BITTE SCHNELLE HILFE - Vorladung BTMG |
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sebo |
habe gestern ne vorladung bekommen wegen "allg. verstoß gegen btmg - cannabis mit zubereitungen"
- weiß jemand was genau das heißen soll bzw. was da auf einen zukommen kann? - jemand den ich kenne (:) konsumiert regelmäßig von freitag bis sonntag relativ starke hasch produkte. möglich das er am darauffolgenden montag ohne probs durch den urintest kommen kann? schonmal danke für eure infos/antworten grüße aus bavaria |
Kantakukuruz |
1. Von wem kommt die Vorladung, was wird dir vorgeworfen, bzw. worum geht es bei der Sache eigentlich?
2. Was sind "relativ starke Hasch-Produkte"? 3. Warum muss dein Bekannter den Test machen? |
sebo |
1. von der KriPo
2. der bekannte befürchtet er muss bei der vorladung wg. allg. verstoß btmg dann direkt auch urin abgeben 3. siehe 2 oh verpeilt ... 2. relativ stark heißt knetshit mit evtl. zusatz von rauchopiaten + gras idr. orange bud |
Kantakukuruz |
Niemand muss bei der Polizei eine Urinprobe abgeben oder sonst irgendwie untersucht werden. Mit so nem Test könnte man sowieso nur Konsum feststellen. Und der ist nicht verboten.
Nochmal die Frage: Worum geht es und was wird dir vorgeworfen? |
sebo |
...
vorgeworfen wird mir eben "allg. verstoß gegen BTMG - Cannabis mit zubereitungen" bin nie strafrechtlich in erscheinung getreten mehr stand in dem schreiben nicht drin |
Kantakukuruz |
Ich drück mich wohl unklar aus. Wie kommt die Polizei darauf? Oder anders gefragt: Was habt ihr denn überhaupt angestellt? Wurdet ihr mit irgendwas erwischt? |
sebo |
NEIN NICHTS... die ham mir einfach ein schreiben geschickt in dem mir der vorwurf gemacht wird. wie die drauf kommen keine ahnung! |
[user:433] |
Kantakukuruz |
Kann es sein, dass irgendjemand erwischt wurde und er über euch was ausgesagt hat? Dann würden sie euch mit den Vorwürfen konfrontieren und versuchen, euch auszuquetschen. Da man auf die Tricks leicht reinfällt und ohne es zu wollen mehr sagt, als man will, solltet ihr erst gar nicht hingehen. Dazu habt ihr das Recht. "allg. verstoß gegen BTMG" klingt nicht grade so, als ob sie viel gegen euch in der Hand hätten. Dabei sollte es auch bleiben. (= keine Angaben zur Sache) |
sebo |
ja möglich.
hätte am montag höchstwahrscheinlich schon nen anwalt. mit dem hingehen? |
Dr.Pepper |
ihr MÜSST erst hingehn, wenn ihr post vom staatsanwalt bekommt. zu vorladungen der polizei musste net gehn...
edit: keine gewähr |
Kantakukuruz |
Wenn sie euch nichts Größeres Vorwerfen (Anbau im großen Stil, Handel, ...) dann geht einfach nicht hin. Wenn du doch aussagen willst, dann ist der Anwalt ne gute Idee. |
sebo |
was ist denn ein allgemeiner verstoss?
kann das alles sein von handel bis einfacher besitz praktisch alles sein? |
Kantakukuruz |
Ich halte (wie ich schonmal geschrieben hab) das für ne Umschreibung von "Wir haben keine Ahnung und würden sie gerne ausquetschen". Ruf doch da an (ohne irgendwas auszusagen) und frag, was das ganze eigentlich soll. |
[user:433] |
sebo |
die komplette vorladung:
Anschrift Kripo VORLADUNG Sehr geehrter Herr Sch******, in der Ermittlungssache wegen V. g. BtMG - allg. Verstoß - mit Cannabis einschließlich Zubereitungen vom 01.03.05 bis 09.04.05 in Marktober**** ist ihre Vernehmung als Beschuldigter erforderlich. Sie werden daher gebeten am Montag, 20.06.05, um 13:30 Uhr bei der oben genannten Dienststelle vorzusprechen. Mit freundlichen Grüßen der Kriminalhauptwachtmeister |
Arthur Dent |
bitten kann man auch ausschlagen.
nicht hingehen ist auch mein vorschlag. rechtlich hast du dadurch nichts zu befürchten! |
sebo |
oh man jungs... allein wie mich eure (beruhigenden) messages übern freitag abend bringen könnt ihr garnet glauben. danke schonmal :)
hoffe auf weitere infos |
Spätzünder |
Bin zwar nicht betroffen aber:
Muss man da eigentlich bescheidsagen oder sollte man einfach nicht hingehen? Ich meine, nachher haben die extra Kaffee und Kuchen besorgt... |
Arthur Dent |
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sebo |
hab gestern nochma bei der kripo angerufen... wollten oder konnten (?) mir keine genaue auskunft geben was ein "allg. verstoß gg. BtmG" ist. die meinten nur:
"vielleicht waren sie ja mal an einer rauchrunde beteiligt oder haben etwas erworben" was mir dabei komisch vorkommt ist die angabe eines zeitraumes (01.03-09.04.) in der vorladung.?. mein anwalt hat mir letzte woche zu nem freiwilligen screening (haartest) geraten. besteht die möglichkeit das mir der führerschein entzogen wird auch wenn ich freiwillig nen haartest mache? |
[user:433] |
Kantakukuruz |
Wieso das denn? Es liegt keine Anklage gegen dich vor, warum solltest du der Polizei irgendwelche Beweise liefern? Was ist denn das für ein Anwalt? Kontaktier die Grüne Hilfe und lass dir die Adresse eines kompetenten Anwalts in deiner Nähe geben. Nochmal: Geh nicht zur Vernehmung, mach keine Aussagen, gib keine Proben ab und warte auf die Anklageschrift. Vorher brauchst du im Grunde keinen Anwalt. Der, den du im Moment hast, ist anscheinend sein Geld nicht wert. |
Arthur Dent |
Geh da nicht hin! die polizei hat den job, ggf. beweise gegen dich zu ermitteln, denn sie sind per definition helfer der staatsanwaltschaft.
hat dir dein anwalt auch erklärt, warum du einen haartest machen sollst? derzeit sieht es so aus, dass die polizei bei tatsächlichen verstößen gegen das BtmG die FSST benachrichtigen muß. diese kann dann wieder (aufgrund § 14 FeV) maßnahmen anordnen, wenn eignungszweifel gegen dich bestehen. mit führerscheinentzug hast du demnach derzeit nicht zu rechnen, schlimmstenfalls mit einem drogenscreening oder aufforderung zur beibringung eines ärtzlichen gutachtens (keine MPU!). bedenke aber, dass derzeit kein verfahren gegen dich eröffnet wurde! deshalb nochmal der tipp, der einladung zur Kripo nicht zu folgen! |
sebo |
arthur dent:
wenn du das ergebnis des haartest zur FSST schickst, wäre das möglich ? n negativer haartest könnte mich doch höchstens entlasten? |
Arthur Dent |
und, s.o.:
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sebo |
bis ich ihn brauche ist er negativ :)= --- mir wird vorgeworfen im sommer letzten jahres 1g und anfang diesen jahres 5g gekauft zu haben... hatte schonmal jemand probleme wegen sowas? wie wurde das konkrek geahndet? |
greenwalker |
hi sebo!!
kann dich beruhigen, bei 5+1 gramm innerhalb von ca. nem dreiviertel-jahr wird die anklage sowieso fallen gelassen. haartest: viel zu teuer, dürfte zwischen 200 und 300 öhsen liegen. abgesehn davon gabs doch letztes jahr ein entscheid vom bvg, dass man nicht mehr so einfach jemandem den führerschein entziehen kann. mein rat: geh in näxten headshop und frag dort nach der adresse von nem anwalt, der sich auf btmg-verstöße spezialisiert hat. mach mal nur ein beratungsgespräch aus, kostet zwar auch kohle, aber der kann dir wenigstens sagen, was sache ist. achja, hab das ganze schon zweimal durch und hab meinen führerschein immer noch, obwohl ich vorbestraft bin und solche scherzchen. musste auch nie einen urintest machen. greetz greenwalker |
keinDealer |
Hallo Leute!
Ich habe ein kleines Problem. Ich habe heute auch eine Vorladung bekommen, allerdings wegen Handel. Im Brief steht: in der Ermittlungssachen wegen V.g. BtMG - illegaler Handel mit Cannabis einschließlich Zubereitung vom 8.4.2005 21.46 Uhr bis 16.4.2005 in ..... ist Ihre Vernehmung als Beschuldigter erforderlich! Könnt Ihr mir vieleicht sagen, was das Bedeutet? Ich habe noch nie mit dem Zeug gehandelt? Bin total ratlos! Warum sind dort so genaue Zeitangaben drin? Sorry Leute, dass ich hier jetzt so viel frage, aber ich bin total aufgekratzt. Wenn ich doch als Beschuldigter bin, hätten die dann nicht bei mir eine Hausdurchsuchung machen müssen? Ich hatte ein oder zwei mal das Zeug geraucht, halt probiert:-) Aber wenn die zum Beispiel Fotos gemacht haben sollten, als ich es gekauft hatte, dann würde die Anschuldigung doch anders lauten oder? Währe echt super, wenn ich mich da ein wenig aufklären würdet. Danke schon einmal im Voraus. |
Frozensheep |
tag Dealer,
also der Brief sagt aus, dass du beobachtet wurdest wie du Gras gekauft und konsumiert hast. Die genauen Zeitangaben dienen zur Beweislage. Also damit dürfte die Frage wohl beantwortet sein, oder? Kaufen = handeln. Und warum die Hausdurchsuchung? Ne durchsuchung bekommste nur, wenn du schon ne feste Akte bei der Staatsanwaltschaft hast also du da z.b. als Dealer bekannt bist. Fotos machen die nicht, nur wenn du unmengen an Gras bei hast wird das Zeug und du fotografiert.. und sagen werden sies dir nicht, sie müssen dir nicht sagen wie viele Beweise sie haben, wenn sie genug haben um dir ne Vorladung zu schicken. Aber ich würde an deiner Stelle nur abwarten, ich weiß zwar nich wie viel du gekauft/geraucht hast, aber es wird vermutlich eh eingestellt. Lg. FrozenSheep |
sebo |
sonst jemand irgendwelche erfahren mit solchen kleineren delikten gemacht...
in bayern kann man sich ja angeblich nie so sicher sein was da auf einen zukommt... |
Frozensheep |
nabnd ^^
Auf was für Erfahrungen sprichst dun an sebo? Hast du noch genau Fragen oder so? und wie meinste das mit Bayern? Lg. FrozenSheep |
sebo |
wurde schonmal jemand in bayern des gleichen vergehens beschuldigt (6g cannabis in 9 monaten gekauft) und wie wurde das geahndet?^^ |
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