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lehrer will weed kaufen

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ko'ben
verbeamtete lehrer sind wie jeder beamte zur gesetzestreue verpflichtet. Was der angestellte Bäcker ausserhalb der Arbeitszeiten macht hat niemanden zu interessieren, beim beamten ist das was anderes. Dort kann ihm neben juristischen Konsequenzen ein Disziplinarverfahren erwarten. Es ist im Diensteid festgelegt, dass sie auch ausserhalb ihres Berufes "Verhaltenspflichten" haben, um "das Ansehen des Staates" nicht zu gefährden.

Man überlege auch, dass gewisse Grundrechte für [edit]verbeamtete[/edit] Lehrer NICHT gelten (Meinungsfreiheit und Streikrecht)... offtopic

//edit: meiner meinung schadet es dem ansehen des staates nicht, wenn ein lehrer kifft. Ich kenne drei die es tun, mit einem hab ich selbst (als schüler) gekifft. Immerhin trinken die Lehrer auch mal einen mit.

Pazifist ist Fowler
naja, n angestellter kann wenn er kifft (deswegen) seinen job verlieren, n lehrer halt auch. oder willst du uns was anderes mit Post #903395 sagen, ko'ben?

 [user:14681]

ko'ben
naja, n angestellter kann wenn er kifft (deswegen) seinen job verlieren, n lehrer halt auch. oder willst du uns was anderes mit Post #903395 sagen, Lötkolben?

Quelle: Pazifist ist Fowler


Ich denke nicht, dass ein Bäcker, der mit klarem Kopf seine Arbeit verrichtet mit disziplinarischen Maßnahmen zu rechnen hat, wenn er sich in seiner Freizeit eine Tüte raucht. Beim Lehrer aka Beamten ist das anders, insofern will ich was anderes sagen, ja.
Es gibt gesonderte Angestelltenverhältnisse, wo Drogentests die Regel sind, ist aber nicht der Normalfall. Ok, beim Beamte natürlich auch nicht, aber der Beamte hat halt was zu befürchten, wenn er sich in seiner Freizeit daneben benimmt.

IceMan
§171 StGB - Verletzung der Fürsorgepflicht
Wer seine Fürsorge- oder Erziehungspflicht gegenüber einer Person unter sechzehn Jahren gröblich verletzt und dadurch den Schutzbefohlenen in die Gefahr bringt, in seiner körperlichen oder psychischen Entwicklung erheblich geschädigt zu werden, einen kriminellen Lebenswandel zu führen oder der Prostitution nachzugehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Quelle: http://www2.fh-fulda.de/fb/sw/projekte/curs/normenarchiv/stgb/

Ich habe mal in ein paar gesetzen gestöbert, habe aber nur dieses gefunden, demnach ist er wenn das Schüler-Lehrer Verhältnis vorrüber ist kein Schutzbefohlener des Lehrers mehr...(mal abgesehn von anderen gesetzten wie BTM abgabe etc.)

verbeamtete lehrer sind wie jeder beamte zur gesetzestreue verpflichtet. Was der angestellte Bäcker ausserhalb der Arbeitszeiten macht hat niemanden zu interessieren, beim beamten ist das was anderes. Dort kann ihm neben juristischen Konsequenzen ein Disziplinarverfahren erwarten. Es ist im Diensteid festgelegt, dass sie auch ausserhalb ihres Berufes "Verhaltenspflichten" haben, um "das Ansehen des Staates" nicht zu gefährden.
Quelle: ko'ben Post #903395

siehe hier...!
Der Beamte hat folgenden Diensteid zu leisten: "Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe."
Quelle: http://www.juraforum.de/gesetze/BBG/58/58_BBG_diensteid%3B_pflicht,_formel.html

Also ich erkenne da nichts von wegen Ansehn des staates zu gefährden etc. Außerdem ist der Konsum von Drogen nicht strafbar, und bei z.b. Cannabis wird bei geringer Eigenbedarfsmenge von Strafverfolgung abgesehen...

Wie kommt ihr also auf den Trichter das ein Lehrer seinen Job verliert wenn er mal was kifft??

Außerdem gilt der obige Satz zu Schutzbefohlenen nicht nur für Lehrer, sonder auch im Ausbildungsverhältnis (Meister zu Azubi) sowie im Verein (z.B. Fußballtrainer, Jugendbetreuer) oder auch im Dienstverhältnis (z.B. Vorgesetzter...). Also kann es sehr wohl sein das den Bäckermeister konsequenzen treffen z.B. ein Ausbildungsverbot (wenn er z.B. mit seinem Lehrling kifft, etc.)

ko'ben
Das mit dem Schutzbefohlenenstatus ist eine Sache. Das allgemeine Verhalten eine andere.

Ich komme auf den Trichter durch die allgemeinen Beamtenpflichten: §54 BBG, allg. Beamtenpflichten.:
Der Beamte hat sich mit voller Hingabe seinem Beruf zu widmen. Er hat sein Amt uneigennützig nach bestem Gewissen zu verwalten. Sein Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes muss der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die sein Beruf erfordert.

Quelle: §54BBG III 1a)


und

(1) Die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Behörde kann einem Beamten aus zwingenden dienstlichen Gründen die Führung seiner Dienstgeschäfte verbieten. Das Verbot erlischt, sofern nicht bis zum Ablauf von drei Monaten gegen den Beamten ein Disziplinarverfahren oder ein sonstiges auf Rücknahme der Ernennung oder auf Beendigung des Beamtenverhältnisses gerichtetes Verfahren eingeleitet worden ist.

Quelle: §60 BBG III 1c)


Diesen gesetzlichen Pflichten hat der Beamte bei seinem Diensteid zugestimmt.

Zum Einleiten eines Disziplinarverfahrens müsste ich auch nochmal nachschauen inwieweit die Verhältnismäßigkeit gegeben sein muss. Fürs erste zitiere ich mal einen Satz aus Wikipedia:
Verstöße gegen Beamtenpflichten werden in Disziplinarverfahren und Verfahren vor den Verwaltungsgerichten geahndet.


Disziplinarverfahren die ich eben beim googlen gefunden habe sind zB Trunkenheitsfahrten von Polizisten. Ein Lehrer, der bei Ex-Schülern wiet für 200 Euro kauft wär sicherlich auch gefährdet. Immerhin geht es hier nicht nur um den Konsum, sondern auch um den Besitz, Erwerb und Anstiftung zu einer Straftat. Leider das alles nur, weil jemand quarzen will.

Ich muss dazu sagen, dass ich kein Jurist bin. Diese Auffassung ist aber die Auffassung, die auch von Beamten rüberkommt.

//edit56: ick find ja, unsre Userbilder machen sich ganz gut nebeneinander :D

 [user:11534]

IceMan
@ko'ben
Jo - Pizza und eis, das passt echt zusammen.... *schmackofatz*

um aufs Thema zu kommen, natürlich ist es strafbar und auch merkwürdig, wenn ein Lehrer von nem ex-schlüler für 200 Mücken weed haben möchte (hab ja geschrieben laut BTM....)
Mir ging es eigentlich grundsätzlich um lehrer, denn ich habe mein suchen nirgends gefunden, das z.B. ein Lehrer wegen Drogenmissbrauch entlassen wurde.
Das dies bei einem Polizisten evtl. schwerer wiegt, liegt ja auf der hand, da dieser ja genau dafür da ist das solche straftaten nicht passieren oder verfolgt werden, er macht sich ja eigentlich in doppeltem Sinne strafbar.

eigentlich müsste ein *polizei* der *kiff* sich selber *knacki*
*tränenlach*

Aber es ist ja nicht immer zwangsweise das ein Diszi zu einer Entlassung führt. Vielleicht hat ganja mann Lehrer ja noch kein Diszi und möchte es mal drauf an kommen lassen!
*yo*

ko'ben
Ich glaub, wenn es bei jeder Diszi zur Entlassung käme, hätten wir keine Polizisten und Berufssoldaten mehr ;)

Weitere INfos gibts auf wiki: disziplinarverfahren

Dort z.B.:
Die drohenden Urteile:
* Verweis
* Geldbuße
* Kürzung der Dienstbezüge
* Versetzung in ein Amt derselben Laufbahn mit geringerem Endgrundgehalt (nicht im Bundesrecht)
* Zurückstufung im Dienstalter
* Entfernung aus dem Dienst
* Kürzung des Ruhegehalts
* Aberkennung des Ruhegehalts

und

Ein Dienstvergehen liegt vor, wenn der Beamte schuldhaft die ihm obliegenden Pflichten verletzt (vgl. § 77 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz). Hierunter fallen nicht nur dienstliche Pflichtverletzungen. Auch gravierendes Fehlverhalten im Privatbereich kann ein Disziplinarverfahren auslösen (z.B. bei anhängigem Strafverfahren / Bußgeldverfahren), falls das Vergehen Zweifel an der persönlichen Eignung aufwirft (wenn z.B. ein Polizist wegen Körperverletzung verurteilt wird) oder geeignet ist, das Ansehen der eigenen Dienststelle zu beschädigen.

Quelle: wiki



Ich hab grad Langeweile und gegoogelt:

Zwei interessante Fälle dazu:
Disziplinarverfahren vor einem VGH
Dabei geht es um einen Lehrer dem folgendes vorgeworfen wird:

"1. in den Jahren 1979 und 1980 fortgesetzt handelnd Betäubungsmittel besessen und konsumiert sowie minderjährigen Schülern der Georg-Büchner-Gesamtschule E. den Konsum von Haschisch- und Marihuanazigaretten ermöglicht und diesen Konsum geduldet sowie ihnen Geld für den Kauf von Betäubungsmitteln gegeben habe;
2. im Jahre 1981 Handlungen mit diesen Schülern vorgenommen habe bzw. solche Handlungen von diesen Schüler an sich habe vornehmen lassen, die nicht der Achtung und dem Vertrauen gerecht würden, die sein Beruf erfordere."

Er wurde vorher nach dem BTMG von einem normalen Gericht bereits zu 30 Tagessätzen verurteilt. Nach einigem hin und her (Berufung etc) wird er in diesem Disziplinarverfahren aus seinem Dienst enthoben, weil er 1.Schüler nicht am Kiffen gehindert hat und 2. schüler bei sich hat schlafen lassen, obwohl er schwul ist.

Ich denk, das spricht für sich. *bombe*

Beim zweiten Link ist nich ganz so viel Text *freu*
Lehrer der Musikpiraterie beschuldigt

Der Hyperlink sagt den Inhalt ja schon. Allerdings wird noch von "Disziplinarverfahren droht" geschrieben, ist also noch nicht verurteilt.


Ich find das ganze schon hammer, und beneide Beamte nicht um ihre Rechte und Pflichten. *kiff*


@weyon: Meineid wird es eher nicht sein, dafür gibt es ja den kleinen aber feinen Zusatz "nach bestem Wissen und Gewissen". *rechtsverdreh*

Worum gings nochmal? Achja, <user=ganja mann>ganja mann</user>, verkaufen würd ich ihm nichts, aber mitrauchen why not? Er sollte immerhin wissen was er tut. Und vlt reden wir auch total dran vorbei und er ist ein angestellter Lehrer ;)


Reallife
Meine Fresse, der will nur was Rauchen und nicht den WK III anfangen.

Jeder Arsch kifft, wieso darf er das nicht?

Slimq
Hehe das wie im richtigem Leben Reallife:) Du darfst zwar alles essen aber nicht alles wissen;)

Lilith
Jeder Arsch kifft, wieso darf er das nicht?

Quelle: Post #904040


Keiner sagt, dass er das nicht darf, aber ehrlich gesagt finde ich die Story auch sehr merkwürdig.
Zum einen die bereits mehrfach angesprochene Menge und zum anderen einen ehmaligen "Schutzbefohlenen" zu einem "Straftäter" zu machen. (Hört sich härter an als ich es eigentlich meine)
Wer sich mal einen genehmigen will kommt auch mit 1-2g locker hin.
Und wenn jemand unbedingt kiffen will und keine Ahnung hat wo er etwas herbekommen soll, kann er auch fragen wo er sich etwas organisieren kann und nicht gleich ob jemand ihm etwas "vorbeibringt".

Einige ehemalige Mitschüler von mir sind auch unter die Lehrer gegangen und kiffen sich auch schonmal einen aber jeder von denen weiss selber wo er sich was kaufen kann und wird sich hüten, dass ein (Ex-)Schüler auch nur nen leisen Verdacht hat...

Irgendwas passt bei dieser Story nicht ganz zusammen.
Wieviel vertrauen muss der Ex-Lehrer in seinem Ex-Schüler haben? Wenn das die Runde machen würde an der Schule..... "Hey Lehrer, ich besorg Dir was für ne Tüte und dafür bekomm ich ne 2?"

Es gibt gewisse Vorbildfunktionen und die sollten auch über den geleisteten "Dienst" hinaus Bestand haben.

ko'ben schreibt in Post #903395:
Immerhin trinken die Lehrer auch mal einen mit.
Und auch hier denke ich macht es einen Unterschied ob der Lehrer sich mit den Schülern die Kante gibt oder ein Glas Wein / Bier mittrinkt (was ja durchaus "gesellschaftsfähig" ist)

Also von mir ein klares: dagegen!
*snob*




p.s.
Auch Pädagogen wollen Kiffen.

Quelle: MRhemp
in Post #902325
Jep, bestätigt, auch wenn ich nicht mehr im pädagogischen Bereich arbeite und nie Lehrer war *zwinker*

Reallife
Ähm Sorry, aber sowas nennt man Anstiftung zu einer Straftat womit der Lehrer auch gefickt wäre.

Anstiftung

Wegen Anstiftung zu einer Straftat wird bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidrigen Tat bestimmt hat.

"Bestimmen" ist jede Art der Willensbeeinflussung eines anderen, durch die der Entschluss zur Tat hervorgerufen wird.

Die Strafe des Anstifters richtet sich nach dem für die Haupttat geltenden Gesetz, grundsätzlich wird der Anstifter wie ein Täter bestraft.
Praxistipp:

Weiß der Bestimmende, dass der Haupttäter schuldlos gehandelt hat, so ist er nicht Anstifter, sondern mittelbarer Täter, d.h. Benutzer eines willenlosen Werkzeugs.

Norm:
§ 26 StGB

Quelle: http://www.rechtslexikon-online.de/Anstiftung.html

ko'ben
Ähm Sorry, aber sowas nennt man Anstiftung zu einer Straftat womit der Lehrer auch gefickt wäre.

Quelle: Reallife

Aber sowas von gefickt. Und somit erpressbar.

*ohje*

 [user:12772]

ganja mann
JA bin mal wieder da. konnte nicht früher hat stress mit den eltern. Okay also heisst das wenn ich ihm was hol is er genauso gefickt wie ich onder gar nicht.jetzt weiss ich nicht ganz was zu machen ist. *angst* *daaa*

L. Bird
Mann, vergiß das doch einfach, sag, daß es bei Dir nix gibt und gut. Verstehe nicht, daß hier so ein Gewese darum gemacht wird.*???*

Lilith
Da die Meinung hier ja auch teilweise auseinander gehen:

hör auf Dein Gefühl... wenn Du ihm was besorgen willst: mach das; wenn Du nen Hauch von Zweifel hast: lass es bleiben...


Letztendlich kann eh kein anderer für Dich entscheiden...

~~~~~~~~~~~~~~~~~

.... Und es kam, wie es kommen musste,
auch wenn's traurig ist. ....
(DTH - Willi´s tiefer Fall) *zwinker*

Warhog
ganz kurz mal zu dem kiffen-und-von-der-schule-fliegen... ich weiß nicht wie sich das mit lehrern verhält, aber als schüler kann man dafür ne androhung vom verweis kriegen und später auch dann den verweis selbst. auch wenn's in deiner freizeit war.. ich erinnere mich da noch an die worte meines direktors "ihr repräsentiert als schüler dieser schule diese auch in eurer freizeit". seh nicht ein warum das bei lehrern anders sein sollte *???*

ganja mann
Naja ich hör mal auf den tipp von Lilith. ich hör auf mein gefühl und lass es bleiben soll er sich doch selbst was holen wenn er will. Dank euch allen. peac somk. *kiff* *hippie*

jindo
also der beste vorschlag hier war eigentlich:

lad ihn erstmal auf nen joint ein und wenn er sich drauf einlässt und du nich das gefühl kriegst, dass dein ex-lehrer das erste mal kifft dann is denk ich mal alles in butter...

ganja mann
wieso und wenn er dann zu den bullen geh´dann bin i gefickt

L. Bird
Eben. Ich würds lassen.

ganja mann
ich lass es eh *abrock*

ich lass es eh *abrock*

ich lass es eh *abrock*

 [user:20470]

L. Bird
[...]mir auch egal er war lehrer ist also ein arschloch[...]

Quelle: [user:20470]


Nanana... Solche Verallgemeinerungen müssen ja wohl nicht sein. *grmpf*

IceMan
@ [user:20470]
du scheinst nicht gut auf lehrer zu sprechen zu sein. Sind aber auch nur Menschen, und du brauchst sie deswegen nicht zu beleidigen, tun auch nur ihre Arbeit!
*bombe*

Lilith
Naja ich hör mal auf den tipp von Lilith

Quelle: ganja mann


Gute Entscheidung *pfeif*

...ich hör auf mein gefühl und lass es bleiben...

Quelle: ganja mann


Sehr gute Entscheidung *zwinker*

GreenDream @ Userbild!
Soso... Verbeamtete sollten sich also an die nase fassen und auf Kinder und Jugendliche gut wirken?!


Wer von uns würde eigendlich groß Theater machen wenn ein Polizist mal einen mitqualmt? Also ICH aufjedenfall nicht!
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