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Splifferbabe |
wenn ich mit einem reisebus von amsterdam über die grenze nach deutschland fahre und die vrbeischaut, dann macht es doch eigentlich nichts wenn ich breit bin oder? denn der konsum ist schließlich erlaubt und ich nehme ja nicht aktiv am verkehr teil...also kann mir solange ich nichts dabei habe eigentlich nichts passieren? |
[user:433] |
[user:22867] |
sknic |
mh wie siehts eigentlich aus wenn man was mitnimmt und die bullen kontrolieren....
man kann dann doch dein zeug oben in die gepäckablage werfen und behaupten es sei nich von einem,..oder??? |
r0wi aka Sir_sumpf_a_lot |
tipps zum schmuggeln sind hier laut den agb verboten
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Freddie_Mercury |
Schonmal was von Fingerabdrücken, Drogen Wischtest sowie Übereinstimmungsgutachten gehört? Die Polizei hat viele Tricks. Und dir zu beweisen, das das von dir stammt ist für die meisten Polizisten ein Klacks!
Trotzdem... GUTE REISE und rauch eine für mich mit |
[user:22867] |
sknic |
ah ok,...
erstmal sorry wegen den agbs....^^ naja ok is dann vllt doch nich soooooooooooo ne tolle idee.... mhhhhh und wenn man das kleine päckchen gras anonym hält(also nichts von sich dran hinterlässt)? obwohl ....naja scheissegal weg ises dann sowieso...^^ |
Big-Bud |
Dürfen die wegen sowas überhaupt Fingerabdrücke nehmen?! |
Herbarius |
Dabei sollte man auch "brave Bürger" bzw. solche, denen es Vergnügen bereitet, andere Leute in irgendwas reinzureiten (dabei geht es meist nicht einmal ums Kiffen), berücksichtigen... |
Dr. Hanf |
Wenn jemand, unter Drogen stehend, in die BRD einreist können die durchaus etwas machen. Auch wenn jemand in Bus/Bahn/als Beifahrer unter Drogen stehend angetroffen wird. |
Herbarius |
Hast du auch irgendwelche Beweise oder Erklärungen für diese aus der Luft gegriffene Behauptung? |
Big-Bud |
Würd mich auch interessieren. Soweit ich weiß ist der Konsum von ALLEN Mitteln erlaubt, oder? |
Arthur Dent |
Der Konsum ist zwar erlaubt, aber z.B. ein bekiffter Fahrgast im Bus könnte durchaus den Anfangsverdacht rechtfertigen, daß der betreffende BtM einführen könnte. Vielleicht hat Dr. Hanf das so gemeint? |
Schildkrötenjunge |
Einfach immer nen Vaporizer mithaben, wo man das ganze Zeug drin aufbewahrt und wenn die kommen ZACK verdampft man alles. Die haben keine Beweise und die Busfahrt wird noch nen Stück angenehmer |
littlefirefairy |
Soweit ich weiß, reicht der von Arthur Dent beschriebene Anfangsverdacht doch auch aus, die Führerscheinstelle zu informieren, oder?
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Arnold Nymp |
für derartige fragen kann ich nur die Jurathek empfehlen!
ihr müsst nicht mal neue freds eröffnen, derartiges wurde dort schon öfters durchgekaut! aktuelle beispiele: http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=62552 http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=62458 |
TryMe |
Es reicht kein Anfangsverdacht aus um die FsSt zu informieren.
Außerdem ist es egal ob du in Holland gekifft hast oder nicht, zum Problem wird das erst wenn du es zugibst oder an einem Drogentest teil nimmst. (Und das musst du nicht solange du nicht aktiv am Straßenverkehr teilgenommen hast!) Ergo ist das eigentlich ne sichere Sache im Bus/Zug wenn man sich nicht dumm anstellt. Und zu den anderen Passanten, die können ruhig mal mitkriegen welch ein Tarar um ein paar Gramm grünes gemacht wird! |
Arnold Nymp |
wenn die merken dass man bekifft ist, oder auch nur glauben, dass das so ist, dürfen sie dich auf jeden fall durchsuchen, und zwar richtig
achja, von bundesland zu bundesland unterschiedlich dürfen sie dich auch einfach so durchsuchen, ohne anfangsverdacht. in bayern zb explizit "in öffentlichen verkehrsmitteln"(u.a.) das geht dann nach dem jeweiligen Polizei-Aufgaben-Gesetz(PAG) |
Dr. Hanf |
Das stand mal in einer Cannabis - "Fachzeitschrift" das man den Lappen verlieren kann selbst wenn jemand bekifft im Bus sitzt oder auf der Strasse. Sie hätten einen Anfangsverdacht und können so vllt. die Wohnung durchsuchen oder die FSST informieren. und ein Bu*** bei einer TV-Reportage hat auch gesagt dass Deutsche in Holland nicht kiffen dürfen. |
macrocosmic |
Die Reportage in der ein solcher Schwachfug verbreitet wird, möchte ich gern mal sehen. |
Dr. Hanf |
Das kam in SAT1, schon einige Zeit her. Also darf man in Holland als Deutscher kiffen oder nicht. Ich weiss es nicht.
Machen die solche Reportagen nur um die Leute zu ver*****en? |
TryMe |
Du darfst sogar in Deutschland kiffen!
Noch fragen? Und nein, die machen solche Dokus um auf Misstände in der Drogenpolitik aufmerksam zu machen |
[user:433] |
Arnold Nymp |
im BtMG steht nix von konsum, also kann man doch annehmen, dass der nich verboten ist
Wenn sie dich im Zug kontrollieren, dann dürfen sie zb in Bayern auch sofort ne Durchsuchung vornehmen, ohne Anfangsverdacht o.ä. Wenn du bekifft erwischt wirst, egal wo, kann(!) das zb in Bayern ausreichen für ne Hausdurchsuchung, is schade aber is so. Aber selbst wenn sie dein Haus nicht durchsuchen, werden sie es der Führerscheinstelle melden, und dann KOMMT auf dich ein ärztliches Gutachten oder eine medizinisch psychologische Untersuchung zu. Konsum kann "strafrechtlich" nicht belangt werden, aber "verwaltungsrechtlich" eben schon, über deinen Führerschein |
TryMe |
Aber Konsum muss erstmal nachgewiesen werden und das geht schwer ohne Drogentest, und den musst du nicht machen weil du nur Fahrgast bist und nicht Fahrer!
Für alles andere braucht es eine richterliche Anordnung, und wenn dann nichts gefunden wird kannst du den Verein noch wegen Körperverletzung anzeigen! |
Weedmaster |
konsum setzt in den meisten fällen besitz voraus...
joint die in astlöchern von zaum o.ä. sind sehr selten geworden... |
lithril |
>> konsum setzt in den meisten fällen besitz voraus...
nicht rechtlich gesehen. sonst könnte hier jeder angezeigt werden, wenn er schreibt, dass er gerade derbe breit ist ;-) |
Weedmaster |
wer sagt das jeder die wahrheit schreibt und nicht nur angeben will? |
lithril |
wer sagt, bei der aussage:
"ich bau gerade eine bombe für schule xyz" dass ich nicht nur angeben will ? ;-) |
MadMann |
*hüstel* Der Zoll hat andere Rechte wie die "einfache" Polizei. Der BGS braucht keinen Anfangsverdacht oder ähnliches um eine Personenkontrolle durchzuführen....nur so btw. |
TryMe |
Eine Personenkontrolle ist aber etwas anderes als ein Drogentest!
Die haben mit Sicherheit nicht das Recht jeden der über die Grenze kommt auf Drogen zu testen, und darum geht es doch hier. Und wenn nun ein besitzloses Päckchen Gras gefunden wird und die dir nicht nachweisen können das du der Kiffer im Bus/Zug bist, haben sie auch keinen Anfangsverdacht für eine HD! Und erst Recht keinen Anfangsverdacht für die FsSt. |
MadMann |
Wie kommst Du da drauf? Im Anfangspost steht überhaupt nix von einem Drogentest...
Du haust hier Sachen raus von denen ich nie was geschrieben habe....;) |
Arnold Nymp |
Konsum setzt Besitz nicht zwingend voraus.
Man darf aus der Tatsache, dass konsumiert wurde nicht ableiten, dass besessen wurde. Warum? Hypothetisches Beispiel: Kifferrunde, man nimmt den Joint an, zieht daran, gibt ihn zurück. Rechtlich gesehen hat man den Joint nicht besessen. Im Anfangspost wurde gefragt was passiert, wenn man im Reisebus (wo ist eigtl egal) breit erwischt wird(also nicht "breit im Bus fährt und eventuell erwischt wird oder nicht"). Nochmal zusammengefasst: -man wird durchsucht (Anfangsverdacht dadurch gegeben, dass man ja breit ist und das offensichtlich festgestellt wurde; ** siehe unten) -Führerscheinstelle kriegt Bescheid, vermutlich ÄG oder MPU Allerdings wird man wohl im Reisebus nur schlecht erwischt werden können, wenn man sich nicht dumm anstellt und irgendwas zugibt oder einem Schnelltest zustimmt den man nicht machen muss. **Durchsuchen darf dich die Polizei allerdings eben im Reisebus auch ohne jeglichen Anfangsverdacht, zumindestens in Bayern, da kenn ich das PAG (§13 und §21) wenn dann nichts gefunden wird und sie einen keinen Konsum nachweisen können, dürfte(!) auch nichts an die FsST gehen |
[user:433] |
TryMe |
Und wenn du es noch ganz kleinkarriert haben willst, du gibst mir nen Headshot, dann habe ich ihn nichtmals berührt.
Ich beziehe mich auch auf Sachen aus diesem Beitrag, die du scheinbar nie gelesen hast ;) |
THChefkoch |
Wenn du den Joint in der Hand hattest hast du ihn doch natürlich besessen...
![]() |
lithril |
juristisch gesehen nicht soweit ich weiss
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THChefkoch |
Interessant... |
[user:433] |
Arnold Nymp |
wenn du in Bayern nen Joint dabeihast, dann wird wohl das strafrechtliche Verfahren eingestellt werden können, geringe Menge und so...
aber an die FsSt wird es trotzdem gemeldet und du kriegst eventuell(spätestens wenns zum 2. Mal passiert) n ÄG oder ne MPU |
| Arthur Dent | 16:23 30.06.08 Kräuter und deren Entsorgung (12|214) |
| pip | 16:53 18.05.08 Cannabisanbau legal??? - 21.2.08 (14|966) |
| schmock ING. | 14:18 08.05.08 Beschlagnahmung von Coffeshopkundenkarten (17|620) |
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| Mo | 19:48 17.07.07 Cannabis hier entkriminalisiert aber trotzdem nicht, seltsam (11|826) |
| Flachzange oO | 23:09 27.12.06 Sätzlinge illegal???? (7|832) |
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