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BigBud
alsoooo. meine erste frage wär was so die toleranzgrenze der polizei bei hanfpflanzen ist. also ab wo noch geldstrafe und ab wo schon gefängnis blüht. und verwirrt bin ich auch noch zum thema konsum. ist der jetzt legal oder nicht ? weil ich öfters lese das der bestitz illegal aber der konsum legal ist ... was für ne strafe würde mir blühen hätt ich 2 bis 4 nutzhanfpflanzen und die polizei würden die mitnehmen ?

thx schonma

Arthur Dent
meine erste frage wär was so die toleranzgrenze der polizei bei hanfpflanzen ist. also ab wo noch geldstrafe und ab wo schon gefängnis blüht
Die Toleranzgrenze der Polizei ist 0 (in Worten Null), aber die Polizei entscheidet auch nicht, wer welche Strafe erhält und wie hocht diese ausfallen. Das machen Richter.

was für ne strafe würde mir blühen hätt ich 2 bis 4 nutzhanfpflanzen und die polizei würden die mitnehmen?
Schwer zu sagen, das hängt von sehr vielen Faktoren ab, wie etwa THC-Gehalt der Pflanzen, Trockengewicht, dein soziales Umfeld, dein Alter, Wohnort (Bundesland) und so weiter.
Vielleicht steht hier was Nützliches für dich

verwirrt bin ich auch noch zum thema konsum. ist der jetzt legal oder nicht?
Der Konsum als solcher (egal welcher Droge) ist legal, da nicht verboten oder eingeschränkt. Der Besitz (egal in welchen Mengen oder zu welchem Zweck) ist immer illegal, sofern man nicht über eine entsprechende Genehmigung der Bundesopiumstelle vorweisen kann. (Vergiss es, die kriegst du nicht.)

MRhemp
Warum um Himmelswillen willst du Nutzhanf anbauen?

Um dabei erwischt zu werden? Oder um Tee daraus zu machen? Oder willst du vielleicht Gras welches nicht Knallt?

Th.
Glaub nicht, dass er wirklich Nutzhanf meint, MRHemp. ;)

selftwister
was für ne strafe würde mir blühen hätt ich 2 bis 4 nutzhanfpflanzen und die polizei würden die mitnehmen ?

Th.
Ich glaube trotzdem nicht, dass er Nutzhanf meint. Errare humanum est. *grins*

Plökinger
NUtzpflanzen wird er wohl gemeint haben? *idee*

Arthur Dent
Es ist auch unerheblich, ob jemand unerlaubt Nutzhanf oder THC-Hanf anbaut. Verhandelt wird beim erwischt werden jeweils nach BtmG.

UsualRedAnt
Ist Hanfanbau in Deutschland erlaubt?
Der Anbau von Nutzhanf ist nur den Unternehmen der Landwirtschaft im Sinne des § 1 Abs. 4 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) erlaubt, deren Betriebsflächen die in § 1 Abs. 2 ALG genannte Mindestgrößen erreichen oder überschreiten. Unternehmen der Forstwirtschaft, des Garten- und Weinbaus, der Fischzucht, der Teichwirtschaft, der Imkerei, der Binnenfischerei und der Wanderschäferei, dürfen Hanf nicht anbauen. Unter Gartenbau fallen auch Gärtnereien.

Ein Anbau von Hanf zu wissenschaftlichen Zwecken ist nur nach Genehmigung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erlaubt.

Der Anbau von Hanf (auch Nutzhanf) als Zierpflanze ist in Deutschland verboten.

Privatpersonen dürfen Hanf nicht anbauen! Ein Genehmigung zum Anbau kann man zwar theoretisch beim BfArM beantragen, aber selbst schwerstkranken Patienten ist eine solche Genehmigung bisher noch nie erteilt worden. Zur Zeit läuft aber eine Verfassungsbeschwerde, die den Anbau von Cannabis für den Eigenbedarf ermöglichen soll.

---

Ist Kiffen legal?
Der Konsum von Cannabisprodukten ist als rein selbstschädigendes Verhalten nicht verboten. Allerdings sind nahezu alle dem Konsum vorgelagerten Tätigkeiten wie Einfuhr, Erwerb oder Besitz von Cannabis nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) strafbar.

Aus: DHV - F.A.Q. Hanf und Cannabis

Chris
Nachtrag zu Post #1078717: Besitz ist zwar auch verboten, bei Mengen für den Eigenbedarf jedoch NICHT strafbar. Was als Eigenbedarf durchgeht ist allerdings normalerweise recht wenig (halbwegs garantiert "ungefährlich" sind eigentlich nur Mengen unter ca. 5g), es ist also NICHT so, dass Du bloß glaubhaft machen musst, alles sei für Dich ;-)

Arthur Dent
Besitz ist zwar auch verboten, bei Mengen für den Eigenbedarf jedoch NICHT strafbar
Das ist so in dieser Absolutheit nicht richtig. Du kannst unter Umständen auch wegen des Besitzes weniger Gramm Hanf zum Eigenkonsum belangt werden. Im Extremfall sogar wegen Mengen unter einem Gramm.

Chris
Ich denke, doch?
Klar, belangt werden kannst Du immer (Aufnahme des Ermittlungsverfahrens). Sofern jedoch die Portion zum Eigenbedarf bestimmt war (und das auch vor Gericht so festgestellt wird) ist der Besitz nicht strafbar.
Soweit ich weiß, jedenfalls... geht noch auf ein Präzedenzurteil von irgendwas in den 90'ern zurück (BGH glaube ich, AZ müsste ich suchen gehen).
Ist das überholt?! Wäre mir neu...

Arthur Dent
Ist das überholt?! Wäre mir neu...
Nein, ist nicht überholt, aber du mißinterpertierst das Urteil des BVerG (nicht BGH). Das BVerG sagte, daß in solchen Fällen Verfahren grundsätzlich einzustellen sind gem. §31 BtmG. Wenn ein Jurist aber "grundsätzlich" sagt, heißt das, das es auch Ausnahmen geben kann. Das BVerG setzte auch relativ enge Grenzen, wie nur gelegentlicher Konsum, keine Fremdgefährdung etc.
Zudem ist das Urteil auch 14 Jahre später immer noch nicht vollständig umgesetzt, so hängt das Strafamß immer noch sehr vom jeweiligen Bundesland ab.

"Cannabisurteil" des BVerG von 1994 im Volltext

UsualRedAnt
Schaut euch doch mal diese DHV-Meldung an. Die Erklärt das Problem "Geringe Menge/Eigenbedarf" - Bundesländer einigen sich auf hartes Vorgehen gegen Cannabiskonsumenten

YourBrainDead
hab auch mal ne frage :
konsum ist ja legal ... aber wie wird besitz gewertet ?
wenn ich ne tüte rauche und dann kommt nen polizist kann ich dann sagen "gehört meinem freund da vorne" ... (weil so würde nur einer strafe bekommen) oder wie läuft das ?

littlefirefairy
Gute Frage, andersrum:
Wenn zb. beim Beifahrer etwas gefunden wird, oder sogar beim Fahrer bzw. in seinem auto, kann dann der beifahrer(zb. weil er keinen Führerschein besitzt, oder belgier ist ;)) behaupten, es wäre seins?
Nutzt das was?

Chris
Arthur Dent, hab's nochmal überflogen, hast natürlich Recht. Die Einschränkung der Grundsätzlichkeit war mir genauso wenig in Erinnerung wie die Tatsache, dass das Urteil aus Karlsruhe kam *g*

YourBrainDead und littlefirefairy, Besitz und Eigentum sind zwei Paar Schuhe. Du kannst durchaus etwas besitzen das dir nicht gehört - das ist z.B. bei dem Joint so, den Dein Kumpel Dir von seinem Gras dreht und Dir dann überlässt. Da lässt sich zwar noch diskutieren, ob der Joint schon in Deinen Besitz übergeht wenn Du ihn nur kurz nimmst, ein Mal ziehst und wieder zurückgibst, spätestens wenn Du ne Weile dran rauchst ist er aber vorrübergehend in Deinen Besitz übergegangen, auch wenn er Dir nicht gehört. Außerdem: aufgrund der aktuellen Besitzverhältnisse würde auch die Eigentumsvermutung automatisch zunächst zu Deinen "Gunsten" ausgehen ;-). Aber strafbar ist eh der Drogenbesitz (nicht das Eigentum an so nem Zeugs). Meines Wissens nach gibts da in unklaren Fällen hinsichtlich der Besitzverhältnisse auch wieder unterschiedliche Urteile - aber grundsätzlich bist Du im Falle des Transports im Auto als Fahrzeughalter bzw. -Führer am ehesten der Gelackmeierte. Wie das nun aussieht, wenn der Beifahrer sich hinstellt und sagt "Hey, meins!"... boah, keine Ahnung...

uzelgluzel
@ UsualRedAnt
Zu deinem Link und dazu zur Grafik: Was zu Teufel sind "3" Konsumeinheiten in BW?!?
Bei Heroin oder anderen harten Drogen kann man von "Konsumeinheiten" sprechen aber doch nicht bei Cannabis....was soll denn eine Konsumeinheit Cannabis sein? *???*

Chris
^^ Hm, soweit ich weiß ist das jeweils Auslegungssache... ich habe mal gehört, dass das meistens auch als ca. 6g angesehen wird, aber diese Info ist auch schon bisschen älter

Strich
ich habe gehört, eine konsumeinheit sind 0,5g. Aber kann keine Quelle angeben...

2g für eine konsumeinheit wäre bisschen hoch!

UsualRedAnt
Das Baden-Württemberger Justizministerium kann leider auch nicht genau erklären, was Konsumeinheiten sind. Manch ein Staatsanwalt versteht tatsächlich 2 Gramm als KE, andere finden 1 Gramm schon mehr als 3 KE.

Ich bin an dem Problemkreis "Geringe Menge" aber auch noch dran und erarbeite gerade eine genauere Übersicht. Da geht es dann auch um Fragen wie:
- Anwendung auf Jugendliche
- Einstellungsquote
- Wiederholungstäter
- harte oder weiche Regelung

Gebt mir noch ne Woche, dann wissen wir´s ;)

P.S. Morgen gibt es einen neuen Protestmailer!!!

Slim Master Jay
Hab mal eine Frage...

Sind männliche Pflanzen in der Schweiz legal?

Die haben ja kein THC. Oder?

Danke für eine rasche Antwort, hab schon gesucht und nix gefunden.

peace

Strich
Danke UsualRedAnt! Interessiere mich sehr für das Thema, würde mich freuen nächste Woche deine Ausarbeitung zu lesen.

Weil hier in Ba-Wü bin ich mir nämlich echt nie sicher was mir mit 3g blühen wird... ich denke mal deine Liste (oder wie es halt aufgebaut sein wird) einigen leuten sehr helfen wird.

*geilo*

Stone?
wenn du deinen "nutzhanf" unter kunstlicht mit allem pipapo ziehen willst,
wirds bestimmt nicht soo locker gehandhabt, als wenn du ihn in blümentöpfen draußen stehen lassen würdest

Slim Master Jay
Es geht ja drum dass ich meine Pflanzen entsorgen muss (wegen meiner Mutter) und jetzt konnte ich sie aber überreden dass ich sie behalten kann, falls:

- man männliche Pflanzen darf
-sie männlich ist

Und ja es geht mir ja nicht nur um den Ertrag sondern ich habe auch Freude am Wachstum der Pflanze und deshalb würde ich auch eine männliche behalten - besser als nix -

Peace

Dipdido
-sie männlich ist


"Sie" ist meistens eher weiblich </klugscheiß> *abstink*

Glaube jedenfalls nicht das da eine unterscheidung zwischen männlichen und weiblichen plants gemacht wird, sonst könnte ja jeder grower der gefi*kt wird sagen das er dachte die pflanze würde männlich werden...
Wenn schon is da ne unterscheidung zwischen nutz- und potentem Hanf.

Aber warten wir da mal lieber auf jemanden der richtig Ahnung hat.

YourBrainDead
Es heisst aber DIE Pflanze, also ist sie schon richtig. *doppelt klugscheiss*

edith : doppelpost ..
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