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Cannabis » Rechtslage » Deutschland » aktuelle Rechtslage » Arbeitsmedizinische Untersuchung... gefährlich für Kiffer? Arbeitsmedizinische Untersuchung... gefährlich für Kiffer? |
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Burguffel |
Nabend... hätte da mal eine Frage, ich werde demnächst wieder zu einer Arbeits Medizienischen Untersuchung geschickt (1 mal Jährlich vom Arbeitgeber!)
Nun meine Frage, dort wird eine Urin wie auch eine Blutprobe genommen, können bei diesen Proben werte erhöht auftreten, die einen Hinweis auf meinen Canabis Konsum geben? Bzw. darf der Arbeitgeber überhaupt OHNE meine Einwilligung, den Betriebsarzt dazu auffordern, das Blut bzw. das Urin auf solche Hinweise zu untersuchen? Wie ist dort die Rechtliche Lage? Danke schon mal für antworten! Gruß Burguffel |
Sven |
Ein ganz klares Nein! Eine solche Entscheidung würde Dein grundgesetzlich geschütztes Persönlichkeitsrecht angreifen. Dein Arbeitgeber darf Dich nur dann dazu auffordern, wenn offensichtliche Zweifel an Deiner Eignung bestehen oder Du selbst bzw. Dritte dadurch gefährdet werden könnten. Begründet wird dies mit der Fürsorgeplicht des AG gegenüber den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherungen und den Arbeitsschutzbehörden (Unfallverhütungsvorschrift §38). Wenn Du jedoch nüchtern am Arbeitsplatz auftrittst, und davon gehe ich aus, hat der AG nicht das Recht einen Drogentest zu verlangen, schon gar nicht über Deinen Kopf hinweg. Der Betriebsarzt ist übrigens ebenfalls an die Schweigepflicht gebunden. Rechtlich gesehen ist das allerdings sehr schwieriges Terrain. Am einfachsten ist es, wenn Du mal bei Deinem Betriebsrat nachfragst, ob es diesbezüglich Betriebsvereinbarungen gibt, die den Umfang der arbeitsmedizinischen Untersuchungen regeln. Mich würde auch interessieren in welcher Branche Du arbeitest, die eine routinemäßige AU erfordert. Ich hab Dir mal ein paar Links rausgekramt, bei denen Du ein wenig nachlesen kannst. http://www.arbeitsrecht-fa.de/hefte/200001/01_6.htm http://www.igmetall-heidenheim.de/ASI_Betriebsarzt_01.htm http://www.igmetall.de/gesundheit/gesundheits_tipps/gesundheitstipp18.pdf http://www.datenschutz.de/news/alle/detail/?nid=331 http://www.kamm3000.de/RECHT.HTM#19 Das ist das Aussagekräftigste, was ich finden konnte. Das Urteil vom Bundesarbeitsgericht (erster Link) dürfte am interessantesten für Dich sein.
Was die Nachweisbarkeit von Cannabiskonsum in Urin und Blut anbelangt, ist es das Beste, wenn Du die Suche oben rechts benutzt. Solche Fragen wurden hier schon oft und ausführlich behandelt. Grundsätzlich ist es so, dass im Urin auch Wochen zurückliegender Konsum noch festgestellt werden kann. Im Blut dagegen nicht so lange. |
Burguffel |
Danke Sven... na ja sagen wir so... ich bin FAST ein Homer Simpson (Nein kein AKW, aber schon ein Job, wo man mit ähnlichen Dingen Hantiert *G* )
Und nein Drogen Konsum auf bzw. kurz vor der Arbeit gibts bei mir nicht, dazu habe ich einen zu gesunden Menschenverstand (Meine Meinung). Einen Abend davor kommt schon mal vor *G* So ich werde mich nun mal durch die ganzen Links klicken *Danke* Gruß Burguffel |
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