breit über grenze?
Unterseiten dieses Freds-1- 2
Suche |
rIPp3r |
hi erstma ich habe vor am donnerstag nach nieuweschans zu fahren und das problem, dass ich nich weiss ob ich hinfahren kann mein bewusstsein verändern und dann völlig dicht wieder zurück
man muss dazu sagen dass ich nicht vorhabe mir etwas zurückzunehmen wär echt nett wenn jemand diese frage beantworten könnte |
Arthur Dent |
Welches Verkehrsmittel willst du denn benutzen? |
Dabby |
Ich denke das geht in Ordnung denn Konsumiert (ausschlaggebend ist aber der Besitz) hast du ja nicht in Deutschland, Aber höhr dir leiber erstma noch andere posts an. |
rIPp3r |
ich wollte mit zug fahren |
THChefkoch |
Dann gehts alter, mit Auto hätten wir dir den hier gezeigt!
|
rIPp3r |
also kann da nix passieren ausser das die mich mitnehmen und taschen kontrollieren usw... wenn se nix finden passiert dann also nix |
THChefkoch |
Ganz genau, solange du nicht minderjährig bist, passiert gar nichts.
Auch bei Minderjährigen werden in so einem Fall nur die Eltern benachrichtigt... |
rIPp3r |
digge sache ... danke für eure beratung
|
TryMe |
Du darfst auch in Deutschland breit durch die Gegend rennen, problematisch wird das ganze erst sobald du aktiv am Straßenverkehr teilnimmst oder wenn du noch Gras in der Tasche hast :D |
Dabby |
Genau denn du besitzt es ja nicht geschweige denn gefärdest andere Verkehrsteilnemer. |
[user:12772] |
otto |
naja, legal ist der konsum nicht, sondern straffrei. ist ein kleiner aber feiner unterschied. |
Dabby |
hmm... jetzt frage ich mich aber doch mal was: Der Besitz von Hanf ist ja illegal. Wenn du doch dann den marsmännchen begegnest könnten die dich doch eigentlich melden denn du hast es ja besessen und der eindeutige Beweis ist ja deine Breitnis. Jetzt nämlich mal zu einem Vergleich jemanden umbringen ist ja wie wir alle wissen illegal mist wartet mal ich habe es ausversehen zu früh hin getan ich muss noch gerade weiterschreiben Aber wenn der Typ ja nicht bei der Tat erwischt wird sondern das Verbrechen erst nach und nach aufgeklärt wird und der Täter überführt wird wird er ja trozdem festgenommen. Der Typ wurde ja nicht dabei erwischt. hmm.. ich fareg mich gerade ob ich nicht gerade fölligen Schwachsinn geschrieben habe |
otto |
ich denke nicht das du so eine lapalie wie nen bekifften typ mit einem kapitalverbrechen wie mord vergleichen kannst. natürlich hat der staat ein interesse daran einen mord aufzuklären und den täter zu finden. aber es wäre reine zeitverschwendung wenn sie versuchen würden einem breitgekifften typen besitz nachweisen zu wollen. da müsste er schon selber alles zugeben, aber wer würde das schon tun ? ergo kann dir rechtlich gesehen rein gar nix passieren wenn die bullen dich breit antreffen, du aber keinerlei dope dabei hast. |
Dabby |
Okay danke für die Antwort jetzt bin ich aber doch angenem überascht, dass meine frage überhaupt zu verstehn war. |
otto |
hehe, war eigentlich kein problem |
Arthur Dent |
|
otto |
da ich nie geschrieben habe das der konsum verboten ist wüsste ich auch nicht warum ich dir irgendwas raussuchen sollte.
hättest du richtig gelesen hättest du bemerkt das ich geschrieben habe das der konsum straffrei ist. denn legal und straffrei sind zwei verschiedene sachen. frag doch mal nen richter oder polizisten ob der konsum in deutschland legal ist. |
[user:11873] |
otto |
vielleicht ist straffrei das falsche wort.
sagen wir mal so, beim konsum wird von der bestrafung abgesehen. das heisst aber noch lange nicht das es legal ist ! |
Budforce |
Würde ich auch so sehen.
Hm also ich wurde kontolliert, es war offentsichtlich das ich kiffe^^, ich bin noch 17 und trotzdem ging nichts an meine Eltern...auch wenns egal gewesen wäre
Aber über was anderes muss ich doch hin und wieder nachdenken: Nach der Kontrolle, bei der sie nichts gefunden haben außer ne Bong, was ihnen auch egal war und was sie mit Humor genommen hatten (Zoll halt^^) meinte der eine am Telefon: "Wir haben einen..." und gibt meine Daten durch. Was meinte der den jetzt damit? |
Arthur Dent |
Schau mal hier:
(Das gegebene Beispiel ist allerdings streitbar) |
otto |
In Deutschland ist laut Betäubungsmittelgesetz (BtMG) der Besitz von Pflanzenteilen und Saatgut von Hanf (wenn die Samen zum illegalen Anbau bestimmt sind) strafbar. Ausgenommen sind nur Faserhanf-Sorten, die auf einen künstlich stark erniedrigten THC-Gehalt hin gezüchtet wurden. Auch deren Anbau ist aber nur für Landwirte mit Sondergenehmigung und unter strengen Auflagen erlaubt.
Der Konsum von Betäubungsmitteln ist in Deutschland nicht verboten. Es ist von Kommentatoren des Betäubungsmittelgesetzes wie von Richtern anerkannt, dass man Drogen konsumieren kann, ohne sie im gesetzlichen Sinne zu besitzen. Das ist von praktischer Bedeutung, weil aus diesen Gründen aus einem positiven Drogentest nicht auf eine strafbare Handlung geschlossen werden kann - solange keine anderen strafbaren Umstände wie die berauschte Teilnahme am Straßenverkehr vorliegen. quelle: wikipedia hhmmm, da steht zwar das der konsum nicht verboten ist, doch ist legalität etwas anderes für mich. |
Arthur Dent |
Hmmm, der Konsum an sich ist nicht verboten und man wird auch dafür nicht bestraft, wie legal hättest du es denn gerne? (wie gesagt, es geht nur um den Konsum an sich, nicht um den Besitz, der definitv verboten ist, aber das ist ein anderes Ding.) |
otto |
z.b. hat es mich tierisch gestresst das ich 2001 ein drogenscreening machen musste, obwohl bei mir kein bisschen dope gefunden wurde und ich nicht breit im strassenverkehr erwischt wurde.
und das war nicht nur bei mir so sondern auch bei anderen leuten die ich kenne. es wird immer versucht über den führerschein zu "erziehen", das finde ich völlig ungerechtfertigt. |
Arthur Dent |
Also zum einen ist die Anordnung eines Drogenscreenings keine Strafe, sondern ein Verwaltungsakt, zum anderen ist das Verfahren im Bezug auf illegale Drogen im Prinzip gleich zu dem bei der legalen Droge Alkohol oder auch bei gesundheitlichen Problemen. Das oft Anordnungen von Screenings oder ärztlichen Gutachten nicht dem BVerG-Urteil von 1998 entsprechen, ist eine andere Sache, aber wenn man den Verdacht hat, die Anordnung durch die FSST sei unrechtmäßig, kann man dagegen vorgehen. (Tun leider auch zu wenig)
Im Bezug auf dein Screening könnte man mit selber Logik feststellen, dass der Konsum von Alkohol nicht legal, aber straffrei ist. |
otto |
Im Bezug auf dein Screening könnte man mit selber Logik feststellen, dass der Konsum von Alkohol nicht legal, aber straffrei ist.
die strassenverkehrsbehörde hätte mir unter garantie kein screening aufgedrückt weil ich ab und zu alkohol trinke. |
Arthur Dent |
Kommt drauf an, in welcher Weise du aufgefallen bist (bzw. wärest). |
otto |
ok, werde ich mal etwas ausführlicher:
im jahre 2001 wurde ein damaliger bekannter von der polizei mit ner größeren menge gras erwischt. da er ein idiot ist hat er bei der polizei angaben über seine kunden gemacht, wobei auch mein name fiel. kurz darauf bekam ich einen brief der polizei das ich doch bitte zum hauptkomissariat kommen sollte. dort wurde mir die aussage des typen vorgelesen. er hatte gesagt das ich drei mal jeweils ein gramm gras von ihm gekauft hatte. ich habe alles abgestritten und durfte gehen. ein paar monate später bekamen ich und alle anderen die er verraten hatte auf einmal einen brief von der strassenverkehrsbehörde das wir uns doch bitte melden sollten da wir ein screening machen müssen, oder den führerschein abgeben. habe von einem tag auf den anderen aufgehört zu kiffen und habe das screening bestanden. war ziemlich teuer und nervig. und darauf bezog ich meine aussage von eben, das ich wegen ein paar bier am wochenende hätte bestimmt kein screening machen müssen. btw. will ich hier auch gar keine haarspalterei betreiben zwecks der definition von legal/straffrei. ich komme mir einfach benachteiligt vor als kiffer in deutschland und empfand es als eine frechheit das ich ein screening machen musste obwohl nix bei mir gefunden wurde und ich nicht breit hinterm steuer erwischt wurde. die behörden versuchen einen durch solche maßnahmen auf den "richtigen" weg zurückzuführen und wollen einem dadurch weissmachen das kiffen ja eh nur probleme bringt etc. du hast recht mit dem punkt das ich mich hätte zur wehr setzen sollen, doch damals war ich gerade erst 19 und wusste mir nicht zu helfen. gruß. |
Arthur Dent |
Deiner Schilderung nach gehe ich davon aus, dass hier die Anordnung eines Screenings gegen dich (sofern nicht noch weitere Verdachtsmomente seitens der FSST gegen dich vorlagen) unrechtmäßig war. Aber nun ist's zu spät.
Na, back to topic, würd ich sagen. |
[user:433] |
Arthur Dent |
Edit: Oder kennt jemand einen anderen "Tatbestand" der illegal ist, und nicht mit einer Silbe im Gesetz erwähnt wird?
|
[user:433] |
Arthur Dent |
Das kann ich dir so im einzelnen nicht sagen, da ich kein Jurist bin, aber weiter oben steht z.B.
|
[user:433] |
Arthur Dent |
Man nimmt ja auch als Fußgänger am Straßenverkehr teil. ![]() |
phoq |
ankauf : illegal verkauf : illegal konsum : legal besitz : seit freitag wurde die erlaubte menge von "drei konsumeinheiten" auf 6 gramm festgelegt. wenn wir glück haben, dann können wir es bis auf 20 gramm eigenbedarf schaffen. wer mir das ganze nicht glaubt, den kann ich verstehn, aber lest doch einfach mal die news von gestern etc. ihr werdet sehen, es ist kein traum...süße realität |
Dabby |
Was soll das heißen? Das der Besitz bis zu 6 gramm für den eigenbedarf jetzt geduldet ist? Kann ich irgentwie nicht glauben. |
Weedy ohne weed |
denk es es bedeuted des bis zu 6g als eigenbedarf gelten.... |
otto |
es bedeutet, das bei mengen bis 6 gramm das verfahren fallengelassen wird. |
Tinschn |
für welches Bundesland gilt das?! Nordreinwestfahlen?! aber wenn es um die einfuchr aus Holland geht hat das nichts damit zu tun da Schmuggel als schlimmer angesehen wird als besitz. |
otto |
wir reden ja auch nicht von schmuggel sondern von besitz tinschn
ach ja, hier findet man ne tabelle wie die geringe menge in den einzelnen bundesländern geregelt ist: http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtliche_Aspekte_von_Cannabis |
socl |
danke ..
na toll und ich wohne natürlich GANZ unten in der tabelle
PeaCe |
Arthur Dent |
Die "erlaubte" Menge beträgt bundesweit weiterhin 0,00000 Gramm. Die Eigenbedarfsmenge ist eine geringe Menge, bei der ein Verfahrern wegen Drogenbesitzes eingestellt werden kann. Damit eingestellt wird, sind weitere Bedingungen zu erfüllen. Z.B kann ein Verfahren durchgezogen werden, wenn jemand mehrfach mit einer geringen Menge erwischt wird. |
[user:433] |
Guerillero |
In der Wikipedia steht allerdings, dass in den Ländern Hessen, Niedersachsen und Berlin das Verfahren bis zu einer Grenze von 6g eingestellt werden MUSS. Ist dies auch in der Praxis so? |
[user:433] |