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breit über grenze?

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rIPp3r
hi erstma ich habe vor am donnerstag nach nieuweschans zu fahren und das problem, dass ich nich weiss ob ich hinfahren kann mein bewusstsein verändern und dann völlig dicht wieder zurück
man muss dazu sagen dass ich nicht vorhabe mir etwas zurückzunehmen
wär echt nett wenn jemand diese frage beantworten könnte *rotauge*

Arthur Dent
Welches Verkehrsmittel willst du denn benutzen?

Dabby
Ich denke das geht in Ordnung denn Konsumiert (ausschlaggebend ist aber der Besitz) hast du ja nicht in Deutschland, Aber höhr dir leiber erstma noch andere posts an.

rIPp3r
ich wollte mit zug fahren

THChefkoch
Dann gehts alter, mit Auto hätten wir dir den hier gezeigt!
*+polizei*

rIPp3r
also kann da nix passieren ausser das die mich mitnehmen und taschen kontrollieren usw... wenn se nix finden passiert dann also nix

THChefkoch
Ganz genau, solange du nicht minderjährig bist, passiert gar nichts.
Auch bei Minderjährigen werden in so einem Fall nur die Eltern benachrichtigt...

rIPp3r
digge sache ... danke für eure beratung

TryMe
Du darfst auch in Deutschland breit durch die Gegend rennen, problematisch wird das ganze erst sobald du aktiv am Straßenverkehr teilnimmst oder wenn du noch Gras in der Tasche hast :D

Dabby
Genau denn du besitzt es ja nicht geschweige denn gefärdest andere Verkehrsteilnemer.

 [user:12772]

otto
Der Konsum ist ja legal



naja, legal ist der konsum nicht, sondern straffrei.
ist ein kleiner aber feiner unterschied. *zwinker*

Dabby
hmm... jetzt frage ich mich aber doch mal was: Der Besitz von Hanf ist ja illegal. Wenn du doch dann den marsmännchen begegnest könnten die dich doch eigentlich melden denn du hast es ja besessen und der eindeutige Beweis ist ja deine Breitnis. Jetzt nämlich mal zu einem Vergleich jemanden umbringen ist ja wie wir alle wissen

illegal

mist wartet mal ich habe es ausversehen zu früh hin getan ich muss noch gerade weiterschreiben

Aber wenn der Typ ja nicht bei der Tat erwischt wird sondern das Verbrechen erst nach und nach aufgeklärt wird und der Täter überführt wird wird er ja trozdem festgenommen. Der

Typ wurde ja nicht dabei erwischt.

hmm.. ich fareg mich gerade ob ich nicht gerade fölligen Schwachsinn geschrieben habe *angst*

otto
@dabby


ich denke nicht das du so eine lapalie wie nen bekifften typ mit einem kapitalverbrechen wie mord vergleichen kannst.
natürlich hat der staat ein interesse daran einen mord aufzuklären und den täter zu finden.
aber es wäre reine zeitverschwendung wenn sie versuchen würden einem breitgekifften typen besitz nachweisen zu wollen.
da müsste er schon selber alles zugeben, aber wer würde das schon tun ?
ergo kann dir rechtlich gesehen rein gar nix passieren wenn die bullen dich breit antreffen, du aber keinerlei dope dabei hast. *abfeier*

Dabby
Okay danke für die Antwort jetzt bin ich aber doch angenem überascht, dass meine frage überhaupt zu verstehn war. *tränenlach*

otto
hehe, war eigentlich kein problem *zwinker*

Arthur Dent
legal ist der konsum nicht, sondern straffrei.
Dann nenn doch mal den § in dem der Konsum verboten wird. Das deutsche BtMG kennt m.W. einen solchen nicht.

otto
da ich nie geschrieben habe das der konsum verboten ist wüsste ich auch nicht warum ich dir irgendwas raussuchen sollte.
hättest du richtig gelesen hättest du bemerkt das ich geschrieben habe das der konsum straffrei ist.
denn legal und straffrei sind zwei verschiedene sachen.
frag doch mal nen richter oder polizisten ob der konsum in deutschland legal ist.

 [user:11873]

otto
vielleicht ist straffrei das falsche wort.

sagen wir mal so, beim konsum wird von der bestrafung abgesehen.

das heisst aber noch lange nicht das es legal ist !

Budforce
otto: Staffrei bedeutet aber auch, dass es verboten sein muss. Denn ohne ein Verbot keine Strafe und ohne Strafe kann man nicht von straffrei sondern von legal reden. oder so, aber vllt täusch ich mich auch grade


Würde ich auch so sehen.

Ganz genau, solange du nicht minderjährig bist, passiert gar nichts.
Auch bei Minderjährigen werden in so einem Fall nur die Eltern benachrichtigt...


Hm also ich wurde kontolliert, es war offentsichtlich das ich kiffe^^, ich bin noch 17 und trotzdem ging nichts an meine Eltern...auch wenns egal gewesen wäre *grins*

Aber über was anderes muss ich doch hin und wieder nachdenken:

Nach der Kontrolle, bei der sie nichts gefunden haben außer ne Bong, was ihnen auch egal war und was sie mit Humor genommen hatten (Zoll halt^^) meinte der eine am Telefon: "Wir haben einen..." und gibt meine Daten durch. Was meinte der den jetzt damit?

Arthur Dent
da ich nie geschrieben habe das der konsum verboten ist wüsste ich auch nicht warum ich dir irgendwas raussuchen sollte.
Du hast geschrieben
legal ist der konsum nicht

Quelle: Post #974395
"Nicht legal" heißt "illegal" heißt "verboten", oder sehe ich da was falsch?

frag doch mal nen richter oder polizisten ob der konsum in deutschland legal ist.

Schau mal hier:
15. Kiffen ist verboten.

Nur Anbau, Herstellung, Handel, Einfuhr, Ausfuhr, Veräußerung, Abgabe, sonstiges Inverkehrbringen, Erwerb und sonstiges Sichverschaffen sowie der Besitz von 'Betäubungsmitteln' sind verboten und strafbar (§ 29 BtMG). Der bloße Konsum von 'Betäubungsmitteln', die im Besitz eines anderen bleiben, ist erlaubt. Das ist bspw. dann möglich, wenn ein Joint vom Besitzer an den Konsumenten gereicht wird und dieser ihn unmittelbar konsumiert oder dem Besitzer zurückgibt (nicht aber ihn an andere weiterreicht).


Quelle: Quelle

(Das gegebene Beispiel ist allerdings streitbar)

otto
In Deutschland ist laut Betäubungsmittelgesetz (BtMG) der Besitz von Pflanzenteilen und Saatgut von Hanf (wenn die Samen zum illegalen Anbau bestimmt sind) strafbar. Ausgenommen sind nur Faserhanf-Sorten, die auf einen künstlich stark erniedrigten THC-Gehalt hin gezüchtet wurden. Auch deren Anbau ist aber nur für Landwirte mit Sondergenehmigung und unter strengen Auflagen erlaubt.

Der Konsum von Betäubungsmitteln ist in Deutschland nicht verboten. Es ist von Kommentatoren des Betäubungsmittelgesetzes wie von Richtern anerkannt, dass man Drogen konsumieren kann, ohne sie im gesetzlichen Sinne zu besitzen. Das ist von praktischer Bedeutung, weil aus diesen Gründen aus einem positiven Drogentest nicht auf eine strafbare Handlung geschlossen werden kann - solange keine anderen strafbaren Umstände wie die berauschte Teilnahme am Straßenverkehr vorliegen.



quelle: wikipedia



hhmmm, da steht zwar das der konsum nicht verboten ist, doch ist legalität etwas anderes für mich.

Arthur Dent
Hmmm, der Konsum an sich ist nicht verboten und man wird auch dafür nicht bestraft, wie legal hättest du es denn gerne? (wie gesagt, es geht nur um den Konsum an sich, nicht um den Besitz, der definitv verboten ist, aber das ist ein anderes Ding.)

otto
z.b. hat es mich tierisch gestresst das ich 2001 ein drogenscreening machen musste, obwohl bei mir kein bisschen dope gefunden wurde und ich nicht breit im strassenverkehr erwischt wurde.
und das war nicht nur bei mir so sondern auch bei anderen leuten die ich kenne.
es wird immer versucht über den führerschein zu "erziehen", das finde ich völlig ungerechtfertigt.

Arthur Dent
Also zum einen ist die Anordnung eines Drogenscreenings keine Strafe, sondern ein Verwaltungsakt, zum anderen ist das Verfahren im Bezug auf illegale Drogen im Prinzip gleich zu dem bei der legalen Droge Alkohol oder auch bei gesundheitlichen Problemen. Das oft Anordnungen von Screenings oder ärztlichen Gutachten nicht dem BVerG-Urteil von 1998 entsprechen, ist eine andere Sache, aber wenn man den Verdacht hat, die Anordnung durch die FSST sei unrechtmäßig, kann man dagegen vorgehen. (Tun leider auch zu wenig)

Im Bezug auf dein Screening könnte man mit selber Logik feststellen, dass der Konsum von Alkohol nicht legal, aber straffrei ist.

otto
Im Bezug auf dein Screening könnte man mit selber Logik feststellen, dass der Konsum von Alkohol nicht legal, aber straffrei ist.



die strassenverkehrsbehörde hätte mir unter garantie kein screening aufgedrückt weil ich ab und zu alkohol trinke. *zwinker*

Arthur Dent
Kommt drauf an, in welcher Weise du aufgefallen bist (bzw. wärest).

otto
ok, werde ich mal etwas ausführlicher:

im jahre 2001 wurde ein damaliger bekannter von der polizei mit ner größeren menge gras erwischt.
da er ein idiot ist hat er bei der polizei angaben über seine kunden gemacht, wobei auch mein name fiel.
kurz darauf bekam ich einen brief der polizei das ich doch bitte zum hauptkomissariat kommen sollte.
dort wurde mir die aussage des typen vorgelesen. er hatte gesagt das ich drei mal jeweils ein gramm gras von ihm gekauft hatte.
ich habe alles abgestritten und durfte gehen.
ein paar monate später bekamen ich und alle anderen die er verraten hatte auf einmal einen brief von der strassenverkehrsbehörde das wir uns doch bitte melden sollten da wir ein screening machen müssen, oder den führerschein abgeben.
habe von einem tag auf den anderen aufgehört zu kiffen und habe das screening bestanden.
war ziemlich teuer und nervig.

und darauf bezog ich meine aussage von eben, das ich wegen ein paar bier am wochenende hätte bestimmt kein screening machen müssen.


btw. will ich hier auch gar keine haarspalterei betreiben zwecks der definition von legal/straffrei.
ich komme mir einfach benachteiligt vor als kiffer in deutschland und empfand es als eine frechheit das ich ein screening machen musste obwohl nix bei mir gefunden wurde und ich nicht breit hinterm steuer erwischt wurde.
die behörden versuchen einen durch solche maßnahmen auf den "richtigen" weg zurückzuführen und wollen einem dadurch weissmachen das kiffen ja eh nur probleme bringt etc.
du hast recht mit dem punkt das ich mich hätte zur wehr setzen sollen, doch damals war ich gerade erst 19 und wusste mir nicht zu helfen.
gruß.

Arthur Dent
Deiner Schilderung nach gehe ich davon aus, dass hier die Anordnung eines Screenings gegen dich (sofern nicht noch weitere Verdachtsmomente seitens der FSST gegen dich vorlagen) unrechtmäßig war. Aber nun ist's zu spät.

und darauf bezog ich meine aussage von eben, das ich wegen ein paar bier am wochenende hätte bestimmt kein screening machen müssen.
Deswegen nicht, aber wenn du mehrmals sturzbesoffen aus dem Markbrunnen gefischt wirst sicherlich.

ich komme mir einfach benachteiligt vor als kiffer in deutschland und empfand es als eine frechheit das ich ein screening machen musste obwohl nix bei mir gefunden wurde und ich nicht breit hinterm steuer erwischt wurde.
Ist ja auch dein gutes Recht, seh ich ja nicht anders, nur hat das wenig mit unserem Ausgangspunkt zu tun.

Na, back to topic, würd ich sagen.

 [user:433]

Arthur Dent
das der konsum nicht legal ist,es ist nur nicht im Gesetzbuch unter Strafe gestellt
Der Konsum als solcher wird nicht mal im Gesetz erwähnt. Nicht mit einem Wort, daher kann er nicht illegal sein.

Edit: Oder kennt jemand einen anderen "Tatbestand" der illegal ist, und nicht mit einer Silbe im Gesetz erwähnt wird?

weil man ja nicht weiss ob die betreffenden personen bewusst drogen konsumiert haben.Und somit würden evtl. Opfer einer Straftat noch bestraft werden,deswegen nur besitz strafbar.
z.B. in der Schweiz ist auch der Konsum ansich illegal (und afaik auch strafbewährt).

 [user:433]

Arthur Dent
Das kann ich dir so im einzelnen nicht sagen, da ich kein Jurist bin, aber weiter oben steht z.B.
Es ist von Kommentatoren des Betäubungsmittelgesetzes wie von Richtern anerkannt, dass man Drogen konsumieren kann, ohne sie im gesetzlichen Sinne zu besitzen.

Quelle: Post #974478

 [user:433]

Arthur Dent
Man nimmt ja auch als Fußgänger am Straßenverkehr teil. *zwinker*

phoq

ankauf : illegal
verkauf : illegal
konsum : legal

besitz : seit freitag wurde die erlaubte menge von "drei konsumeinheiten" auf 6 gramm festgelegt. wenn wir glück haben, dann können wir es bis auf 20 gramm eigenbedarf schaffen.

wer mir das ganze nicht glaubt, den kann ich verstehn, aber lest doch einfach mal die news von gestern etc. ihr werdet sehen, es ist kein traum...süße realität

Dabby
besitz : seit freitag wurde die erlaubte menge von "drei konsumeinheiten" auf 6 gramm festgelegt. wenn wir glück haben, dann können wir es bis auf 20 gramm eigenbedarf schaffen.


Was soll das heißen? Das der Besitz bis zu 6 gramm für den eigenbedarf jetzt geduldet ist?

Kann ich irgentwie nicht glauben.

Weedmaster
denk es es bedeuted des bis zu 6g als eigenbedarf gelten....

otto
es bedeutet, das bei mengen bis 6 gramm das verfahren fallengelassen wird.

Tinschn
für welches Bundesland gilt das?! Nordreinwestfahlen?! aber wenn es um die einfuchr aus Holland geht hat das nichts damit zu tun da Schmuggel als schlimmer angesehen wird als besitz.

otto
wir reden ja auch nicht von schmuggel sondern von besitz tinschn *zwinker*


ach ja, hier findet man ne tabelle wie die geringe menge in den einzelnen bundesländern geregelt ist:

http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtliche_Aspekte_von_Cannabis

socl
danke ..

na toll und ich wohne natürlich GANZ unten in der tabelle *autsch* *grimm*

PeaCe

Arthur Dent
seit freitag wurde die erlaubte menge von "drei konsumeinheiten" auf 6 gramm festgelegt.

Die "erlaubte" Menge beträgt bundesweit weiterhin 0,00000 Gramm. Die Eigenbedarfsmenge ist eine geringe Menge, bei der ein Verfahrern wegen Drogenbesitzes eingestellt werden kann. Damit eingestellt wird, sind weitere Bedingungen zu erfüllen. Z.B kann ein Verfahren durchgezogen werden, wenn jemand mehrfach mit einer geringen Menge erwischt wird.

 [user:433]

Guerillero
In der Wikipedia steht allerdings, dass in den Ländern Hessen, Niedersachsen und Berlin das Verfahren bis zu einer Grenze von 6g eingestellt werden MUSS. Ist dies auch in der Praxis so?

 [user:433]