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UsualRedAnt
Aus aktuellem Anlass hat der Deutsche Hanf Verband heute einen neuen Protestmailer gestartet. Er trägt die Überschrift:
Gegen Populismus und Kriminalisierung - Liberale Cannabispolitik in Schleswig-Holstein fortsetzen

Der Protest richtet sich gegen den Justizminister Schleswig-Holsteins Uwe Döring. Dieser hatte am 09.07. angekündigt die liberalen Landesregeln zur Geringen Menge drastisch zu verschärfen. Konkret soll die Grenze bis zu der Verfahren von den Staatsanwaltschaften eingestellt werden können von bisher 30 auf sechs Gramm sinken!
Geht es nach dem Willen des Ministers soll das nördlichste Bundesland ähnlich restritiv wie Bayern werden.

Gegen diese unnötige Verschlechterung der Situation von Cannabiskonsumenten in Schleswig-Holstein kann man jetzt mit einer Email protestieren. Unterstützt die Einwohner Schleswig-Holsteins und den DHV beim Kampf für eine vernünftige Drogenpolitik!

Hier Klicken um sich an der Aktion "Gegen Populismus und Kriminalisierung - Liberale Cannabispolitik in Schleswig-Holstein fortsetzen" zu beteiligen!

Zwürfel in Dosen (III. Wahl)
Unterstützt die Einwohner Schleswig-Holsteins


Ja, unterstützt mich!

edit: ich mach natürlich mit

edit: So, jetzt ist es auch endlich abgeschickt. Ich war so frei, einen eigenen Text zu verfassen und hoffe, eine Antwort zu erhalten.

Wenn es gewünscht wird, veröffentliche ich meinen Text hier und ggf auch die Antwort.

UsualRedAnt
Wenn dein Text sich deutlich vom Original unterscheidet wäre es cool, wenn du ihn veröffentlichen könntest.
Schon, damit ich für die nächste Aktion ein paar neue Ideen kriege... ;)

Zwürfel in Dosen (III. Wahl)
Wenn dein Text sich deutlich vom Original unterscheidet


Nun, ich hatte das Original vorher nicht gelesen. Ich bin nur etwas anders an die Sache herangegangen. Einiges hatte ich ja auch schon in sehr inkonsequent und sinnlos geschrieben. Auch schweife ich wohl etwas ab, aber das ließ sich nicht verhindern...

Nun, hier ist er einfach:

Werter Herr Minister Döring! Werter Herr Eichstädt!

Schleswig-Holstein war einmal ein Vorreiter im liberalen Umgang mit Cannabis, es war ja sogar ein Modellversuch zur Abgabe von Cannabis in Apotheken geplant, aus dem nichts wurde.

Mit Bestürzung nahm ich die Meldung auf, dass die Grenze, die angibt, bis wann der Besitz von Cannabis straffrei bleiben kann, von 30 Gramm auf 6 Gramm gesenkt werden soll.

Die angeführten Begründungen entbehren jeder Logik. Weder wird durch einen verschärften Strafverfolgungsumgang dafür gesorgt, dass Kinder und Jugendliche weniger Cannabis konsumieren, noch kann man pauschal davon ausgehen, dass eine Person, die mehr als 6 Gramm Cannabis bei sich führt, auch damit handeln wird.

Niemand möchte, dass Kinder und Minderjährige Drogen egal welcher Art konsumieren - dennoch erlaubt der Staat den Umgang mit den tödlichen Drogen Alkohol und Tabak. Der Schutz der Jugend kann also nur ein Vorwand sein. Doch wofür? Erlauben Sie mir, an dieser Stelle Tucholsky zu zitieren:

<<Zunächst sind die Einleitungsworte des §1: "Zum Schutz der heranwachsenden Jugend werden Schund- und Schmutzschriften in eine Liste aufgenommen" eine Unwahrheit. Beabsichtigt ist nicht der Schutz der heranwachsenden Jugend - gewollt ist eine Bevormundung der Erwachsenen.>>

Dies schrieb er 1926 über ein "Gesetz zum Schutz der Jugend vor Schund- und Schmutzschriften".
Natürlich lässt sich ein solches Gesetz und ein Gesetz gegen Drogen inhaltlich nicht vergleichen, aber es hat mehr Ähnlichkeiten, als man meinen möchte.

Erwachsene, die mehr als 6 Gramm Cannabis für den Eigenbedarf - was bei einer Ware, die nicht immer im Angebot ist, durchaus möglich ist, bei sich führen, sollen also wieder kriminalisiert werden. Schützt das die Jugend? Nein! Die Dealer, die auch heute schon Kinder und Jugendliche bedienen, werden sie auch weiterhin bedienen. Für diese ist es auch unerheblich, ob sie 5, 10, 15 oder 30 Gramm bei sich haben könnten, um straffrei zu bleiben.

Der Kampf gegen Dealer und Co. kann doch nur "gewonnen" werden, wenn die Illegalität beseitigt wurde. Man verlangt immer, aus der Geschichte zu lernen, dann lernt: Seht die Alkoholprohibition in den USA, seht was passierte und seht, dass sie wieder aufgehoben wurde. Es ging bei einer Droge, warum nicht bei den anderen?


Den Vogel abgeschossen hat aber Ihr Ministerium, Herr Döring, mit folgender Äußerung:

<<"Es ist nicht mehr verhältnismäßig, wenn ein Schüler wegen Zigarettenrauchens auf dem Schulhof der Schule verwiesen werden kann, aber der Staatsanwalt nichts unternimmt, wenn er mit 30 Gramm Marihuana erwischt wird", so das Ministerium.>>

(nachzulesen im Hamburger Abendblatt: http://www.abendblatt.de/daten/2006/07/10/584341.html)

Der Staatsanwalt kann und soll auch in diesem Fall etwas unternehmen. Minderjährige Schüler allgemein und volljährige Schüler in der Schule sollten gar kein Cannabis bei sich führen, darin sind wir uns doch sicherlich einig. Dies unterbindet man aber nicht, indem man alle(!) Cannabiskonsumenten verstärkt kriminalisiert. Die Sehnsucht nach Rausch, das Entfliehen der Wirklichkeit scheint in der heutigen Jugend stark verankert. Es gilt die Ursachen dafür zu finden und dort den Hebel anzusetzen, aber nicht diejenigen zu kriminaliseren, die mit ihrer Droge umgehen können.

Die Konsequenz aus dem geplanten Schritt müsste auch ein Verbot von Alkohol und Tabak nach sich ziehen. Denn nachweislich sind diese beiden gesellschaftlich akzeptierten Drogen gefährlicher als Cannabis.

Und so ganz nebenbei erlauben Sie mir einen kleinen Kommentar:

Es ist nicht mehr verhältnismäßig, wenn ein 16jähriger völlig legal 40g Tabak erwerben darf, wobei dieser ca. 70mg Nikotin enthält, was ausreicht um einen erwachsenen Menschen von 70kg Körpergewicht zu töten, aber der Besitz von mehr als 6 Gramm Cannabis strafbar sein soll, womit kein Mensch getötet werden kann.

(Hier möchte ich klarstellen, dass ich weder ein Verbot von Alkohol noch von Tabak für richtig oder sinnvoll erachte.)

Weiterhin wird wieder darauf eingegangen, dass der Wirkstoffgehalt im Cannabis gestiegen sein soll. Bisher gibt es keine Studie, die dies bestätigt. Sollten Sie eine solche Studie kennen, so wäre ich Ihnen dankbar, mir diese zu nennen.

Nehmen wir aber einmal an, der Wirkstoffgehalt sei wirklich gestiegen, wo liegt dann die Gefahr? Ein Schwarzmarkt bietet keine Möglichkeit der Warenkontrolle, folglich hat der Konsument keine Ahnung über den Wirkstoffgehalt. Würde er diesen kennen, könnte er die Dosierung beim Konsum anpassen.
Unser Ministerpräsident trinkt seinen Korn auch nicht aus einem 0,5l-Glas.

Nachdem ich nun Ihre Argumentation widerlegen konnte, stelle ich folgende Forderung:

Verwerfen Sie diese Idee!

Ein Absenken der Grenze für den möglichen straffreien Besitz zum Eigenkonsum führt nur zu größerem Aufwand in der Strafverfolgung. So entstehen dem Land mehr Kosten als bis jetzt. Geld, das man für Prävention einsetzen kann. Nur durch Prävention kann der Griff zur Droge (hier absichtlich allgemein gehalten; gemeint sind sowohl legale als auch illegale) unterbunden bzw. bis zur geistigen Reife hinausgezögert werden.

Ich bitte Sie also, darüber nachzudenken und vielleicht einen anderen Weg als den der Repression zu gehen. Menschen, die ich jetzt durch Prävention vom Drogenkonsum abhalten kann bzw. zu einem verantwortungsbewußten Umgang mit Drogen erziehen kann, nützen der Gesellschaft mehr, als Menschen, die aufgrund des Besitzes von mehr als 6 Gramm Cannabis kriminalisiert werden, ihren Führerschein verlieren und einer beruflichen Existenz beraubt werden.

Als Schleswig-Holsteiner war ich bislang relativ zufrieden mit der hiesigen Drogenpolitik, auch wenn diese das Wort gar nicht verdient, aber dieser Rückschritt ist für mich nicht hinnehmbar.

mit freundlichen Grüßen


Quelle: ich



Ich musste eben leider feststellen, dass in der mir zugesandten Kopie meiner Mail angeführte Zitate fehlen. wäre sehr ärgerlich, wenn dieses im Original auch der Fall wäre.

Onkel Dauerkunde
aber 6 gramm ist doch auch schon traumhaft... *???* bin aus bayern...

Pantoffelkino Teleshopping
Die Aktion dagegen ist lobenswert, leider werden wohl alle Beteiligten eine Standard-Antwortmail bekommen und die Hilfskräfte der Abgeordneten werden nacheinander die Buttons "alle ungelesen auswählen" / "in Papierkorb verschieben" klicken.

Dafür sind die Abgeordneten ja gewählt worden. *pfeif*

UsualRedAnt
@Zwürfel: Don Quijote: Darf ich deinen Mailtext im Protestmailer-Feedback-Bereich unterbringen? Kann ich auch anonymisieren!

Max Plenert
Hier gibt es noch einige Informationen und Presseartikel/-mitteilungen zum Thema http://wiki.gruene-jugend.de/index.php/Geringe_Menge_SH

Zwürfel in Dosen (III. Wahl)
So, ich hab ne Antwort erhalten. Schon tragisch, dass ich zwar persönlich angeshcrieben werde, aber eine Antwort erhalte, die ich wohl auch bekommen hätte, wenn ich eine Kurzgeschichte über einen fliegenden Hamster geschrieben hätte...


Sehr geehrter Herr XXX,

die gegenwärtige 30 Gramm-Eigenbedarfsgrenze für Cannabis in Schleswig-Holstein auf sechs Gramm abzusenken ist sachgerecht. Die Absenkung ist mit dem Generalstaatsanwalt und der Polizei abgestimmt und wird von Fachkundigen - wie beispielsweise der Landesstelle gegen Suchtgefahren - begrüßt.
Diese Grenzwertabsenkung stellt zudem die Initiative Schleswig-Holsteins dar, um der vom Verfassungsgericht vorgegebenen Vereinheitlichung der Einstellungspraxis in den Bundesländern nachzukommen

In Schleswig-Holstein gilt weiterhin der Grundsatz "Hilfe statt Strafe". In geeigneten Fällen soll - unter Einschaltung der Gerichtshilfe - auch weiter geprüft werden können, ob Maßnahmen der Therapie oder Beratung in Betracht kommen.

Mit der Absenkung des Grenzwertes soll nicht der Kleinverbraucher kriminalisiert werden, stattdessen soll die Abgrenzung Kleinverbraucher / Dealer erleichtert werden. Die Staatsanwaltschaft hat auch zukünftig die Möglichkeit, von der Verfolgung abzusehen, wenn der Umgang mit Cannabis dem gelegentlichen Eigenverbrauch dient. Durch den Anstieg der Wirkstoffkonzentration von THC (Tetrahydrocannabinol) muss unterstellt werden, dass Personen, die eine Menge von mehr als sechs Gramm bei sich führen, damit auch handeln wollen.

Mit freundlichen Grüßen
XXX


Quelle: Antwort der Pressestelle des Ministeriums für Justiz, Arbeit und Europa des
Landes Schleswig-Holstein



edit: Ich hab die Antwort mal dem Feedback hinzugefügt, mit einer kurzen Wiedergabe des Inhalts meiner Rückantwort.

Tinschn
Weiterhin wird wieder darauf eingegangen, dass der Wirkstoffgehalt im Cannabis gestiegen sein soll. Bisher gibt es keine Studie, die dies bestätigt. Sollten Sie eine solche Studie kennen, so wäre ich Ihnen dankbar, mir diese zu nennen.


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Durch den Anstieg der Wirkstoffkonzentration von THC (Tetrahydrocannabinol) muss unterstellt werden, dass Personen, die eine Menge von mehr als sechs Gramm bei sich führen, damit auch handeln wollen.


*autsch*
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