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CannabisClubs in Spanien legal

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Menschenfresser wetzendie ..
link zur meldung


Wären dies nicht ein guter Ansatz, um in Deutschland etwas voranzubringen ?

Wie müsste man es beginnen um einen jurstischen Weg für solche Vereinigungen einzuschlagen ?

Gibt es die Möglichkeit über EU-recht etwas durchzusetzen ?

RaveN
Wäre ja ne coole Sache, so'n Kiffer-Clube.V.

*schmök*


Ob Arthur Dent sich diesbezüglich mal schlau machen könnte?

Tinschn
Stimmt^^ wenn einer nen Plan über Deutsches Recht hat, dann Arthur! *freu*

Arthur Dent
Kurzfassung: Wäre auch in Deutschland möglich (sogar ohne Gesetzesäderung!), aber ich fürchte, der politische Wille fehlt.

Das BtmG sieht vor, das man mit einer entsprechenden Genehmigung der Bundesopiumstelle Cannabis anbauen und/oder besitzen darf. Soweit die Theorie, ich glaube kaum, das einem Verein die Anbaugenehmigung erteilt würde noch dessen Mitglieder eine Besitzgenehmigung erteilen würde.
Ob da über EU-Recht was laufen könnte, weiss ich nicht, da fehlt mir der Durchblick.

Zum Thema Verein: Mindestens 7 (natürliche) Personen, eine Satzung, eine Gründungsversammlung (mit Protokol!), ein Notar und ein Gang zum Amtsgericht und schon hat man einen Verein gegründet.

Menschenfresser wetzendie ..
Ok also scheiterts mal wieder am mangelnden Druck der Bevölkerung. Scheiße.

Ohne Medien wird da auch nichts zu machen sein.

Immer der gleiche SCHEIß !

Pantoffelkino Teleshopping
Dazu gibt's schon längst einen Fred...
-> ENCOD: Cannabis Clubs in Spanien

Zwürfel - Rated R
Nun, da die Bundesopimustelle ja nichtmal Anträge von Patienten behandelt, wird sie sich wohl kaum mit dem Anliegen eines Cannabisclubs befassen, selbst wenn sich Patienten in einem solchen sammeln würden...

Tinschn
Zum Thema Verein: Mindestens 7 (natürliche) Personen, eine Satzung, eine Gründungsversammlung (mit Protokol!), ein Notar und ein Gang zum Amtsgericht und schon hat man einen Verein gegründet.


Hat das denn schon einer probiert?! Bzw. gibt es irgendwelche quellen die die behandlung seitens der bundesopiumstelle, darlegen?!
*???*

Arthur Dent
Hat das denn schon einer probiert?
Was? Einen Verein zu gründen? Ja, ich hab schon mal einen Verein (mit-)gegründet. Zwar zu einem anderen Thema, aber Vereinsgründung ist erst mal eine Formsache.

Bzw. gibt es irgendwelche quellen die die behandlung seitens der bundesopiumstelle, darlegen?!
Z.B. diese hier

Ich will ja nich sagen, daß es unmöglich wäre, dieses Modell in .de umzusetzen, aber man wird eines langen Atem und jeder Menge Kompetenz (Juristisch, Pressearbeit etc.) bedürfen.

Illuminati
Kurzfassung: Wäre auch in Deutschland möglich (sogar ohne Gesetzesäderung!), aber ich fürchte, der politische Wille fehlt.

Quelle: Arthur Dent


Ach ja? Ich weiss, dass so ein Verein bereits in Planung ist, allerdings nur für die medizinische Verwendung von Cannabis.

ich will ja nich sagen, daß es unmöglich wäre, dieses Modell in .de umzusetzen, aber man wird eines langen Atem und jeder Menge Kompetenz (Juristisch, Pressearbeit etc.) bedürfen.

Quelle: Arthur Dent


Allerdings, das wird es! Mal sehen was daraus wird. Info´s gibts wenn die Sache steht! Mehr kann ich dazu nicht sagen. Ihr werdet es dann über die Medien erfahren!

greetz Illuminati

Arthur Dent
Ach ja? Ich weiss, dass so ein Verein bereits in Planung ist, allerdings nur für die medizinische Verwendung von Cannabis.
Ja, ich befürchte das. Ich befürchte auch, daß dieser Verein die Genehmigung nicht bekommen wird. Ich würde mich aber freuen, wenn ich mich irren würde.

Tinschn
Danke Arthur Dent!

Also wird doch nur alles ein schöner Traum für uns deutsche sein... Wenn selbst Kranken Leuten der Gebrauch nicht währt wird, wie sollen wir das dann durchbringen das man Cannabis als Genussmittel nutzen darf....

*grmpf*

r0wi aka Sir_sumpf_a_lot
ich würd sagen erstmal die in Post #960865 angekündigte koferenz abwarten...

aber sonst, man das wäre echt mal eine tolle sache und ein schritt in die richtige richtung! *träum-gelbo*

Illuminati
Ja, ich befürchte das. Ich befürchte auch, daß dieser Verein die Genehmigung nicht bekommen wird. Ich würde mich aber freuen, wenn ich mich irren würde.


Warum? Ziel ist es gemeinsam die BfArM Kriterien zu erfüllen, um so legal anbauen zu können. Aber sehen wir einfach mal wie es sich entwickelt.

Arthur Dent
Warum?
Nur ein Bauchgefühl, was sich auf die bisher durchgeführten Verfahren gegen Cannabispatienten durchgeführt wurden stützt.

Ziel ist es gemeinsam die BfArM Kriterien zu erfüllen,
Welche Kriterien? M.W. gibt es keine allgemeinen Kriterien für die Erteilung einer Anbau-/Besitzgenehmigung für Hanf als Medizin. Das ist ja das Problem.

Illuminati
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte stellt an Patienten unrealistisch hohe Anforderungen für die Genehmigung zur medizinischen Verwendung von Cannabis

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat den Antragstellern auf eine Erlaubnis zur Verwendung von Cannabis zu medizinischen Zwecken am 5. Juli ein gleich lautendes Schreiben geschickt, in dem das Institut um weitere Angaben und Unterlagen bittet. Unter Verweis auf Paragraphen des Betäubungsmittelgesetzes werden von den Patienten Voraussetzungen erwartet, wie sie allenfalls von Apotheken oder pharmazeutischen Unternehmen erfüllt werden können.

So wird eine Aufbewahrung des Cannabis in Panzerschränken oder Räumen aus Stahlbeton und ein Nachweis über eine Sachkenntnis im Umgang mit Betäubungsmitteln verlangt. Sofern beabsichtigt sei, Cannabis zu importieren, so weist das BfArM darauf hin, dass für jede einzelne Einfuhr eine separate Importgenehmigung erforderlich sei. Es wird um eine Stellungnahme bis zum 31. August oder um eine Bitte um Fristverlängerung gebeten.

Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin, Dr. Franjo Grotenhermen, weist darauf hin, dass in Kanada und in den Staaten der USA, in denen die medizinische Verwendung von Cannabis erlaubt ist, an die Patienten nicht solche Forderungen gestellt werden. Auch Patienten, denen in Deutschland Opiate verschrieben werden, dürfen eine Ration, die drei Monate reicht, ohne besondere Vorkehrungsmaßnahmen zu Hause aufbewahren. "Das Institut versucht auch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahre 2005 mit allen Mitteln zu verhindern, dass Patienten einen legalen Zugang zur medizinischen Verwendung von Cannabis erhalten," erklärte er. "Die Forderungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte widersprechen dem Geist des Gerichtsurteils." Das Bundesverwaltungsgericht hatte in seinem Urteil vom 19. Mai 2005 darauf hingewiesen, dass das Bundesinstitut "insbesondere bei Cannabis" eine Erlaubnis zum Eigenanbau durch Patienten in Erwägung ziehen solle.

Die ACM bittet Apotheker, die bereit sind, Cannabis zu importieren und/oder zu lagern, und Ärzte, die bereit sind, ihren Patienten Cannabis zu empfehlen, sich bei der ACM zu melden (Telefon: 02247-968084, E-Mail: info@cannabis-med.org).

Das Schreiben des BfArM kann aus dem Internet unter der folgenden Adresse herunter geladen werden: www.cannabis-med.org/german/bfarm2006.pdf

Quelle:ACM-Information vom 08. Juli 2006


Hier, ich hoffe damit wäre dein Wissen erweitert *zwinker*

Arthur Dent
Danke! *grins*

muh?!
aber so schlimm finde ich die forderungen gar nicht. natürlich ist es unverhältnismäßig viel in bezug auf opiate aber einen kleinen tresor und einen test zu bestehen sind wahrschlich die kleineren probleme. welche die größeren genau sind kann ich leider nicht sagen.

Illuminati
Ach ja? Dabei vernachlässigst du aber, dass die Meißten Leute schon finanziell am Ende sind. Etliche Gerichts/Anwaltskosten von meist jahrelangen Prozessen zehren schon an der Kraft bzw. dem Geldbeutel! Das ist echt nicht tragbar, wenn jeder Patient sich einen "Bunker" zu Hause einrichten soll!

muh?!
ich wollte dich nicht persönlich angreifen, aber so ein 50cmx50cm kostet doch nicht die welt und wenn es nur danach ginge müsste man froh sein und du hättest dein cannabis schon legal.

Tinschn
Einen Tresor sicherheitsstufe 5 bekommt man ab 100€ im Baumarkt.

Zwürfel - Rated R
Der Tresor ist gegenüber dem Nachweis der Sachkenntnis im Umgang mit Btm. sicherlich das kleinere Übel.
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