen erst wenige Wochen jung sind - dann wäre der Beweis des Anbaus nun wirklich erbracht!! Keine Ahnung ob man das kann, aber vllt kann man es...) |
Execration Text |
Achsooo, entschuldigung, dann hab' ich mich vertan ![]() |
| Philly | 18:07 11.07.08 Kontrollen am Hauptbahnhof (46|1067) |
| Zwielichtige | 08:56 13.06.08 Kameras an Grenzen/Überwachung?! (22|1564) |
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| CruSheR | 14:11 30.05.08 Vernichtetes Cannabis (67|3096) |
| [user:23273] | 01:23 20.01.08 Hab ich das recht zu wissen wer mich angekackt hat? (52|2731) |
| YourBrainDead | 15:58 16.11.07 Allgemeines zur legalität (27|1957) |
| Execration Text | 16:14 15.10.07 Frage zu "www.hanfsamen.at". (20|1450) |
| Tinschn | 20:59 20.07.07 Sie haben das recht zu schweigen (12|913) |
| Th. | 14:27 07.04.07 Probleme wegen Musterung (10|1381) |