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Pazifist ist Fowler |
wäre es denn theoretisch irgendwie möglich auch in bayern ne wirkliche geringe menge, bei der eingestellt werden muss einzuführen, ich denk da an volksbegehren oder sowas. (wies zzt. bei der forstreform gemacht wird)
hier hat doch bestimmt jemand in sozialkunde gut aufgepasst... |
PuNaNi |
muhh das hammer heute durchgenommen und wollte das auch fragen aber ich will mich bei den lehrern irgendwie nicht als kiffer outen aber egal ich frag mal nächste stunde, und schreib mal hier rein ob das funzen wuerde! |
Pazifist ist Fowler |
sehr cool. danke dir! |
darki |
Soweit wie ich das noch in meinem Hinterkopf zusammenkratzen kann musst du für einen Volksbegehren "nur" eine bestimmt Anzahl an Unterschriften sammeln...aber sicher interessant das mal wieder genau zu hören ![]() |
Pazifist ist Fowler |
nachm abi hätt ich vielleicht zeit sowas in angriff zu nehmen. und helfer würden sich ja bestimmt finden. |
ollipolli |
Für ein Volksbegehren muss imo der Bundestag mit zwei Drittelmehrheit das Grundgesetz ändern.
So etwas wie eine eindeutig geregelte geringe Menge gibt's leider nicht nur bei euch in Bayern nicht.Da müssen wir leider alle durch.
Schönen Feierabend an alle. |
Pazifist ist Fowler |
jo, klar, ich mein auch was anderes, nicht auf bundes-, sondern auf landesebene. |
ollipolli |
Ja wenn sowas möglich ist...wo kann man/sich unterschreiben/informieren bitte? |
PipeFiction86 |
wir sollten das dann aber alles auch für das bundesgebiet durchziehen... ich bin zwar pessimistisch aber.. naja.. ich hoffe das klappt... wenn irgendwer mal die initiative ergreift |
ollipolli |
Jup.Käme wahrscheinlich darauf an welche Gesetze man mittels Volksbegehren ändern möchte.Denn das Grundgesetz sagt:
Artikel 31 (Vorrang des Bundesrechtes) Bundesrecht bricht Landesrecht Ist die betroffene Regelung also Landesrecht müsste was zu machen sein.Siehe Forstreform in Bayern. Kein Plan welche Hoheiten die Länder in Sachen BtmG besitzen. Kann auch Kappes sein was ich hier laber.Bin stooooned. |
DerKleineGenießer |
Das BtmG ist meines Wissens ein Bundesgesetz was im ganzen Land gleich gilt. Das einzige, was sich unterscheidet ist die Definition der "geringen Menge Cannabis", was das Gericht den jeweiligen Ländern überlassen hat, es selbst zu regeln. An den Rest müssen sich aber glaube ich alle Länder halten.
Das zeigt ja auch der Fall Berlin, wo nun seit einiger Zeit die geringe Menge auf 30g erhöht wurde. Ich denke durch genügend Unterschriften lässt sich das in jedem Bundesland umsetzen, allerdings ist fraglich wieviele Unterschriften den Begriff "genügend" hierbei definieren. ***Bitte um korrigierungen, falls ich völlig daneben tippe. |
Kantakukuruz |
Bin kein Jurist. Aber so viel ich weiß, ist die "geringe Menge" und die Einstellungspraxis nicht durch ein Gesetz, sondern durch Erlass der Generalstaatsanwaltschaft geregelt. Also kann man da durch ein Volksbegehren grundsätzlich nichts ändern.
Hier übrigens ein Link über die aktuelle Situation in Bayern. Es kursieren viele unvollständige und veraltete Infos im Internet, diese ist immerhin von Februar 2004: http://www.drug-infopool.de/bundeslaender/bayern.html |
Melonenmann |
ja, und zwar mit diesem urteil des bundesgerichtshof vom 9.märz 1994 versteht das einer? eben, die länder auch nicht. und deswegen ist auch noch nichts passiert...
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