Erwischt! Was kommt auf mich zu? |
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turko1 |
Hallo, bin neu im Forum und habe eine riesen Problem:
Ich bin noch in der Probezeit (Deutschland) Ich wurde von den Bullen angehalten und bei mir wurde ein Drogentest gemacht. Ich hatte am vortag abends noch richtig viel geraucht. Habs auch den Bullen gesagt, das ich am Vortag geraucht habe. Test war natürlich Positiv. Die haben mich mitgenommen zur Wache und haben einen Bluttest gemacht. Ich mein, ich war zu dem Zeitpunkt, als die Bullen da war kein stück stoned. Der Bulle meinte zu mir, das ich wahrscheinlich zur nachschulung muss und alle zwei Wochen einen Piss Test machen muss. Was kommt jetzt auf mich zu bzw. mit was muss ich rechnen? Wie viel muss ich bezahlen? Gibts es ne möglichkeit, da irgendwie wieder rauszukommen? |
MRhemp |
Diese erwischt-Freds gehen mir langsam auf dem Sack ![]() |
Mr. Oizo |
Seit dem 1.8.1998 gilt folgende Regelung: Wer beim Autofahren THC im Blut hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Anders als bei Alkohol (Promille-Grenze) gibt es dafür keine Mindest- bzw. Höchstkonzentration. Diese wurde zwar schon mal wissenschaftlich definiert, aber nie in die Praxis umgesetzt.
Man muß mit einem Bußgeld bis zu 3000 Mark, Fahrverbot bis zu drei Monaten und Punkten in Flensburg rechnen. Beim ersten Verstoß werden laut Verkehrsministerium in der Regel eine Geldbuße von 500 Mark, ein Monat Fahrverbot und vier Punkte fällig. Der zweite Verstoß bringt 1000 Mark, drei Monate Fahrverbot und vier Punkte. Ab dem dritten Mal sind es 1500 Mark, drei Monate Fahrverbot und vier Punkte. Für einen Straftatbestand ("Trunkenheit im Verkehr", § 316 StGB) reicht die bloße Feststellung von Drogenkonsum jedoch nicht aus. Das hat der Bundesgerichtshof beschlossen (Az: 4 StR 395/98). Es wird aber auch die Fahreignung von Menschen angezweifelt, die zwar gekifft haben, aber gar nicht bekifft geschweige denn zur fraglichen Zeit gefahren sind. Diese sollen in einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), die ab eintausend Mark kostet, ihre Fahrtüchtigkeit beweisen. Allerdings hat das BVerfG 1993 entschieden (Az: 1 BvR 689/92),daß einmaliger Haschischkonsum eine derartige Untersuchung nicht rechtfertigt. Daher wird jetzt häufig versucht, in einem sogenannten Drogenscreening den regelmäßigen Konsum zu beweisen. Wird während des Screenings, bei dem der Betroffene im Abstand eines halben Jahres zu unvorhersehbaren Terminen drei mal oder öfter zur Untersuchung geladen wird, ein Cannabisrückstand gefunden, ist die Absolvierung einer MPU nicht mehr vermeidbar. Das Bundesverwaltungsgericht (Az: 11 B 48/96) verlangt für ein Screening nur, daß "hinreichend aussagekräftige Anzeichen für den Verdacht bestehen, daß der Betroffene regelmäßig Haschisch konsumiert." Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Az: 11 B 96.2359) hingegen "neigt zu der Auffassung, daß selbst zugestandene oder nachgewiesene Regel- oder Gewohnheitsmäßigkeit des Cannabiskonsums für sich allein nicht schon geeignet ist, berechtigte Zweifel an der Kraftfahreignung zu begründen." Daher "muß sich das Gericht gesondert die Überzeugung bilden, daß der Konsument nicht bereit oder fähig ist, Konsum und Führen von Kraftfahrzeugen zu trennen." quelle: http://www.cannabislegal.de/recht/recht.htm#28 |
[user:10403] |
[user:14371] |
Vince |
Jene die eingestiegen sind, wussten höchstwahrscheinlich gar nicht um den Gemütszustand des Fahrers bescheid. |
[user:10031] |
Mr. Oizo |
Ist mir schon klar, dass es nicht mehr ganz stimmt wg. der neuen ng-Grenze. Aber in der Praxis macht das meist keinen Unterschied und außerdem war sein Wert ja beim Bluttest offensichtlich über der Grenze, was nur zeigt wie ungerecht das Gesetz ist. Denn falls er wirklich nur am Vorabend was geraucht hat, ist er bzw. man doch wohl nicht stärker eingeschränkt als bei erlaubten 0.5 Promille Alkohol. |
MahatmaGanja |
Aber bei einer Vekehrskontrolle erwischt zu werden (und damit meine ich nicht stoned, sondern durch besitz von cannabis oder durch thc-cooh (abbauprodukt)) ist immernoch nicht die beste situation. Hier liegt auch das hauptproblem in diesem fall, denn der konsum wurde bereits generell gestanden und der vortest wurde auch gemacht (ich kann echt nur raten diesen abzulehnen). Somit ist der Bluttest auch gerechtfertigt und kaum angreifbar. Gibt man den Konsum nicht zu, verweigert den schnelltest, ist nicht auffällig gefahren und erweckt somit keinen _begründeten_ verdacht, dann ist der bluttest nicht rechtens. Selbst wenn er dann gemacht worden ist wäre er vor gericht wahrscheinlich nicht verwendbar. Das Problem ist hier vorallem, dass die Polizei ja theoretisch immer behaupten kann, dass man auffällig gefahren sei oder sowas. Faire Polizisten werden das aber nicht tun. Daher lohnt es sich hier im zweifel ein wenig unkooperativer zu sein und nicht alles mit zumachen, da immernoch der grundsatz gilt, dass die polizei einem alles beweisen muss (also z.b. den konsum). wird im bluttest _nur_ thc-cooh oder thc unter dem neuen grenzwert gefunden, dann ist das keine drogenfahrt oder ähnliches und wird auch nicht mit screenings/mpu oder ähnlichen dingen bestraft. Wenn wirklich von der Führerscheinbehörde (oder ähnlichem) eine einladung zum screenings/mpu kommt, dann solltest man dringend einen anwalt aufsuchen. Dann hat man die besten chancen. Man selber hat auch kaum rechte und möglichkeiten im verwaltungsrecht, so dass ein anwalt (allein schon für die akteneinsicht) wirklich wichtig ist. |
[user:433] |
Grasgeniesser |
Warte erst mal die Blutwerte ab und poste sie dann mal..
Vorher kann man nur mutmaßen , was eventuell auf einen zukommt. Aber eines vorweg: Du bist ja vermutlich nicht bekifft gefahren, dass müsste der Arzt auch festgestellt und protkoliert haben. ( Augen, Gang, Sprechweise) Das ist das einzig positive. Wenn du kein aktives THc mehr im Blut hattest, würde es gar nicht so schlecht aussehen. Wäre da nicht die Probezeit. Fahrbehörden drücken bei Probezeitlern gerne mal eine MPu drauf, die sie bei Langzeit - Fahrern nicht machn würden. Auf jeden Fall Kosum sofort einstellen und bei Fragebögen immer angeben, dass du ausnahmsweise am Abend bei einer Feier vom Freund mal am Joint gezogen hast und du am nächsten Tag wieder vollkommen normal warst, nach ausgiebigen Schlaf und gutem Frühstück... |
[user:433] |
[user:14414] |
turko1 |
OK, mal sehen was auf mich zukommt.
Wenn ich die Blutwerte habe, dann Poste ich die hier. OK, mal sehen was auf mich zukommt. Wenn ich die Blutwerte habe, dann Poste ich die hier. |
[user:15093] |
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