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Joe Wein |
Heute im CDU-Forum Innenpolitik gepostet ("Wie lange noch Strafen für Cannabis Teil 3"[b][/b])[b][/b]: Hugo Hahnebüchen: > Gar nicht in Ihr Konzept dürfte der Beitrag aus > dem Weltdrogenbericht 2000 > (www.uno.de/presse/2000/unic236.htm) > passen: > „Der zunehmende Missbrauch von Cannabis unter > jungen Menschen ist dem Bericht zufolge höchst > beunruhigend. Hugo, der Weltdrogenbericht des UNDCP dokumentiert 40 Jahre gescheiterte UN Drogenpolitik. Das Jahr 1961 war nicht nur mein Geburtsjahr, sondern auch das der "Einheitskonvention zu Betäubungsmitteln" (Single Convention on Narcotic Drugs), die es sich zum Ziel gesetzt hatte, dem nichtmedizinischen Gebrauch von Opiaten, Kokain und Cannabis ein Ende zu setzen. Vierzig Jahre sind seitdem vergangen. Der Erfolg der UN-Strategie? Drogen haben eine höhere Gewinnspanne als jeder andere Artikel, der Handel blüht deshalb. Gleichzeitig rauben die Kosten für Repression dem Staat die Mittel, die er für Prävention braucht. Der internationale Drogenmarkt macht heute mehr Umsatz als alle Weltexporte bei PKWs zusammengenommen, 400 Milliarden Dollar pro Jahr. 144 Millionen Menschen weltweit konsumieren Cannabis, insgesamt etwa 180 Millionen nehmen illegale Drogen. Dass im Sprachgebrauch des UNDCP jeder Gebrauch von Cannabis "Missbrauch" ist, ist barer Unsinn, genauso wie nicht jedes Glas Bier "Alkoholmissbrauch" ist, nur weil es nicht von einem Arzt verschrieben wurde. Missbrauch einer Substanz ist nach gängigem Verständnis ein Gebrauch mit schädlichen Folgen und trotz schädlicher Folgen. Es kommt also auf das rechte Mass an. Das rechte Mass wird andererseits bei der Wahl der Mittel überschritten, mit denen der Missbrauch von Drogen verhindert werden soll, wie z.B. der Strafverfolgung von Konsumenten. Verbote und Bestrafung von Konsumenten minimieren die schädlichen Folgen nicht, weil sie selbst in grossem Ausmass schädliche Folgen produzieren. Sehen Sie sich nur einmal das krasse Missverhältnis bei den Fallzahlen bei Therapie und Strafverfolgung bei Cannabis an. Die folgenden Fallzahlen stammen vom Institut für Therapieforschung (München) bzw. vom Bundeskriminalamt: Jahr 1998 1999 2000 Therapie bei Cannabisproblemen: stationäre Therapie: 117 139 103 ambulante Behandlung: 2.623 2.633 3.632 Strafanzeigen Cannabis: Allgemeine Verstösse: 79.495 85.668 94.633 Gesamt: 109.863 118.793 131.662 Mit anderen Worten, für jeden einzelnen stationär wegen problematischem Cannabiskonsum Therapierten werden etwa eintausend Konsumenten von der Polizei verfolgt! Ich kann mich deshalb nur dem Urteil der Studie von MacCoun und Reuter (British Jounal of Psychiatry, Februar 2001) anschliessen: "Unser Urteil auf Grundlage einer Betrachtung der Forschungsliteratur ist, dass gegenwärtig die hauptsächlichen Schäden von Marihuanagebrauch (einschliesslich derer, die von Nichtgebrauchern getragen werden) von der Kriminalisierung kommen... Diese Prohibition verursacht auf direkte Weise Schäden und ist kostspielig. Sofern nicht gezeigt werden kann, dass eine Aufhebung der Strafen den Gebrauch anderer schädlicherer Drogen steigern würde, ... fällt es schwer zu sehen, was die Gesellschaft [durch die Prohibition] gewinnt." Die Autoren der Studie fordern deshalb, die Cannabisprohibition durch "ein Modell des straffreien Besitzes und persönlichen Anbaus" abzulösen. Ihre Studie beruht auf der umfassendsten Übersicht über internationale wissenschaftliche Studien zur Verbreitung des Cannabiskonsums. Die URL der Originalstudie kann ich Ihnen gern per Email zukommen lassen. > Sollte nachgewiesen werden, dass die Verwendung > von Cannabis in der Medizin sinnvoll ist, dann > müsste es ebenso wie andere Betäubungsmittel > behandelt werden, z.B. wie Morphium, dessen > medizinische Verwendung von den Gesundheitsbehörden > streng überwacht wird.“ Der mediznische Nutzen von Cannabis ist längst erwiesen. Warum wird immer wieder vergessen, dass Cannabis früher in jeder Apotheke vorrätig war? Bis 1958 war es auch in der Bundesrepublik Deutschland noch eine verschreibungsfähige Arznei. In den USA wurde der medizinische Gebrauch erst 1970 verboten, bis 1942 stand es noch im offiziellen Arzneimittelverzeichnis. Er wurde nur deshalb verboten, weil man glaubte, so den nichtmedizinischen Gebrauch leichter verhindern zu können - ein Irrtum, wie sich in den letzten 30 Jahren herausstellt hat. > Diese Meinung zu Cannabis wird von Ghodse regelmäßig wiederholt (xxxxx://www.incb.org/e/speech/menu.htm). > Ist er auch ein Scharlatan? Einen UN-Bürokraten wie Herrn Ghodse zu fragen, ob man eine UN-Bürokratie zur Kontrolle des Drogenmarktes braucht, ist wie einen Frisör zu fragen ob man wieder einmal einen frischen Haarschnitt vertragen könnte... Sie sollten lieber einmal den Cannabisbericht der Weltgesundheitsorganistaion WHO von 1995 lesen, der von renommierten medizinischen Experten erstellt wurde (Wayne Hall, National Drug and Alcohol Research Centre, University of New South Wales, Robin Room und Susan Bondy, Addiction Research Foundation, Toronto): "Es gibt gute Gründe für die Aussage, das es unwahrscheinlich ist, dass [Risiken von Cannabis] ernsthaft mit den Risken für die öffentliche Gesundheit die von Alkohol und Tabak ausgehen konkurrieren könnten, selbst wenn soviele Menschen Cannabis gebrauchen würden wie "There are good reasons for saying that [cannabis] would be unlikely to seriously rival the public health risks of alcohol and tobacco even if as many people used cannabis as now drink alcohol or smoke tobacco". Wir sperren niemanden dafür ein dass er ein Bier trinkt oder einen Glimmstengel raucht. Warum also die Verfolgung von Cannabiskonsumenten? Im Übrigen gibt es auch andere Stimmen im International Narcotics Control Board (INCB) der UN. Ab 2002 wird der Wiener Chemiker und Toxikologe Rainer Schmid zu jenen 13 Wissenschaftern zählen, die INCB eine wesentliche Rolle in der Drogenpolitik der Vereinten Nationen spielen. Bisher, so Schmid, sei das INCB stark von der Linie einer "Supply Reduction" ausgegangen. Die Idee, das Drogenangebot zu reduzieren und damit auch den Konsum in Griff zu bekommen, funktioniere aber nicht: "[b][/b]Das ist Illusion." In der Vergangenheit habe das INCB Länder wie die Niederlande wiederholt für ihre liberale Drogenpolitik kritisiert, künftig will Schmid aber die "europäische Linie" verstärken. Diese charakterisiert Schmid mit dem Begriff "[b][/b]Demand Reduction" - die Senkung der Nachfrage. Werde über Nachfrage diskutiert, lande man automatisch bei Prävention und damit beim entscheidenden Kriterium, der Schadensbegrenzung - "Harm Reduction" genannt. Länder, die Cannabis freigegeben haben, hätten dies nicht getan, "weil sich alle Politiker gerne einrauchen", sondern weil dieser Weg effizienter sei als strikte Verbote. Schmid lobt in diesem Zusammenhang den Schweizer Entwurf für eine Cannabis-Freigabe als "sehr intelligentes Gesetz", das den Gesundheitsaspekt priorisiere. Es gehe darum, Drogen, deren Missbrauchsrisiko weniger hoch ist, von den "Problemdrogen" abzukoppeln. Ähnliche Diskussionen gebe es in einer Reihe anderer Länder, und Schmid bedauert, dass sich die österreichische Drogenpolitik derzeit in eine gegenteilige Richtung bewege. > Warum verlangen die UN, basierend auf der Arbeit des > INCB (Unterbehörde) die Auffassung zu „korrigieren“, > Cannabis wäre harmlos? Bitte lesen Sie doch meine Beiträge! Cannabis ist NICHT harmlos! Mit diesem Mythos muss aufgeräumt werden. Das kann man jedoch nicht dadurch, dass man den Konsum tabuisiert oder die Risken übertreibt. Auch Alkohol und Nikotin sind alles andere als harmlos. Aus Legalität folgt nicht Harmlosigkeit und aus Schädlichkeit nicht automatisch die Notwendigkeit eines Verbots. Der Grund warum ich die Abschaffung des Verbotes fordere ist, dass das Verbot die Schäden durch Cannabis (die weit geringer sind als z.B. die von Alkohol) nicht minimiert sondern ihnen ein Vielfaches an weiteren, unnötigen Schäden hinzufügt, siehe z.B. die IFT/BKA-Zahlen weiter oben. > Daraus ergibt sich aus heutigen Situation heraus > eine Bringschuld derjenigen, die die Situation ändern > wollen, Der Staat hat eine Bringschuld für ein Gesetz das seinen Bürgern Strafen androht, womit er in die Grundrechte einer grossen Zahl von Menschen eingreift (über eine halbe Million Ermittlungsverfahren in den letzten 5 Jahren). > sachliche Argumente des Für und des Wider vorzulegen. ...was ich auch seit über einem Jahr hier im Forum tue! Das Problem Cannabisprohibition ist in vielen Ländern von Kommissionen untersucht worden. Jede grössere Studie kam dabei zu dem Ergebnis, dass Strafen für Konsumenten nicht angemessen sind. In Grossbritannien hat Ende Oktober der Innenminister beschlossen, die Empfehlungen der Studie der britischen Polizeistiftung von 2000 umzusetzen und im Frührjahr 2002 die Strafen für Cannabis zu senken bzw. Konsumenten weitgehend von Strafe zu befreien. Die Schweiz will einen Gesetzesentwurf zur Strafbefreiung von Cannabis nächstes Jahr im Parlament behandeln. Ich empfehle Ihnen die Lektüre des Cannabisberichts der Eidgenössischen Kommission für Drogenfragen, den sie auf der Website des Schweizer Bundesamts für Gesundheit (BAG) oder mit jeder Suchmaschine finden können. Mit freundlichen Grüssen Joe Wein joewein [i]Letzte Änderung: Joe Wein - 03:23:57/08.11.01[/i] |
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